Parlament Österreich

 

 

 

V-37 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten

der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 12. März 2013

 


Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXIV. Gesetzgebungsperiode     Dienstag, 12. März 2013

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

1.    COM(2012) 727 final

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Junge Menschen in Beschäftigung bringen

(100772/EU XXIV.GP)

 

2.    COM(2013) 83 final

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt - einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014-2020

(107014/EU XXIV.GP)

 

3.    C(2013) 778 final

Empfehlung der Kommission vom 20.2.2013/Investitionen in Kinder: Den Kreislauf der Benachteiligung durchbrechen

(107016/EU XXIV.GP)

 

4.    COM(2012) 614 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen

(97955/EU XXIV.GP)

 

5.    COM(2012) 617 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen

(95529/EU XXIV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

Jugendarbeitslosigkeit und Kinderarmut in Europa sind drängende Probleme, die sich in Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise dramatisch verschärft haben. Die EU nimmt sich nun dieser Fragen in verstärktem Ausmaß an und initiiert umfassende soziale Programme, um trotz Budgetkonsolidierung Kinder vor Armut und sozialer Ausgrenzung zu bewahren und die Chancen junger Menschen am Arbeitsmarkt zu erhöhen.

 

Dem EU-Unterausschuss des Nationalrats lagen dazu zwei Mitteilungen und eine Empfehlung der EU-Kommission vor, in denen Maßnahmen und integrierte Strategien für die Mitgliedstaaten zusammengefasst werden, um den gesellschaftlichen Sprengstoff aus Armut und Arbeitslosigkeit zu entschärfen. Dabei setzt die Kommission nicht allein auf materielle Sicherheit, sondern im Vordergrund stehen vor allem auch die Rechte der Kinder und Jugendlichen sowie Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik. Generell kündigt die Kommission an, verstärkt den Fokus auf soziale Investitionen legen zu wollen.

 

Die EU plant darüber hinaus, einen Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen einzurichten, durch den nationale Programme unterstützt werden sollen, in deren Rahmen Nahrungsmittel und grundlegende Konsumgüter verteilt werden. Österreich will aus diesem Topf Hilfeleistungen für arme Kinder rund um den Schulbeginn anbieten.

 

Des Weiteren befasste sich der Ausschuss mit dem Plan der EU, eine Frauenquote für Führungspositionen in börsennotierten Unternehmen einzuführen. Dieser sorgte für heftige Diskussionen. Dabei betonte Sozialminister Rudolf Hundstorfer, die Quotenregelung persönlich zu befürworten, weil er diese als einen Anstoß zur positiven Veränderung betrachtet. Er räumte aber gleichzeitig ein, dass die Bundesregierung dazu keine einheitliche Position vertritt.

 

Beschlüsse wurden in der Sitzung keine gefasst.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mitteilung der Kommission "Junge Menschen in Beschäftigung bringen"

 

 

Für Bundesminister Rudolf Hundstorfer sind soziale Investitionen ein wesentlicher Beitrag zu einem aktiven Wirtschaftswachstum. Bei allem Verständnis für die Haushaltskonsolidierung müsse man alles unternehmen, um die Gefahr einer sozialen Krise zurückzudrängen, warnte er vor negativen Begleiterscheinungen einer Politik, die den Wert sozialer Maßnahmen verkennt. "Politische Instabilität tut keinem Land gut", formulierte er. Hundstorfer begrüßte daher das Bemühen der EU nach einer stärkeren Integration des sozialen Gedankens auch auf Unionsebene.

 

Diese positive Einschätzung wurde grundsätzlich auch von den Ausschussmitgliedern geteilt, wobei nach Ansicht der Grünen die Initiativen viel zu spät gesetzt werden und die Sozialpolitik noch immer darunter leidet, dass die Wirtschafts- und Währungsunion im Vordergrund steht. Seitens der FPÖ ist man skeptisch, ob die vorliegenden Programme den Jugendlichen tatsächlich etwas bringen, und das BZÖ vertritt die Meinung, dass Sozialpolitik nationale Aufgabe darstellt und in den Mitgliedsländern die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen. SPÖ und ÖVP hingegen begrüßten die Bemühungen der Kommission, der Sozialpolitik mehr Augenmerk als bisher zu schenken.

 

 

Bei der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ist Österreich für die Kommission Vorbild. In der Mitteilung "Junge Menschen in Beschäftigung bringen" wird vor allem das in Österreich etablierte duale Ausbildungssystem als besonders positives Beispiel hervorgehoben, da es den Übergang von der Schule in das Erwerbsleben erleichtert. Die Kommission will in diesem Sinne eine Europäische Ausbildungsallianz – bestehend aus Vertreterinnen und Vertreter von Behörden, Unternehmen, Sozialpartner und Jugendverbänden sowie aus Fachleuten für berufliche Bildung aus Wissenschaft und Praxis - ins Leben rufen, um die Mitgliedstaaten bei der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der beruflichen Bildung zu unterstützen.

 

Des Weiteren beabsichtigt die Kommission, einen Qualitätsrahmen für Praktika zu schaffen. Unter anderem wird dabei der Abschluss eines Praktikumsvertrags ins Auge gefasst, der die Lernziele, Dauer und Höhe der Bezahlung und die sozialrechtliche Absicherung regelt. Jedenfalls soll das Ziel eines Praktikums, sich Fähigkeiten anzueignen, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu vergrößern, eingehalten werden. Außerdem will man durch Ausweitung des Europäischen Arbeitsvermittlungsnetzwerks EURES den Zugang zu grenzüberschreitenden Praktikums- und Lehrstellen erleichtern.

 

Die Kommission schlägt darüber hinaus die Einführung einer "Jugendgarantie" vor, um zu verhindern, dass Jugendliche lange außerhalb des Bildungs- und Ausbildungssystems bzw. des Arbeitsmarktes stehen. Konkret soll Jugendlichen unter 25 Jahren, die weder in Ausbildung noch in Beschäftigung sind, innerhalb von vier Monaten eine hochwertige Arbeitsstelle, eine Aus- bzw. Weiterbildung oder ein hochwertiger Ausbildungs- bzw. Praktikumsplatz angeboten werden. Dabei ist laut Vorschlag darauf zu achten, welche Qualifikationen besonders gefragt sind. Als arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sollen Lohnnebenkosten gesenkt werden, durch gezielte Lohn- und Gehaltszuschüsse neue Arbeits- und Lehrstellen oder Praktikumsplätze geschaffen, mehr Gründungsbeihilfen bereitgestellt und die Mobilität gefördert werden.

 

Als wesentliches Instrument zur Umsetzung der Maßnahmen soll der Europäische Sozialfonds ESF dienen, an dessen Anpassung an die neuen Herausforderungen bereits gearbeitet wird. Insgesamt sind laut Auskunft des Sozialministers Mittel in der Höhe von 6 Mrd. Euro für die Zeit 2014 bis 2020 vorgesehen.

 

Die zur Diskussion stehende Mitteilung fasst auch den Stand der Umsetzung der 2012 gestarteten Initiative "Chancen für junge Menschen" zusammen. Schwerpunkte dieser initiative sind: Einführung von Lehrstellenprogrammen, Förderung grenzüberschreitender Mobilität und Durchführung sozialer Innovationsprojekte für Jugendliche, Analyse von Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung.

 

Österreich gehört aufgrund seiner niedrigen Jugendarbeitslosigkeit nicht zu den acht sogenannten "Aktionsteam-Ländern".

 

 

Sozialminister Rudolf Hundstorfer zeigte sich zufrieden, dass es geglückt ist, ein Programm zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit zustande zu bringen. Dieses könne man aber nur als ein erstes Fundament bewerten, denn 6 Mrd. € seien zu gering. Ideal wären für ihn Mittel in der Höhe von rund 18 Mrd. €. Angesichts des sozialen Sprengstoffs Arbeitslosigkeit und Armut würden innerhalb der EU weitere Schritte diskutiert, erfuhren die Abgeordneten. Man denke dabei an Mindestlöhne, die auf dem Durchschnittseinkommen des jeweiligen Staates aufbauen, sowie an Mindeststandards, um eine soziale Symmetrie zu erreichen.

 

Seitens der SPÖ wurde die stärkere Akzentuierung der Sozialpolitik auf EU Ebene als wichtige und gute Investitionen uneingeschränkt begrüßt. Jugend ohne Beschäftigung sei eine Jugend ohne Zukunft, bemerkte dazu Abgeordnete Angela Lueger (S), die besonders auf die Schwierigkeiten von Jugendlichen beim Übertritt von der Schule in den Beruf hinwies. Angesichts der zahlreichen Missstände bei den Praktika hielt sie die Befassung der Sozialpartner in der EU mit diesem Thema für einen notwendigen Schritt. Abgeordnete Christine Muttonen (S) verlieh ihrer Hoffnung Ausdruck, dass man aus Fehlern gelernt hat und die Sparprogramme nun nachhaltiger und sozialer geprägt sind. Vor allem sollten die Staaten mehr Spielräume zur Verfügung haben, meinte sie. Einmal mehr legte Muttonen ihren Vorschlag auf den Tisch, ähnlich wie bei der Verschuldung, auch eine Obergrenze im Bereich der Arbeitslosigkeit einzuziehen. Sollte diese erreicht sein, müsste man die Länder zu sofortigen Maßnahmen im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik verpflichten, forderte sie.

 

Die Idee, sich an Best Practice Modellen zu orientieren, hielt Abgeordneter Werner Amon (V) für einen sinnvollen Weg. Hinsichtlich der Austauschprogramme appellierte er, trotz der Notwendigkeit, hohe Qualität zu gewährleisten, nicht allzu viel Bürokratie walten zu lassen. Sein Klubkollege Karl Donabauer (V) betrachtete die Problematik der Jugendarbeitslosigkeit und der Lehrlinge in einem größeren Kontext. Ihm zufolge sollte man die Ursachen für die hohe Anzahl von SchulabbrecherInnen genauer hinterfragen. Ebenso einer Analyse wert hielt er die gegenwärtigen Ausbildungsbedingungen. Kritisch äußerte er sich weiters, ob in den Schulen die Berufshinwendung ausreichend gelehrt wird. Donabauer fehlte insbesondere im Zusammenhang mit der Förderung der Mobilität der Hinweis darauf, dass dies nur dann erfolgreich sein könne, wenn man dem Sprachenerwerb und der kulturellen Ausbildung mehr Beachtung als bisher schenkt. Dazu warf Sozialminister Hundstorfer ein, das Problem bestehe auch darin, dass es heute leider nicht mehr "cool" sei, ein Lehrling zu sein. Viele Lehrlinge würden auch eine misslungene Lehrabschlussprüfung nicht wiederholen. Man versuche aber gegenzusteuern.

 

Das Programm sei zwar am Papier gut, bringe aber arbeitslosen Jugendlichen wenig, meinte Abgeordneter Johannes Hübner (F) zu der gegenständlichen Mitteilung. In Ländern mit hohen Arbeitslosenraten könne man keine Jugendgarantie geben, merkte er an und warf der herrschenden Politik vor, die Rolle der Zuwanderung hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt nicht entsprechend zu berücksichtigen. Dem widersprach Hundstorfer heftig. Die Arbeitslosigkeit wie etwa in Spanien sei nicht durch eine hohe Zuwanderung begründet, sondern stelle dort ein strukturelles Problem dar, was man daran sehe, dass 50% der Arbeitslosen über einen akademischen Abschluss verfügen.

 

In den Augen der Grünen sind die Vorschläge der EU zwar positiv zu sehen, sie kämen nur zu spät und seien nicht ausreichend dotiert. Abgeordneter Bruno Rossmann (G) verwendete in diesem Zusammenhang sogar das Wort "beschämend". Für ihn ist es auch unverständlich, dass das Programm erst ab einer Jugendarbeitslosigkeit von 25% einsetzen soll. Grundsätzlich fehlt Rossmann eine ökologische Wachstumsstrategie, die an einer Lockerung der Austeritätspolitik sowie an einer nachfrageorientierten Politik anknüpft. Abgeordnete Birgit Schatz (G) plädierte für einen noch intensiveren Know-how Transfer, da viele Staaten weder über das Wissen noch über das ausreichende Geld verfügen, die vorgeschlagenen Maßnahmen auch umzusetzen. Grundsätzlich werde man Arbeitsplätze nur dann schaffen können, wenn es gelingt, die Konjunktur wieder in Gang zu bringen, sagte sie und forderte, die Arbeitszeit anders zu verteilen.

 

Schatz befürchtete ferner, dass die Gespräche der Sozialpartner hinsichtlich einer Qualitätsgarantie für Praktika ins Leere laufen werden und übte auch Kritik am österreichischen System der Lehre und der Ausbildungsbetriebe. Darauf erwiderte Sozialminister Hundstorfer man müsse zwischen Pflichtpraktika im Rahmen der Ausbildung und anderen Praktika unterscheiden. Was Letztere betrifft so warne er davor, eine eigene Zwischenkategorie von Praktika-Verträgen zu schaffen. Er wolle vielmehr saubere Arbeitsverhältnisse.

 

Der Arbeitsmarkt sei eine nationale Aufgabe, befand Abgeordneter Gerhard Huber (B) und sprach sich dafür aus, bessere Rahmenbedingungen zu schaffen, um neue Arbeitsplätze zu kreieren. Ein Anreiz wäre seiner Auffassung nach die Senkung der Lohnsummensteuern. Auch Huber vertrat die Auffassung, dass das duale Ausbildungssystem in Österreich reformbedürftig ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mitteilung der Kommission "Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt"

 

Empfehlung der Kommission "Investitionen in Kinder"

 

 

Kinder sind die Bevölkerungsgruppe, die europaweit zu den am meisten von Armutsgefährdung und dem Risiko sozialer Exklusion betroffenen Gruppen zählen, so der alarmierende Befund der EU-Kommission. Sie empfiehlt den einzelnen Mitgliedstaaten, im Kampf gegen die Kinderarmut integrierte Strategien einzusetzen, die auf drei Eckpfeilern beruhen: Zugang zu adäquaten Ressourcen, die insbesondere die Unterstützung der Eltern beim Zugang zum Arbeitsmarkt und diverse Leistungen umfassen, um einen entsprechenden Lebensstandard zu gewährleisten; Zugang zu erschwinglichen und hochwertigen Dienstleistungen, worunter der Abbau von Ungleichheiten in einem frühen Stadium durch Kleinkindbetreuung, mehr Chancengleichheit durch das Bildungssystem, eine bessere Reaktion des Gesundheitssystems auf die Bedürfnisse benachteiligter Kinder, die Versorgung von Kindern mit entsprechendem Wohn- und Lebensraum und die Stärkung der Familie sowie Verbesserung der Qualität anderer Betreuungsformen gemeint ist. Besonders wichtig ist der Kommission das Recht der Kinder auf Partizipation in Bezug auf Spiel, Erholung sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten. Die Mitgliedstaaten werden zudem aufgefordert, relevante EU-Finanzierungsinstrumente zu nützen.

 

Diese "Empfehlung Investition in Kinder: Den Kreislauf der Benachteiligung durchbrechen" wurde im Ausschuss gemeinsam mit der Mitteilung "Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt – einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014-2020" diskutiert. Darin ruft die Kommission die Mitgliedstaaten auf, Sozialinvestitionen bei der Mittelzuteilung stärker zu berücksichtigen, vor dem Hintergrund der notwendigen Budgetkonsolidierung und der demografischen Entwicklung die Mittel für sozialpolitische Ziele aber künftig effektiver, effizienter und zielgerichteter einzusetzen. Sozialpolitische Schwerpunkte sieht die Kommission in den Bereichen Kinderbetreuung, Pflege, Bildung und Ausbildung, aktive Arbeitsmarktmaßnahmen, Schaffung von Wohnraum, Rehabilitation und Gesundheitsleistungen. Zudem wird die Vereinfachung der Sozialsysteme angeregt, etwa durch die Einrichtung zentraler Anlaufstellen.

 

Die diesbezüglichen nationalen Reformprogramme sollen künftig im Rahmen des Europäischen Semesters analysiert werden, die EU-Kommission will auf dieser Grundlage auch länderspezifische Empfehlungen im Hinblick auf Reformen des Sozialschutzes sowie auf soziale Investitionen aussprechen.

 

 

Bundesminister Rudolf Hundstorfer erinnerte in diesem Zusammenhang an die Maßnahmen, die in Österreich in diesem Bereich gesetzt wurden, wie etwa die bedarfsorientierte Mindestsicherung, das Programm Fit2work und an das Gratiskindergartenjahr. Abgeordnete Renate Csörgits (S) regte an, Sozialinvestitionen von den Defizitregeln auszunehmen und räumte ein, dass in Österreich bei der Kinderbetreuung noch viele Lücken zu schließen seien. Auch wenn sie die Anregung der EU, Anreize für Sozialinvestitionen aus dem privaten Sektor zu bieten, positiv bewertete, stellte sie unmissverständlich fest, dass die Daseinsversorge und die Absicherung für BürgerInnen in einer schwierigen Lage Sache der öffentlichen Hand bleiben müsse. Ihre Klubkollegin Elisabeth Grossmann (S) gab zu bedenken, dass man durch den Ausbau der Ganztagsschulen viele Empfehlungen der EU Kommission umsetzen könnte. Ihr fehlt in den Vorschlägen aber der gesamte Bereich des Unterhalts für Kinder. In diesem Zusammenhang zeigte sie sich zuversichtlich, dass man in Zusammenarbeit mit der Justizministerin in Österreich die Unterhaltssicherung verankern werde.  

 

Die Sozialpolitik dürfe nicht abgeschottet von anderen Politikbereichen gesehen werden, warnte Abgeordneter Werner Amon (V). Der Weg aus der Armut gelinge nur dann, wenn man von der Arbeit auch leben kann. Keinesfalls dürfe man die Wirtschafts- und Währungsunion als Gegenpol zur Sozialpolitik betrachten, reagierte er auf die Wortmeldung von Abgeordnetem Bruno Rossmann (G), der kritisiert hatte, dass in der EU die Wirtschafts- und Währungsunion im Fokus stehe. Sozialpolitik dürfe nicht immer im Kontext mit der Konsolidierung diskutiert werden, forderte Rossmann und wünschte sich die Entwicklung Europas zu einer Sozialunion. Er sei immer skeptisch, wenn in der EU von Effizienz gesprochen wird, merkte er an, denn das münde meist in der Kürzung von Sozialprogrammen.

 

Abgeordneter Johannes Hübner (F) stellte einmal mehr die Frage, ob derartige Programme, die zur Kofinanzierung dienen, überhaupt notwendig sind. Dazu stellte der Sozialminister fest, Sozialpolitik sei nationale Kompetenz, bei bestimmten Projekten sei es aber gut, von Zeit zu Zeit über den Tellerrand zu schauen und solidarisch zu agieren. Österreich nütze beispielsweise die Möglichkeiten des Europäischen Sozialfonds vollständig aus. Abgeordneter Gerhard Huber (B) wiederum bezeichnete die Mitteilung und die Empfehlungen der Kommission als inhaltslos und plädierte für eine bessere Absicherung der Kindererziehungszeiten in der Pensionsversicherung und für die Einführung eines Müttergehalts, was ihm heftige Proteste von Abgeordneter Elisabeth Grossmann (S), aber auch vom Sozialminister einbrachte. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Frauenquote in Aufsichtsräten

 

 

Die Einführung der Quote würde in Österreich insgesamt rund 80 Unternehmen betreffen, wobei die Quotenregelung in den 55 staatsnahen Betrieben bereits eingeführt ist, informierte der Minister anlässlich der Diskussion über den gegenständlichen Richtlinienvorschlag. Hundstorfer unterstrich, dass es zu keinerlei Bevorzugung von Frauen komme, denn Frauen müssten die gleichen Qualifikationen aufweisen wie die männlichen Bewerber, wenn sie in Spitzenpositionen berufen werden.

 

Auch in der Debatte wurden die unterschiedlichen Auffassungen zwischen SPÖ und ÖVP deutlich, wobei die SPÖ Abgeordneten vehement für die Einführung einer Quote eintraten, die Abgeordneten der ÖVP zwar Maßnahmen zur Anhebung des Frauenanteils in Spitzenpositionen befürworteten, sich jedoch dagegen aussprachen, privaten Unternehmen Vorschriften zu machen.

 

Anreize, um die gläserne Decke für Frauen zu durchbrechen, seien durchaus begrüßenswert, sagte etwa Abgeordneter Werner Amon (V), der vorliegende Richtlinienentwurf geht ihm aber zu weit. Seine Klubkollegin Dorothea Schittenhelm (V) ließ ihrerseits mehr Sympathien für den EU-Vorschlag durchblicken und kritisierte vor allem in diesem Zusammenhang die Position der Wirtschaftskammer. Österreich habe in dieser Frage einen enormen Aufholbedarf, stellte Schittenhelm fest. Man könne aber in private Unternehmen nicht hineinregieren, formulierte sie und gab gleichzeitig zu bedenken, dass es der gesamten Wirtschaft und Gesellschaft gut täte, wenn es mehr Frauen in Spitzenpositionen gäbe. Die Skandale der Vergangenheit seien meist von den Männern ausgegangen, erinnerte sie. Wenn man sich an dem Begriff Quotenregelung stoße, dann könne man ja auch von einer "gleichwertigen Verteilung von Spitzenpositionen unter Frauen und Männern sprechen", regte sie an.

 

Im Gegensatz dazu unterstützte Abgeordnete Gisela Wurm (S) den Vorstoß der Kommission uneingeschränkt und wies auf das positive Beispiel Norwegens hin. Frauen die Chance auf einen gutbezahlten Arbeitsplatz zu geben, sei der beste Weg zur Armutsbekämpfung, sagte sie und bedauerte die negative Haltung von Justizministerin Beatrix Karl zum gegenständlichen Vorschlag. Wenn es in Österreich so langsam wie bisher weiter gehe, brauche man noch 30 Jahre, um die Quote von 40% zu erreichen, rechnete sie vor.

 

Auch die Grünen befürworteten den Vorstoß der EU vollinhaltlich. Abgeordneter Bruno Rossmann (G) zeigte sich "schockiert" darüber, dass Deutschland nun versuche, eine Sperrminorität gegen den Entwurf zustande zu bringen. Ähnlich äußerte sich Abgeordnete Birgit Schatz (G).

 

Für Abgeordneten Johannes Hübner (F) bedeutet der Richtlinienentwurf ein Abweichen vom Kriterium der Sachentscheidung und Abgeordneter Gerhard Huber (B) bezeichnete den Vorschlag als einen "Unsinn". Beide sahen darin eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips.

 

 

Nachdem die von der Vizepräsidentin der Kommission im März 2011 gestartete Initiative "Mehr Frauen in Unternehmensvorständen -  Selbstverpflichtung der Unternehmen" keine Fortschritte gebracht hatte, hat Viviane Reding einen Richtlinienentwurf vorgelegt, durch den der Frauenanteil – der Text spricht vom Anteil des unterrepräsentierten Geschlechts -  in den Aufsichtsräten aller börsennotierten Unternehmen bis 2020 auf 40% angehoben werden soll. Derzeit sind Frauen in Aufsichtsräten innerhalb der EU nur zu 15% repräsentiert. Darüber hinaus sollen auch Mindeststandards für transparente Auswahlverfahren definiert werden. Auf Kleine und Mittlere Unternehmen (weniger als 250 MitarbeiterInnen, Jahresumsatz maximal 50 Mio. €, Jahresbilanzsumme höchstens 43 Mio. €) soll die Regelung keine Anwendung finden.

 

Konkret zielt der Kommissionsvorschlag darauf ab, börsennotierte Unternehmen, in denen das unterrepräsentierte Geschlecht weniger als 40% der Aufsichtsratsmitglieder stellt, zu verpflichten, neue Mitglieder auf der Grundlage eines Vergleichs der Qualifikationen der KandidatInnen nach festgelegten, klaren neutral formulierten und eindeutigen Kriterien auszuwählen, so dass spätestens zum 1. Jänner 2020 der Anteil erreicht ist. Für börsennotierte öffentliche Unternehmen ist diese Frist mit dem Jahr 2018 festgelegt.

 

Bei gleicher Qualifikation wäre dem Kandidaten/der Kandidatin des unterrepräsentierten Geschlechts der Vorrang einzuräumen, wobei Ausnahmen gemäß der Rechtsprechung des EuGH möglich sein sollen. Die Qualifikationskriterien sind jedenfalls offenzulegen. Das Unternehmen muss nachweisen, dass es nicht gegen die Vorrangregel und Qualifikationsüberprüfung verstoßen hat.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EU-Hilfsfonds für die Ärmsten

 

 

Armut ist in Europa noch immer präsent. Viele Menschen aller Altersgruppen verfügen über zu wenig Geld, um sich mit ausreichenden Nahrungsmitteln und grundlegenden Konsumgütern versorgen zu können. Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat das Problem zusätzlich verschärft. Eines der fünf Kernziele der 2020-Strategie der EU ist es daher, mindestens 20 Millionen Menschen vor dem Risiko der Armut zu bewahren. Nachdem das EU-Nahrungsmittelprogramm 2013 ausläuft, plant die EU nun, einen Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen zu schaffen. Dabei geht es nicht um finanzielle Unterstützung, vielmehr sollen Nahrungsmittel und grundlegende Konsumgüter an Personen verteilt werden, die unter Nahrungsmangel und Obdachlosigkeit leiden. Besonderes Augenmerk wird dem Kampf gegen materielle Armut von Kindern gelten. Insgesamt steht die soziale Eingliederung im Vordergrund.

 

Das Budget beträgt nach den bisherigen Vorstellungen ca. 2,5 Mrd. € und ist Bestandteil des dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zugewiesenen Teils der Strukturfonds. Aus dem Fonds werden entsprechende nationale Programme unterstützt. Der Fonds fördert auch Voneinander-Lernen, Vernetzung und die Verbreitung von Good-Practice-Modellen im Bereich nichtfinanzieller Unterstützung der am stärksten von Armut betroffenen Personen.

 

Sozialminister Rudolf Hundstorfer informierte die Abgeordneten, dass Österreich das bisherigen Nahrungsmittelprogramm noch nie in Anspruch genommen habe. Nun überlege man sich aber gemeinsam mit den NGOs, wie man aus den Mitteln des geplanten Hilfsfonds eventuell armen Kindern rund um den Schulbeginn helfen könne. Das Paket soll bis Mitte Juni geschnürt sein.