Parlament Österreich

 

 

 

V- 41 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

 

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Beratungen des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten

der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Montag, 1. Juli 2013

 


Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXIV. Gesetzgebungsperiode     Montag, 1. Juli 2013

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

 

 

COM(2013) 262 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erzeugung von Pflanzenvermehrungsmaterial und dessen Bereitstellung auf dem Markt (Rechtsvorschriften für Pflanzenvermehrungsmaterial)

(113602/EU XXIV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Saatgutverordnung

 

 

Es gehe darum, die Biodiversität zu erhalten, Private, HobbygärtnerInnen, Kleinbetriebe und Nischenmärkte zu unterstützen, vor allem aber auch die heimische Saatgutwirtschaft zu schützen. Mit diesen Worten fasste im EU-Unterausschuss Bundesminister Nikolaus Berlakovich seine Kritik an dem von der EU-Kommission vorgelegten Entwurf zu einer Saatgutverordnung zusammen. Ihm wurde dabei der Rücken durch einen einstimmig angenommenen Antrag auf Stellungnahme gestärkt, der gemeinsam von den Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber (G), Christine Lapp (S), Franz Glaser (V) und Stefan Petzner (B) eingebracht worden war.

 

 

In diesen für die Verhandlungsposition Österreichs auf EU-Ebene bindenden Vorgaben halten die Abgeordneten fest, dass auch in Zukunft die große Vielfalt verschiedener Obst-, Gemüse- und anderer Pflanzensorten gesichert bleiben muss. Minister Berlakovich wird daher aufgefordert, den gegenständlichen Vorschlag in diesem Sinne kritisch auf seine Auswirkungen auf die klein- und mittelständischen Unternehmen, landwirtschaftlichen Betriebe sowie auf die KonsumentInnen zu prüfen. Für die klein- und mittelständischen Saatgut- und Pflanzenzuchtunternehmen darf es den Abgeordneten zufolge zu keiner höheren Kostenbelastung und zu keinem höheren bürokratischen Aufwand kommen.

 

Sie rufen des Weiteren den Minister auf, dafür einzutreten, dass vergleichbare Ausnahmen zum bestehenden österreichischen Saatgutrecht erhalten bleiben, um die genetische Vielfalt sicherzustellen. Außerdem soll es keine verpflichtende Zulassung bei allen samenfesten Pflanzen, die nicht durch geistige Eigentumsrechte geschützt sind, geben. Der Konsumentenschutz dürfe nicht aufgeweicht werden, heißt es im Antrag weiter, darüber hinaus sprechen sich die Ausschussmitglieder für den Erhalt des Landwirteprivilegs aus. Das bedeutet, dass der Sortenschutz nicht den Anbau von Erntegut einer geschützten Sorte durch Kleinlandwirte umfasst, wenn das Vermehrungsmaterial aus eigenem Anbau des Landwirtes stammt.

 

Schließlich sollte sich der Anwendungsbereich der Verordnung auf die kommerzielle Nutzung und oberhalb bestimmter Mengen beschränken. Ferner hält man es für notwendig, bei zugelassenen Sorten Transparenz über die verwendeten Züchtungsmethoden und die erteilten geistigen Eigentumsrechte sicherzustellen.

 

 

Obwohl die Zustimmung zu dem erwähnten Vier-Parteien-Antrag einhellig ausfiel, haben die drei Oppositionsparteien auch eigene Anträge auf Stellungnahme eingebracht. Diese gingen über den gemeinsamen Antrag hinaus, wurden aber von SPÖ und ÖVP mehrheitlich abgelehnt. Die FPÖ trat im Gegensatz zu den anderen dafür ein, den Verordnungsentwurf gänzlich abzulehnen und nicht nur auf Verbesserungen hinzuwirken. Abgeordneter Johannes Hübner (F) wollte daher die gemeinsame Initiative nicht unterzeichnen, sondern diese nur durch sein Stimmverhalten unterstützen.

 

Bundesminister Nikolaus Berlakovich räumte zwar ein, dass der vorliegende Vorschlag der Kommission bereits besser als angekündigt ist, er sei jedoch nicht dazu geeignet, die Biodiversität zu erhalten, sagte er. Außerdem befürchtet Berlakovich, dass die österreichische Saatgutwirtschaft unter die Räder kommen könnte. Er äußerte sich auch kritisch zum Ansinnen der Kommission, sich mittels sogenannter delegierter Rechtsakte inhaltlichen Gestaltungsspielraum zu verschaffen, ohne die Mitgliedstaaten nochmals befassen zu müssen.

 

In diesem Sinne begrüßte er auch die am 5. Juli 2013 von Bundesrat verabschiedete Subsidiaritätsrüge . Die Minister Nikolaus Berlakovich und Rudolf Hundstorfer haben auch die Petition von Global 2000 und Arche Noah unterschrieben.

 

 

Der umstrittene Plan zur Harmonisierung der Produktion von Saatgut und anderem Vermehrungsmaterial – vorgelegt unter dem Titel "Verordnung über die Erzeugung von Pflanzenvermehrungsmaterial und dessen Bereitstellung auf dem Markt" - ist Teil eines legislativen Gesamtpakets, das auch Tier- und Pflanzengesundheit umfasst und auf eine durchgehende Kontrolle im Bereich der Lebensmittelsicherheit abzielt. Das geltende System der Registrierung von Sorten und der Zertifizierung von Saat- und Pflanzgut wird zwar beibehalten, vorgesehen ist aber, den Anwendungs- und Geltungsbereich der Verordnung über die kommerzielle Vermarktung hinaus auf Privatpersonen auszudehnen. Die Regelung beschränkt sich nicht mehr nur auf den Binnenmarkt, sondern betrifft auch den Export. Weiters will man seitens der EU auch jene Arten, die nicht in der Artenliste angeführt sind - das sind insbesondere Zierpflanzen - dem Regelungsbereich unterwerfen.

 

Der Vorschlag der Kommission hatte vor allem Befürchtungen ausgelöst, dass der freie Tausch von Saat- und Pflanzgut zwischen Bauern und Gärtnern strafbar werden könnte. Organisationen wie Arche Noah und Global 2000 haben zudem davor gewarnt, auch gefährdete und seltene alte Sorten dürften ohne aufwändige amtliche Zulassung nicht weitergegeben werden, was sich negativ auf die Vielfalt und die bäuerliche Saatgut-Kultur auswirken würde.

 

Aufgrund der Proteste entschärfte die Kommission ihren ursprünglichen Vorschlag und legte diesen in einer abgeschwächten Version vor. Nunmehr werden Ausnahmen für Material für Nischenmärkte, Erhaltungssorten sowie heterogenes Material gewährt. Darüber hinaus sind für Erhaltungssorten und Kleinunternehmer (bis zu 10 Beschäftigte, bis zu 2 Mio. € Jahresumsatz) weitreichende Befreiungen von den Registrierungsgebühren vorgesehen. Überdies soll der Austausch von Vermehrungsmaterial zwischen Privatpersonen vom Anwendungsbereich ausgenommen werden. Das betrifft in erster Linie HobbygärtnerInnen und den Nachbau von Saatgut durch LandwirtInnen für den Eigenbedarf.

 

Der Vorschlag wurde am 6. Mai dieses Jahres von der Kommission vorgelegt, die Diskussion innerhalb der EU steht erst am Anfang.

 

 

Absolut keinen Handlungsbedarf seitens der EU sah Abgeordneter Johannes Hübner (F). Einmal mehr versuche die Kommission, mit dem Schlagwort Saatgutsicherheit durch die Hintertür weitere Kompetenzen an sich zu ziehen. Dadurch würde man den österreichischen mittelständischen Saatguterzeugern großen Schaden zufügen, meinte er, die regionalen Spezialitäten würden verschwinden. In seinem Antrag auf Stellungnahme forderte er daher dazu auf, das Ansinnen der Kommission strikt abzulehnen. 

 

Kein grundsätzliches Nein zu einer EU-Verordnung wollte Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) aussprechen. Im Gegensatz zum vorliegenden Entwurf hätte aber die EU die Verpflichtung, die Biodiversität zu schützen, gleichzeitig aber den Mitgliedstaaten entsprechende Freiräume zu lassen, stellte er fest. Im Bereich des Saatguts eine Homogenität anzustreben, dafür sieht Pirklhuber keine zwingenden Gründe, auch berücksichtige der Verordnungsentwurf in keiner Weise die wirtschaftliche Praxis, zumal österreichische Betriebe sehr leicht die Grenzen bezüglich des Personals und des Umsatzes übersteigen und damit unter die Regelung fallen würden.

 

In seinem Antrag auf Stellungnahme tritt Pirklhuber dafür ein, auf verpflichtende Sortenzulassung und Zertifizierung für samenfestes Saat- und Pflanzgut, für das niemand exklusive Eigentumsrechte geltend macht, zu verzichten. Auch sollte der Austausch von derartigem Saat- und Pflanzgut zwischen Bäuerinnen und Bauern nicht eingeschränkt werden, so der Antrag, kleinste und kleine Unternehmen sollten nur Grundanforderungen bezüglich der Etikettierung erfüllen müssen, sofern sie nicht mit gentechnisch verändertem Saat- und Pflanzgut arbeiten und handeln. Pirklhuber kritisiert ebenfalls scharf die Möglichkeiten zur Erlassung delegierter Rechtsakte, die die Biodiversität betreffen. Sie sollten aus der Verordnung ersatzlos gestrichen werden, fordert er.

 

Auch Abgeordneter Stefan Petzner (B) hielt die Korrekturen, die die Kommission an ihrem ursprünglichen Entwurf vorgenommen hat, für völlig unzureichend. Die Zertifizierungspflicht würde sogar bei gutgehenden österreichischen Betrieben die finanzielle Belastbarkeit übersteigen, warnte er.

 

Österreich sollte daher im Interesse der KonsumentInnen weiter eine klare und eindeutige Position in Brüssel vertreten, sagte Petzner und legte auch seinerseits einen Antrag auf Stellungnahme vor, in der er den Schutz der bestehenden Sortenvielfalt in der kleinstrukturierten Landwirtschaft Österreichs unterstreicht, damit seltene und alte Sorten von Gemüse, Obst und Getreide weiterhin bestehen bleiben. Die EU-Regelung dürfe nur das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut zum Zweck der kommerziellen Nutzung und oberhalb bestimmter Mengen betreffen, stellt Petzner darin fest. Auch er spricht sich gegen eine verpflichtende Sortenzulassen und Zertifizierung für samenfestes Saat- und Pflanzgut aus und tritt dafür ein, dass der Austausch von Saat- und Pflanzgut zwischen Bauern und anderen Interessierten ausgenommen bleibt.

 

Seitens der SPÖ stellte Abgeordneter Hannes Weninger die Frage, ob man denn wirklich alles patentieren und regeln und der Marktkonformität unterordnen müsse. Wie seine Klubkolleginnen Christine Lapp und Elisabeth Grossmann befürchtete er bei Realisierung des Kommissionsvorschlags Nachteile für die kleinstrukturierte Landwirtschaft in Österreich und vor allem für die KonsumentInnen, die in den Regalen regionale Spezialitäten finden wollen. Im Mittelpunkt sollten die Lebensmittelsicherheit und die Gesundheit stehen, konstatierten Lapp und Grossmann, außerdem machte Grossmann darauf aufmerksam, dass die Pflanzenvielfalt zu einer höheren Resistenz gegenüber Pflanzenschädlingen führe.

 

Es sei das Spannungsfeld zwischen hoher Qualität und "Hobbyisten" zu bewältigen, formulierte Abgeordneter Franz Windisch (V). Pflanzen- und Saatgut seien ein fundamentales Betriebsmittel, auch kleine Private brauchten Sicherheit. Auf der anderen Seite sei Wettbewerb unter den Züchterfirmen durchaus notwendig. Man müsse aufpassen, dass sich unter den Privaten kein Schwarzmarkt bildet, so Windisch. Für klare europaweite Regeln sprach sich Abgeordneter Franz Glaser (V) aus, wobei auch er besonderes Augenmerk auf regionale Spezialitäten legen wollte. Glaser warnte aber vor einer "Landwirtschaftsromantik", denn gleichzeitig sei man gefordert, großflächig zu produzieren, um die Lebensmittelsicherheit sicherzustellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der Grünen, SPÖ, ÖVP und BZÖ wurde einstimmig angenommen:

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art 23e Abs. 3 B-VG

 

 

der Abgeordneten Pirklhuber, Lapp, Glaser, Petzner

 

betreffend

 

COM (2013) 262 final Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erzeugung von Pflanzenvermehrungsmaterial und dessen Bereitstellung auf dem Markt (113602/EUXXIV.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 1. Juli 2013 zu TOP 1.

 

 

 

Der Saatgutverkehr wird derzeit durch zwölf EU-Richtlinien geregelt, die in den Mitgliedstaaten unterschiedlich umgesetzt werden, eine Überarbeitung dieser Regelungen wurde seit längerem vorbereitet. Die Europäische Kommission kündigte im Sommer 2012 einen Vorschlag für eine neue Verordnung zu Neuregelungen des Saat- und Pflanzgutverkehrs in der EU an. Eine neue Verordnung (VO) soll die derzeit noch gültigen 12 EU-Richtlinien (RL) für Saat- und Pflanzgut (landwirtschaftliche Artengruppen, Gemüse, Wein, Obst, Zierpflanzen und Forstvermehrungsgut) ablösen. Sie gilt dann unmittelbar in den Mitgliedstaaten der EU. Der offizielle Vorschlag an den Rat und das Europäische Parlament soll in Kombination mit 3 anderen Verordnungen (Nachfolge-VO zur Kontroll-VO 882/2004, zur Pflanzengesundheits-RL 29/2000 und Tiergesundheit-RL) im Jahr 2013 erfolgen. Die Kommission beabsichtigt darin das Inverkehrbringen von Saatgut und Pflanzenvermehrungsgut noch strenger zu regeln. Ziel ist es, eine Harmonisierung der Produktion von Saatgut und anderem Vermehrungsgut zu erreichen. Die Kommission hat bereits auf Grund der öffentlichen Meinung den ursprünglichen Vorschlag insofern abgeändert, dass Ausnahmen für Saatgut für Nischenmärkte und Erhaltungssorten aufgenommen wurden.

 

Bisher wurde nur Saatgut zum Zwecke der kommerziellen Nutzung von den Regelungen erfasst. Diese wesentliche Einschränkung würde in der neuen VO nicht mehr gelten. Das bedeutet, dass auch Vermehrungsgut außerhalb der landwirtschaftlichen Nutzung Verkehrsregelungen unterliegt. Besonders betroffen wäre dabei der Bereich der Pflanzengenetischen Ressourcen (PGR), also alte Landsorten, Erhaltungssorten und Sorten, die Raritäten darstellen oder von geringer ökonomischer Bedeutung sind.

 

In Österreich ist derzeit über eine Regelung des nationalen Saatgutverkehrsrechts dieser Bereich von den strengen Saatgutverkehrsregelungen ausgeschlossen; das heißt, dass der Verkauf von Kleinmengen solcher pflanzengenetischer Ressourcen (erfolgt v.a. bei Gemüse) an den/die Endnutzer/in frei erfolgen kann. Es ist jedoch zu befürchten, dass diese österreichische Regelung im österreichischen Saatgutverkehrsrecht nicht mehr unverändert weiter bestehen wird können und die Biodiversität, die in Österreich herrscht, zerstört werden würde. Dies hätte auch Auswirkungen auf die steigende Nachfrage von Konsumentinnen und Konsumenten nach Sortenvielfalt und würde ihre Wahlfreiheit einschränken. Außerdem ist mit einer Verteuerung der Zulassungsverfahren bei Saatgut zu rechnen (mehr Bürokratie durch Meldepflichten an die Kommission, Einführung von Exportregelungen; Rechtfertigung und Genehmigung von Sondermaßnahmen in den Mitgliedstaaten). Besonders wären PGR auch von der Sortenregistrierungspflicht betroffen. Die Anmeldungskosten und Kosten für behördliche Prüfungen wären bei Sortenraritäten nicht mehr leistbar, was eine Gefährdung vor allem für kleinere Betriebe darstellt und längerfristig zu einer Einschränkung der genetischen Vielfalt führen würde. Dies könnte auch die Produktpreise für die Konsumentinnen und Konsumenten  erhöhen. Allfällige Vorteile des Kommissionsvorschlages gegenüber den bisherigen Saatgutverkehrsregelungen sind für Landwirte und Landwirtinnen als auch private Saatgutbezieher nicht erkennbar.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art 23e Abs. 3 B-VG

 

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

 

"Der zuständige Bundesminister wird aufgefordert,

 

·         den von der Europäischen Kommission beabsichtigten Vorschlag für eine Vermehrungsgut-Verordnung (Saat- und Pflanzgut-VO) an den Rat und das Europäische Parlament kritisch auf seine Auswirkungen auf klein- und mittelständische Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe sowie die Konsumentinnen und Konsumenten, für die gesichert sein muss, dass sie auch weiterhin von der großen Vielfalt verschiedener Obst-, Gemüse- und anderen Pflanzensorten profitieren können sollen hin zu prüfen;

·         daraufhin einzuwirken, dass es zu keiner höheren Kosten- und Bürokratiebelastung der klein- und mittelständigen Saatgut- und Pflanzenzuchtunternehmen kommt;

·         dafür einzutreten, dass mindestens Ausnahmen vergleichbar zum bestehenden österreichischen Saatgutrecht zur Erhaltung der genetischen Vielfalt geschaffen werden und sich dafür einzusetzen, dass keine verpflichtende Zulassung bei allen samenfesten Pflanzen, die nicht durch geistige Eigentumsrechte geschützt sind, notwendig ist;

·         sich dafür einzusetzen, dass der bestehende Konsumentenschutz durch das neue Recht nicht aufgeweicht wird (z.B. klare Gentechnikkennzeichnung);

·         sich dafür einzusetzen, dass das Landwirteprivileg erhalten bleibt;

·         sich dafür einzusetzen, dass der Anwendungsbereich der Verordnung sich auf das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut zum Zweck der kommerziellen Nutzung und oberhalb bestimmter Mengen (Art. 8(2) EG-VO 1765/92) beschränkt;

·         sich dafür einzusetzen, dass bei zugelassenen Sorten Transparenz über die verwendeten Züchtungsmethoden und die erteilten geistigen Eigentumsrechte sichergestellt ist."

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der FPÖ auf Stellungnahme wurde von SPÖ und ÖVP mehrheitlich abgelehnt:

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

des Abgeordneten Dr. Johannes Hübner

 

betreffend COM (2013) 262 final Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erzeugung von Pflanzenvermehrungsmaterial und dessen Bereitstellung auf dem Markt (Rechtsvorschriften für Pflanzenvermehrungsmaterial) (113602/EU XXIV. GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 1. Juli 2013

 

 

 

Die EU-Kommission hat Anfang Mai ihre Pläne für eine neue Saatgutverordnung vorgelegt. Geht es nach den Vorstellungen der Kommission, soll in Zukunft auch Saatgut von alten und seltenen Sorten einem Zulassungsverfahren unterzogen werden. Dadurch besteht die Gefahr, dass kleine Samenhändler, Baumschulen, Landwirte usw. durch diese verschärften Vorgaben keine Zulassung für das Saatgut mehr erhalten und dadurch in ihrer Existenz bedroht werden. Bäuerliches Saatgut und die Sortenvielfalt sind somit gefährdet.

 

Der Vorschlag der EU hin zu strengeren Auflagen und einer Normierung von Saatgut kommt einzig den großen Agrarkonzernen zugute. Diese haben in diese Richtung permanentes Lobbying betrieben und scheinen damit Erfolg zu haben. Es kann nicht sein, dass Landwirten, Gärtnern und in weiterer Folge Privatpersonen aus Konzern- zentralen vorgeschrieben wird, was sie anbauen dürfen. Zulassungsverfahren zu installieren, die der Agrar-Industrie nützen, die für die Bewahrer alter, seltener und besonders wertvoller Saatgut-Ressourcen aber unleistbar sind, ist ein inakzeptabler Kniefall vor den großen Agrarkonzernen.

 

Dieses Vorhaben der EU widerspricht klar dem Ziel der Biodiversität und der Notwendigkeit, regionale Spielräume - vor allem im Bereich der Ernährung - zu nutzen. Es wird als dringend notwendig erachtet, mit aller Vehemenz für den Erhalt alter und seltener Saatgutsorten einzutreten und zu verhindern, dass die EU die Vielfalt an Obst- und Pflanzensorten in Österreich einschränkt.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung – insbesondere der Minister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft – werden aufgefordert,

 

1)    das Ansinnen der EU-Kommission, durch eine neue Saatgutverordnung die Vielfalt der Obst- und Pflanzensorten in Österreich durch überzogene Zulassungsbestimmungen zu gefährden und weitere nationale Kompetenzen nach Brüssel zu verlagern, strikt abzulehnen und

 

2)    sich dafür einzusetzen, weiterhin alte, seltene und besonders wertvolle Saatgut-Ressourcen zu erhalten, damit der regionale Anbau von seltenen Obst- und Pflanzensorten in Österreich auch weiterhin gewährleistet bleibt.“

 

 

 

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der Grünen wurde von SPÖ und ÖVP mehrheitlich abgelehnt:

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

betreffend   COM (2013) 262 final Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erzeugung von Pflanzenvermehrungsmaterial und dessen Bereitstellung auf dem Markt (Rechtsvorschriften für Pflanzenvermehrungsmaterial) (113602/EU XXIV. GP)

 

eingebracht in der Sitzung des ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 1.7.2013

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Seit 2008 wird in Brüssel an einer umfassenden Novellierung des Europäischen Saat- und Pflanzgutverkehrsrechts gearbeitet. Der nun vorliegenden Vorschlag der Europäischen Kommission bedroht seltene und bäuerliche Sorten. Alte Sorten wären besonders gefährdet, wenn der freie Tausch von Saatgut durch die neue Gesetzeslage verboten würde und eine verpflichtende Zulassung und Registrierung vorgeschrieben würde.

 

Das EU-Saatgutrecht privilegiert schon heute mit seinem Grundkonzept von scharf unterscheidbaren uniformen Sorten die industriellen Sorten auf Kosten der Biodiversität. Diese Tendenz wird durch die geplante Reform forciert. Es droht eine Gleichschaltung des Saatgutverkehrsrechtes in der EU. Die gegenwärtigen 12 EU-Richtlinien sollen durch eine einzige EU-Verordnung ersetzt werden. Dies bedeutet: sie soll in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar gelten, während jetzt den Staaten bei der Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht ein gewisser Spielraum bleibt.

 

Der Entwurf der Saatgutverordnung droht alte, seltene und traditionelle Sorten in ihrer Existenz zu gefährden und damit zu einer Verringerung der genetischen Breite des Sortenpools beizutragen. Genetische Einförmigkeit erhöht jedoch die Verwundbarkeit von Kulturen gegenüber Schädlingen, Pflanzenkrankheiten und Klimawandel. Das Konzept, um unsere Lebensmittelversorgung zu sichern, muss in der Vielfalt liegen, nicht in der Uniformität.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung - insbesondere der Minister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft - werden aufgefordert, auf EU-Ebene dafür einzutreten, dass die neue EU-Saatgutverordnung den Fortbestand lokaler, alter und seltener Sorten von Obst, Gemüse und Getreide nicht gefährdet.

 

Im Besonderen ist sicherzustellen,

 

·         dass die Verordnung keine verpflichtende Sortenzulassung und Zertifizierung für samenfestes Saat- und Pflanzgut vorschreibt, für das niemand exklusive Eigentumsrechte geltend macht,

·         dass der Austausch von Saat- und Pflanzgut, auf dem keine exklusiven Eigentumsrechte liegen, zwischen Bäuerinnen und Bauern nicht durch die Verordnung eingeschränkt wird,

·         dass kleinste und kleine Unternehmen nur Grundanforderungen bezüglich der Etikettierung erfüllen müssen, insofern sie nicht mit gentechnisch verändertem Saat- und Pflanzgut arbeiten und handeln.

·         dass Möglichkeiten zur Erlassung delegierter Rechtsakte, die die Biodiversität betreffen, ersatzlos aus der Verordnung gestrichen werden.

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag des BZÖ auf Stellungnahme wurde von SPÖ und ÖVP mehrheitlich abgelehnt:

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

des Abgeordneten Stefan Petzner

 

betreffend Schutz der bestehenden Sortenvielfalt in der kleinstrukturierten Landwirtschaft in Österreich aufgrund der geplanten EU-Saatgutverordnung

 

 

eingebracht zu TOP COM (2013) 262 final Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erzeugung von Pflanzenvermehrungsmaterial und dessen Bereitstellung auf dem Markt (Rechtsvorschriften für Pflanzenvermehrungsmaterial (113602/EU)

 

in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 1. Juli 2013

 

 

 

Mit der seitens der Europäischen Kommission vorgelegten Änderung der Saatgutverordnung soll der freie Tausch von Saatgut verboten und alle Sorten einer teuren und zeitaufwändigen Zulassung unterworfen werden. Hinkünftig sollen Pflanzen möglichst gleichförmig sein. Bei alten, nicht industrialisierten Sorten wäre dies aber kaum möglich. Alte Sorten von Obst, Gemüse und Getreide würden dadurch gefährdet. Sogar ein Aus für alte und seltene Pflanzensorten droht.

Insbesondere Agrarkonzerne würden durch die geplante EU-Saatgutverordnung wieder profitieren. Bauern und Gärtnereien, die auf ursprüngliches Saatgut setzen, würden dann mit Verwaltungsstrafverfahren rechnen müssen. Gärtnereien und Organisationen, die sich dem Schutz alter Sorten verschrieben haben, würden plötzlich in die Illegalität getrieben.

 

Die bestehende Sortenvielfalt in der kleinstrukturierten Landwirtschaft muss daher geschützt werden. Seltene und alte Sorten von Gemüse, Obst und Getreide sollen weiterhin aufrecht bleiben.

Hinzu kommt, dass Umweltschutzorganisationen alte Sorten viel widerstandsfähiger gegen Schädlinge und Krankheiten halten als industrialisierte Pflanzen.

 

 

Mit der neuen EU-Saatgutverordnung muss das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut zum Zweck der kommerziellen Nutzung und oberhalb bestimmter Mengen geregelt werden, wobei es aber keine verpflichtende Sortenzulassung und Zertifizierung für samenfestes Saat- und Pflanzgut geben darf und der Austausch von Saat- und Pflanzgut zwischen Bauern und anderen Interessierten ausgenommen bleibt.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden aufgefordert, sich auf Europäischer Ebene für den Schutz der bestehenden Sortenvielfalt in der kleinstrukturierten Landwirtschaft Österreichs einzusetzen, damit seltene und alte Sorten von Gemüse, Obst und Getreide weiterhin bestehen bleiben. In der neuen EU-Saatgutverordnung muss das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut zum Zweck der kommerziellen Nutzung und oberhalb bestimmter Mengen geregelt werden, wobei es keine verpflichtende Sortenzulassung und Zertifizierung für samenfestes Saat- und Pflanzgut geben darf, und der Austausch von Saat- und Pflanzgut zwischen Bauern und anderen Interessierten ausgenommen bleibt.“

 

 

 

Wien, am 1. Juli 2013

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.