Parlament Österreich

 

 

 

V-42 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

 

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Beratungen des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten

der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 22. Oktober 2013

 


Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXIV. Gesetzgebungsperiode     Dienstag, 22. Oktober 2013

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

1.    KOM (2012) 11 endg.

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung)

(70756/EU XXIV.GP)

 

2.    COM(2013) 534 final

Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft

(123306/EU XXIV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datenschutz-Grundverordnung

 

 

Der Kompromiss zur Harmonisierung des Datenschutzes auf EU-Ebene, der im zuständigen LIBE-Ausschuss des Europäischen Parlaments mit großer Mehrheit erzielt wurde, traf auch im EU-Unterausschuss des Nationalrats auf breite Zustimmung. EU-Abgeordneter Josef Weidenholzer (S) informierte die Ausschussmitglieder über den aktuellen Stand der Datenschutz-Grundverordnung und unterstrich, dass damit die Rechte des Einzelnen zum Schutz der persönlichen Daten eindeutig gestärkt würden. Diese Verbesserung sei vor allem vor dem Hintergrund des Datenskandals des US-Geheimdienstes NSA von besonderer Relevanz. Auch Staatssekretär Josef Ostermayer, der die Schaffung eines einheitlichen europäischen Datenschutzrechts explizit befürwortete, zeigte sich zufrieden, zumal die österreichische Regierung immer dafür eingetreten sei, hohe Schutzstandards sicherzustellen.

 

Allerdings ist damit der Gesetzgebungsprozess in der EU noch nicht abgeschlossen. Das Europäische Parlament tritt nach Auskunft Weidenholzers nun gleich in Verhandlungen mit dem Rat, wo sich einige Mitgliedstaaten kritisch positioniert haben.

 

Darauf bezog sich auch Abgeordneter Albert Steinhauser von den Grünen und brachte einen Antrag auf Stellungnahme ein, der darauf abzielt, die österreichische Regierung aufzufordern, die vom Europäischen Parlament vorgelegte Textfassung im Rat zu unterstützen. Der Antrag wurde auch von der FPÖ sowie von ÖVP-Abgeordnetem Peter Michael Ikrath unterstützt. Er blieb dennoch in der Minderheit, da die übrigen ÖVP-Ausschussmitglieder sowie die SPÖ dagegen stimmten. Abgeordneter Johann Maier (S) begründete die Haltung damit, dass dies Aufgabe des neuen Nationalrats sein werde, der kommende Woche angelobt werde.

 

 

Der 2012 von der EU-Kommission vorgelegte umfassende Vorschlag zur Datenschutz-Grundverordnung soll die geltende Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 ersetzen und würde zu einer Vollharmonisierung in diesem Bereich führen. Man will damit verhindern, dass Internetfirmen Datenschutzvorschriften in Ländern mit niedrigen Standards ausnützen.

 

Geht es nach dem EU-Parlament sind europäische Daten in Zukunft auch in Drittstaaten nach europäischem Standard geschützt. Daten dürfen ohne ausdrückliches Abkommen nicht an Drittstaaten weitergegeben werden. Damit sind beispielsweise Facebook-Daten in Europa vor dem Zugriff der NSA sicherer, ebenso wie Daten bei Onlinehändlern. Die Verarbeitung personenbezogener Daten soll in Zukunft grundsätzlich nur dann erlaubt sein, wenn die betreffende Person ihre explizite Zustimmung dazu gegeben hat. Für die Nutzung von Daten unter Dreizehnjähriger ist die Einwilligung der Eltern einzuholen. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten auch das Recht auf Information, Berichtigung und Löschung ihrer Daten. Gestärkt wird somit auch das sogenannte Recht der BürgerInnen auf das "Vergessen" gegenüber Internetfirmen. Wollen Personen ihre Daten löschen lassen, so muss sich in Zukunft der Anbieter darum kümmern.

 

Die neuen Regelungen sollen für Unternehmen gelten, die innerhalb eines Jahres mehr als 5.000 KundInnen registriert haben. Damit weicht das Europäische Parlament vom Vorschlag der Kommission ab, die als Messlatte eine Firmengröße von 250 MitarbeiterInnen festlegen wollte. Größere Firmen sollen nach Ansicht des Parlaments auch angehalten werden, einen Datenschutzbeauftragten zu installieren, der sich um die Einhaltung der neuen Vorschriften kümmert.

 

Das EU-Parlament sieht auch hohe Strafen für jene Firmen vor, die die Datenschutzrechte verletzen. Bei langen, schweren Verstößen können Unternehmen zu Strafzahlungen bis zu 5% ihres Jahresumsatzes verurteilt werden. Mit diesem Vorschlag konnte der Kommissionsvorschlag eindeutig verbessert werden, betonte EU-Abgeordneter Josef Weidenholzer (S).

 

 

In der Diskussion wurde die Position des Europäischen Parlaments allgemein begrüßt. Datenschutz sei ein sensibles Thema, sagte etwa Abgeordneter Peter Michael Ikrath (V), der auch seiner Sorge über die Entwicklung der letzten Zeit Ausdruck verlieh. NSA und PRISM hätten deutlich gemacht, wie sehr heute das Grundrecht der Privatsphäre in Frage gestellt wird, darüber hinaus würden auch Konzerne mit ihrer Vorgangsweise immer wieder unter Beweis stellen, dass sie es mit dem europäischem Standard des Datenschutzes nicht ernst nehmen. Er hoffe, dass es zu einer weiteren Stärkung und Verschärfung des Datenschutzes kommen werde. Abgeordneter Johann Maier (S) sprach vom "digitalen Imperialismus" der USA sowie von US-Firmen, der zu einer flächendeckenden und anlasslosen Überwachung geführt habe. Er forderte daher, bei den künftigen Verhandlungen zum Freihandelsabkommen mit den USA entsprechend wachsam zu sein.

 

Ähnlich äußerte sich Abgeordneter Albert Steinhauser (G) und nannte die Daten das "Gold des 21. Jahrhunderts". In Anbetracht der Tatsache, dass die Datenschutz-Grundverordnung großen Lobbying-Angriffen ausgesetzt gewesen sei, müsse man nun der österreichischen Bundesregierung in der folgenden heiklen Phase der Trilog-Gespräche den Rücken stärken. In diesem Sinne warb er für die Unterstützung seines Antrags auf Stellungnahme.

 

Kritik an den USA kam auch seitens der FPÖ. Abgeordneter Harald Stefan befand es als bedenklich, wie unmittelbar Unternehmen mit dem US-Geheimdienst zusammenarbeiten. Er lehnte einmal mehr das SWIFT-Abkommen sowie die Weitergabe der Fluggastdaten ab und meinte daher, die Ansätze der gegenständlichen Verordnung seien nicht weitgehend genug. Vielmehr sollte man sich überlegen, wie man die wirtschaftlichen Interessen von US-Firmen treffen könne, wenn diese mit den Behörden der USA eng zusammenarbeiten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Europäische Staatsanwaltschaft

 

 

Der zweite Schwerpunkt des EU-Unterausschusses des Nationalrats betraf den Plan der Kommission, zur Wahrung der finanziellen Interessen der EU eine Europäische Staatsanwaltschaft (EStA) einzurichten.

 

Die Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und Grünen begrüßten diesen Vorstoß als einen sinnvollen Beitrag zur Bekämpfung von Korruption mit EU-Fördergeldern. In diesem Sinne beschlossen sie auch mehrheitlich einen Antrag auf Stellungnahme, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, bei den diesbezüglichen Verhandlungen für eine ausreichende und effiziente personelle Ausstattung der EStA einzutreten. Sie drängen darüber hinaus auch auf einheitliche europäische Verfahrungsbestimmungen, gemeinsame Mindeststandards sowie eine funktionierende gerichtliche Kontrolle. Die AntragstellerInnen vertreten darüber hinaus die Auffassung, dass die Hauptlast für die Ermittlungstätigkeiten nicht bei den nationalen Behörden liegen sollte. Des Weiteren halten sie fest, dass die Kompetenzen von OLAF, dem europäischen Amt für Betrugsbekämpfung, sowie von Eurojust und Europol auf EStA bestmöglich anzupassen seien. Damit unterstützen sie auch die Position von Justizministerin Beatrix Karl.

 

Im Gegensatz dazu hält die FPÖ den Ansatz, eine Europäische Staatsanwaltschaft zu schaffen, für falsch. Das sei ein überflüssiges bürokratisches Vehikel, wie Abgeordneter Johannes Hübner dies formulierte. EStA würde seiner Meinung nach zu einer Komplizierung und weiteren Undurchsichtigkeit der Verfahren führen. Er glaubte nicht, dass eine Staatsanwaltschaft auf EU-Ebene zu mehr Schuldsprüchen führen werde. Sein Antrag auf Stellungnahme wurde jedoch von den anderen Fraktionen mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Die neu einzurichtende Europäische Staatsanwaltschaft (EStA) soll effektiver gegen Betrug und Korruption mit Geldern aus dem EU-Budget vorgehen. Die Mitgliedstaaten, die bislang für die Strafverfolgung auch in diesem Bereich zuständig sind, würden bei derartigen Vergehen nicht mit ausreichendem Nachdruck tätig werden, lautet die Kritik aus der EU. Die bestehende EU-Behörde zur justiziellen Zusammenarbeit Eurojust wiederum sowie Europol und das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) seien wegen ihrer eingeschränkten Zuständigkeit nicht in der Lage, den Schutz des EU-Budgets ausreichend zu gewährleisten.

 

Die EStA soll diese Lücke ausfüllen und Straftaten gegen den Unionshaushalt strenger und zielgerichteter als nationale Stellen nachgehen. Gemäß Kommissionsplan soll die Zuständigkeit der EStA auf Delikte gegen die finanziellen Interessen der EU beschränkt sein, etwa auf die Veruntreuung von EU-Fördermitteln. Sie soll für die Untersuchung, Verfolgung und Anklageerhebung anstelle der nationalen Staatsanwaltschaften zuständig sein. Bei einstimmigem Beschluss durch den Europäischen Rat könnte die EStA zudem auch gegen schwere grenzüberschreitende Kriminalität mobil machen. Für den Fall, dass nicht alle EU-Mitgliedstaaten mitmachen, ist die Einsetzung der EStA auch in Form der verstärkten Zusammenarbeit von einer Gruppe von mindestens neun EU-Ländern möglich.

 

Organisatorisch wird vorgeschlagen, eine kleine zentrale Einheit auf europäischer Ebene, angebunden an Eurojust, zu schaffen, der ein Europäischer Staatsanwalt bzw. eine Europäische Staatsanwältin mit vier StellvertreterInnen vorstehen soll. In jedem teilnehmenden Mitgliedsland wird es laut Entwurf delegierte Europäische StaatsanwältInnen geben. Die Verfahren werden von der EStA eingeleitet, sie leitet auch die Ermittlungen, durchgeführt werden sollen diese aber weitgehend von den nationalen Staatsanwaltschaften.

 

 

An diesem Punkt hakt die Kritik Österreichs ein. Das Justizressort hält den vorgesehenen Personalstand für die EStA als zu gering und führt an, dass die Hauptlast der tatsächlichen Ermittlungstätigkeit weiterhin bei den nationalen Behörden bleiben soll. Grundsätzlich wird die Initiative jedoch unterstützt.

 

Man müsse Schritt für Schritt sicherstellen, dass die Mittelverwendung korrekt erfolgt, monierte auch Abgeordneter Peter Michael Ikrath (V), denn schließlich handle es sich beim EU-Budget um Beiträge aller Länder. Der Ansatz, eine europäische Staatsanwaltschaft zu schaffen, sei daher richtig, man müsse nur darauf achten, dass die EU unter dem Titel der berechtigten Verfolgung von Missbrauch Belastung und Kosten nicht auf die Mitgliedstaaten abwälzt, sagte er.

 

Im Gegensatz zur FPÖ unterstützten die Ausschussmitglieder von SPÖ, ÖVP und Grünen die Initiative der Kommission, auch wenn es noch viele offene Fragen zu klären gibt. Die Position der Freiheitlichen traf auch deshalb auf wenig Verständnis, weil durchschnittlich 500 bis 700 Mio. € an EU-Förderungen missbräuchlich versickern und nur 42% aller Strafverfolgungsverfahren erfolgreich sind, wie die Abgeordneten Christine Muttonen, Johann Maier (beide S) und Albert Steinhauser (G) betonten. In einigen Mitgliedstaaten seien die Justizbehörden nicht willens oder in der Lage, gegen Betrug und Korruption entschieden vorzugehen, sagte Steinhauser, daher bedürfe es europäischer Strukturen und einer Entkoppelung von der nationalen Justiz. Es liege im Interesse Österreichs als Nettozahler, Betrug und Korruption mit Nachdruck zu verfolgen, die Verantwortlichen zu bestrafen und die Erträge einzuziehen, so der allgemeine Tenor.

 

Man war sich auch einig, dass es zu keiner Nivellierung bestehender Standards kommen dürfe. Muttonen (S) forderte daher im Sinne der Rechtsstaatlichkeit, die Kompetenzen der EStA klar zu definieren, einheitliche Verfahrensstandards und Mindeststandards für Beschuldigte zu schaffen und eine funktionierende Kontrolle sicherzustellen. Sie sah sich darin eines Sinnes mit Albert Steinhauser (G), der ebenfalls eindringlich dafür plädierte, strenge Vorgaben für Grundrechtseingriffe zu schaffen um diese nicht auszuhebeln. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag von SPÖ und ÖVP auf Stellungnahme wurde von den beiden Koalitionsparteien gemeinsam mit den Grünen mehrheitlich angenommen:

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art 23e Abs. 3 B-VG

 

 

der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Mag. Michael Ikrath

 

betreffend

 

Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Rates über die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaften, COM (2013) 534 final

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 22.10.2013 zu TOP 2.

 

 

 

Die Europäische Kommission hat am 17. Juli 2013 ihren Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft vorgelegt. Die geltende Rechtslage stellt sich so dar, dass derzeit die Strafverfolgung von den Mitgliedstaaten ohne Einflussmöglichkeiten der europäischen Institutionen wahrgenommen wird. Dies gilt auch für die Verfolgung von Straftaten, die sich gegen den EU-Haushalt richten. Insbesondere die grenzüberschreitende Dimension der Delikte erschwert deren konsequente Verfolgung. Darüber hinaus kommt Eurojust in diesem Zusammenhang lediglich eine unterstützende und koordinierende Funktion zu, die aufgrund unterschiedlicher sachlicher und örtlicher Zuständigkeit der Behörden in den Mitgliedstaaten rasch an ihre Grenzen stößt. OLAF, das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung, ermittelt zwar bei Betrug oder ähnlichen Delikten, ist in der Zuständigkeit allerdings auch mit verwaltungsrechtlichen Untersuchungen begrenzt.

 

Mit diesem Vorschlag soll nun ein Tätigkeitsbereich für eine Europäische Staatsanwaltschaft geschaffen werden, mit der Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU von einer grenzübergreifend arbeitenden Staatsanwaltschaft verfolgt werden können. Die Einrichtung wird auch vor dem Hintergrund, dass Österreich eines der Mitgliedstaaten ist, welches Nettozahler ist, sehr begrüßt, denn jährlich werden hohe Beträge von EU Mitteln durch Betrug oder Korruption veruntreut bzw. unrechtgemäß verwendet oder abgezweigt.

 

Dennoch ist aus nationalstaatlicher Sicht festzuhalten, dass die Hauptlast der Ermittlungstätigkeiten im Rahmen dieser Verfahren in den Nationalstaaten liegt, auch die Führung des Hauptverfahrens soll auf nationalstaatlicher Ebene staatfinden, darüber hinaus werden die Europäischen Staatsanwälte aus den Mitgliedstaaten rekrutiert und bleiben auch dort noch zuständig.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme

 gemäß Art 23e Abs. 3 B-VG

 

 

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

"Das zuständige Mitglied der Bundesregierung wird aufgefordert, bei den Verhandlungen zur Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft dafür einzutreten, dass:

 

·         die Europäische Staatsanwaltschaft über eine ausreichende und effiziente personelle Ausstattung verfügt,

·         die Hauptlast für die Ermittlungstätigkeiten nicht bei den nationalen Behörden liegt,

·         auf einheitliche europäische Verfahrensbestimmungen, gemeinsame Mindeststandards sowie eine funktionierende gerichtliche Kontrolle hingewirkt wird,

·         die Kompetenzen von OLAF, Eurojust und Europol auf die Europäische Staatsanwaltschaft bestmöglich angepasst werden."

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der FPÖ auf Stellungnahme wurde von den anderen Fraktionen abgelehnt und blieb damit in der Minderheit:

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art 23e Abs. 3 B-VG

 

der Abgeordneten Dr. Hübner, Mag. Stefan

 

betreffend

 

Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Rates über die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaften, COM (2013) 534 final

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 22.10.2013 zu TOP 2.

 

 

 

Die Europäische Kommission hat am 17. Juli 2013 ihren Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft vorgelegt.

Es wird dieser Verordnungsentwurf für nicht notwendig erachtet und die Ansicht vertreten, dass Europa ein bewährtes strafverfahrensrechtliches System der nationalen Behörden aufweist. Eine Schaffung einer weiteren EU-Bürokratisierungsebene produziert zusätzliche Kosten und es besteht die Befürchtung, dass es dadurch zu neuen Kompetenzunklarheiten und keiner Verbesserung des Rechtsschutzes kommen wird.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art 23e Abs. 3 B-VG

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

„Das zuständige Mitglied der Bundesregierung wird aufgefordert, bei den Verhandlungen zur Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft diesem Vorschlag einer Verordnung des Rates über die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaften eine klare Absage zu erteilen.“

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der Grünen auf Stellungnahme wurde von SPÖ und ÖVP (außer Abgeordnetem Peter Michael Ikrath – V) mehrheitlich abgelehnt:

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser

 

betreffend TOP 1) COM (2012) 11 endg. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung) (70756/EU, XXIV. GP)

 

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Unterausschusses des Hauptausschusses am 22. Oktober 2013

 

 

 

Die Arbeiten an der neuen Datenschutz-Grundverordnung treten nunmehr in ihre entscheidende Phase. Nachdem im LIBE-Ausschuss des Europäischen Parlaments am 21. Oktober 2013 zwischen allen Fraktionen ein Kompromisstext als Verhandlungsgrundlage für die folgenden Trilog-Gespräche beschlossen wurde, wird es jetzt darum gehen, die in den parlamentarischen Verhandlungen erzielten Verbesserungen für den Datenschutz auch gegenüber jenen Mitgliedsstaaten, die sich im Rat bisher kritisch positioniert haben, durchzusetzen.

 

Österreich hat sich bereits bisher für einen Ausbau des bestehenden Datenschutzniveaus der Richtlinie EG/45/96 im Rahmen der neuen Datenschutz-Grundverordnung eingesetzt. Ein solcher Fortschritt könnte in vielen Punkten durch den im LIBE-Ausschuss beschlossenen Textentwurf realisiert werden.

 

 

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

Das zuständige Mitglied der Bundesregierung, insbesondere der Staatssekretär im Bundeskanzlerarmt, wird aufgefordert, bei den Verhandlungen im Rat sowie in den folgenden Trilog-Verhandlungen über den Vorschlag der Kommission zu einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung) einen Ausbau des bestehenden Datenschutzniveaus durch die neue Verordnung zu vertreten und zu diesem Zweck die im LIBE-Ausschuss des Europäischen Parlaments am 21. Oktober 2013 beschlossene Textfassung zu unterstützen. Insbesondere folgende Ziele müssen dabei umgesetzt werden:

 

·         Die Absicherung und Stärkung der Rechte auf Löschung, Korrektur und Auskunft insbesondere auch im Internet und hinsichtlich der vom ersten Datenverarbeiter an Dritte übermittelten Daten;

·         Die Stärkung des Prinzips der expliziten Einwilligung zur Verarbeitung, insbesondere durch leicht verständliche Nutzungsbedingungen mit standardisierten Symbolen und durch die Einführung technischer Standards für verbindliche Privatsphäreeinstellungen;

·         Den Ausbau der Informationspflichten und der Transparenz insbesondere auch im Hinblick auf die erfolgte Art der Datenverarbeitung und allfällige Weitergaben an staatliche Einrichtungen (zB Strafverfolgungsbehörden, Geheimdienste);

·         Das Verbot der Weitergabe an Drittstaaten ohne ausdrückliche Abkommen mit den entsprechenden Staaten;

·         Den Schutz aller Informationen, die direkt oder indirekt einer Person zugeordnet werden oder dafür benutzt werden können, eine Person aus einer Menge von Menschen herauszufiltern;

·         Hohe Strafen bei Verstößen;

·         Strenge Zweckbindung sowie die Umsetzung der Konzepte privacy by design und privacy by default;

·         Die Einführung von Datenschutzbeauftragten in Unternehmen, abhängig vom Ausmaß der Datenverarbeitung;

·         Einheitliche Rechtsdurchsetzung durch die Einführung einer europäischen Datenschutzaufsicht, welcher Kompetenzen auch in Streitfällen bei der grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung mithilfe der lokalen Datenschutzbehörden als "one-stop-shop" zukommen soll.

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.