Parlament Österreich

 

 

 

V-32 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten

der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 9. Oktober 2012

 


Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXIV. Gesetzgebungsperiode     Dienstag, 9. Oktober 2012

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

 

1.    COM(2012) 369 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/20/EG

(88405/EU XXIV.GP)

 

2.    KOM (2011) 500 endg.

Teil I

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen

Ein Haushalt für "Europe 2020"

(55443/EU XXIV.GP)

 

3.    KOM (2011) 500 endg.

Teil II

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen

Ein Haushalt für "Europe 2020" - Teil II: Politikbereiche im Überblick

(55437/EU XXIV.GP)

 

4.    KOM (2011) 398 endg.

Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020

(55424/EU XXIV.GP)

 

5.    13620/12

Mehrjähriger Finanzrahmen (2014-2020) - Verhandlungsbox

(91667/EU XXIV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

Der EU-Unterausschuss widmete sich in seiner Sitzung vom 9. Oktober zwei völlig unterschiedlichen Themen. Zum einen lag der Verordnungsvorschlag zur Neuregelung der klinischen Prüfung von Humanarzneimitteln vor, zum anderen diskutierten die Abgeordneten über die Vorstellungen der EU-Kommission zum mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 und die diesbezügliche österreichische Position.

 

Für Fragen standen den Ausschussmitgliedern Bundesminister Alois Stöger und Staatssekretär Reinhold Lopatka zur Verfügung.

 

 

 

 

Klinische Prüfung von Humanarzneimitteln

 

 

Zum Entwurf der Kommission für eine "Verordnung über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/20/EG", äußerte sich Gesundheitsminister Alois Stöger differenziert. Die Kommission möchte mit dem Verordnungsvorschlag unter anderem die Verfahren, Inhalte und Fristen für die Antragstellung und die Genehmigung klinischer Arzneimittelprüfungen EU-weit harmonisieren. Einheitliche Regelungen sind auch für Verfahren bei signifikanten Änderungen und bei der Überwachung von Prüfungen vorgesehen.

 

Generell positiv bewertete Minister Stöger zwar, dass die EU die bislang länderspezifisch umzusetzende Richtlinie zur Arzneimittelprüfung nun durch eine unionsweit direkt gültige Verordnung ersetzen und so die Abwicklung der Prüfungen vereinfachen wolle. Angesichts der wachsenden Konkurrenz aus den USA und aus Asien sei eine EU-weit einheitliche Regelung zu befürworten, um den Forschungsstandort Europa zu sichern, erläuterte Stöger. Da Arzneimittelforschung zunehmen international durchgeführt wird, erleichterten grenzübergreifende Regelungen auf diesem Gebiet zudem Forschungen bei Medikamenten für kleinere Personengruppen. Auch das von der Kommission vorgeschlagene Konzept des Co-Sponsorings von Forschungsprojekten  betrachtete der Minister als wichtig.

 

Der Inhalt des Verordnungsentwurfs sei jedoch eher kritisch zu bewerten, so der Bundesminister. Er befürchte etwa eine Abnahme der Begutachtungsqualität auf Grund der kürzeren Prüfungsdauer, da die Kommission enge Zeitlimits gesetzt habe, teilte Stöger dem Ausschuss mit. Für ein gewöhnliches Prüfverfahren seien beispielsweise nur mehr 25 Tage vorgesehen, bei Austestungen neuartiger Medikamente 30 Tage. Damit bliebe für die Einholung aller notwendigen ExpertInnenmeinungen im Rahmen einer seriösen Prüfung kaum genug Zeit, so der Gesundheitsminister. Er sprach sich insbesondere gegen das Konzept der "stillschweigenden Genehmigung" im Verordnungsentwurf aus. Dadurch würde die Genehmigung eines Medikaments ermöglicht, falls keine Behörde aktiv Beschwerde dagegen erhebt, informierte Stöger die Abgeordneten und meinte, eine vernünftige Fristsetzung von etwa drei Monaten bei Prüfungsverfahren sei der sinnvollere Zugang.

 

Eine weitere Problematik in der skizzierten Verordnung sah der Minister beim Thema Schadenersatz. Die Kommission regt an, einen nationalen Entschädigungsmechanismus für ProbandInnen einzurichten, wobei Stöger bei internationalen Forschungen vor Rechtsschutzstreitigkeiten in diesem Zusammenhang warnte. Zentrale Fragen bei den derzeitigen Verhandlungen über den Kommissionsentwurf in der Ratsarbeitsgruppe sind dem Gesundheitsminister zufolge die Stellung der österreichischen Ethikkommissionen in den relativ kurzen Prüfverfahren und die gesetzliche Vertretung minderjähriger beziehungsweise entmündigter ProbandInnen bei den Prüfungen.

 

 

Ebenfalls grundsätzlich begrüßt wurde das Vorhaben für eine gemeinsame und vereinfachte Regelung zu Arzneimittelprüfungen in der EU von den Abgeordneten Christine Muttonen (S) und Bruno Rossmann (G). Noch zu klären sind aus Sicht beider die Aspekte der Fristsetzung bei den Prüfverfahren sowie die zukünftige Rolle der Ethikkommissionen Österreichs. Muttonen betonte, Ziel der Verordnung müsse sein, das Schutzniveau für PatientInnen zur erhöhen und nicht zu senken. Bedenklich wertete Rossmann allerdings die Möglichkeit, dass Österreichs hohe Schutzstandards, besonders für einwilligungsunfähige Personen, durch die neuen Regelungen Schaden nehmen könnten.

 

Aus Sicht des Abgeordneten Erwin Rasinger (V) müsse das gut etablierte System der österreichischen Ethikkommissionen bei der Bewertung von klinischen Arzneimittelprüfungen auf alle Fälle erhalten bleiben. Rasinger monierte, durch die neue Regelung entstehe eine ausgeweitete Bürokratie auf EU-Ebene, wodurch die Union ihre Position im internationalen Forschungswettbewerb verschlechtere. Entgegen Rasingers Befürchtung meinte Bundesminister Stöger, durch die Etablierung einheitlicher Begutachtungsstellen sei ein reduzierter Bürokratieaufwand wahrscheinlich.

 

Abgeordneter Andreas Karlsböck (F) befand, der vorliegende Entwurf sei aufs Schärfste zurückzuweisen, würde die Realisierung der Verordnung doch katastrophale Auswirkungen auf den ProbandInnenschutz haben. Der F-Mandatar erinnerte an die Proteste von Menschenrechtsorganisationen wegen des bisher häufigen Auslagerns von Forschungsprojekten in Entwicklungsländer, die meist weniger hohe Standards für den Schutz getesteter Personen hätten. Das und die Klage der Pharmaindustrie über uneinheitliche Prüfungsmechanismen innerhalb der EU hätten schließlich zu dem Verordnungsentwurf für EU-weit einheitliche Regelungen geführt, analysierte Karlsböck und erklärte, der PatientInnenschutz würde bei Umsetzung vereinfachter Kontrollen unterminiert.

 

Die fehlenden Bestimmungen zu Schiedsverfahren im Kommissionsentwurf, falls es Divergenzen zwischen EU-Mitgliedsstaaten bei multinationalen Prüfverfahren gebe, kritisierte Abgeordneter Gerhard Huber (B). Außerdem warf er Fragen zu Mehrkosten durch die neue Verordnung und zur Positionierung der österreichischen Vertreter in der Ratsarbeitsgruppe bei den Verhandlungen über den Entwurf auf.

 

Gesundheitsminister Stöger vermerkte dazu, dass die Diskussionen über den Kommissionsentwurf erst begonnen hätten, daher befinde sich die Vorlage noch in Bearbeitung. Eine klare Stellungnahme zur österreichischen Position im Verhandlungsverfahren wäre daher verfrüht, sagte Stöger, doch die österreichische Bundesregierung mache sich natürlich für einen umfassenden ProbandInnenschutz in der europaweiten Regelung stark. Hinsichtlich Schiedsgerichten bemerkte der Minister, die EU-Mitglieder sollten sich jedenfalls bemühen, Einvernehmen über die Kontrolle von Prüfverfahren zu erzielen, schon um sich nicht in Abhängigkeit von Forschungsunternehmen zu begeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mehrjähriger EU-Finanzrahmen 2014-2020

 

 

Bis Ende 2013 sollte es eine Einigung über den zukünftigen mehrjährigen Finanzrahmen der EU 2014-2020 geben, rechtzeitig vor Auslaufen des derzeit geltenden Budgets. Ein Vorschlag der Kommission liegt seit 29. Juni 2011 vor, er wird seitdem intensiv diskutiert, die Kritik an den geplanten Ausgabensteigerungen seitens der Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich, hält jedoch an.

 

Staatssekretär Reinhold Lopatka sprach sich im EU-Unterausschuss gegen die von der Kommission angestrebten Mehrausgaben für den kommenden Finanzrahmen aus und trat für bessere und gezieltere Ausgaben der EU – Schlagwort "spend better – not more" ein. Es müsse zu deutlichen Einsparungen gegenüber dem Kommissionvorschlag kommen, sagte er, kein auch noch so kleiner Bereich dürfe davon ausgenommen werden. Ihm gehe es um eine Balance, insbesondere dürfe Österreich gegenüber anderen Ländern – etwa in der Frage der Rabatte – nicht schlechter gestellt werden. Man spreche sich vor allem mit jenen Ländern ab, die zu den Nettozahlern gehören, und von dieser Gruppe gebe es auch konkrete Änderungsvorschläge. Wichtig sei, dass das EU-Budget Zukunftsfähigkeit signalisiert, dass Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden, skizzierte Lopatka. Deshalb unterstütze Österreich zusätzliche Investitionen etwa im Bereich Innovation und Forschung sowie Klimaschutz.

 

Derzeit stehe man mitten in den Verhandlungen, berichtete der Staatssekretär und zeigte sich zuversichtlich, dass man im Rat Ende November zu einem Abschluss kommen wird. Das Europäische Parlament wird sich dann im ersten Halbjahr 2013 damit beschäftigen.

 

Der EU-Unterausschuss hat bereits im September des Vorjahres seine Bedenken mittels eines die Regierungsmitglieder bindenden Antrags auf Stellungnahme formuliert. Darin sprechen sich die Abgeordneten für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer – möglichst ab 2014 - sowie für eine entsprechende Mittelausstattung für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) aus. Nicht einverstanden erklärten sich damals die Ausschussmitglieder mit der ins Auge gefassten Pauschalvergütung anstelle der bisherigen Rabatte, da dies zu Lasten Österreichs ginge.

 

 

 

Der Linie des Staatssekretärs schlossen sich auch die Abgeordneten Christine Muttonen (S) und Wolfgang Gerstl (V) an. Der allgemeine EU-Haushalt sei eindeutig zu hoch gegriffen, bemerkten beide. Abgeordnete Christine Muttonen wies auf die großen anstehenden wirtschafts- und sozialpolitischen Herausforderungen hin, die vor allem angesichts hoher Arbeitslosenraten innerhalb der EU zu bewältigen sind.

 

Die Abgeordneten von FPÖ und BZÖ (Abgeordneter Johannes Hübner und Abgeordneter Gerhard Huber) lehnten die vorliegenden Pläne der EU dezidiert ab und brachten dazu auch Anträge ein, die jedoch auf die Ablehnung der drei anderen Parteien stießen.

 

Lediglich die Grünen hielten vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen und sozialen Situation innerhalb der EU eine Erhöhung des Finanzrahmens für notwendig. Wenn man nachhaltiges Wachstum erzielen und Arbeitslosigkeit und Armut erfolgreich bekämpfen wolle, dann stelle der Vorschlag der Kommission eher die unterste Latte dar, meinte etwa Abgeordneter Bruno Rossmann (G). Um die gemeinsam vereinbarten europäischen Ziele zu erreichen, bedarf es seiner Meinung nach einer Aufstockung des EU-Haushalts gegenüber 2013 um mindestens 5%. Sein Antrag auf Stellungnahme wurde aber von den anderen Fraktionen nicht unterstützt und blieb daher in der Minderheit.

 

Unisono wurde von den Ausschussmitgliedern die Einigung von elf EU-Staaten über die Einführung einer Finanztransaktionssteuer im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit begrüßt. Die Finanztransaktionssteuer könne nicht nur zur Stabilisierung des EU-Haushalts, sondern auch der nationalen Budgets beitragen, meinte etwa Abgeordnete Christine Muttonen (S). Ähnlich äußerten sich die Abgeordneten Wolfgang Gerstl (V) und Bruno Rossmann (G). Ein dezidiertes Lob für die Verhandlungstaktik der österreichischen Seite, insbesondere der Finanzministerin, kam von Abgeordnetem Werner Kogler (G) in diesem Zusammenhang.

 

Staatssekretär Reinhold Lopatka bemerkte dazu, man sei noch nicht am Ziel, zumal grundlegende Fragen, wie etwa die Bemessungsgrundlage, noch ungeklärt seien. Auch herrsche noch keine Einigkeit darüber, was mit den eingehobenen Mitteln passiere. Jedenfalls sei mit der heutigen Einigung ein Durchbruch gelungen, stellte er zufrieden fest.

 

 

 

Geht es nach der EU-Kommission soll das Finanzierungssystem des EU-Budgets radikal reformiert werden. Während sich ein Großteil des EU-Budgets derzeit aus direkten Zahlungen der Mitgliedstaaten – Beiträge gemäß dem jeweiligen Bruttoinlandseinkommen sowie ein Anteil aus den Mehrwertsteuereinnahmen - zusammensetzt, soll in Zukunft ein beträchtlicher Teil (bis 2020 ca. 40%) durch Einnahmen aus einer Finanztransaktionssteuer sowie einer EU-Mehrwertsteuer ab 2018 lukriert werden.

 

Auch das bisherige Rabatt-System steht im Visier der Kommission. Der UK-Rabatt für Großbritannien, der Rabatt auf den UK-Rabatt sowie die Mehrwertsteuerreduktionen für Österreich, Deutschland, die Niederlande und Schweden und die Pauschalvergütungen für die Niederlande und Schweden beabsichtigt man durch ein reines Pauschalvergütungssystem zu ersetzen. Dies stößt auf heimischen Widerstand, da im Gegensatz zu Großbritannien, Deutschland, Niederlande und Schweden für Österreich keine Pauschalvergütungen mehr vorgesehen sind.

 

Insgesamt sieht Kommissionsvorschlag für den 7-jährigen Rahmen Verpflichtungsermächtigungen in der Höhe von 1.025 Mrd. € vor, Zahlungsermächtigungen im Ausmaß von 972,2 Mrd. €. Außerhalb des genannten Finanzrahmens sollen die Fonds und Programme mit 58 Mrd. € finanziert werden. Dazu zählen der EEF (Europäischer Entwicklungsfonds) mit rund 30,3 Mrd. €, ITER (internationales Forschungsprojekt, mit dem Ziel, aus Kernverschmelzung Energie zu gewinnen) mit rund 2,7 Mrd. € und GMS (Europäisches Erdbeobachtungsprogramm) mit rund 5,84 Mrd. €. Dafür sollen die EU-Staaten mit bilateralen Beiträgen aufkommen. In diese Rubrik fallen auch die Soforthilfereserve (ca. 2,45 Mrd. €), der Europäische Globalisierungsfonds (3 Mrd. €), der Europäische Solidaritätsfonds (7 Mrd. €), ein Flexibilisierungsinstrument (3,5 Mrd. €) und eine Reserve für Krisen im Agrarsektor (3,5 Mrd. €). Dazu kommt noch der Globale Klima- und Artenvielfaltsfonds, der zwar vorgesehen, aber noch nicht dotiert ist.

 

Besonderes Augenmerk will die EU in Hinkunft den Politikbereichen Forschung und Innovation, Bildung sowie Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen schenken. Die Mittel dafür sollen daher aufgestockt werden. Schwerpunkte dabei bilden unter dem Titel "Bildung Europa" die Förderung transnationaler Lernmöglichkeiten, Freiwilligentätigkeit sowie außerschulische und non-formale Bildung sowie das Programm "Kreatives Europa". Neu hinzu kommt eine Initiative im Bereich Sport. Das Programm "Horizont 2020" ist darauf angelegt, den F&E-Anteil des EU-BIP auf 3% anzuheben. Auch für "Auswärtiges Handeln" wird ein deutlich höheres Budget in Aussicht genommen. Allgemein will die Kommission der Umwelt- und Klimapolitik eine wichtigere Rolle zukommen lassen, dies auch im Hinblick auf die "Europa 2020 Strategie" sowie auf die 2020-Ziele zur Verringerung des Treibhausausstoßes und des Energiebedarfs um je 20% sowie zur Erhöhung erneuerbarer Energieträger auf 20%. Die Förderregime innerhalb der Struktur- und Kohäsionspolitik, wofür laut Vorschlag rund 336 Mrd. € zur Verfügung stehen, sollen nahezu unverändert bleiben. Hinzu kommen 40 Mrd. € für die neue Infrastruktur-Fazilität "Connecting Europe", das die Bereiche Energie, Verkehr sowie Informations- und Kommunikationstechnologie umfasst. In die GAP sollen rund 387 Mrd. € fließen, die Direktzahlungen (1. Säule der GAP mit rund 282 Mrd. €) sollen in größerem Ausmaß an ökologische Kriterien gebunden werden. Unter die Dotierung für den Bereich Inneres fallen Maßnahmen zur Integration von Drittstaatsangehörigen und die Bekämpfung illegaler Migration (Migrations- und Asylfonds) sowie der Sicherung der Außengrenzen. Im Haushaltsvorschlag sind des weiteren Mittel für die justizielle Zusammenarbeit, insbesondere für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei Strafverfolgung, sowie für Gesundheit und Verbraucherschutz vorgesehen. Die Verwaltungsausgaben sollen gemäß vorliegenden Papieren um 10% auf 62,6 Mrd. € steigen.

 

 

Konkret lagen dem Ausschuss die Mitteilung der Kommission (Teil I: Ein Haushalt für "Europa 2020" und Teil II: Ein Haushalt für "Europa 2020" – Politikbereiche im Überblick) sowie der Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens und eine sogenannte Verhandlungsbox vor.

 

Gemäß dem Vertrag von Lissabon wird der mehrjährige Finanzrahmen nun im Primärrecht verankert und ist somit keine interinstitutionelle Vereinbarung mehr. Der Rat hat daher in Zukunft einstimmig eine Verordnung zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens zu erlassen, dies kann er jedoch erst nach Zustimmung des Europäischen Parlaments (EP) tun. Dort genügt ein Mehrheitsbeschluss. Das EP kann jedoch keine Änderungen vornehmen, es kann den Finanzrahmen nur als Gesamtpaket billigen oder ablehnen. Das heißt, es bedarf noch eingehender Verhandlungen mit dem EP.

 

Wird bis Ende 2013 keine Einigung erzielt, dann werden die Obergrenzen von 2013 auch für 2014 gelten, plus 2% Inflationsausgleich. Ohne neue Rechtsgrundlage können in diesem Fall aber keine Mittel für mehrjährige Programme gebunden werden.

 

 

 

Angesichts der hohen Jugendarbeitslosigkeit und der prekären sozialen Situation in vielen EU-Staaten müsse der kommende Finanzrahmen die Grundlage zur Bewältigung der anstehenden wirtschafts- und sozialpolitischen Herausforderungen bilden, betonte in ihrer Stellungnahme Abgeordnete Christine Muttonen (S). Notwendig sei, die Wirtschaft breiter und robuster aufzustellen. Diese Ideen seien in der "Europa 2020 Strategie" festgelegt und daher sei es erforderlich, mehr Mittel für Bildung, Forschung, Innovation und transeuropäische Netze aufzuwenden.

 

Muttonen zufolge ist die EU aber auch gefordert, ihren sozialen Pfeiler zu stärken, weshalb der Europäische Sozialfonds entsprechend zu dotieren sei. Das von der EU vorgeschlagene Gesamtvolumen des Budgets sei eindeutig zu hoch, betonte die SPÖ-Mandatarin, man stehe vor der Aufgabe, die Ausgabenstruktur zu konsolidieren und effizienter zu gestalten, um ausreichend Mittel für die genannten Ziele zur Verfügung zu haben.

 

Bei der Abschaffung der Rabatte dürfe Österreich nicht zum Handkuss kommen, stellte Abgeordneter Wolfgang Gerstl (V) unmissverständlich fest. Die österreichische Verhandlungsposition solle vor allem auch den Nutzen für das österreichische Budget im Auge behalten. Gerstl sprach sich ferner gegen das Einfrieren der Mittel im Rahmen der Agrarpolitik aus und trat für mehr Investitionen in das Schienennetz ein. Insbesondere forderte er die Senkung der Verwaltungskosten auf EU-Ebene.

 

Sein Klubkollege Karl Donabauer meinte, bei den kommenden Verhandlungen stehe man noch vor großen Herausforderungen, zumal die einzelnen Kernmaterien sich kompliziert gestalten. Es werde nicht nur um die Mittelverteilung gehen, sondern eine wesentliche Frage werde darin liegen, wie man in Europa wieder Arbeit schafft. Auch im Hinblick auf die Finanztransaktionssteuer seien noch viele Fragen offen, insbesondere was ihre Funktionalität betrifft, meinte Donabauer.

 

Die Einführung der Finanztransaktionssteuer sei nur dann zu unterstützen, wenn diese zwar europäisch geregelt, aber national eingehoben wird, forderte Abgeordneter Johannes Hübner (F) in seinem Antrag auf Ausschussfeststellung. Hinsichtlich des mehrjährigen Finanzrahmens tritt die FPÖ für eine deutliche Ausgabenkürzung und gegen jede Erhöhung ein. Hübner kritisierte vor allem, dass der Vorschlag der Kommission eine Realsteigerung um 7% vorsieht. Die Subventionsverteilung und Selbstverwaltung werde hochgefahren und führe zu einer weiteren Aufblähung des Haushalts, stellte er fest. Hübner bezeichnete darüber hinaus die Regionalförderung der Nettozahler als eine sinnlose Verwaltung, besser wäre es seiner Meinung nach, wenn diese Staaten die Regionalförderung selbst finanzierten, dafür aber ihre Beiträge für die EU reduzieren könnten. So sei das gegenwärtige System jedoch völlig intransparent, da die Geldflüsse völlig verschleiert würden.

 

Dazu bemerkte Staatssekretär Reinhold Lopatka, die Benachteiligung einzelner Regionen könne nur über den Umweg der EU ausgeglichen werden. Hier stünden gute Kontrollmechanismen und wesentlich bessere Vergleichsmöglichkeiten zur Verfügung. Er halte das derzeitige System im Sinne des europäischen Gedankens für richtig.

 

Der Antrag der FPÖ auf Ausschussfeststellung wurde von SPÖ, ÖVP und Grünen abgelehnt und blieb damit in der Minderheit.

 

Als eine unterste Latte angesichts der aktuellen wirtschafts-, sozial- und umweltpolitischen Herausforderungen bezeichnete Abgeordneter Bruno Rossmann (G) den Budgetvorschlag der EU-Kommission. Seiner Meinung nach gefährde bereits dieser die Ziele der "Europa 2020 Strategie", zumal die jüngsten Prognosen für die EU nicht positiv ausfallen. Eine weitere Kürzung des Budgetvorschlags der Kommission würde in eine Negativspirale führen, zu Lasten des sozialen Wohlstands gehen und Arbeitslosigkeit sowie Armut erhöhen. Das zeige auch die Politik, die man derzeit gegenüber den Krisenländern anwendet, fügte er hinzu.

 

In einem Antrag auf Stellungnahme fordern die Grünen daher eine Erhöhung des EU-Haushalts 2014-2020 um 5% gegenüber 2013, eine höhere Dotierung der Regionalförderung, die Einrichtung eines Fonds zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit sowie eine verstärkte Finanzierung von Infrastruktur für umweltgerechte und nachhaltige Infrastrukturnetzwerke. Darüber hinaus sollen den Grünen zufolge mindestens 80% der Mittel für Forschung und Innovation in die Bereiche erneuerbare Energie und Energieeffizienz fließen. Des Weiteren fordern die Grünen eine tiefgreifende Reform der GAP mit dem Ziel, von der Förderung agrarischer Großindustrie wegzukommen und die Gelder für nachhaltige Entwicklung einzusetzen. Er könne sich eine Deckelung bei der Direktförderung mit 300.000 € vorstellen, sagte Rossmann. Grundsätzlich befürworte er nicht nur eine Erhöhung des Budgets, sondern er könne sich durchaus auch Umschichtungen vorstellen. In diesem Zusammenhang stellte Rossmann die Abschaffung nicht nachhaltiger Programme, wie etwa ITER, zur Diskussion und meinte, frei werdende Gelder sollten etwa auch in den Europäischen Sozialfonds fließen, dem die Mittel mittlerweile ausgegangen sind.

 

Der Grüne Finanzexperte kann sich die vollständige Finanzierung des EU-Haushalts durch Eigenmittel vorstellen, insbesondere durch eine Finanztransaktionssteuer und diverse Umweltabgaben bei gleichzeitiger Abschaffung nationaler Beiträge und des ungerechten, intransparenten Rabattsystems.

 

Er wurde darin von Abgeordnetem Werner Kogler (G) unterstützt. Den Kritikern der EU-Verwaltung hielt Kogler entgegen, die EU sei durch ihre Instrumente Rechnungshof und OLAF hinsichtlich der Transparenz gut aufgestellt. Auch die EU-Verwaltung sei insgesamt effizienter als etwa jene in den Bundesländern Niederösterreich und Burgenland, merkte er an.

 

Auch der Antrag der Grünen auf Stellungnahme blieb aufgrund mangelnder Unterstützung der anderen Fraktionen in der Minderheit.

 

Die Empfänger der EU-Budgetmittel seien weniger die EU-BürgerInnen, sondern vielmehr die Banken, stellte Abgeordneter Gerhard Huber (B) eingangs seines Statements fest. Vor allem kritisierte er, dass nur 17% der bäuerlichen Betriebe von rund 90% aller Agrarförderungen profitieren, damit gingen die Gelder am ländlichen Raum vorbei.

 

In seinem Antrag auf Stellungnahme, der ebenfalls von SPÖ, ÖVP und Grünen mehrheitlich abgelehnt wurde, spricht er sich strikt gegen den Vorschlag der Kommission für den neuen mehrjährigen Finanzrahmen aus und fordert die Bundesregierung auf, jede Form einer Änderung der Gestaltung des Eigenmittelsystems, die zu einer Belastung Österreichs führt, sowie jegliche Erhöhung des österreichischen EU-Beitrags abzulehnen. Bei Verwendung der Einnahmen aus einer allfälligen Finanztransaktionssteuer für Zwecke der Eigenmittelfinanzierung des EU-Haushalts sollte nach Ansicht des BZÖ der österreichische EU-Beitrag sinken. Insbesondere tritt das BZÖ für eine Reduktion der EU-Verwaltungskosten ein.

 

In seiner Replik auf die vorangegangene Diskussion hielt Staatssekretär Reinhold Lopatka fest, auch für ihn wäre ein System ohne Rabatte optimal. Aufgrund des massiven Widerstands durch Großbritannien werde man eine derartige Systemänderung jedoch nicht schaffen, und vor diesem Hintergrund könne er auch auf adäquate Abschläge für Österreich im Interesse der SteuerzahlerInnen nicht verzichten.

 

Grundlage für das künftige EU-Budget müsse es sein, Instrumente in der Hand zu haben, um die Arbeitslosigkeit zu senken und den Wachstums- und Beschäftigungspakt umzusetzen. Lopatka verteidigte auch die verstärkten Bemühungen um den auswärtigen Handel, die Mittel für die Zusammenarbeit mit Drittländern sowie zur Krisenbewältigung in Regionen außerhalb Europas. Das diene auch der österreichischen Wirtschaft, denn als Exportland sei man auf intensive Zusammenarbeit mit und eine positive Entwicklung in außereuropäischen Ländern angewiesen. Er befürworte daher insbesondere die Nachbarschaftsinstrumente wie etwa die Donauraum-Strategie.

 

Der Staatssekretär sprach sich ferner mit Nachdruck für die Erhaltung der multifunktionalen Landwirtschaft aus. Die ländliche Entwicklung müsse weiterhin entsprechend gefördert werden, sagte er. Eine Verschlechterung würde einer Bestrafung erfolgreicher Programme gleichkommen. Was die Kohäsionspolitik betrifft, so sollten alle EU-Regionen förderbar sein. Lopatka unterstützte auch die Schaffung von so genannten Übergangsregionen. Die Förderungen sollten Lopatka zufolge stärker als bisher mit einer makroökonomischen Konditionalität verbunden sein, sie sollten nicht punktuell erfolgen, sondern im Einklang mit dem Gesamtsystem stehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der FPÖ auf Ausschussfeststellung wurde von SPÖ, ÖVP und Grünen mehrheitlich abgelehnt:

 

 

ANTRAG AUF AUSSCHUSSFESTELLUNG

 

 

des Abgeordneten Dr. Johannes Hübner und weiterer Abgeordneter

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

Ausschussfeststellung

 

betreffend

 

KOM (2011) 500 endg. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. Ein Haushalt für „Europa 2020“ Teil I (55438/EU XXIV.GP)

 

KOM (2011) 500 endg. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. Ein Haushalt für „Europa 2020“ Teil II (55437/EU XXIV. GP)

 

KOM (2011) 398 endg. Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 (55424/EU XXIV.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 9. Oktober 2012 zu TOP 4.

 

 

I.

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union ersucht die zuständigen Mitglieder der österreichischen Bundesregierung auf europäischer Ebene alle Maßnahmen zu ergreifen, um im Zuge der Verhandlungen zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens der Europäischen Union für die Jahre 2014-2020 deutliche Einsparungen im Bereiche der Ausgaben der Europäischen Union zu erzielen, gegen jede Erhöhung des mehrjährigen Finanzrahmens der Europäischen Union für die Jahre 2014-2020 Veto einzulegen, sowie zu verhindern, dass die Europäische Union Steuern oder Abgaben welcher Art auch immer direkt lukriert. In diesem Sinne ist eine Finanztransaktionssteuer nur dann zu unterstützen, wenn diese zwar europäisch geregelt, aber national eingehoben wird.

 

II.

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union geht davon aus, dass die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung bei den Verhandlungen und Abstimmungen zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 in Übereinstimmung mit der vorstehenden Ausschussfeststellung vorgehen.

 

 

III. Kommuniqué

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union beschließt, diese Ausschussfeststellung gemäß §39 Abs 1 und 3 GOG-NR als Kommuniqué zu veröffentlichen und der auszugsweisen Darstellung anzuschließen. Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union ersucht die Präsidentin des Nationalrates, diese Ausschussfeststellung an die österreichische Bundesregierung zu übermitteln.

Folgender Antrag der Grünen auf Stellungnahme wurde von den anderen Fraktionen mehrheitlich abgelehnt:

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

der Abgeordneten Bruno Rossmann und Werner Kogler

 

 

betreffend

 

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Ein Haushalt für "Europe 2020" KOM (11) 500 endg. Teil I (55438/EU XXIV.GP)

           

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Ein Haushalt für "Europe 2020" - Teil II: Politikbereiche im Überblick KOM (2011) 500 endg. Teil II (55437/EU XXIV.GP)

 

Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 KOM (2011) 398 endg. (55424/EU XXIV.GP)

 

Mehrjähriger Finanzrahmen (2014-2020) - Verhandlungsbox13620/12 (91667/EU XXIV.GP)

 

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 9.10.2012 zu TOP 2.

 

 

 

 

Die Europäische Union befindet sich derzeit in einer großen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Krise. Seit einigen Jahren erleben wir eine tiefgehende Rezession in den Staaten der Peripherie. Von der nachlassenden Konjunktur ist nunmehr der gesamte Euroraum betroffen. Die Folge ist ein starker Anstieg der Arbeitslosigkeit, insbesondere der Jugendarbeitslosigkeit. Als Folge einer europaweiten Austeritätspolitik ist ein weiterer Anstieg der Arbeitslosigkeit zu erwarten. Auch in Österreich erreichen die Arbeitslosenquoten Rekordniveau, wenngleich auf einem deutlich niedrigerem Niveau. Insgesamt ist in der EU die Arbeitslosigkeit heute um 50 Prozent höher als vor dem Ausbruch der Finanzkrise.

 

Neben den nationalen öffentlichen Haushalten kann der EU-Haushalt eine Schlüsselrolle im Kampf gegen die derzeitigen Krisen spielen. Mit europäischen Mitteln können die notwendigen Reformen angestoßen und der dringend notwendige Wandel hin zu einer kohlenstoff- und nuklearfreien, ressourceneffizienten und auf erneuerbaren Energien basierenden Volkswirtschaft beschleunigt werden. Mit intelligenten Anreizen im Rahmen eines "Green New Deal" können die Investitionen für ein nachhaltiges Wachstum beträchtlich gesteigert werden. Dadurch werden nicht nur Arbeitsplätze geschaffen, auch zur Erreichung der Ziele der Strategie Europa 2020 sowie die Klima- und Energieziele 2050 wird ein Beitrag geleistet. Um die vereinbarten Ziele der Europa 2020 Strategie nicht zu gefährden und um die Auswirkungen der Rezession am Arbeitsmarkt zu mildern, benötigt es einen entsprechend dotierten EU-Haushalt, der zumindest um 5 Prozent basierend auf den Zahlen von 2013 für die Periode 2014-2020 erhöht werden muss. Durch gemeinsam koordinierte Ausgaben auf europäischer Ebene können größere Effekte in der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Armut, in der notwendigen Ökologisierung der Wirtschaft  erzielt werden als mit 27 verschiedenen nationalstaatlichen Maßnahmen.

 

Zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen bedarf es sowohl eines effizienteren Mitteleinsatzes als auch einer verstärkten Umschichtung von Mitteln im Rahmen des EU-Haushalts. Mehr Geld für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, insbesondere von Jugendarbeitslosigkeit, für notwendige Öko-Investitionen in umweltgerechte Infrastruktur sowie erneuerbare Energie und Energieeffizienz kann etwa durch die Abschaffung nicht nachhaltiger Programme bzw. Maßnahmen freigesetzt werden (z.B. keine weitere Finanzierung von ITER, keine Finanzierung von Straßeninfrastruktur, Abschaffung von Exportsubventionen im Bereich der GAP, Deckelungen der agrarischen Gesamtförderungen pro Bterieb bei maximal 300.000 Euro, Streichung des militärischen Teils von GMES und Galileo).

 

Aus integrationspolitischen und ökologischen Überlegungen gehen die Vorschläge der Kommission zur Reform des Eigenmittelsystems nicht weit genug, lassen sie doch notwendige wirtschaftliche und ökologische Lenkungseffekte außer Acht. Das derzeitige System der Direktzahlungen der Mitgliedstaaten für den EU-Haushalt sollte daher abgeschafft und vollständig durch Eigenmittel ersetzt werden.

 

 

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, werden aufgefordert, folgende Vorschläge auf europäischer Ebene einzubringen und sich für gemeinsame europäische Wege zur raschen Umsetzung derselben einzusetzen:

 

·         Unterstützung der Position des Europäischen Parlaments, den EU-Haushalt 2014-2020 um zumindest 5 % (gegenüber 2013) zu erhöhen, um die gemeinsam vereinbarten europäischen Ziele zu erreichen

·         Deutlich höhere Dotierung für die Regionalförderung und vor allem des ESF zur Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit und Armut; notwendig ist die Einrichtung eines eigenen Fonds zur Bekämpfung der in einigen Mitgliedstaaten extrem hohen Jugendarbeitslosigkeit

·         Verstärkte Finanzierung von Infrastruktur für umweltgerechte und nachhaltige Infrastrukturnetzwerke; Lückenschluss bei grenzüberschreitenden Schienenverkehrsverbindungen

·         Mindestens  80 Prozent der Mittel für Forschung und Innovation müssen in die Bereiche erneuerbarer Energie, Energieeffizienz fließen

·         Strukturelle und tief greifende Reform der GAP: weg von der Förderung agrarischer Großindustrie hin zu nachhaltiger Entwicklung, die allen Menschen im ländlichen Raum zu Gute kommt

·         Einbeziehung von Mitteln, die derzeit außerhalb des Mehrjährigen Finanzrahmens dotiert sind, in den EU-Haushalt bei gleichzeitiger Ablehnung des Projektes ITER

·         Vollständige Finanzierung des EU-Haushalts durch Eigenmittel insbesondere durch eine Finanztransaktionsteuer und diverse Umweltabgaben bei gleichzeitiger Abschaffung nationaler Beiträge und des ungerechten und intransparenten Rabattsystems

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag des BZÖ auf Stellungnahme wurde von SPÖ, ÖVP und Grünen mehrheitlich abgelehnt:

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23 e Abs. 3 B-VG

 

 

des Abgeordneten Gerhard Huber

 

 

betreffend keine Zustimmung zu einem EU-Finanzrahmen zu Lasten Österreichs!

 

 

eingebracht im Zuge der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 9. Oktober 2012 zum TOP 2

 

 

 

 

Nach Studium des seitens der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschlags betreffend den Mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2014 bis 2020 liegt der Schluss nahe, dass die Kommission ihrem Handeln das Motto: "Wasser predigen und Wein trinken" zugrunde legt.

 

Während von den Mitgliedstaaten Haushaltsdisziplin, Kontrolle und Transparenz eingefordert werden, legt die Kommission ihrerseits ein intransparentes Zahlenwerk vor, mit dem einerseits die Ausgaben der Europäischen Union massiv erhöht werden, und andererseits gleichzeitig die geplante Neuordnung der Einnahmenerzielung dazu führt, dass insbesondere Österreich unter anderem durch das geplante Streichen von Pauschalvergütungen massiv benachteiligt wird, und damit Gefahr droht, dass die Österreicherinnen und Österreicher in den nächsten Jahren wesentlich mehr an EU-Beiträgen nach Brüssel überweisen müssen als schon bisher.

 

Dazu kommt, dass einmal mehr die Verwaltungskosten der Europäischen Union erhöht werden. Diese sollen in den Jahren 2014 bis 2020 im Vergleich zum Zeitraum 2007 bis 2013 um 10 % steigen und liegen dann bei 62,6 Mrd. Euro.

 

Dies, obwohl laut Kommission geplant ist, den Personalstand um 5 % zu senken, das Pensionsantrittsalter von 63 auf 65 anzuheben und die Mindestarbeitszeit von 37,5 auf 40 Stunden ohne Gehaltsausgleich anzuheben!

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23 e Abs. 3 B-VG

 

 

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf Europäischer Ebene bzw. bei den entsprechenden Ratssitzungen mit Nachdruck gegen die seitens der Europäischen Kommission vorgelegten Dokumente betreffend einen Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 bzw. betreffend die Änderungen im Bereich des Eigenmittelsystems der Europäischen Union auszusprechen.

 

Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, jede Form einer Änderung der Gestaltung des Eigenmittelsystems, die zu einer Belastung Österreichs führt, sowie jegliche Erhöhungen des österreichischen Beitrages zur Europäischen Union abzulehnen bzw. sich bei Verwendung der Einnahmen aus einer allfälligen Finanztransaktionssteuer für Zwecke der Eigenmittelfinanzierung des EU-Haushalts für die gleichzeitige entsprechende Senkung des österreichischen Beitrags zur Europäischen Union einzusetzen.

 

 

Schließlich wird die Bundesregierung ersucht, sich gerade im Sinne der Notwendigkeit von Verwaltungseinsparungen nicht nur gegen budgetäre Erhöhungen im Bereich der Verwaltung auszusprechen, sondern sich vielmehr für ein Absenken der diesbezüglichen Kosten unter anderem durch nachstehende Maßnahmen einzusetzen:

·         Transparente Darstellung der Verwaltungskosten im EU-Haushalt in einer Gesamtübersicht

·         Reduktion des auf die Mitgliedstaaten und deren Institutionen sowie die Wirtschaftsteilnehmer überwälzten Aufwands der Beteiligung an Programmen

·         Reduktion von Personal- und Pensionskosten

·         Begrenzung der Anzahl der (Regulierungs-)Agenturen

·         Verstärkte interinstitutionelle Zusammenarbeit zwischen den EU-Institutionen in administrativen Fragen sowie verbesserte Abstimmung der Immobilienpolitik der EU-Institutionen."

 

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 

Wien, 9. Oktober 2012