Parlament Österreich

 

 

 

V-35 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten

der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 15. Jänner 2013

 


Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXIV. Gesetzgebungsperiode     Dienstag, 15. Jänner 2013

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

 

1.    KOM (2011) 625 endg./2

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik

(61630/EU XXIV.GP)

 

2.    KOM (2011) 626 endg.

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung "Einheitliche GMO")

(61140/EU XXIV.GP)

 

3.    KOM (2011) 627 endg./2

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

(61661/EU XXIV.GP)

 

4.    KOM (2011) 628 endg./2

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik (61625/EU XXIV.GP)

 

5.    KOM (2011) 629 endg.

Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit Maßnahmen zur Festsetzung bestimmter Beihilfen und Erstattungen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse

(61131/EU XXIV.GP)

 

6.    KOM (2011) 630 endg.

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates hinsichtlich der Gewährung von Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe für das Jahr 2013

(61323/EU XXIV.GP)

 

 

7.    KOM (2011) 631 endg.

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Betriebsprämienregelung und der Unterstützung für Weinbauern

(61136/EU XXIV.GP)

 

8.    8949/12

Reform der GAP: Sachstandsbericht des Vorsitzes

(84890/EU XXIV.GP)

 

9.    COM(2012) 595 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen

(94857/EU XXIV.GP)

 

10.  COM(2012) 628 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten

(95807/EU XXIV.GP)

 

11.  KOM (2011) 658 endg.

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1364/2006/EG

(67161/EU XXIV.GP)

 

12.  SEK(2009) 413 endg./2

Empfehlung der Kommission an den Rat zur Ermächtigung der Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen über wirtschaftliche Integration mit Kanada

(15300/EU XXIV.GP)

 

13.  14475/11

Discussion paper on trade and investment initiatives towards Southern Mediterranean partners, in particular the future deep and comprehensive free trade areas

(59645/EU XXIV.GP)

 

14.  10025/12

EU-India FTA

EU-China Trade Relations

(81671/EU XXIV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemeinsame Agrarpolitik GAP

 

 

Der EU-Unterausschuss vom 15. Jänner 2013 startete seine Beratungen mit einem Themenblock zur anstehenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Die EU will den Agrarsektor ihrer Mitgliedsländer wettbewerbsfähiger, ökologischer und nachhaltiger machen. Vor dem Hintergrund des EU-Finanzrahmens 2014 bis 2020, dessen Abschluss für heuer geplant ist, strebe die Europäische Kommission eine Reform der GAP an, berichtete Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich dem Ausschuss. Die Zwei-Säulen-Förderstruktur soll zwar beibehalten werden, doch möchte die Kommission Agrarförderungen mit neuen Auflagen verbinden und die Prämienzahlungen einheitlicher gestalten. FPÖ und Grüne brachten in der Debatte jeweils einen Antrag ein, um die österreichische Position bei den GAP-Verhandlungen auf Ratsebene festzulegen; beide Anträge fanden bei der Abstimmung jedoch keine Mehrheit.

 

Im Rat der LandwirtschaftsministerInnen kann laut Berlakovich erst dann ein Beschluss über die neue GAP gefasst werden, wenn Klarheit über die dafür bereitgestellten Finanzmittel besteht. Letztere Entscheidung liege jedoch nicht beim Landwirtschafts-Rat. Österreich sei bestrebt, so bald wie möglich Verhandlungsergebnisse herbeizuführen, sodass die neuen GAP-Bestimmungen ab 2014 gelten könnten, doch würde das "nicht um jeden Preis" geschehen. Bei den Kommissionsentwürfen zur ökologischen Landwirtschaft fehle es beispielsweise noch an zahlreichen Präzisierungen, merkte Berlakovich an. Sollten letztendlich nicht ausreichend EU-Mittel für das Weiterführen ökologischer Landwirtschaftsbetriebe in Österreich vorhanden sein, werde man mit nationalen Geldern aushelfen.

 

Zur Diskussion standen in der ersten EU-Unterausschusssitzung im neuen Jahr Verordnungsentwürfe der Europäischen Kommission über die Themenbereiche Direktzahlungen an Landwirtschaftsbetriebe, einheitliche Marktordnung für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Förderung der ländlichen Entwicklung sowie zukünftige Finanzierung und Kontrolle der GAP. Angestrebt wird, mit dem neuen Rechtsrahmen die Ressourceneffizienz des Agrarbereichs in der EU zu steigern, um ein nachhaltiges Wachstum der Landwirtschaft und der ländlichen Gebiete im Einklang mit der Strategie "Europa 2020" zu erreichen. Wichtig ist der Kommission, die Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors in der EU zu stärken, da dieser Wirtschaftsbereich gerade bei Fragen der (weltweiten) Ernährungssicherheit, des Umweltschutzes und der regionalen Entwicklung von großer strategischer Bedeutung sei.

 

Eine EU-weit einheitliche Basisprämienregelung soll an die Stelle der bisherigen Direktzahlungen (Betriebsprämienregelung und einheitliche Flächenzahlung) an Bäuerinnen und Bauern treten, schlägt die Kommission eine  neue Architektur der ersten Fördersäule vor (KOM (2011) 625 endg./2). Die EU-Kommission will zudem die bisher unterschiedlich hohen Zahlungen an und innerhalb von EU-Mitgliedsstaaten einander annähern und auf regional bzw. sektoral einheitliche Prämien umstellen, wobei das Förderausmaß großer Begünstigter stufenweise begrenzt werden soll. Eine obligatorische JunglandwirtInnenförderung und - als Ersatz der Direktzahlungen - das Angebot einer vereinfachten pauschalierten Förderung für KleinlandwirtInnen sind weitere Elemente des neuen Subventionsmodells. Zentral im Reformplan der GAP ist die Ökologisierung der Landwirtschaft. So wird im Verordnungsentwurf jedes Land verpflichtet, 30% seiner Direktfördermittel für Klima- und Umweltschutzmaßnahmen in landwirtschaftlichen Betrieben vorzusehen. Diese Zahlung zusätzlich zur Basisprämie zielt als "Ökologisierungskomponente" etwa auf Anbaudiversität zum Erhalt der Böden und Ökosysteme ab.

 

Wie im Bericht (RAT: 8949/12) des zypriotischen Ratsvorsitzes vom zweiten Halbjahr 2012 aufgezeigt, waren allerdings gerade Ökologisierungsvorgaben strittige Punkte in den Ratsverhandlungen zur neuen GAP. Die von der Kommission angestrebte Bestimmung, zumindest 7% einer landwirtschaftlichen Fläche als "ökologische Vorrangfläche" dem Erhalt der biologischen Vielfalt zu widmen und Förderleistungen daran zu binden, stieß auf Vorbehalte bei den LandwirtschaftsministerInnen auf Grund des befürchteten Verwaltungsaufwandes. Österreich sei entschieden gegen Flächenstilllegungen, machte Bundesminister Berlakovich klar und erklärte, zwar seien die als "Greening" umschriebenen neuen Ökologisierungsauflagen der EU als solche nicht abzulehnen, doch lebe Österreich mit seinen Umweltprogrammen bereits die ökologische Landwirtschaft.

 

Für FPÖ-Europasprecher Johannes Hübner ist generell die "Zentralisierung der Subventionswirtschaft" durch die EU nicht sinnvoll. Die Landwirtschaftsförderung der Union sei komplex, teuer und werde nun nur noch weiter verbürokratisiert, bemängelte Hübner. Konkret vermisste er eine Deckelung der Förderungen für Großbetriebe und brachte daher einen Antrag auf Stellungnahme ein, in dem er darauf drängt, die Landwirtschaftsförderung zu renationalisieren. Dem hielt ÖVP-Abgeordneter Karl Donabauer entgegen, vor dem EU-Beitritt Österreichs habe es innerstaatlich konfliktreiche Debatten zwischen Produktsparten und Gebieten über die Verteilung von Förderungen gegeben. Jetzt gelte es, den EU-Plan mit nationalen Maßnahmen umzusetzen, wobei Donabauer vor allem darauf pochte, entsprechende Ausgleichszahlungen für die heimischen Bergbauern auszuverhandeln.

 

Da die EU die Neugestaltung der GAP erst ab 2014 plant, hält die Kommission in einem separaten Verordnungsentwurf (KOM (2011) 630 endg.) die Verlängerung der derzeitig geltenden Regelungen im Bereich der Direktzahlungen für das Jahr 2013 fest. Die Neuregelung der Direktzahlungen im Weinbereich (KOM (2011) 631 endg.) ist für Österreich nicht relevant, da das heimische Programm der Weinförderung keine Direktzahlungen vorsieht.

 

Den Großteil seiner GAP-Mittel, nämlich zwei Drittel, erhält Österreich für seine ländliche Entwicklung. Diese Zahlungen stammen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), wobei den Mitgliedsstaaten eine Co-Finanzierung mit nationalen Geldern vorgeschrieben ist. Der EU-Anteil in dieser zweiten Säule der Agrarförderung beträgt maximal 50%, nur bei weniger entwickelten Gebieten ist eine höhere EU-Beteiligung möglich. Bundesminister Berlakovich erinnerte, es liege nun an den Verhandlungen der Staats- und RegierungschefInnen, eine ordentliche Finanzierung der Förderungen für den ländlichen Raum sicherzustellen. Im Ministerrat habe man bereits einen Konsens zur österreichischen Position in den EU-Budgetverhandlungen, bei denen Bundeskanzler Werner Faymann Österreich vertritt, gefunden, erwiderte der Minister eine diesbezügliche Frage des SPÖ-Landwirtschaftssprechers Kurt Gaßner. Abgeordneter Hermann Schultes (V) fügte hinzu, bei den Debatten gehe es auch darum, Österreich weiterhin als "Hotspot" der ökologisierten Landwirtschaft darzustellen, die heimischen Anstrengungen in diesem Bereich müssten auch auf EU-Ebene anerkannt werden.

 

Politische Ziele des Förderbereichs zur ländlichen Entwicklung, die mit national erstellten Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum erreicht werden sollen, sind die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen sowie die Klimapolitik und eine ausgewogene räumliche und soziale Entwicklung der ländlichen Gebiete. Außer den bisherigen Maßnahmen zur Zielerreichung, wie etwa der Förderung von Ressourceneffizienz und des Wissenstransfers in der Land- und Forstwirtschaft, regt die EU-Kommission im entsprechenden Verordnungsentwurf (KOM (2011) 627 endg./2) auch ein Risikomanagement in der Landwirtschaft an. SPÖ-Mandatar Kurt Gaßner wies darauf hin, für seine Fraktion sei nicht zuletzt die soziale Förderung ländlicher Gebiete wichtig, etwa durch arbeitsmarktpolitische Initiativen, reine Agrarförderung sei bei der ländlichen Entwicklung zu wenig, meinte er.

 

Der Landwirtschaftssprecher der Grünen, Wolfgang Pirklhuber, forderte, durch ausreichend Mittel für die ländliche Entwicklung umweltpolitische Maßnahmen in diesem Feld voranzutreiben und die Beschäftigung in ländlichen Regionen sicherzustellen. Flexiblere Umschichtungsmöglichkeiten der Gelder zwischen erster und zweiter Fördersäule wären dazu ratsam, befand Pirklhuber und brachte gemeinsam mit Abgeordneter Christiane Brunner (G) einen diesbezüglichen Antrag auf Stellungnahme ein. Die Mitglieder der Bundesregierung werden darin außerdem aufgefordert, für einen europäischen Eiweißplan im Sinne der Lebens- und Futtermittelversorgung sowie des Klimaschutzes, für die bestmögliche Umsetzung der Greening-Maßnahmen, einen EU-weiten Aktionsplan für den Ausbau der Biolandwirtschaft und die Beibehaltung des Milchquotensystems einzutreten.

 

Im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) beabsichtigt die EU nämlich, bestimmte sektorale Beihilfen abzuschaffen (KOM (2011) 626 endg.). Unter anderem sollen die Zuckerquote und die Milchquote auslaufen. Während viele Mitgliedsstaaten sich klar für ein Beibehalten der Zuckermarktregelung aussprächen, um dadurch die Zuckerproduktion in der EU zu sichern, wie Berlakovich festhielt, habe Österreich bei der Frage der Milchquoten-Verlängerung keine Partner gefunden. BZÖ-Agrarsprecher Gerhard Huber warnte in diesem Zusammenhang, ein Auslaufen der Milchquote würde die Existenz vieler kleiner Landwirtschaftsbetriebe gefährden. Das EU-Fördersystem biete nicht die geeigneten Rahmenbedingungen für eine kleinstrukturierte Landwirtschaft wie die österreichische. Konfrontiert mit dem heimischen "Bauernsterben" sei es an der Politik, unterstrich der BZÖ-Mandatar, den Ausbau des Arbeitsplatzes Bauernhof wieder zu ermöglichen und etwa mit Förderdeckelungen die Subventionen für Großbetriebe zu begrenzen. Derzeit flössen 50% der Förderungen an nur 15% der Betriebe, kritisierte Huber.

 

Um den effizienten Einsatz der Fördermittel sicherzustellen und eine fundierte Grundlage für die Leistungsmessung der GAP zu haben, will die Kommission der Verordnung zur GAP-Finanzierung u.a. auch Bestimmungen zur landwirtschaftlichen Betriebsberatung, zu Kontrollsystemen und zur Auflagenbindung beifügen (KOM (2011) 628 endg./2). Außerdem sollen Verwaltungs- und Kontrollvorschriften beider Fördersäulen zusammengeführt werden, woraus sich laut Kommissionspapier mehr Rechtssicherheit, einheitliche Verfahren sowie weniger Verwaltungsaufwand ergäben. Mittels der Veröffentlichung von Daten juristischer und natürlicher Personen setzt der Kommissionsvorschlag auf verbesserte Transparenz bei der Verteilung von Förderleistungen. Mit der Transparenzdatenbank werde Österreich auch Daten der Förderungen von Bäuerinnen und Bauern erfassen, eine gleichartige Datenbank auf EU-Ebene stelle eine unnötige Doppelgleisigkeit dar, bemerkte Berlakovich dazu.

 

Weiters in der GMO Neu angedacht sind zusätzliche Bestimmungen zur Hilfe für LandwirtInnen bei drohenden Marktstörungen, Tierseuchen beziehungsweise einem Vertrauensverlust der VerbraucherInnen. Die Verhandlungsposition von Erzeugerorganisationen am Markt, etwa beim Aushandeln von Verträgen und Preisen, wird gemäß Verordnungsentwurf gestärkt. Derzeit, so machte Abgeordneter Franz Windisch (V) aufmerksam, erhielten LandwirtInnen nur 30% der Preise, die in Supermarktketten für ihre Produkte verlangt werden. Angesichts dieser "Machtkonzentration bei Ketten" sei es klug, die Erzeugerorganisationen zu stärken. Abgeordneter Huber (B) sprach zudem auch Wettbewerbsverzerrungen am europäischen Agrarmarkt durch unterschiedlichen Rückvergütungen, etwa bei Diesel, in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten an.

 

Im Zusammenhang mit der gemeinsamen landwirtschaftlichen Marktorganisation ist auch die Verordnung zur Festsetzung bestimmter Beihilfen und Erstattungen zu erneuern, heißt es in einem weiteren Verordnungsentwurf (KOM (2011) 629 endg.), um das reibungslose Funktionieren der Agrarmärkte zu gewährleisten.

 

 

 

 

 

 

Biokraftstoffe

 

 

Der Einsatz von Biokraftstoffen wird seit längerem äußerst ambivalent gesehen. Das zeigte auch die Diskussion im EU-Unterausschuss des Nationalrats. Während etwa die Grünen, das BZÖ aber auch die SPÖ kritische Worte dazu fanden, machte Umweltminister Nikolaus Berlakovich geltend, dass in Österreich strenge Nachhaltigkeitskriterien für die Erzeugung von Agrokraftstoff gelten und derzeit mehr Brotgetreide angebaut werde, als man benötige. Selbstverständlich könne es nicht sein, dass man Getreide für die Produktion von Biokraftstoffen über tausende Kilometer transportiert, unterstrich Berlakovich, bei Überschuss in der Region sei die Produktion aber durchaus zielführend. Ein von den Grünen eingebrachter Antrag auf Stellungnahme wurde von den anderen Parteien mehrheitlich abgelehnt.

 

Grundlage für die Diskussion war der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission, den weiteren Ausbau von Biokraftstoffen der ersten Generation (hergestellt aus Nutzpflanzen wie Zucker, Stärke und pflanzlichen Ölen) einzuschränken sowie den Übergang zu Biokraftstoffen der zweiten und dritten Generation (keine Nahrungsmittel, sondern z.B. Biokraftstoffe basierend auf bestimmten Abfällen und Reststoffen) einzuleiten. Man erwartet sich dadurch erhebliche Treibhausgas-Einsparungen.

 

Biokraftstoffe stellen einerseits eine wichtige Alternative zu fossilen Brennstoffen dar, andererseits ist durch den Anbau von Energiepflanzen eine Verdrängung von Nahrungs- und Futtermittel auf bisher nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen zu beobachten – genannt "ILUC" (Indirekte Landnutzungsänderung). Vielfach wird auch der Anstieg der Lebensmittelpreise mit all seinen negativen Folgen vor allem für ärmere Bevölkerungsschichten beklagt. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einem "ILUC-Effekt", worunter ein globaler Markt- bzw. Preiseffekt, ausgelöst durch die steigende Biokraftstoffnachfrage, zu verstehen ist.

 

Um negative Auswirkungen durch eine verstärkte Verwendung derartiger Kraftstoffe zu verhindern, hat nun die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag (COM [2012] 595 final) vorgelegt, der auf die Begrenzung von Biokraftstoffen aus Nahrungsmittelpflanzen abzielt. Konkret soll eine Obergrenze von 5 % für derartige Biokraftstoffe am Endenergieverbrauch im Verkehrsbereich eingezogen werden. Außerdem soll ein Anreizsystem für Biokraftstoffe geschaffen werden, die geringe indirekte Landnutzungsänderungen verursachen. Weitere Punkte betreffen die Berichterstattung von ILUC-Emissionen durch Mitgliedstaaten und Kraftstoffanbieter sowie die Erhöhung der verpflichtenden Mindesteinsparung an Treibhausgasemissionen für Neuanlagen, die nach dem 01.07.2014 in Betrieb gehen.

 

Besonders kritische Worte zur Verwendung von Agrokraftstoffen fanden insbesondere die Grünen, die sie auch in einem Antrag auf Stellungnahme formulierten. Abgeordnete Christiane Brunner räumte ein, dass der Kommissionsvorschlag in die richtige Richtung weise und der Einsatz von Biokraftstoffen bei Überschüssen im regionalen Wirtschaftskreislauf durchaus sinnvoll sein könne. Im großen Umfang sei dies jedoch zu hinterfragen. Die negativen Effekte durch ILUC würden die von der EU geplanten Treibhausgaseinsparungen im Verkehrsbereich sogar konterkarieren, argumentierte sie, die industrielle Produktion von Agrotreibstoffen der ersten Generation fördere zudem Monokulturen mit hohem Pestizideinsatz.

 

Die Grünen fordern daher, die mengenmäßigen Ziele für den Anteil an Agrotreibstoffen im Transportsektor abzuschaffen, außerdem müsse man in die Richtlinie die vollständige Treibhausgasbilanz einbeziehen. Sie drängen weiters auf die Verbesserung der Nachhaltigkeitskriterien für Agrotreibstoffe und sprechen sich dezidiert gegen die diesbezügliche Subventionierung sowie gegen Steuervorteile in diesem Zusammenhang aus. Der Antrag fand jedoch nicht die Unterstützung der anderen Fraktionen.

 

Abgeordnete Petra Bayr (S) konnte in den vorliegenden Plänen der Kommission ebenfalls keine großen Schritte erkennen. Die Deckelung von 5 % für Biokraftstoffe der ersten Generation stelle keine Einschränkung dar, zumal diese Grenze EU-weit noch nicht erreicht sei, merkte sie an. Grundsätzlich hielt die Abgeordnete es für dringend geboten, alternative Lösungen zu den heutigen Motoren zu finden. Bayr unterstrich die Relevanz der ILUC-Faktoren und die Notwendigkeit, entwicklungspolitische und menschenrechtliche Standards einzuhalten.

 

Skeptisch zu den Agrotreibstoffen äußerte sich auch Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ). Vor allem hielt er den Import von Nahrungs- und Futtermittelpflanzen zur Produktion von Treibstoff für den falschen Weg, wie er mehrmals unterstrich. In Europa selbst gibt es seiner Meinung nach zu wenig Fläche, um ausreichend Nahrungs- und Futtermittel anzubauen. Heftige Kritik übte er am Werk in Pischelsdorf in Niederösterreich, wo Bioethanol erzeugt wird.

 

Dies rief eine heftige Gegenreaktion von Abgeordnetem Hermann Schultes (V) hervor. Im angesprochenen Werk entstehe als Nebenprodukt gentechnikfreies Eiweiß, das dringend nachgefragt werde, entgegnete er ihm. Außerdem sei die Energiebilanz des Unternehmens hervorragend. Grundsätzlich zeigte sich Schultes mit dem gegenständlichen Kommissionsvorschlag unzufrieden, und er warf in diesem Zusammenhang der Kommission eine Zick-Zack-Politik vor, die industriepolitische Vorgaben unterlaufe.

 

Diese Auffassung teilte auch Abgeordneter Johannes Hübner (F). Für ihn bleibt die wesentliche Frage, ob man für die Produktion von Agrotreibstoffen in der EU einen strukturellen Flächenüberschuss hat oder nicht.

 

In seiner Reaktion auf die Diskussion wies Bundesminister Nikolaus Berlakovich eingehend auf die in Österreich geltenden Nachhaltigkeitskriterien für den Anbau von Biokraftstoffen hin. Er werde sich dafür einsetzen, dass man bei der Bewertung dieser Kraftstoffe nach strengen Kriterien vorgehe, bekräftigte er, das müsse aber auch für fossile Treibstoffe gelten. Es könne nicht sein, dass man für die Produktion von Biokraftstoffen etwa den Urwald in Malaysia rode, stellte er klar. Was die von Abgeordneter Petra Bayr (S) angesprochenen Mehrfachanrechnungen betrifft, so seien diese derzeit in Diskussion, Österreich dränge aber darauf, dass es dabei zu keinen Marktverzerrungen kommt. 

 

Der Minister vermerkte außerdem, dass man in Österreich über mehr als ausreichend Getreide verfüge und es innerhalb der EU noch riesige Flächen gebe, die nicht genutzt werden. Dem widersprach Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) heftig. Nach seiner Information ist die Eigenversorgung in Österreich nicht mehr gewährleistet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

UVP-Verfahren

 

 

Was den von der EU-Kommission vorgelegten Richtlinienentwurf zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) (COM [2012] 628 final) betrifft, so versicherte Bundesminister Nikolaus Berlakovich, man werde auf die Wahrung der BürgerrInnenechte achten. Eine Vereinfachung und die Harmonisierung der Verfahren hielt er für notwendig. Abgeordneter Christiane Brunner (G) sagte er auch zu, sich dafür einzusetzen, dass die vorgesehene Ausweitung der Bewertungskriterien auf biologische Vielfalt, Klimawandel, Flächenverbrauch, Katastrophenrisiken und den Verbrauch natürlicher Ressourcen auch als Genehmigungskriterien verankert werden. Brunner trat darüber hinaus dafür ein, klar festzulegen, dass NGOs in die Feststellungsverfahren einbezogen werden. Die Ex-post-Überwachung von Projekten sollte ihrer Meinung nach nicht nur für jene mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt gelten. Das Wirtschaftsministerium hielt sie als UVP-Behörde für ungeeignet, diese Kompetenz sollte ihr zufolge bei den Ländern bleiben.

 

Die Kommission strebt eine größere Harmonisierung sowie eine inhaltliche Änderung der geltenden Gesetzesvorschrift an, mit dem Ziel, die Verfahrenseffizienz zu steigern sowie die Qualität der UVP zu verbessern. So ist etwa eine Qualitätssicherung der vom Projektwerber vorzulegenden Unterlagen vorgesehen. Zudem wird der Projektwerber verpflichtet, der Behörde zusätzliche spezifische Informationen für die Einzelfallprüfung, mit der entschieden wird, ob ein Vorhaben der UVP unterliegt, zur Verfügung zu stellen.

 

Die UVP soll darüber hinaus an aktuelle umweltpolitische Themen angepasst werden. Deshalb will man den Projektwerber verpflichten, auch Informationen betreffend biologische Vielfalt, Klimawandel, Flächenverbrauch, Katastrophenrisiken und den Verbrauch natürlicher Ressourcen zu liefern.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Energieinfrastruktur

 

 

Dem Ausschuss lag auch der Vorschlag für eine Verordnung zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur vor. Die EU möchte damit rasch Schritte zur vollständigen Integration des Energiebinnenmarkts setzen. Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner betonte, es sei notwendig, Energiefragen innerhalb der EU koordiniert zu behandeln und die Versorgungssicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.

 

Der gegenständliche Entwurf (KOM [2011] 658 endg.) sieht vor, prioritäre transeuropäische Energieinfrastrukturkorridore und -gebiete festzulegen, und zwar in den Kategorien Strom, Gas, Erdöl und CO2, wie Mitterlehner erläuterte. Darüber hinaus beinhaltet das Dokument Regeln, um innerhalb bestimmter Infrastrukturkategorien Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI) zu ermitteln, die für die Umsetzung dieser Prioritäten erforderlich sind. Der Rechtsakt ist auf EU-Ebene schon weit fortgeschritten, das Europäische Parlament soll sich im Februar dieses Jahres damit befassen, sodass die Verordnung noch im März in Kraft treten kann.

 

Die Umsetzung dieser Prioritäten soll durch eine Straffung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren, die Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Erleichterung der Regulierung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Strom- und im Gassektor erfolgen, indem die Kosten in Abhängigkeit vom Nutzen verteilt werden. In jedem Staat soll es dann eine einzige Genehmigungsbehörde für die transeuropäische Infrastruktur geben, sagte Mitterlehner, wobei hier das Wirtschaftsministerium ins Auge gefasst werde. Darüber müssten jedoch noch Gespräche geführt werden.

 

Ziel ist es, die europäische Energieinfrastruktur zu modernisieren und auszubauen und die Netze über die Grenzen hinweg miteinander zu verbinden, damit die zentralen energiepolitischen Ziele der Union - Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit - erreicht werden. Die EU erhofft sich damit, einen Beitrag zur Verringerung der Treibhausgasemissionen um 20 %, zur Verbesserung der Energieeffizienz um 20 % und zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch um 20 % bis 2020 zu leisten, wobei gleichzeitig die Versorgungssicherheit und die Solidarität unter den Mitgliedstaaten gewährleistet werden soll.

 

In dem Vorschlag wird auch die Grundlage für eine Mitfinanzierung der Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Rahmen der Fazilität "Connecting Europe" geschaffen.

 

Das One-Stop-Shop-Prinzip werde Vorteile für interessierte BürgerInnen bringen, zeigte sich Abgeordneter Christoph Matznetter (S) überzeugt. Wichtig sei es, die hohen Standards im eigenen Land weiterhin zu gewährleisten und die europäischen Vorschriften so zu implementieren, dass die Transparenz weiter verbessert werde. Matznetter begrüßte das Bemühen um eine Beschleunigung der Verfahren und fügte hinzu, die UVP-Verfahren als ein Mittel zu sehen, um Projekte verhindern zu können, sei abzulehnen.

 

Im Gegensatz dazu befürchtete Abgeordnete Christiane Brunner (G) eine Verschlechterung hinsichtlich der Bürgerbeteiligung. Mehr Bürgerbeteiligung führe zu besseren Projekten und einer Beschleunigung, hielt sie fest und bekräftigte einmal mehr, dass sie das Wirtschaftsministerium in keiner Weise als eine geeignete Instanz im Zusammenhang mit UVP-Verfahren ansehe.

 

Bundesminister Mitterlehner versuchte, diese Bedenken auszuräumen, indem er darauf hinwies, dass bei den notwendigen Novellierungen der österreichischen Materiengesetze aufgrund der gegenständlichen Richtlinie die Wahrung der Rechte der BürgerInnen und des Umweltschutzes zu verankern sei. Es gehe um eine Erhöhung der Transparenz, die Einbindung der BürgerInnen und um die Kürzung der Verfahrensdauer, unterstrich der Minister. Außerdem seien Verfassungsbestimmungen notwendig, und auch aus diesem Grund werde die Opposition breit eingebunden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsabkommen

 

 

Im Zusammenhang mit den geplanten Wirtschaftsabkommen sprachen sich die Abgeordneten im EU-Unterausschuss mittels eines Antrags auf Stellungnahme dafür aus, in derartigen Verträgen die Verpflichtung zur Einhaltung hoher sozialer und ökologischer Mindeststandards zu verankern. Dabei sollte auch auf ein effizientes Monitoring der Verpflichtungen und auf einen Mechanismus zur Beilegung von Differenzen bei mangelnder Umsetzung geachtet werden. Der Antrag der beiden Koalitionsparteien wurde mit breiter Mehrheit von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ angenommen.

 

Bundesminister Reinhold Mitterlehner machte in seinem einleitenden Statement auf die Chancen auch für die österreichische Exportwirtschaft aufmerksam. Europa sei auf Handelsbeziehungen stärker als bisher angewiesen, erläuterte er und fügte mit Bedauern hinzu, dass das Wachstum wohl außerhalb Europas liegen werde. Der EU gehe es daher um einen Marktzugang, um den Schutz des geistigen Eigentums sowie um Investitionen und Regulierungen. Wie positiv sich derartige Freihandelsabkommen auswirken, beweise beispielsweise jenes mit Korea, wodurch der Exportanteil aus Österreich in dieses Land von 2011 bis 2012 um 31 % gesteigert werden konnte. Auch mit Singapur habe man ein solches Abkommen abgeschlossen und derzeit verhandle man auch mit Japan und den USA, da sich die EU davon ebenfalls positive Effekte erwarte. Insgesamt müsse der Protektionismus bekämpft werden, stellte Mitterlehner fest.

 

Konkret bezog sich die Diskussion im Ausschuss auf ein Abkommen über wirtschaftliche Integration mit Kanada (SEK [2009] 413 endg./2), das sich in der Endphase befindet, sowie auf ein Freihandelsabkommen der EU mit den südlichen Mittelmeer-Anrainerstaaten Ägypten, Jordanien, Tunesien und Marokko (14475/11). Nach Auskunft von Bundesminister Mitterlehner sind die Vorverhandlungen mit Marokko abgeschlossen und die Aufnahme von Verhandlungen für Anfang 2013 geplant. Auch die Gespräche mit Tunesien seien weit fortgeschritten. Mit Jordanien würden die Verhandlungen demnächst starten, wann die Aufnahme der Gespräche mit Ägypten erfolgt, sei noch offen. Die Verhandlungen hinsichtlich eines Freihandelsabkommens mit Indien, ebenfalls Tagesordnungspunkt in der  Ausschusssitzung, sind bereits weit gediehen, ein Abschluss wird von der Kommission bis Mai angestrebt. Das geplante Investitionsabkommen mit China wird allerdings noch etwas auf sich warten lassen, zumal die Verhandlungen darüber erst in Kürze beginnen sollen (10025/12).

 

Die Verhandlungen über die genannten Abkommen wurden allgemein begrüßt. Ein fairer und internationaler Handel sei wichtig und schaffe auch Arbeitsplätze, merkte etwa Abgeordnete Christine Muttonen (S) an. Sie bedauerte, dass die Doha-Verhandlungen zu einem multilateralen Freihandelsabkommen derzeit stocken, die bilateralen Verträge könnten aber dazu einen wichtigen Beitrag leisten, meinte sie. Dabei dürfe man sich jedoch nicht allein auf die Liberalisierung des Handels konzentrieren, machte Muttonen geltend, die Abkommen seien kein Selbstzweck, sondern müssten dazu benützt werden, soziale, ökologische und menschenrechtliche Standards zu schützen und anzuheben.

 

Diesbezüglich zeigte sich Abgeordneter Johannes Hübner (F) jedoch skeptisch. Das werde nur bei Ländern funktionieren, die im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit Nettoempfänger sind, sagte er, nicht jedoch bei Ländern wie Indien und China. Dem konnte sich Abgeordneter Christoph Matznetter (S) nicht anschließen, denn die EU stelle noch immer einen großen Absatzmarkt für die Produkte dieser Länder dar, weshalb man auch den Verzicht auf unfaire Praktiken verankern könne. Als einen wesentlichen Punkt in Bezug auf China und Indien nannte Abgeordneter Gerhard Huber (B) den Schutz des geistigen Eigentums. Er regte an, Abschöpfungen auf kopierte Produkte unter Missachtung der Patentrechte einzuheben. Auch Abgeordneter Bruno Rossmann (G) verdeutlichte, dass aus seiner Sicht Handelsabkommen nicht um jeden Preis abgeschlossen werden dürften. Dazu bemerkte Wirtschaftsminister Mitterlehner, Ziel sei nicht nur, den Handel auszuweiten, sondern damit auch entsprechende Nachhaltigkeitskriterien aufgrund international akkordierter Standards einzubeziehen.

 

In Zusammenhang mit Indien wiesen die Abgeordneten Petra Bayr (S) und Judith Schwentner (G) auf den dringenden Bedarf der Bevölkerung nach Generika hin und kritisierten, dass dies durch die Patentrechte der Pharmafirmen erschwert werde. Dies sei eine äußerst komplexe Angelegenheit, hielt dazu der Wirtschaftsminister fest, und man sei bestrebt, Benachteiligungen für die Bevölkerung zu vermeiden. Ebenso komplex gestalteten sich die Gespräche hinsichtlich der Rechte der indigenen Völker, die von den Abgeordneten Bruno Rossmann (G) und Petra Bayr (S) angesprochen worden waren.

 

Abgeordneter Johannes Hübner (F) vertrat die Ansicht, dass die EU von Abkommen mit Ländern des südlichen Mittelmeerraums nur beschränkt profitiere, dennoch sei eine wirtschaftliche Zusammenarbeit als Maßnahme der Entwicklungshilfe durchaus zu begrüßen. Abgeordnete Judith Schwentner (G) wiederum hielt bilaterale Verträge mit diesen Ländern für weniger zielführend, sondern forderte eine regionale Strategie ein.

 

Hinsichtlich des Abkommens mit Kanada wurde seitens einiger Abgeordneter Sorge dahingehend geäußert, dass der Schutz der öffentlichen Dienstleistungen aufgeweicht werden könnte. Abgeordneter Bruno Rossmann (G) kritisierte die Negativliste, wodurch seiner Meinung nach die Dienstleistungen im öffentlichen Interesse zum Spielball gemacht werden. Auch Abgeordnete Christine Muttonen (S) wies auf die Notwendigkeit hin, die öffentliche Daseinsvorsorge, insbesondere im Bereich Bildung und Wasserversorgung zu schützen. Abgeordneter Christoph Matznetter (S) erinnerte daraufhin auf die vom Ausschuss am 12. Mai 2011 beschlossene bindende Stellungnahme, in der die Bundesregierung verpflichtet wird darauf zu achten, dass die öffentliche Daseinsvorsorge nicht unterlaufen werde. Bundesminister Reinhold Mitterlehner betonte dazu, die Negativliste ändere nichts an der Zielsetzung, eine klare Präzisierung vorzunehmen, was einbezogen und was ausgeklammert werde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der Koalitionsparteien auf Stellungnahme wurde mehrheitlich von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ angenommen:

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art 23e Abs. 3 B-VG

 

 

der Abgeordneten Muttonen und Neugebauer

 

betreffend

 

SEK(2009) 413 endg./2 Empfehlung der Kommission an den Rat zur Ermächtigung der Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen über wirtschaftliche Integration mit Kanada (15300/EU XXIV.GP)

 

14475/11 Discussion paper on trade and investment initiatives towards Southern Mediterranean partners, in particular the future deep and comprehensive free trade areas (59645/EU XXIV.GP)

 

10025/12 EU-India FTA - EU-China Trade Relations (81671/EU XXIV.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 15.1.2013 zu TOP 12, 13 und 14.

 

 

 

Die Europäische Union führt derzeit mit einer Vielzahl an Staaten Verhandlungen über Handelsabkommen. Während etwa das Abkommen mit Kanada kurz vor dem Abschluss steht, dauern die Verhandlungen mit Indien seit längerem an. Die Verhandlungen mit weiteren Staaten, insbesondere Japan und den Ländern des südlichen Mittelmeerraums sowie den USA, haben noch gar nicht begonnen.

 

Österreich hat mit seiner exportorientierten Wirtschaft, die mehr als die Hälfte der Arbeitsplätze in Österreich wirtschaftlich trägt, ein besonderes Interesse an einem funktionierenden Welthandel und am Abschluss von Außenhandelsabkommen der EU mit Drittstaaten, da rund 30% unserer Exporte in Nicht-EU-Länder gehen. Unbeschadet dessen ist es für den langfristigen Schutz der hohen österreichischen und europäischen Standards erforderlich, auch in Handelsabkommen entsprechende soziale und ökologische Mindeststandards zu verankern. Solche Mindeststandards müssen nationalen Eigenheiten der Partnerländer Rechnung tragen und ihnen auch Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Eine Vielzahl internationaler Abkommen, insbesondere die Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation, begründen jedoch Mindeststandards, die nicht unterschritten werden sollten.

 

Gleichzeitig sind Handelsabkommen ein wichtiges Instrument, um Anreize für gesellschaftlichen Wandel in den Partnerländern zu schaffen, insbesondere in Hinblick auf die in der Bundesverfassung und den europäischen Verträgen verankerten Grundrechte. Auch hier kommt der Durchsetzbarkeit solcher Standards bzw. entsprechenden Anreizen eine besondere Bedeutung zu.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art 23e Abs. 3 B-VG

 

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei den Beratungen über Verhandlungsmandate für EU-Handelsübereinkommen sowie bei den Verhandlungen über diese selbst auch weiterhin für die Aufnahme der Verpflichtung zur Einhaltung hoher sozialer und ökologischer Mindeststandards einzutreten. Ziel ist es, bei den Freihandelspartnern der EU die Ratifikation sowie die Umsetzung ihrer Verpflichtungen aus den international anerkannten ILO-Übereinkommen, insbes. ILO-Kernübereinkommen, sowie jener aus den internationalen Umweltübereinkommen zu erreichen. Dabei ist  auch auf ein effizientes Monitoring der Verpflichtungen  und einen Mechanismus zur Beilegung von Differenzen bei mangelnder Umsetzung zu achten."

 

 

 

 

Die gegenständlichen Vorhaben sind auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der FPÖ auf Stellungnahme wurde von den anderen Fraktionen mehrheitlich abgelehnt:

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e B-VG

 

des Abgeordneten Dr. Johannes Hübner und weiterer Abgeordneter

 

betreffend TOP 1 KOM (2011) 625 endg./2 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (61630/EU XXIV.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des EU- Unterausschusses am 15.01.2013

 

 

Langfristige Perspektiven für die Gemeinsame Agrarpolitik sind zu vermissen und die zunehmende Kompetenzverlagerung in die Brüsseler Gemeinschaftsinstitutionen ist mit größter Sorge zu verfolgen. Die von mehrjährigen Programmen diktierte Markt- und Förderungspolitik ist ein Widerspruch zur notwendigen nachhaltigen Bewirtschaftung von Grund und Boden und zur qualitätsvollen und tiergerechten Produktionsweise. 45 Prozent der EU-Beiträge Österreichs fließen in die europäische Agrarpolitik. Diese Mittel sind in Österreich besser aufgehoben. Zudem sind diese Fördermittel sehr ungleich verteilt. Knapp die Hälfte der Betriebe erhielt zusammen nur 13% des Geldes. Während 37% der Betriebe im unteren Förderbereich im Durchschnitt nur 2.216 € je Betrieb erhielten und einen Förderanteil von zusammen nur 7% hatten, lukrierten 1% der Betriebe am oberen Ende 10% aller Fördermittel und im Durchschnitt 78.121 € je Betrieb. Dieses System führt dazu, dass nur die größten Betriebe überleben. Sehr zum Schaden der  Konsumenten, aber auch der Tourismuswirtschaft.

 

Man sollte sich daher zu einer Renationalisierung der Agrarpolitik und zu fairen Preisen für die hervorragenden Produkte unserer Landwirte bekennen. Diese sollen nicht von EU-Förderungen abhängig gemacht werden, sie sollen für gute Arbeit ehrlich entlohnt werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art 23e B-VG

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

Die zuständigen Mitglieder der österreichischen Bundesregierung werden dazu aufgefordert, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass wesentliche Bereiche der Landwirtschafts-Förderungen renationalisiert werden, um zum einen den österreichischen EU-Bruttobeitrag zu kürzen, und zum anderen eine effizientere Landwirtschaftsförderung auf österreichischer Ebene zu ermöglichen.

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 

 

Folgender Antrag der Grünen auf Stellungnahme wurde von SPÖ und ÖVP mehrheitlich abgelehnt:

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e B-VG

 

 

der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend Top 8, Reform der GAP: Sachstandsbericht des Vorsitzes(84890/EU XXIV.GP),

 

eingebracht in der Sitzung des ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 15.01.2013.

 

 

 

Die strukturelle Beschleunigung des europäischen Bauernsterbens durch die EU-Agrarpolitik muss zum Anlass genommen werden in der geplanten EU-Agrarreform eine Kurskorrektur bei der Ausrichtung vorzunehmen. In Zeiten wirtschaftlicher Krisen und angesichts der Herausforderung der ländlichen Räume in Sachen Klima- und Energiepolitik ist ein massives Bauernsterben in Mitteleuropa sowohl sozioökonomisch als auch ökologisch völlig inakzeptabel. Wir brauchen eine Offensive für Green Jobs im ländlichen Raum und in der Landwirtschaft.

 

Die biologische Landwirtschaft ist in ganz Europa und darüber hinaus eine anerkannte Alternative zur konventionellen agrarindustriellen Produktion. Sie ist Garant für gesunde Lebensmittel, die ökologisch produziert wurden. Im Rahmen der neuen EU Agrarpolitik brauchen wir daher einen offensiven Bio-Aktionsplan für den Ausbau der Biolandwirtschaft

Um die Abhängigkeit von Futtermittelexporten zu verringern und um die gentechnikfreie Futtermittelproduktion in Europa auszubauen, braucht es einen europäischen Eiweißplan. Auch das Auslaufen der Milchquote bringt große Teile der Landwirtschaft in Bedrängnis. Hierfür muss eine adäquate Nachfolgeregelung gefunden werden.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art 23e B-VG

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

Die zuständigen Mitglieder der österreichischen Bundesregierung - insbesondere der Minister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft - werden aufgefordert, sich auf EU-Ebene für folgende Positionen einzusetzen:

 

·         Eine ausreichende Dotierung des Agrarbudgets im neuen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) muss gewährleitet sein, insbesondere eine ausreichende Dotierung des Programms für die ländliche Entwicklung im Ausmaß von 100 Mrd. € für die Periode 2014-2020;

·         ein europäischer Eiweißplans (verpflichtender Anbau von Leguminosen im Rahmen des Greenings) muss erarbeitet werden, um die Versorgung der europäischen Landwirtschaft mit hochwertigen proteinhaltigen Lebens- und Futtermitteln zu verbessern und damit einen wichtigen Beitrag zu Klimaschutz und Humusaufbau zu gewährleisten;

·         die Greening-Maßnahmen im Rahmen der 1. Säule der GAP müssen bestmöglich umgesetzt werden, insbesondere

o   muss bei der Fruchtarten-Diversifizierung (Anbau verschiedener Kulturen) eine Reduktion auf maximal 50 Prozent Anteil je Kulturart festgelegt werden (= Mindestanforderung für Fruchtfolgen),

o   soll bei der Berechnung der ökologischen Vorrangflächen von der betrieblichen Gesamtfläche (Bruttofläche gemäß Grundkataster) ausgegangen werden und damit Flächen, die bisher durch die Digitalisierung ausgeschieden wurden, wie z.B. Feldraine, Waldsäume, Hecken, Feldwege, Steinmauern, etc.), als ökologische Vorrangflächen anerkannt werden,

o   soll der obligatorische Anbau von mindestens 15 Prozent Leguminosen (z.B. Soja, Ackerbohnen, Erbsen, Klee u. Kleegras, u.a.) im Rahmen der Fruchtarten-Diversifizierung gefordert werden;

·         ein europäisches Milchquotensystem soll beibehalten werden, indem das Milchquotensystem an den tatsächlichen EU-Bedarf angepasst und diese Milchproduktion strikt an Grünland- und Feldfutterflächen gekoppelt wird. Für die Marktpreisbildung soll ein Europäischer Milchbranchenverband auf Basis von Vollkostenrechnungen Mindestpreise festsetzen können. Diese Preise dürfen nur für Milch-Übermengen, die auf dem EU-Markt nicht abgesetzt werden können und über den jeweiligen einzelbetrieblichen Referenzquoten produziert sind, unterschritten werden;

·         es soll einen europäischen Bio-Aktionsplan mit dem Ziel 20 Prozent Biofläche in Europa bis 2020 geben, wobei die Mitgliedsstaaten individuell ihre Ziele selbst festlegen und im Rahmen der ländlichen Entwicklung kohärent ein spezifisches Maßnahmenbündel definieren sollen, um diese zu erreichen.

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der Grünen auf Stellungnahme wurde von den anderen Fraktionen mehrheitlich abgelehnt:

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e B-VG

 

 

der Abgeordneten Christiane Brunner, Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend TOP 9 COM(2012) 595 final Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen

 

eingebracht in der Sitzung des ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 15.01.2013.

 

 

 

Der vorliegende Vorschlag der EU Kommission ist das vorläufige politische Ergebnis einer intensiven Diskussion über den Einfluss von indirekten Landnutzungsänderungen (ILUC) auf die CO2-Bilanz von Agrotreibstoffen. Auch wenn über die genauen Zahlen noch keine endgültige Einigkeit herrscht, so hat sich doch herausgestellt, dass die negativen Effekte durch ILUC die ursprünglichen Ziele der EU-Vorgaben (Treibhausgaseinsparungen im Verkehrsbereich) konterkarieren. Einige Agrotreibstoffe weisen sogar eine schlechtere CO2-Bilanz auf als Treibstoffe aus fossilen Quellen, wenn die ILUC-Faktoren miteinberechnet werden. In anderen Fällen sind die CO2 Einsparungen zumindest geringer als angenommen, womit sich eine verpflichtende und geförderte Beimischung von Agrotreibstoffen aus klimapolitischer Sichtweise nicht mehr rechtfertigen lässt.

 

Die industrielle Produktion von Agrotreibstoffen der ersten Generation fördert zudem Monokulturen mit hohem Pestizideinsatz. In regionalen Wirtschaftskreisläufen können agrarische Treibstoffe, die mit wenig Zusatzaufwand produziert werden, sinnvoll sein. Wenn Überschüsse produziert werden, spricht auch nichts dagegen, diese zu nutzen. Verbindliche Beimischungsquoten führen jedoch dazu, dass ein fixer Markt für Energiepflanzen geschaffen wird und dieser bei Rohstoffknappheit zur Verdrängung und zu einer Verteuerung von Lebensmitteln führt.

 

Durch den Ersatz von fossilen Treibstoffen durch biogene Treibstoffe wird der Verkehr nicht umwelt- oder klimaverträglich. Es ist vielmehr eine gefährliche Scheinlösung, welche von den dringend notwendigen politischen Weichenstellungen im Verkehrsbereich ablenkt. Eine wirksame Klimaschutzmassnahme wäre beispielsweise ein verpflichtendes Reduktionsziel für den Energieverbrauch im Verkehrssektor von 20 Prozent bis 2020 zu setzen.

 

Bei Beschluss der derzeit geltenden EU-Vorgaben zum Ausbau von Agrotreibstoffen wurden viele der damals schon existierenden Bedenken ignoriert. Der vorliegende Entwurf der EU-Kommission repariert zwar einige der Fehler, geht aber noch nicht weit genug.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art 23e B-VG

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

Die zuständigen Mitglieder der österreichischen Bundesregierung - insbesondere der Minister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft - werden aufgefordert sich auf EU-Ebene für folgende Positionen einzusetzen:

 

·         Die mengenmäßigen Ziele für den Anteil an Agrotreibstoffen im Transportsektor müssen abgeschafft werden.

·         Die Erneuerbare Energien Richtlinie und die Richtlinie über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen müssen dahingehend erweitern werden, dass die vollständige Treibhausgasbilanz einbezogen wird. Das heißt, insbesondere auch indirekte Landnutzungsänderungen und Emissionen, die mit der Herstellung der benötigten Anlagen, Ausrüstungen und Infrastruktur verbunden sind, müssen Berücksichtigung finden.

·         Ein verpflichtendes Reduktionsziel für den Energieverbrauch im Verkehrssektor von mindestens 20 Prozent bis 2020 ist festzulegen.

·         Die Nachhaltigkeitskriterien für Agrotreibstoffe müssen verbessert und alle relevanten sozialen, menschenrechtlichen, ernährungsbezogenen und ökologischen Auswirkungen darin berücksichtigt werden.

·         Direkte Subventionen von Agrotreibstoffen müssen ausgesetzt und Steuervorteile für Agrotreibstoffe abgeschafft werden.

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.