Parlament Österreich

 

 

 

V-30 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten

der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 5. Juni 2012

 


Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXIV. Gesetzgebungsperiode     Dienstag, 5. Juni 2012

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

 

1.    KOM(2011) 818 endg.

Grünbuch über die Durchführbarkeit der Einführung von Stabilitätsanleihen

(65814/EU XXIV.GP)

 

 

2.    6566/12

Entwurf einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Ausbau der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von Mitgliedstaaten, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität im Euro-Währungsgebiet betroffen oder bedroht sind

(73295/EU XXIV.GP)

 

 

3.    6565/12

Entwurf einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die gesamtstaatliche Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet

(72956/EU XXIV.GP)

 

 

4.    KOM(2011) 747 endg.

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen

(64303/EU XXIV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Man werde zu einer Vertiefung der EU-Fiskalpolitik kommen, wobei die Budgethoheit der Mitgliedstaaten gewahrt werde, zeigte sich Finanzministerin Maria Theresia Fekter im EU-Unterausschuss des Nationalrates vom 5. Juni 2012 überzeugt. Sie hielt dies auch im Interesse der Stabilitätssicherung in der Euro-Zone für unabdingbar. Wer sich an die Spielregeln hält, der wird frei in seinen Handlungen bleiben, wer nicht, muss Freiheiten abgeben, machte sie unmissverständlich klar. Sie bekannte sich zur Haushaltskonsolidierung und zu Wachstumsstrategien durch Mittel der Strukturfonds und der EIB. Darüber hinaus plane die EU zusätzliche Wachstumsimpulse, wobei sich Österreich besonders beim Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit engagiere.

 

Damit im Zusammenhang stand auch die Diskussion um die Euro-Bonds. Eine rasche Einführung einer derartigen Stabilitätsanleihe ist für die Ministerin nicht realistisch. Dazu bedürfe es einer dichteren Fiskalunion und einer Budgetüberwachung mit rigiden Durchführungsbestimmungen, die auch Sanktionen umfassen. Derzeit gebe es aber bei der Budgetüberwachung keine gemeinsame Vorgangsweise. Euro-Bonds würden somit dazu führen, dass sich Länder mit guter Bonität wie Österreich wesentlich teurer refinanzieren müssten, meinte sie.

 

Fekter sprach sich auch für die Fortführung der Hartwährungspolitik aus. "Wir haben den starken Schilling nur gegen einen starken Euro ausgetauscht, eine schwache Währung wollen wir nicht" reagierte sie auf Abgeordneten Kai Jan Krainer (S), der eingeworfen hatte, dass die USA und Großbritannien zwar schlechtere wirtschaftliche Eckdaten als Europa vorweisen, aber aufgrund der Politik der FED und der Bank of England mehr Liquidität der Märkte ermöglichen und daher besser von den Finanzmärkten bewertet würden. Sein Klubkollege Abgeordneter Hannes Weninger ergänzte dazu, das derzeitige enge Aufgabengebiet der EZB sei nicht "gottgewollt", es gehe auch um die Wirtschaftsbelebung und Arbeitsplatzsicherung. Großbritannien habe mit einer steigenden Inflation zu kämpfen, warnte Fekter daraufhin, in Österreich sei es gelungen, die Inflationsraten zurückzuführen. Man tue gut daran, die FED und die Bank of England nicht als Vorbild für die EZB heranzuziehen und die Tätigkeit der EZB weiter auf die Wahrung der Preisstabilität zu konzentrieren, sagte sie, räumte aber gleichzeitig ein, dass man in der jüngsten Vergangenheit die Möglichkeiten der EZB pragmatisch ausgedehnt habe, um größere Ansteckungen auf dem Markt zu vermeiden.

 

Grundlage für die Diskussion waren einerseits das Grünbuch der Kommission über die Durchführbarkeit der Einführung von Stabilitätsanleihen (Euro-Bonds) sowie zwei Verordnungsentwürfe zur strikteren wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von Mitgliedstaaten, die sich in Schwierigkeiten befinden. Auch plant die Kommission, bei den Ratingagenturen Maßnahmen zu mehr Transparenz zu setzen. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grünbuch der Kommission zu Euro-Bonds

 

 

Uneinigkeit herrschte zwischen Finanzministerin Maria Theresia Fekter und Abgeordnetem Kai Jan Krainer (S) in der Frage, ob die Einführung von Euro-Bonds die Refinanzierung für Österreich verteuern oder verbilligen würde. Krainer wies auf Studien hin, wonach die Zinsen für Österreich durch Euro-Bonds sinken würden. Fekter entgegnete, diese Studien gingen von einer völligen Haushaltsdisziplin aller Euro-Länder aus. Sie bezweifelte zudem, dass eine strenge Fiskalunion in naher Zukunft möglich ist. Die Finanzministerin machte auch darauf aufmerksam, dass das Parlament bei Euro-Bonds keine Mitwirkungsrechte habe. Dies stehe diametral zu den Forderungen der Abgeordneten nach weitreichenden Mitspracherechten beim ESM.

 

Die EU-Kommission hat zu der gegenständlichen Frage ein Grünbuch erstellt, in dem Optionen und Risiken für die Einführung von gemeinsamen Staatsanleihen, kurz Euro-Bonds, geprüft werden. Diese sollten das Finanzsystem der Eurostaaten stärken und die Geldpolitik der EZB erleichtern. Die Risiken eines gemeinsamen Schuldenmanagements müssten jedoch durch eine verstärkte Überwachung bei Budgeterstellung und –vollzug in den Euroländern sowie durch regelmäßige Berichterstattung möglichst gering gehalten werden, hält die Kommission fest.

 

In ihrem Grünbuch beschreibt die Kommission drei Möglichkeiten, mit denen derartige Stabilitätsanleihen im Euroraum eingeführt werden könnten. Euro-Bonds mit einer Garantie für die Schulden aller Mitgliedstaaten würden zwar uneingeschränkte Refinanzierung sichern, allerdings bestünde dann das Risiko eines "Moral Hazard", also dass Staaten sich auf Kosten anderer verschulden. Jedenfalls wäre für diese Variante eine Vertragsänderung notwendig, da derzeit ein vertragliches Bail-out-Verbot besteht. Wenn Euro-Bonds mit einer gesamtschuldnerischen Garantie den nationalen Verkauf von Anleihen teilweise ersetzen, die restliche Finanzierung der Emissionen aber weiterhin über Staatsanleihen mit nationalen Garantien erfolgt, wäre das Risiko eines "Moral Hazard" geringer, führt die Kommission aus. Um bei beiden Optionen ein gutes Rating der Stabilitätsanleihen abzusichern, sei die Mitwirkung einer hohen Anzahl an AAA-Mitgliedsstaaten entscheidend. In einer dritten Variante für Euro-Bonds übernimmt ein Mitgliedsstaat nur für einen Teil der Schulden anderer Länder Garantien. Damit wäre zwar das Risiko mangelnder Schuldendisziplin von Nationalstaaten deutlich reduziert, doch käme die Bonität von Niedrigzinsstaaten den Ländern mit hoher Risikoprämie in viel geringerem Maß zugute.

 

Aus Sicht der Finanzministerin wären die beiden letzten Optionen im Rahmen einer vertieften Fiskalpolitik im Euroraum durchaus zu prüfen, wobei sie die Notwendigkeit einer strikteren Haushaltsdisziplin in allen Ländern mehrmals hervorhob.. Auch Abgeordneter Martin Bartenstein (V) wertete die zweite und dritte Variante der Euro-Bonds, bei denen die Garantien nur bis zu einem gewissen Schuldenstand von Euroländen gewährt würden, als die sinnvollsten. Notwendige Voraussetzungen für Euro-Bonds seien laut Bartenstein eine gemeinsame Haushaltspolitik und die zentrale Kontrolle der Haushaltsdisziplin von Eurostaaten. Nationale Kompetenzen müssten dann natürlich auf die europäische Ebene übertragen werden, merkte er an.

 

Ebenfalls für eine verstärkte Kooperation und Kontrolle der Budgetpolitik im Euro-Raum sprach sich Abgeordnete Christine Muttonen (S) aus und plädierte zudem für mehr Investitionen in Forschung, Bildung und Infrastruktur, um Beschäftigung und Wachstum zu gewährleisten. Durch gemeinsame Staatsanleihen würden die europäischen Finanzen stabilisiert, der Euro-Raum widerstandsfähiger gegen Spekulationen gemacht, die weltweite Rolle des Euro als Reservewährung gestärkt und seine Abhängigkeit vom Dollar reduziert, wodurch sich wiederum geringere Zinsen ergäben, so Muttonen. Aus diesen Gründen würden auch Länder wie Österreich und Deutschland von Euro-Bonds profitieren. Als wichtig erachtete sie für gemeinsame Staatsanleihen jedoch entsprechende Rahmenbedingungen wie eine nachhaltige, verlässliche und solide Haushaltspolitik sowie transparente und demokratisch legitimierte Regeln zur Sicherung nationalstaatlicher Budgetdisziplin.

 

Ein teilweises Ersetzen nationaler Emissionen (Red Bonds) durch Euro-Bonds (Blue Bonds) beschrieb Abgeordneter Alexander Van der Bellen (G) als die realistischste Variante für europaweite Staatsanleihen. Durch eine strikte Limitierung des Blue Bonds-Marktes ergäben sich genügend Anreize für die Teilnahme von Mitgliedstaaten. Zur technischen Abwicklung der Eurobonds ist für den Ökonomen eine unabhängige Agentur nötig, von der die Kredite aufgenommen und dann weitergegeben werden. Hinsichtlich der für Euro-Bonds notwendigen Änderung der EU-Verträge wiederholte der G-Abgeordnete die Forderung seiner Fraktion nach der Einberufung eines Konvents.

 

Vehement gegen eine "Vergemeinschaftung der Schulden" sprach sich Abgeordneter Elmar Podgorschek (F) aus. Vielmehr müsste finanzielle Stabilität in der Eurozone geschaffen werden. Von Podgorschek und seinem Parteikollegen Abgeordnetem Andreas Karlsböck auf die unterschiedlichen Positionen österreichischer Regierungsmitglieder zur europäischen Fiskalpolitik angesprochen, antwortete Finanzministerin Fekter, die österreichische Bundesregierung bekenne sich klar zur Haushaltskonsolidierung in der Eurozone. Außerdem unterstütze die Regierung eine EU-weite aktive Wachstumspolitik, wie sie bereits durch die Europa 2020 Strategie in Angriff genommen werde.

 

Starke Ablehnung gegen eine weitere Zentralisierung der EU-Finanzpolitik äußerte Abgeordneter Gerhard Huber (B), da die europäische Fiskalunion noch lange nicht ausgereift sei und die EU nicht zu einem Zentralstaat werden dürfe. Die finanzielle Kontrolle der EU funktioniere außerdem nicht, kritisierte der B-Mandatar und verwies auf die finanziellen Missstände Griechenlands.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"Two pack" – Verordnungsentwürfe zur Durchsetzung der Haushaltsdisziplin

 

 

Um die Stabilität des Eurowährungsgebiets für die Zukunft sicher zu stellen, ist die EU bemüht, eine engere wirtschafts- und fiskalpolitische Kooperation sicher zu stellen, und hat dazu in der Vergangenheit bereits einige legislative Maßnahmen, wie zum Beispiel das so genannte "six pack", auf Schiene gebracht. Dazu gehört auch der Stabilitätspakt.

 

Ein weiterer Schritt soll nun mit zwei Verordnungsvorschlägen ("two pack") gesetzt werden. Sie sollen dazu führen, die geforderte Haushaltsdisziplin besser durchzusetzen, erklärte Finanzministerin Maria Theresia Fekter.

 

Die Kommission möchte durch die verstärkte Überwachung eines von Stabilitätsproblemen bedrohten Landes das Überschlagen der Krise auf andere EU-Länder verhindern. Angesichts der krisenbedingt deutlich verschlechterten Haushaltsdefizite und Schuldenquoten in der Währungsunion mussten einige Mitgliedstaaten bereits um finanzielle Unterstützung ansuchen.

 

In Zukunft will die EU diese Länder regelmäßigen Stresstests und Bewertungen unterziehen und Informationen über die Situation ihrer Finanzinstitute und makroökonomischen Entwicklung erhalten. Der betroffenen Mitgliedstaat soll in Kooperation mit der Kommission und der EZB Maßnahmen ergreifen, um die (potentiellen) Ursachen der Probleme zu beseitigen, so der Verordnungsvorschlag "über den Ausbau der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von Mitgliedstaaten, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität im Euro-Währungsgebiet betroffen oder bedroht sind". Werden negative Auswirkungen auf die Stabilität der gesamten Eurozone befürchtet bzw. will ein Staat finanzielle Hilfe beantragen, dann soll dieser gemeinsam mit der Kommission ein makroökonomisches Anpassungsprogramm erstellen, mit dem Ziel, sich selbst über die Kapitalmärkte wieder refinanzieren zu können.

 

Bei übermäßigen Haushaltsdefiziten sind laut Verordnungsvorschlag "über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die gesamtstaatliche Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet" Maßnahmen vorgesehen, um frühzeitig eine Politikänderung zu initiieren. Dazu gehört zunächst ein einheitlicher Zeitrahmen für nationale Haushalte. Mittelfristige Fiskalrahmen und Stabilitätsprogramme sollen bis 30. April, zentralstaatliche Haushaltsplanentwürfe bzw. die wichtigsten Parameter für die Subsektoren bis 15. Oktober veröffentlicht werden. Der zentralstaatliche Haushalt muss bis 31. Dezember fixiert sein. Darüber hinaus soll ein unabhängiges Gremium die Einhaltung budgetrelevanter numerischer Fiskalregeln überwachen. Weiters sollen bis 15. Oktober alle Mitgliedstaaten Übersichten über die gesamtstaatliche Haushaltsplanung für das Folgejahr an die Kommission und die Eurogruppe übermitteln. Spätestens bis Ende November ist laut Vorschlag die Kommission verpflichtet, diese Übersichten zu evaluieren, wobei im Falle signifikanter Verstöße die Überarbeitung der vorläufigen Budgetpläne eingefordert werden kann. Strengere Überprüfungen soll es für jene Staaten geben, die sich in einem Verfahren bei übermäßigem Defizit befinden. Der Vorschlag sieht auch vor, dass die Mitgliedstaaten bei Feststellung eines übermäßigen Defizits künftig ein wirtschaftspolitisches Partnerschaftsprogramm vorzulegen haben.

 

Österreich unterstützt im Sinne der Stabilität des Euroraums verstärkte haushaltsrechtliche Gemeinschaftsvorschriften. Zur Koordinierung dieser Vorschriften im Inland soll das Stabilitätspaket zwischen den österreichischen Gebietskörperschaften dienen.

 

Die Vorlagen wurden seitens der Abgeordneten grundsätzlich positiv bewertet. Sie könnten eine Grundlinie dafür sein, von den krisengeschüttelten südlichen Ländern mehr Flexibilität im Hinblick auf die Übertragung von Kompetenzen an die EU einzufordern, meinte etwa Abgeordneter Martin Bartenstein (V). Auch Abgeordneter Elmar Podgorschek (F) befürwortete mehr Maßnahmen zur Einhaltung der Budgetdisziplin, gleichzeitig ließ er aber keinen Zweifel daran, dass sich die FPÖ gegen jeglichen Eingriff der europäischen Kommission in die Budgethoheit der Nationalstaaten aussprechen werde.

 

Auf Grund von Detailfragen der Abgeordneten Kai Jan Krainer (S), Alexander Van der Bellen (G) und Gerhard Huber (B) führte die Ministerin aus, die EU habe einen klaren Rahmen für die zu verwendeten Prognosedaten gesetzt. Für den im Entwurf genannten unabhängigen Rat lägen noch keine detaillierten Vorstellungen vor, in Österreich kämen ihrer Ansicht nach sowohl der Staatsschuldenausschuss als auch das WIFO in Frage. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verordnungsvorschlag zu Rating Agenturen

 

 

Wie die EU zukünftig mit Rating Agenturen verfahren möchte, war abschließend Thema des EU-Unterausschusses. Mit einem neuen Rechtsrahmen möchte die EU sicherstellen, dass Finanzinstitute bei ihrer Anlagetätigkeit nicht allein den Bewertungen von Rating Agenturen vertrauen, sondern auch eigene Risikobeurteilungen bei Anlageprodukten durchführen. Zudem sollen Ratings von Staaten in Zukunft halbjährlich aktualisiert und begründet werden. Ein regelmäßiger Wechsel der Rating Agenturen durch die bewerteten Emittenten und die Möglichkeit, dass Emittenten und Investoren Schadenersatzansprüche an Rating Agenturen stellen, sollen darüber hinaus unreflektierte Ratings vermeiden. Der Vorschlag sieht auch strengere Unvereinbarkeitsbestimmungen für die Agenturen vor.

 

Man dürfe die Ratingagenturen nicht verteufeln, stellte die Finanzministerin eingangs fest, sie seien eine enorme Informationsquelle für alle Marktteilnehmer. Der auf dem Tisch liegende Vorschlag diene dazu, erhöhte Transparenz sicher zu stellen und Interessenskonflikte offen zu legen. Die Bemühungen um eine europäische Ratingagentur gingen weiter, diese müsse aber unabhängig sein und über einen breiten Sektor verfügen können. Sie reagierte damit auf Wortmeldungen der Abgeordneten Martin Bartenstein (V) und Elmar Podgorschek (F). Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (S) befürchtete, dass im derzeitigen Diskussionsprozess auf EU-Ebene eine Lockerung der Spielregeln und Rahmenbedingungen drohe und wies auf die rund 400 Änderungsanträge im Europäischen Parlament hin. Die Regeln für die Ratingagenturen würden in der EU sukzessive verschärft, so müssten diese sich bereits in der EU registrieren lassen, erläuterte daraufhin Finanzministerin Fekter und fügte hinzu, dass in der Regel das Europäische Parlament strengere Vorschriften anstrebt.