Parlament Österreich

 

 

 

V-39 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten

der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 18. Juni 2013

 


Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXIV. Gesetzgebungsperiode     Dienstag, 18. Juni 2013

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

1.    COM(2013) 370 final

Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Österreichs 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Österreichs für die Jahre 2012 bis 2017

(115900/EU XXIV.GP)

 

2.    COM(2013) 96 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 in Bezug auf die Nutzung des Einreise-/Ausreisesystems (EES) und des Programms für registrierte Reisende (RTP)

(107552/EU XXIV.GP)

 

3.    COM(2013) 95 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union

(107554/EU XXIV.GP)

 

4.    COM(2013) 97 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Registrierungsprogramm für Reisende

(107560/EU XXIV.GP)

 

5.    COM(2013) 173 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit und die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI und 2005/681/JI des Rates

(112906/EU XXIV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

Empfehlungen der Kommission zum Stabilitätsprogramm

 

 

Österreich hat beträchtliche Konsolidierungsanstrengungen unternommen, das Land sei auf gutem Weg, sein übermäßiges Defizit abzubauen. Zu diesem Schluss kommt die EU-Kommission nach Bewertung des von Österreich im April 2013 übermittelten Stabilitätsprogramms für den Zeitraum 2012-2017 sowie des nationalen Reformprogramms. Trotz dieser positiven Einschätzung ortet man auf EU-Ebene insofern eine mögliche Gefährdung dieses Programms, als das Budget durch notverstaatlichte Banken zusätzlich belastet werden könnte. Ein weiteres Risiko liegt der Kommission zufolge darin, dass aufgrund der komplexen kompetenzrechtlichen Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Gemeinden die kostendämpfenden Maßnahmen im Gesundheitsbereich nicht im erwarteten Ausmaß umgesetzt werden können. Einmal mehr plädiert die Kommission für die vorzeitige Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters für Frauen.

 

Das Dokument stellt einen Vorschlag für den Rat der EU dar, welche Empfehlungen er Österreich für den weiteren Konsolidierungs- und Reformpfad vorlegen soll. Der Budgetdienst des Parlaments hat dazu eine Analyse vorgelegt, die unter dem Menüpunkt "Parlament aktiv/ Budgetangelegenheiten" auf www.parlament.gv.at abrufbar ist.

 

Staatssekretär Josef Ostermayer zeigte sich mit diesen Empfehlungen der EU-Kommission zufrieden. Die Kommission attestiere sogar, dass Österreich sein mittelfristiges Haushaltsziel schon zwei Jahre früher, nämlich bereits 2015, erreichen könne, betonte er. Auch die Abgeordneten Christine Muttonen (S) und Wolfgang Gerstl (V) unterstrichen die guten wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Daten Österreichs im europäischen Vergleich.

 

Die Opposition hingegen teilte den Optimismus der Kommission nicht. Die Abgeordneten Johannes Hübner (F), Bruno Rossmann (G) und Stefan Petzner (B) befürchteten vielmehr, dass die Situation rund um die Hypo Alpe Adria und die Kommunalkredit das Budget noch enorm belasten könnte. Für Rossmann steht der Budgetpfad somit auf tönernen Beinen.

 

Im Hinblick auf die Steuerpolitik wurde die unterschiedliche Haltung innerhalb der Koalition deutlich. Abgeordneter Gerstl (V) forderte generell eine steuerliche Entlastungsoffensive, Abgeordnete Muttonen (S), aber auch Staatssekretär Ostermayer pflichteten explizit der Kommission bei, dass man den Faktor Arbeit entlasten und den Steuerausfall durch Vermögenssteuern kompensieren sollte.

 

Die Ausschussmitglieder beschlossen einstimmig, die Empfehlungen der Kommission auch in einer der nächsten Plenarsitzungen zu diskutieren.

 

 

 

Das gegenständliche Procedere ist Teil des so genannten "Europäischen Semesters" - ein Instrument zur finanz- und wirtschaftspolitischen Koordinierung in der EU, das 2011 erstmals angewandt wurde und einem festen Sechsmonats-Fahrplan folgt. Es ist als vorbeugendes Krisenmanagement konzipiert, das auf eine engere Abstimmung zwischen Mitgliedstaaten und Kommission bei der jeweiligen Haushaltsplanung abzielt, um drohende Verstöße gegen den Stabilitäts- und Wachstumspakt von vornherein zu verhindern und den Zielen der "Strategie Europa 2020" näher zu kommen.

 

Am Beginn eines jeweiligen Europäischen Semesters steht der Jahreswachstums-Bericht der Kommission. Der aktuelle Bericht wurde am 28. November des Vorjahres vorgelegt. Gleichzeitig unterbreitete die Kommission den so genannten Warnmechanismus-Bericht, in dem alle Länder angeführt werden, für die eine tiefergehende Analyse notwendig ist. Österreich findet sich nicht darunter. Aufgrund dieser Ergebnisse legten die Staats- und RegierungschefInnen die wirtschaftspolitischen Leitlinien für die Mitgliedstaaten fest. Unter Berücksichtigung dieser Leitlinien erstellte Österreich, wie alle anderen Mitgliedstaaten auch, sein Stabilitätsprogramm und sein nationales Reformprogramm, das am 16. April 2013 an die EU übermittelt wurde. Diese Dokumente wurden nun von der Europäischen Kommission bewertet. Aufgrund dessen erhielten die Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Griechenland, Irland, Portugal und Zypern, die unter dem Euro-Schutzschirm stehen) länderspezifische Empfehlungen, so auch Österreich, zu denen die Bundesregierung bereits Stellung genommen hat. In dieser Phase wurde nun im EU-Unterausschuss darüber diskutiert. Die endgültigen Empfehlungen sollen durch den Europäischen Rat bei seiner Tagung am 27./28. Juni 2013 gebilligt und formal im Juli 2013 vom Rat der EU angenommen werden.

 

 

Die Empfehlungen der EU-Kommission

 

Der Budgetpfad Österreichs, der ab 2016 einen nominal ausgeglichenen Haushalt vorsieht, wird seitens der EU-Kommission als "sehr ambitioniert" bewertet. Österreich sei auf gutem Weg, sein Ziel auch zu erreichen, zumal sich das gesamtstaatliche Defizit 2012 auf 2,5% des BIP belief und laut Prognose 2014 auf 1,8% sinken dürfte. Dennoch warnt die Kommission vor Stolpersteinen und hält in diesem Zusammenhang das Entstehen zusätzlicher Kosten durch die Abwicklung eines großen Geldinstituts für möglich.

 

Jedenfalls empfiehlt die Kommission, den Haushalt für 2013 wie geplant umzusetzen, um das übermäßige Defizit auf nachhaltige Weise zu korrigieren. Dazu seien weitere Anstrengungen notwendig, wobei die Kommission insbesondere die Kompetenzaufteilungen zwischen Bund und Ländern im Auge hat und dafür plädiert, die Finanzbeziehungen zu straffen und die Zuständigkeiten für Ausgaben und Finanzierung einander anzupassen.

 

Darüber hinaus tritt die Kommission dafür ein, nicht nur das Pensionsalter der Frauen in Österreich früher als geplant anzuheben, sondern allgemein alles zu unternehmen, um die Frühpensionierungen einzudämmen. Die Beschäftigungsquote älterer ArbeitnehmerInnen liegt nämlich in Österreich bei 43,1%, das ist unter dem EU-Durchschnitt von 48,8%. Ferner sieht die EU noch Spielraum zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, obwohl die Beschäftigungsquote von Frauen in Österreich mit 70,3% gegenüber 62,4% im EU-Durchschnitt bereits hoch ist. Vollzeitbeschäftigt sind jedoch nur 55,6%.

 

Demgegenüber weist die Bundesregierung auf zahlreiche Initiativen in den Bereichen Pensionen, Arbeitsmarktpolitik, Pflege und Gesundheit sowie Steuerpolitik hin, worauf die Kommission in ihrer Analyse zu wenig Bezug genommen habe. Staatssekretär Josef Ostermayer hielt dazu fest, dass das unterschiedliche Pensionsalter von Frauen und Männern verfassungsrechtlich geregelt ist und das durchschnittlich effektive Pensionsalter von Frauen bei 59,3 Jahren, also nahe dem gesetzlichen liege. Die Ursache für das durchschnittliche effektive Pensionsantrittsalter insgesamt (Alters- und Invaliditätspension) von 57,4 Jahren hänge mit dem geringen durchschnittlichen Pensionsalter für Invaliditätspensionen der Frauen zusammen, erläuterte der Staatssekretär. Genau hier setzten die Reformen an, etwa mit dem Programm "fit2work" oder den Bestrebungen, Rehabilitation den Vorrang vor Pensionierung zu geben. Derartige Maßnahmen wirkten aber nicht sofort, bemerkte Ostermayer. 

 

Die Kommission fordert des Weiteren eine Verbesserung des Angebots an Kinderbetreuungseinrichtungen, was den Staatssekretär veranlasste, darauf hinzuweisen, dass in den Jahren 2008 bis 2013 insgesamt 31.000 zusätzliche Plätze geschaffen worden seien. Die Bundesregierung habe im letzten Ministerrat neben einer Anhebung der Familienbeihilfe vereinbart, weitere 400 Mio. € in den nächsten vier Jahren für zusätzliche Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung zu stellen. Dabei gehe es nicht nur um quantitative Verbesserungen, sondern auch um die Qualität der Kinderbetreuung, vor allem in Bezug auf das Betreuungsverhältnis und die Verlängerung der Öffnungszeiten, hielt er fest. 

 

In ihren Empfehlungen spricht die Kommission auch kritisch die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei Löhnen, Gehältern und Pensionen an. Ihr zufolge schöpft Österreich auch das Arbeitsmarktpotential sowie die Qualifikationen von Menschen mit Migrationshintergrund zu wenig aus. Auch in diesem Bereich habe man über das Arbeitsmarktservice bereits einige Maßnahmen gesetzt, sagte Ostermayer.

 

Zudem empfiehlt die EU-Kommission, die Steuer- und Beitragsbelastung vom Niedriglohnsektor auf andere weniger wachstumsschädliche Steuerquellen, wie etwa Immobiliensteuern, zu verlagern. Dem pflichtete der Staatssekretär bei.

 

Auch zu gesundheitspolitischen Fragen nimmt die Kommission Stellung und mahnt Maßnahmen zu Langzeitpflegediensten sowie zur Prävention und Rehabilitation ein. Die Reform des Gesundheitswesens müsse effektiv umgesetzt werden, heißt es im Papier.

 

Kritik kommt von der EU besonders hinsichtlich der unterdurchschnittlichen Bildungsergebnisse der 10- bis 15-Jährigen, obwohl die Bildungsausgaben in Österreich mit 6,01% des BIP über dem EU-Durchschnitt von 5,41% liegen. Als besonders krass bewertet die Kommission die Unterschiede bei den Abschlüssen zwischen österreichischen Jugendlichen und Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Sie sind die höchsten innerhalb der EU. Diesbezügliche Defizite ortet die Kommission bei der frühkindlichen Erziehung und in der frühen Leistungsdifferenzierung.

 

Staatssekretär Ostermayer machte keinen Hehl daraus, dass auch er die Segregation der Jugendlichen im Schulbereich als zu früh erachtet, wies jedoch gleichzeitig auf die zahlreichen Reformen hin, mit denen man in dieser Legislaturperiode dem Ziel einer gemeinsamen Schulbildung näher gekommen sei. Ein wichtiger Schritt sei durch die Einführung der Neuen Mittelschule sowie durch die gemeinsame Ausbildung der PädagogInnen gesetzt worden, sagte Ostermayer. Die Jugendlichen, die aber jetzt die Pflichtschule beenden, würden von den zahlreichen bildungspolitischen Verbesserungen jedoch noch nicht profitieren können. Dem schloss sich auch Ausschussvorsitzender und zweiter Nationalratspräsident Fritz Neugebauer (V) an. Vor allem konnte er die Kritik der Kommission an der zu niedrigen Akademikerquote nicht nachvollziehen, da in den letzten zehn Jahren die Zahl der UniversitätsabsolventInnen von knapp über 15.000 auf über 25.000 und damit um satte 60% angestiegen ist.

 

Die EU pocht auch auf den weiteren Abbau von Hemmnissen für grenzübergreifende Dienstleistungen, insbesondere bei den freien Berufen und im Schienenverkehr. Ostermayer sah in diesem Zusammenhang durchaus noch Möglichkeiten, die Wettbewerbsbehörde zu stärken und kartell- und wettbewerbsrechtliche Reformschritte zu setzen.

 

 

 

In weiten Bereichen kreiste die Diskussion um den Problembereich der notverstaatlichten Banken Hypo Alpe Adria und Kommunalkredit. Die Kommission sieht aufgrund einer möglichen Abwicklung eines großen österreichischen Geldinstituts durchaus Gefahr für die Einhaltung der Budgetziele und fordert daher die österreichische Regierung auf, zur Wahrung der Finanzstabilität auch die verstaatlichten und teilweise verstaatlichten Banken weiterhin genau zu überwachen und deren Umstrukturierung zu beschleunigen.

 

Darauf bezogen sich auch die Abgeordneten der Opposition. Der Privatisierungsprozess bei der Kommunalkredit sei endgültig gestoppt, weshalb man nun ein Liquidierungsszenario vor sich habe, merkte etwa Abgeordneter Johannes Hübner (F) an. Die Beendigung der operativen Tätigkeit des gesunden Teils führe dazu, dass die Staatsschulden durch die Belastungen der Bad Bank weiter erhöht werden, führte Abgeordneter Bruno Rossmann (G) aus. Abgeordneter Stefan Petzner (B) sieht in der Kommunalkredit noch einen größeren Scherbenhaufen als bei der Hypo Alpe Adria und äußerte ebenfalls Befürchtungen, dass durch die Probleme der Finanzrahmen gesprengt werden könnte.

 

Keiner sei froh darüber gewesen, dass man ein Bankenpaket beschließen und Banken notverstaatlichen habe müssen, bemerkte eingangs Staatssekretär Josef Ostermayer zu diesem Thema. Bei der Hypo Alpe Adria sei man damals wegen der Haftungen des Landes Kärnten mit dem Rücken an der Wand gestanden. Hätte man die Bank in den Konkurs geschickt, hätte sie andere Banken, aber auch die Wirtschaft einiger östlicher Nachbarn stark in Mitleidenschaft gezogen. Der Vertrag über den Verkauf des österreichischen Teils der Bank sei unterschrieben, hinsichtlich der südosteuropäischen Banken liefen Gespräche, informierte Ostermayer. Ziel sei es, bis Ende Juni einen neuen Restrukturierungsplan zu erstellen, um eine Genehmigung der Beihilfe durch die EU-Kommission zu erlangen. Was den gescheiterten Verkauf der Kommunalkredit betrifft, so seien die beiden Angebote äußerst unattraktiv gewesen. Die Bank werde nun herunter gefahren und das Aktivgeschäft eingestellt, was langfristig zu einer Abwicklung führen werde. Ob und in welchen Ausmaß dadurch das Budget belastet wird, das hänge davon ab, wie viele Assets veräußert werden können.

 

 

Die Abgeordneten nahmen auch zu den anderen von der Kommission angesprochenen Punkten Stellung. Das Lob der Kommission für die österreichische Politik könnte deutlicher nicht sein, bemerkte etwa Abgeordnete Christine Muttonen (S). Die guten Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsdaten führte sie auf eine sozial ausgewogene Sparpolitik zurück und unterstrich die Notwendigkeit, die Weichen für eine nachhaltige Entwicklung zu stellen. Grundsätzlich schloss sie sich den Empfehlungen der Kommission an und sprach sich insbesondere für die Entlastung des Faktors Arbeit und die Einführung von Vermögenssteuern aus. Ihre Klubkollegin Elisabeth Grossmann (S) sprach sich ebenfalls für vermögensbezogene Steuern zur Entlastung des Faktors Arbeit aus und forderte, weniger auf wachstumsschädigende Quellen zurückzugreifen. Sie wandte sich dezidiert gegen die vorzeitige gesetzliche Anhebung des Pensionsalters für Frauen. Vielmehr gelte es, die Erwerbstätigkeit von Frauen zu fördern, so Grossmann.

 

Es sei wichtig, das durchschnittliche Pensionsantrittsalter anzuheben, meinte dazu Abgeordneter Wolfgang Gerstl (V) und schlug vor, Frauen ein längeres Arbeiten zu ermöglichen, ohne sie dafür zu bestrafen. Gerstl konzentrierte sich jedoch auf die angeschnittenen steuerrechtlichen Fragen und wies sämtliche Forderungen nach neuen Belastungen zurück. Sein Credo galt einer Steuerentlastungsoffensive, wobei er meinte, man müsse vor allem den hohen Eingangssteuersatz senken, um Stimulationseffekte zu erzielen. Er hielt es auch für angebracht, etwas bei der Bemessungsgrundlage für den Grenzsteuersatz zu tun, um den Mittelstand zu entlasten. Ebenfalls gegen Vermögenssteuern sprach sich Abgeordneter Stefan Petzner (B) aus, gleichzeitig warf er aber der ÖVP vor, nichts gegen die hohe Steuerbelastung getan zu haben, obwohl sie in den letzten Jahren für das Finanzministerium verantwortlich zeichnete. Insgesamt befand Petzner, die große Koalition habe bei den Reformen nichts weiter gebracht.

 

Für eine steuerliche Entlastung und die Umschichtung der Abgaben vom Faktor Arbeit auf Immobiliensteuern zeigten auch die Abgeordneten Johannes Hübner (F) und Bruno Rossmann (G) Sympathie, wobei Rossmann die Entlastung des Faktors Arbeit als ein Vorhaben bezeichnete, das schon lange im Raum stehe.

 

Rossmann machte eine Tour d'Horizon durch die Empfehlungen. Neben der Gefährdung des Budgetpfads durch den Finanzbedarf notverstaatlichter Banken, hielt er auch die Einschätzungen über die Abkommen mit Liechtenstein und der Schweiz für fragwürdig. Außerdem sehe es so aus, als ob aus den bereits eingeplanten Einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer nichts würde, machte er geltend. Dass man bei der Finanztransaktionssteuer so weit gekommen sei, sei als ein Erfolg zu werten, bemerkte dazu Staatssekretär Ostermayer. Die größten Unsicherheiten bei der Budgetplanung sah der Staatssekretär aber nicht in diesem Bereich, sondern bei den Wirtschaftsprognosen allgemein. Der Kritik Rossmanns an den föderalistischen Strukturen begegnete Ostermayer mit der Feststellung, man werde sicherlich nicht an der föderalistischen Verfassung rütteln, beim Finanzausgleich ortete er aber durchaus Reformbedarf. Rossmann hatte im Vorfeld Kritik an der gegenwärtigen Form des "Vollzugsföderalismus mit Transferbeziehungen" geübt und gefordert, an der Schraube der Kompetenzen zu drehen.

 

Insgesamt hielt Rossmann die Empfehlungen der Kommission für sehr wertvoll und forderte insbesondere die Einführung der Gesamtschule ein. Was ihm jedoch fehlte, das ist die ökologische Dimension in den Empfehlung der EU.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grenzkontrollen

 

 

Die EU plant, ihr Grenzkontrollsystem zu erneuern. Ziel ist es einerseits, illegale Migration einzudämmen, andererseits aber den Grenzübertritt für Menschen mit niedrigem Risikoprofil zu erleichtern. Dem EU-Unterausschuss lagen dazu drei Dokumente zur Diskussion vor. Das Gesamtprojekt läuft unter dem Titel "Smart Borders Initiative".

 

Zum einen will die EU mit der automatischen Registrierung von Datum und Ort der Ein- und Ausreise in einem Entry-/Exit-System (EES) dem Problem entgegenwirken, dass Drittstaatsangehörige oftmals legal in die Union einreisen, nach Ablauf der erlaubten Aufenthaltsdauer aber bleiben und untertauchen. Durch das neue zentrale elektronische System sollen zunächst alphanumerische und später biometrische Daten gespeichert werden. Sie erfassen Zeitpunkt und Ort der Ein- und Ausreise der betreffenden Personen. Wie Innenministerin Johanna Mikl-Leitner unterstrich, wird die elektronische Registrierung anstelle des heutigen manuellen Verfahrens (Stempel im Reisepass) die zulässige Dauer eines Kurzaufenthalts automatisch berechnen und einen Warnhinweis an die nationalen Behörden generieren, wenn bis zum Ablauf der zulässigen Aufenthaltsdauer keine Ausreise erfolgt ist. Durch die Erfassung biometrischer Daten sei es auch möglich, die innerstaatliche Identifizierung von Personen vorzunehmen, die ihre Reisedokumente verloren haben, erläuterte sie gegenüber Abgeordnetem Johannes Schmuckenschlager (V).

 

Zum anderen soll für Reisende mit niedrigem Risikoprofil, die sich im Registered Travellers Programme (RTP) registrieren lassen, der Grenzübertritt erleichtert werden. Dies wird in erster Linie Geschäftsreisende, Zeitarbeitskräfte, WissenschaftlerInnen, Studierende sowie Drittstaatsangehörige mit enger Verwandtschaftsbeziehung zu EU-BürgerInnen oder einem Wohnsitz in den EU-Nachbarregionen betreffen. Die Teilnahme am System ist freiwillig, erläuterte Mikl-Leitner. Für die auf diese Weise vorab kontrollierten und auf ihre Hintergründe überprüften Reisenden sind etwa automatische Kontrollgates auf Flughäfen, die unter Verwendung eines elektronischen Reisepasses auch von EU-Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden könnten, angedacht.

 

Das EES und das RTP sollen sowohl für visumpflichtige als auch für nicht-visumpflichtige Drittstaatsangehörige gelten. Um die Neuerungen umsetzen zu können, bedarf es auch entsprechender Anpassungen an den Schengener Grenzkodex. Eine Umsetzung des Pakets erwartet die Innenministerin nicht vor 2020.

 

 

Laut Mikl-Leitner werden die Ziele von EES und RTP grundsätzlich unterstützt. Gleichzeitig hat ihr Ressort insofern Bedenken gegenüber den Plänen geäußert, als man den Mehrwert hinsichtlich des hohen Kostenaufwands von 1,1 Mrd. € in Zweifel zieht. RTP, das nur eine kleine Personengruppe betrifft, würde nach Ansicht des Ministeriums einen erheblichen Verwaltungsmehraufwand für die Mitgliedstaaten bedeuten. Bei EES hält man es für ratsam, vorab eine Interoperabilität der Systeme zu prüfen, vor allem mit SIS (Schengener Informationssystem).

 

Derzeit werden die Vorschläge aber noch im Detail geprüft, wie Innenministerin Johanna Mikl-Leitner ausführte. Für sie müssen drei wesentliche Aspekte bei einem derartigen Investment sicher gestellt sein: Das technische System müsse gut funktionieren und leicht handhabbar sein, weiters sei der Datenschutz zu gewährleisten und überdies müsse ein operativer Mehrwert für die Behörden und die Sicherheit gegeben sein. Die Ministerin bekräftigte, dass sie den Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf die Daten für sinnvoll erachtet.

 

Seitens der Abgeordneten kamen jedoch eher kritische Töne zu dem Vorhaben der EU. So fragte etwa Abgeordneter Otto Pendl (S), ob das Ganze überhaupt etwas bringe. Er konnte keinen Sinn darin erkennen, glaubte auch nicht, dass die Regelung zu mehr Effizienz führen würde. Sein Klubkollege Hannes Weninger (S) schloss sich dieser Kritik an und warnte davor, in Europa eine ähnliche Situation bei der Einreise zu schaffen wie in den USA. Das sei ein kulturelles Verständnis, das nicht zu Europa passe, sagte er. Abgeordneter Johannes Hübner (F) meinte wiederum, es sei mindestens genauso wichtig sicherzustellen, dass illegale MigrantInnen wieder ausgewiesen werden können, denn das sei derzeit nicht der Fall.

 

Auch Abgeordneter Albert Steinhauser (G) sah keine Notwendigkeit für das geplante System und vermisste auch die entsprechende Verhältnismäßigkeit. Die Pläne stellen für ihn einen weiteren Puzzlestein zu einem Überwachungsstaat dar, der ihn an frühere Grenzkontrollen bei der Einreise in ehemalige Ostblockstaaten erinnert. Schon bei der Speicherung von Fluggastdaten sei man zu weit gegangen, jetzt sollten zusätzlich biometrische Daten gespeichert werden, was für Steinhauser inakzeptabel ist. Bei diesen Fragen geht es weniger um finanzielle Aspekte, sondern vielmehr um bürgerrechtliche Fragen, so der Grün-Abgeordnete, der sich auch dezidiert dagegen aussprach, die Daten an die Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten.

 

Für grundsätzlich richtig empfand jedoch Abgeordneter Stefan Petzner (B) das Programm.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EUROPOL und CEPOL

 

 

"Wir haben null Kontakt mit der NSA", bekräftigte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner auf diesbezügliche Fragen im EU-Unterausschuss über den jüngst aufgedeckten Überwachungsskandal der USA. Sie betonte, dass das Innenministerium keinerlei Kenntnisse davon gehabt habe und es zu keinem Datenaustausch mit der NSA gekommen sei. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) sei auch kein Geheimdienst, stellte sie unmissverständlich fest.

 

Zum Thema wurde "Prism" in der Debatte über Pläne der EU-Kommission, das Europäische Polizeiamt EUROPOL und die Europäische Polizeiakademie CEPOL zusammenzuführen und in diesem Zuge die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zu verschärfen, einschlägige Daten zu übermitteln.

 

Laut EU-Kommission hat die Schwerkriminalität wie auch die organisierte Kriminalität in der EU in den vergangenen Jahren zugenommen. Hinzu kommt, dass sich neue Kriminalitätsformen wie die Cyberkriminalität entwickelt haben. Dies stelle nicht nur eine Bedrohung für die persönliche, sondern auch für die wirtschaftliche Sicherheit der EU-BürgerInnen dar. Angesichts dessen besteht für die Kommission ein konkreter Bedarf an EU-Agenturen, die die Zusammenarbeit, den Informationsaustausch und die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung erleichtern können.

 

Maßnahmen der Kommission sehen demgemäß vor, EUROPOL und CEPOL zu einer Agentur zusammenzulegen. Ferner sind europäische Aus- und Fortbildungs- sowie Austauschprogramme für das zuständige Personal von Strafverfolgungsbehörden auf nationaler Ebene und auf EU-Ebene angedacht. Weiters soll es möglich werden, EU-Zentren mit Fachkenntnissen auf dem Gebiet der Bekämpfung bestimmter, in die Zuständigkeit von EUROPOL fallender Kriminalitätsfelder innerhalb EUROPOLS einzurichten. Schließlich ist auch vorgesehen, die Verpflichtung zur Datenübermittlung der Mitgliedstaaten zu verschärfen, wobei personenbezogene Daten besser geschützt werden sollen. Zur externen Kontrolle der Einhaltung des Datenschutzes ist der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) aufgerufen. Um auch die parlamentarische Kontrolle sicherzustellen, soll laut Vorschlag das strategische mehrjährige Arbeitsprogramm von EUROPOL (etwa jährliche Tätigkeitsberichte, Risikobewertungen, strategische Analysen etc.) einer Anhörung sowohl im Europäischen Parlament als auch in den nationalen Parlamenten unterzogen werden.

 

Mit diesen Schritten würde das Ziel des sogenannten Stockholmer Programms umgesetzt, EUROPOL zu einem "Knotenpunkt des Informationsaustausches zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedsstaaten" zu machen, führt Innenministerin Johanna Mikl-Leitner dazu aus. Für die Kommission steht überdies außer Frage, dass die Verschmelzung von EUROPOL und CEPOL große Synergieeffekte und Effizienzgewinne bewirkt.

 

Von österreichischer Seite steht man einem Merger eher kritisch gegenüber. Relevante Einsparungen oder ein wirklicher Mehrwert seien in den Vorschlägen nicht zu erkennen, auch aus Sicht der Polizeiausbildung sowie aus operativer Perspektive bestehe keine dringende Notwendigkeit einer Zusammenlegung, heißt es. Ebenso betrachtet man die Verschärfung der Pflichten der Mitgliedstaaten zum Datenaustausch mit großer Skepsis. Österreich lehnt zudem den vorgesehenen direkten Kontakt von EUROPOL mit den zuständigen Strafverfolgungsbehörden ab, zumal vorgesehen ist, dass EUROPOL Durchgriff auf einzelne Strafverfolgungsbehörden und direkten Zugriff auf nationale Informationssysteme haben soll.

 

Innenministerin Mikl-Leitner betonte die Wichtigkeit von EUROPOL vor allem in der grenzüberschreitenden Kriminalitätsbekämpfung, aber auch CEPOL funktioniere ihrer Meinung nach gut. Die Kernpunkte in den Vorschlägen der Kommission liegen in der Integration von CEPOL in EUROPOL, der Weiterentwicklung EUROPOLS als Drehscheibe für den Informationsaustausch und in der Aufwertung der parlamentarischen Kontrolle von EUROPOL, wie die Ministerin ausführte.

 

 

Defizite im Vorhaben der Kommission sah auch Abgeordneter Otto Pendl (S), da es sich bei EUROPOL und CEPOL um zwei grundsätzlich verschiedene Organisationseinheiten handle. Die Fusionierung von zwei Agenturen, bei denen sich eine mit Ausbildungsfragen beschäftigt und die andere operativ tätig ist, sei nicht sinnvoll und führe auch zu keinem gemeinsamen Vorteil, zeigte sich Pendl überzeugt.

 

Dieser Kritik schloss sich auch Abgeordneter Johannes Hübner (F) an und brachte im Namen seiner Fraktion einen Antrag auf Stellungnahme ein, in dem gefordert wird, alle Maßnahmen auf europäischer Ebene zu ergreifen, um die Zusammenführung der beiden Agenturen und die Verschärfung der Übermittlungspflichten von Daten an EUROPOL zu verhindern. Ein weiterer Appell der FPÖ zur Abwendung der Maßnahmen betrifft den vorgesehenen direkten Kontakt von EUROPOL mit den zuständigen Strafverfolgungsbehörden, sowie die Bestimmung, wonach EUROPOL einen direkten Zugriff auf nationale Informationssysteme erhalten soll. Der Antrag wurde nur von FPÖ und BZÖ unterstützt und blieb somit in der Minderheit.

 

Zumindest begrüßenswert beurteilte Abgeordneter Albert Steinhauser (G) die verstärkte parlamentarische Kontrolle von EUROPOL. Skeptisch äußerte sich der Mandatar im Namen seiner Fraktion jedoch gegenüber der Übertragung von personenbezogenen Daten.

 

Auf die Frage von Abgeordnetem Hermann Gahr (V), wie durch die vorgesehenen Maßnahmen EUROPOL in Einklang mit dem Vertrag von Lissabon gebracht werde, verwies Innenministerin Mikl-Leitner auf den Fortschritt im Bereich der Kontrollmechanismen, wonach die nationalen Parlamente stärker miteinbezogen werden könnten. Positiv wertete sie auch die Einberufung des Europäischen Datenschutzbeauftragen (EDSB) für die externe Kontrolle der Datenschutzpraktiken EUROPOLS.

 

Dennoch brachte die Ministerin Zweifel über die Sinnhaftigkeit eines Mergers an und berichtete den Abgeordneten, dass diese Position Österreichs in Brüssel auch kundgetan wurde. Beide Agenturen würden letztendlich gut funktionieren, meinte sie. Sollte die Kommission jedoch die bereits geforderten Kostenschätzungen auf den Tisch legen, sei sie gerne bereit, diese Pläne aufgrund von Kosteneinsparungen zu diskutieren. Ein klares Nein erteilte Mikl-Leitner dem direkten Zugriff auf Strafverfolgungsbehörden, hier wolle man auch weiterhin nationale Stellen beibehalten, versicherte sie.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der FPÖ auf Stellungnahme wurde von SPÖ, ÖVP und Grünen mehrheitlich abgelehnt:

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e B-VG

 

 

des Abgeordneten Johannes Hübner

und weiterer Abgeordneter

 

 

betreffend TOP 5 COM(2013) 173 final Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit und die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI und 2005/681/JI des Rates (112906/EU XXIV.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am  18. Juni 2013.

 

In der Schriftlichen Information gemäß § 6 EU-InfoG zum Vorschlag für eine VO über die Agentur der EU für die Zusammenarbeit und die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (EUROPOL) und zur Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI des Rates (zur Errichtung von EUROPOL) 2005/681/JI des Rates (zur Errichtung der CEPOL) hält das Bundesministerium für Inneres folgende "Österreichische Position" dazu fest:

 

"Österreich begrüßt grundsätzlich den neuen Verordnungs-Entwurf der Europäischen Kommission, da dieser EUROPOL in Einklang mit den Vorgaben des Vertrages von Lissabon bringen soll.

Einer Zusammenlegung der beiden Agenturen EUROPOL und CEPOL kann jedoch nicht zugestimmt werden, da aus den vorliegenden Unterlagen keine relevanten Einsparungen zu erkennen sind und sich kein wirklicher Mehrwert ergibt. Die Europäische Kommission hat auch nach mehrmaliger Aufforderung keine nachvollziehbare Aufstellung der Kosteneinsparungen, die durch einen Merger im Verglich zur separaten Weiterführung beider Agenturen entstehen würden, vorgelegt. Sowohl aus Sicht der Polizeiausbildung als auch aus operativer Perspektive besteht keine dringende Notwendigkeit für eine Zusammenlegung. CEPOL wurde zudem erst vor Kurzen reformiert und entspricht hohen Qualitäts- und Effizienzkriterien.

 

Die Verschärfung der Pflichten der Mitgliedstaaten, Daten an EUROPOL zu übermitteln, ist hingegen mit Skepsis zu betrachten, da dies auch eine Frage der Souveränität der Mitgliedstaaten ist. Österreich steht der Verpflichtung zur Datenübermittlung nicht grundsätzlich negativ gegenüber, diese sollte aber nicht zu einem erheblichen Mehraufwand führen. Die vorgesehene Verpflichtung zur Datenübermittlung an EUROPOL in jedem Fall, ist mit enormen personellen Ressourcen verbunden.

 

Der neu vorgesehene direkte Kontakt von EUROPOL mit den zuständigen Strafverfolgungsbehörden, ohne den Mitgliedstaaten ein Mitspracherecht einzuräumen, wird ebenso kritisch gesehen. Die Position der Mitgliedstaaten wird dadurch eindeutig geschwächt. Die Einbeziehung der nationalen Europol Zentralstelle soll erst nachträglich erfolgen. Eine Koordinierung umfangreicher internationaler Amtshandlungen würde dadurch erschwert und Fehlentscheidungen können nachträglich nur schwer rückgängig gemacht werden. Eine starke Qualitätskontrolle wäre somit erforderlich.

 

Auch die geplante Bestimmung, wonach EUROPOL einen direkten Zugriff auf nationale Informationssysteme erhalten soll, kann nicht befürwortet werden. Auch wenn ergänzende staatliche Regelungen den Zugriff limitieren können, erscheint dieser Zugriff im praktischen polizeilichen Alltag faktisch nicht umsetzbar."

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art 23e B-VG

 

 

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Inneres, wird aufgefordert, auf europäischer Ebene alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um

 

·         die Zusammenlegung der beiden Agenturen EUROPOL und CEPOL und die Verschärfung der Pflichten der Mitgliedstaaten, Daten an EUROPOL zu übermitteln, abzuwenden;

·         den vorgesehenen direkten Kontakt von EUROPOL mit den zuständigen Strafverfolgungsbehörden, ohne den Mitgliedstaaten ein Mitspracherecht einzuräumen, sowie die Bestimmung, wonach EUROPOL einen direkten Zugriff auf nationale Informationssysteme erhalten soll, zu verhindern.

 

 

Wien, am 18. Juni 2013

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechts-aktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.