NATIONALRAT
Am Mittwoch, dem 4. Mai 2011, um 13 Uhr (bis ca. 16 Uhr) findet im Nationalrats-Sitzungssaal eine
PARLAMENTARISCHE ENQUETE
„WERTEERZIEHUNG DURCH RELIGIONS- UND ETHIKUNTERRICHT
IN EINER OFFENEN, PLURALISTISCHEN GESELLSCHAFT"
statt.
GEÄNDERTE T A G E S O R D N U N G
a) Einleitungsstatements (je 5 Minuten)
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, Dr. Claudia Schmied
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung, Dr. Karlheinz Töchterle
b) Impulsreferate (10 Minuten)
Univ.-Prof. Dr. Anton Bucher
Universität Salzburg
„Erfahrungen und Schlussfolgerungen aus den Schulversuchen auf der Basis der offiziellen Evaluation im Auftrag des BMUKK“
Univ.-Prof. Dr. Konrad Paul Liessmann
„Ethikunterricht im Spannungsfeld zwischen Religionsersatz und säkularer Moral“
Emer. o. Univ.-Prof. DDr. Paul Michael Zulehner
Institut für Praktische Theologie der Universität Wien
„Religion und Ethik in der Schule einer pluralistischen Gesellschaft“
c) Panel (je 10 Minuten)
Prof. MMMag. DDr. Karl Heinz Auer
N.N.
Dr. Kurt Greussing
N.N.
d) Allgemeine Diskussion
Die Redezeit der Teilnehmer kann vom Vorsitz nach Maßgabe der Anzahl der Wortmeldungen und der zur Verfügung stehenden Zeit beschränkt werden.
e) Resümee
Zum Abschluss eine Runde der Bildungssprecher der Fraktionen zu je 5 Minuten in der Reihenfolge der Fraktionsstärke.
Teilnehmer/innenkreis:
1. die Referentinnen und Referenten
2. 26 Mitglieder des Nationalrates im Verhältnis 8 SPÖ : 8 ÖVP : 5 FPÖ : 3 Grüne : 2 BZÖ
3. 12 Bundesräte im Verhältnis 5 ÖVP : 4 SPÖ : 2 FPÖ : 1 Fraktionslos
4. Experten auf Vorschlag der Fraktionen im Verhältnis 2 SPÖ : 2 ÖVP : 1 FPÖ :
1 GRÜNE : 1 BZÖ
5. je ein/e Vertreter/in
des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur
des Kultusamts des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur
des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung
des Bundesministeriums für Finanzen
des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend
des Bundesministeriums für Justiz und
des Bundesministeriums für Inneres
6. je ein/e Vertreter/in der Bundesländer, nominiert durch die Verbindungsstelle der Bundesländer, des Österreichischen Städtebundes und des Österreichischen Gemeindebundes
7. je ein/e Vertreter/in der Landesschulräte der Bundesländer
8. je zwei Vertreter/innen der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften
Katholische Kirche
Evangelische Kirche A. u. H.B.
Griechisch-orientalische Kirche in Österreich
Israelitische Religionsgesellschaft
Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich
Orientalisch-orthodoxe Kirchen in Österreich
- Armenisch-apostolische Kirche in Österreich
- Syrisch-orthodoxe Kirche in Österreich
- Koptisch-orthodoxe Kirche in Österreich
Altkatholische Kirche Österreichs
Evangelisch-methodistische Kirche in Österreich (EmK)
Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen) in Österreich
Neuapostolische Kirche in Österreich
Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft
Jehovas Zeugen in Österreich
9. ein/e Vertreter/in der Rektorenkonferenz der öffentlichen Pädagogischen Hochschulen
10. ein/e Vertreter/in der Rektorenkonferenz der privaten Pädagogischen Hochschulen
11. ein/e Vertreter/in der Österreichischen Universitätenkonferenz
12. drei Vertreter/innen der Bundesschülervertretung
13. drei Vertreter/innen der Hochschülerschaft
14. je ein/e Vertreter/in der Schülerunion und der Aktion kritischer Schüler
15. weiters je ein/e Vertreter/in des Katholischen Familienverbandes, des Familienbundes,
der Kinderfreunde, des Freiheitlichen Familienverbandes, der Familienzukunft Österreich
16. vier Vertreter/innen der Eltern auf Vorschlag des Elternbeirates im BMUKK
17. vier Vertreter/innen der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Weiters je ein/e Vertreter/in der Sozialpartner
18. der Wirtschaftskammer Österreich
19. der Bundesarbeiterkammer
20. der Österreichischen Industriellenvereinigung
21. des Österreichischen Gewerkschaftsbundes und
22. der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern.
Öffentlichkeit:
Gemäß § 98a Abs. 2 GOG-NR soll die Enquete für Medienvertreter/innen und die Öffentlichkeit zugänglich sein.
Vorsitz:
Den Vorsitz führt gemäß § 98a Abs. 1 GOG-NR die Präsidentin des Nationalrates.
Wien, 2011 04 28
Mag. Barbara P r a m m e r
Präsidentin
A v i s o
Es ist in Aussicht genommen, bei Bedarf die Tagesordnung, den Kreis der Referenten/innen und den Teilnehmer/innenkreis zu verändern.