Parlament Österreich 

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

 

J U G E N D P A R L A M E N T

Thema:

Handyortung – Chance oder Gefahr?

 

Plenarsitzung:

Freitag, 25. November 2011

 

Sitzungssaal des Nationalrates

 

15.05 Uhr – 15.57 Uhr

 

 


Eingeladen zum Jugendparlament wurden Schülerinnen und Schüler der 9. Schulstufe aller Schultypen jenes Bundeslandes, das gerade den Vorsitz im Bundesrat  diesmal also Salzburg  innehat.

Eine Fachjury bewertete die eingelangten Antworten auf die Frage „Was bedeutet Demokratie für dich und deine KlassenkollegInnen?“, wobei unter mehreren Bewerbungen die Wahl auf folgende vier Schulen fiel:

Polytechnische Schule Taxenbach – Klasse PT 1 und 2

Akademisches Gymnasium Salzburg – Klasse 5 E

HAK St. Johann im Pongau – Klasse 1NHK

BG/BRG Zell am See – Klasse 5 B

*****

Generelle Informationen zum Jugendparlament: www.reininsparlament.at

*****

Tagesablauf

8.30 Uhr bis 9.15 Uhr: Begrüßung durch die Nationalratspräsidentin und Gruppenfindung

(Welchem Klub – gelb, türkis, weiß, violett – ordne ich mich zu?)

9.15 Uhr bis 11.45 Uhr: Klub- und Ausschusssitzungen (Teil 1)

(Welche Meinung vertritt mein Klub? Wie denken die anderen Klubs über das Thema?)

11.45 Uhr bis 12.30 Uhr: Mittagspause

12.30 Uhr bis 15.00 Uhr: Klub- und Ausschusssitzungen (Teil 2)

(Sind Kompromisse mit anderen Klubs möglich? Wie bereite ich meine Rede für das Plenum vor?)

*****

Ab 15.05 Uhr:

Plenum und Abstimmung

Reden, Debatten und Abstimmung über die Gesetzesvorlage

Wie werde ich mich, wie wird sich mein Klub entscheiden? Wird die Gesetzesvorlage angenommen oder abgelehnt?

*****

Zusätzlich gibt es professionelles Feedback von den PolitikerInnen und journalistisches Blitzlichtgewitter.

Wer hat Fragen an die Profis? Wer stellt sich den Fragen der JournalistInnen und gibt Interviews?

 

Thema des Jugendparlaments am 25. November 2011:
Handyortung – Chance oder Gefahr?

Beginn der Sitzung: 15.05 Uhr

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich eröffne die 8. Sitzung des Jugendparlaments.

Die einzelnen Gruppen haben ihre Klubsitzungen mit Unterstützung der Abgeordneten zum Nationalrat erfolgreich abgeschlossen. Ich bedanke mich noch einmal ausdrücklich bei den Abgeordneten Hermann Lipitsch, Thomas Einwallner, Dr. Susanne Winter und Stefan Petzner. (Beifall.)

Bevor wir in die heutige Debatte eingehen, sind noch einige Punkte bekanntzugeben.

Folgender Punkt steht auf der heutigen Tagesordnung:

Bericht des Ausschusses des Jugendparlaments über die Gesetzesvorlage (15 der Beilagen): betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert wird (16 der Beilagen)

Ich möchte bereits jetzt darauf aufmerksam machen, dass einige Klubs in der Ausschusssitzung angekündigt haben, dass sie weitere Entschließungsanträge zu diesem Tagesordnungspunkt einbringen werden.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Gemäß § 31 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Jugendparlaments habe ich gemeinsam mit den Klubobleuten eine Gesamtredezeit von 60 Minuten für die heutige Sitzung des Jugendparlaments vereinbart. Diese 60 Minuten sind aufgeteilt auf die einzelnen Klubs, nämlich je nach Stärke: die Weißen 21 Minuten, die Gelben 18 Minuten, die Türkisen 11 Minuten und die Violetten 10 Minuten Redezeit.

Die Aufteilung der Redezeit auf die einzelnen RednerInnen wurde den Klubs selbst überlassen, wobei die Wortmeldung der Abgeordneten jeweils die Dauer von 3 Minuten nicht überschreiten soll. Ich ersuche, diese freiwilligen Zeitlimits auch einzuhalten, damit möglichst alle Rednerinnen und Redner, die gemeldet sind, auch zu Wort kommen.

Ihre Wortmeldung geben Sie vorne am Rednerpult ab. Ich stelle die Uhr auf die gewünschte Zeit und 1 Minute, bevor die Redezeit abläuft, fängt das rote Lämpchen zu blinken an. Wenn das Lämpchen durchgehend rot leuchtet, ist die Redezeit zu Ende.

1. Punkt

Bericht des Ausschusses des Jugendparlaments über die Gesetzesvorlage (15 der Beilagen): betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert wird (16 der Beilagen)

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Abgeordneter David Ottino. – Bitte.

Berichterstatter David Ottino: Ich bringe den Bericht des Ausschusses des Jugendparlaments über die Gesetzesvorlage (15 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert wird. Der Ausschuss des Jugendparlaments hat die gegenständliche Gesetzesvorlage in seiner Sitzung am 25. November 2011 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Aaron Kernstock, Felicitas Küenburg, David Ottino, Valerie Kainberger, Lena Metzger, Martin Rühlemann, Isabella Patt und Sabrina Munjakovic.

Zunächst wurden die Anliegen des Gesetzentwurfs allgemein erörtert. Alle Klubs kritisierten die im Gesetzentwurf vorgesehene Altersgrenze als zu hoch. Die Violetten, die Gelben und die Türkisen sprachen sich für eine Freigabe ab 16, die Weißen für eine Freigabe ab 14 aus. Davor sollte eine Verarbeitung der Standortdaten unter Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, die jedoch bestimmten Auflagen unterliegen soll, möglich sein. Nach einer Sitzungsunterbrechung brachte der Weiße, Gelbe und Türkise Klub einen gemeinsamen Abänderungsantrag ein, mit dem die Altersgrenzen betreffend Ermittlung der Standortdaten gesenkt und die Überwachung von Kindern und Jugendlichen durch Erziehungsberechtigte beschränkt werden soll. Auch der Violette Klub brachte einen Abänderungsantrag ein, der sich auf die Senkung der Altersgrenzen bezog und eine gemeinsame Einwilligung für Jugendliche zwischen 14 und 16 und deren gesetzliche Vertreter vorsah.

Bei der Abstimmung wurde der in der Gesetzesvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages des Weißen, Gelben und Türkisen Klubs mit Stimmenmehrheit beschlossen.

Der vom Violetten Klub eingebrachte Abänderungsantrag fand keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss des Jugendparlaments somit den Antrag, das Jugendparlament wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen. (Beifall.)

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vielen Dank für den Bericht.

Diskussion

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen in die Debatte ein.

Die Klubs sind übereingekommen, dass die Debatte in drei Themenbereiche gegliedert wird. Zunächst werden die Rednerinnen und Redner grundsätzlich zum Thema Handyortung sprechen, im zweiten Block über die Gesetzesvorlage, das ist die vorgeschlagene Änderung des Telekommunikationsgesetzes, und in einem dritten Block werden schließlich weitere darüber hinausgehende Maßnahmen zum Thema Handyortung behandelt.

Themenblock 1: Handyortung allgemein

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir beginnen die Diskussion mit Themenblock 1: Handyortung allgemein.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Christoph Sturm von den Violetten zu Wort. – Bitte.

15.11

Abgeordneter zum Jugendparlament Christoph Sturm (Violett): Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Unsere Partei hatte im Ausschuss leider die deutliche Minderheit, weil wir uns nicht bedingungslos den größeren Fraktionen unterworfen haben wie so manch andere Partei, sondern wir haben auf unserer Meinung beharrt.

Auf den ersten Blick scheint die Ortung von Mobiltelefonen oft vorteilhaft zu sein. Wenn man jedoch genauer darüber nachdenkt und genauer hinschaut, fallen auch einige Contras auf. Positiv sind zum Beispiel die Ortung von Kriminellen, Hilfe bei der Orientierung, um etwa Tankstellen oder Kinos zu finden, die Suche von Vermissten, die Navigation mit dem Auto, die Sicherheit für Kinder, standortspezifische Werbung et cetera. Gefahren bestehen hingegen durch Stalker, genauen Zeitpunkt für Diebstähle, Beobachtung der Lebensgewohnheiten, Verletzung des Datenschutzes et cetera.

Wir lehnen den geänderten Gesetzesvorschlag daher ab. Es ist notwendig, auch Kinder unter 14 Jahren per Mobiltelefon orten zu können. Wir fassen die Position unseres Klubs wie folgt zusammen: Von 0 bis 14 Jahren sollen Kinder geortet werden können, von 14 bis 16 mit Zustimmung der Kinder und ihrer Eltern und ab 16 Jahren sollen sie selbst entscheiden, ob sie geortet werden können oder nicht.

Bedauerlicherweise wurde unserem Antrag jedoch nicht stattgegeben, was für uns unverständlich ist. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

15.12

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Philipp Riedlsperger von den Weißen zu Wort. – Bitte.

15.12

Abgeordneter zum Jugendparlament Philipp Riedlsperger (Weiß): Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Heute haben wir uns mit dem Handyortungsgesetz auseinandergesetzt. Beispielsweise diskutierten wir die dadurch eingeschränkte Privatsphäre. Uns beschäftigte auch die Frage, ab welchem Alter sich Kinder mit dem Begriff „Privatsphäre“ auseinandersetzen und welche Prioritäten dieser für sie hat.

Das wiederum führte uns zur Festsetzung der beiden Altersgruppen: 14 und 16. Das Engagement und die geistige Entwicklung ist für einen 14-Jährigen in manchen Bereichen zwar ausreichend, aber nicht mit der Auffassung eines 16-Jährigen zu vergleichen. Folglich stellten wir den 14-Jährigen ihre Eltern zur Seite, damit sie mit den Eltern gemeinsam lernen können.

Abschließend bin ich froh darüber, dass dieses Gesetz durch das große Engagement meiner Kolleginnen und Kollegen zustande gekommen ist und hoffentlich mit Mehrheit beschlossen wird. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

15.14

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Larissa Wicker von den Gelben zu Wort. – Bitte.

15.14

Abgeordnete zum Jugendparlament Larissa Wicker (Gelb): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Datenweitergabe und Datenspeicherung wird heutzutage in den Medien häufig aufgegriffen. Wir von der Gelben Fraktion haben uns gemeinsam mit Expertinnen und Experten ausgiebig mit dem Problemfeld Handyortung auseinandergesetzt.

Nach einigen Diskussionen haben wir mehrere Argumente gefunden, von denen ich nun zwei besonders hervorheben will. Zunächst ist es uns als Fraktion „Miteinander und Gemeinschaft“ besonders wichtig, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten. Dies kann über standortbezogene Apps oder auch Facebook Places geschehen. Uns ist es wichtig, den Kindern und Jugendlichen die Nutzung dieser Programme nicht vorzuenthalten.

Weiters wollen wir auch, dass es den Minderjährigen erlaubt wird, standortbezogene Apps wie unter anderem Google Maps zu nutzen. Forschungen und Statistiken zeigen, dass viele Kinder und Jugendliche in Österreich bereits ein Mobiltelefon besitzen. Darum finden wir es sehr wichtig, dass deren Privatsphäre zumindest bis zum 14. Lebensjahr geschützt wird.

Darum appelliere ich an Sie, dass Sie den vorliegenden Gesetzentwurf annehmen und ihm zustimmen. – Danke. (Beifall.)

15.15

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Wolfram Kreipl von den Türkisen zu Wort. – Bitte.

15.15

Abgeordneter zum Jugendparlament Wolfram Kreipl (Türkis): Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Zuallererst möchte ich all jenen, die uns dabei geholfen haben, sowohl innerhalb des Ausschusses als auch in den Klubs, den Gesetzesvorschlag in der aktuellen Form durch den Ausschuss zu bringen, danken.

Der Gesetzesvorschlag, so wie er aus der Abstimmung hervorgegangen ist, entspricht glücklicherweise all unseren Wünschen. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren haben, denke ich, das Bedürfnis, über den Standort ihrer Freunde Bescheid zu wissen und dafür Apps, Foursquare oder Navigationssysteme zu benutzen. Diese benötigen unter anderem auch standortbezogene Informationen.

Gleichzeitig sind wir der Ansicht, dass wir auch das Bedürfnis der Eltern nach Sicherheit gestillt haben, indem wir ihnen die Möglichkeit gegeben haben, ihre Kinder mit deren Zustimmung zu kontrollieren. (Beifall.)

Ich bin ebenfalls erfreut darüber, dass die Diskussion innerhalb unseres Klubs so ruhig verlaufen ist und wir relativ schnell zu einem gemeinsamen Schluss gekommen sind.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass unser Klub mit dem Antrag vollkommen übereinstimmt und ich möchte noch einmal allen Klubs danken, die nicht den gläsernen Menschen als Ziel haben. In diesem Sinne ersuche ich Sie, Hohes Haus, unserem Antrag stattzugeben. – Danke. (Beifall.)

15.17

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Dejana Sancanin von den Violetten zu Wort. – Bitte.

15.18

Abgeordnete zum Jugendparlament Dejana Sancanin (Violett): Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Wir haben uns heute in insgesamt vier Klubsitzungen und zwei Ausschusssitzungen mit dem Thema Handyortung befasst. Dabei sind wir zu folgendem Gesetzesvorschlag gekommen: Bis zum 16. Lebensjahr müssen die Eltern für ihr Kind entscheiden, ob Daten freigegeben werden dürfen, ab 16 darf man selbst entscheiden.

Wie jeder weiß, hat Handyortung viele Vorteile, aber auch Nachteile. Zum Beispiel können bei Unfällen Verletzte gleich gefunden werden. Die Risiken jedoch sind, dass sich Stalker die Daten zunutze machen. Sie beobachten dann die Lebensgewohnheiten der Opfer, um sie später an einem bestimmten Ort abzufangen und auszurauben. Außerdem hat man sehr wenig Privatsphäre, wenn man von jedem beobachtet wird.

Da wir der Meinung sind, dass man bis zum Alter von 16 Jahren noch nicht erfahren genug ist, haben wir in unserem Gesetzesvorschlag beschlossen, dass die Eltern der Freigabe von Daten bei Jugendlichen unter 16 Jahren zustimmen müssen. Deshalb, Hohes Haus, ersuchen wir Sie, in diesem Sinne unserem Gesetzesvorschlag stattzugeben. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

15.19

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Isabella Patt von den Weißen zu Wort. – Bitte.

15.19

Abgeordnete zum Jugendparlament Isabella Patt (Weiß): Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich als Mitglied des Weißen Klubs spreche heute über den neuen Gesetzesvorschlag, den wir gemeinsam mit dem Gelben Klub und dem Türkisen Klub eingereicht haben.

Für mich ist es wichtig, dass man schon ab 16 Jahren frei entscheiden kann, ob man geortet werden will oder nicht, denn: Wieso sollte man erst ab 18 Jahren darüber entscheiden können, wenn man in Österreich schon ab 16 Jahren wahlberechtigt ist und Verantwortung übernehmen kann?

In diesem Sinne freue ich mich darüber, dass dieser Abänderungsantrag mit Mehrheit angenommen werden wird. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

15.20

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Alexander Huber von den Gelben zu Wort. – Bitte.

15.20

Abgeordneter zum Jugendparlament Alexander Huber (Gelb): Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie Sie wissen, ist heutzutage die Handyortung ein sehr sensibles Thema. In Österreich sind natürlich viele tausend Jugendliche mit diesem Thema vertraut. Die Vorteile der eingeschränkten Ortung ab 14 Jahren sind zum Beispiel, dass, wenn die Jugendliche es wollen, sie jederzeit via Handy von ihren Eltern aufzufinden sind. Das sorgt für mehr Sicherheit.

Die Nachteile überwiegen die Vorteile jedoch. Zum Beispiel kann jeder immer den Standort des Jugendlichen abrufen. Dadurch kann man, wenn man ein Stalker ist, jemanden abfangen und entführen oder andere Straftaten durchführen.

Wir haben viel diskutiert und sind am Ende der Debatte zum Entschluss gekommen, dass Handyortung bis zum 14. Lebensjahr ganz abgeschafft wird. Von 14 bis 16 können die Eltern bestimmen, ob die Standortdaten ihrer Kinder verarbeitet werden dürfen oder nicht. Ab dem 16. Lebensjahr dürfen dann alle Jugendlichen selber entscheiden, ob die Daten weitergegeben werden dürfen oder nicht.

In diesem Sinne ersuchen wir Sie, Hohes Haus, unserem Antrag stattzugeben. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

15.22

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Sandra Gruber von den Türkisen zu Wort. – Bitte.

15.22

Abgeordnete zum Jugendparlament Sandra Gruber (Türkis): Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Wir vom Klub Türkis sind der Meinung, dass auch Kinder und Jugendliche ein Recht auf Privatsphäre haben. Außerdem finden wir, dass Jugendliche ab 16 Jahren genug Verantwortung besitzen, um selbst zu entscheiden, ob sie ihre Daten preisgeben oder nicht.

Zu den Vorteilen dieser modernen Techniken zählen Mobilität und Unterhaltung, jedoch gibt es auch einige Nachteile, wie zum Beispiel: Daten werden von Firmen und App-Anbietern an Dritte weitergegeben. Daher hat sich der Klub Türkis ein genaues Bild über Handyortung und die damit verbundenen Vor- und Nachteile gemacht.

Deswegen appellieren wir an Sie, für den eingebrachten Gesetzesvorschlag zu stimmen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

15.23

Themenblock 2: Zum konkreten Gesetzesvorschlag

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nun zu Themenblock 2, in dem die Gesetzesvorlage der Bundesregierung und ihre Änderung im Ausschuss behandelt wird.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Aaron Kernstock von den Violetten zu Wort. – Bitte.

15.23

Abgeordneter zum Jugendparlament Aaaron Kernstock (Violett): Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Wir, der Klub Violett, haben lange für unseren Antrag gekämpft. Doch dieser ging nicht durch den Ausschuss durch. Auch wenn sich die Abänderungsanträge der beiden Fraktionen nur durch eine kleine, wenn auch sehr wichtige Änderung unterschieden hätten, wurde unser Antrag nicht wirklich ernst genommen.

Die zweite Ausschusssitzung war aussichtslos, da die Abgeordneten aller übrigen Parteien schon eine Koalition gebildet, ihre Hände blind für ihre Anträge gehoben und unseren Antrag auch nicht wirklich angehört hatten.

Unsere Änderung hätte den Kindern in Österreich Schutz geboten, da Kinder nicht einfach von jedem geortet werden können sollen und die Eltern bis zum 14. Lebensjahr über die Verarbeitung der Daten ihrer Kinder entscheiden können sollen. Unser Antrag wurde jedoch abgelehnt und ist damit Geschichte. Leider wendeten sich andere Parteien von ihren Standpunkten ab, um auf Biegen und Brechen eine Koalition zu bilden. Da der Rest der Abänderungen jedoch unseren entspricht, blicken wir nun mit einem lachenden und einem weinenden Auge auf diese Abänderung. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

15.24

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Samantha Zwirner von den Weißen zu Wort. – Bitte.

15.25

Abgeordnete zum Jugendparlament Samantha Zwirner (Weiß): Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Mir als Mitglied des Weißen Klubs ist es wichtig, dass Kinder und Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit der Einwilligung der Eltern selbst entscheiden können, ob sie geortet werden dürfen oder nicht, da diese in den zwei Jahren, bis sie das 16. Lebensjahr abgeschlossen und die Wahlfreiheit, über ihre Ortung zu bestimmen, haben, genug Erfahrung und Verantwortung mit den Eltern gesammelt haben.

Deshalb ist es wichtig, dass sie ab dem 16. Lebensjahr diese Erfahrung und Verantwortung selbst übernehmen können. Deswegen bin ich sehr froh über das Gesetz, das in unserem Sinne mit der Mehrheit abgeändert wird. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

15.26

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Vanessa Egger von den Gelben zu Wort. – Bitte.

15.26

Abgeordnete zum Jugendparlament Vanessa Egger (Gelb): Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gelbe Fraktion hat sich dazu entschieden, die ursprüngliche Gesetzesvorlage nicht anzunehmen, da wir die Altersgrenze mit 18 Jahren als zu hoch empfinden. Deshalb haben wir uns darauf geeinigt, dass Jugendliche unter 14 nicht geortet werden dürfen, aber ab 14 darf man bestimmen, ob man von den Erziehungsberechtigten geortet werden darf.

Sobald das 16. Lebensjahr erreicht wurde, ist es den Teenagern gestattet, selbst über die Ortung zu entscheiden. Unserer Meinung nach ist man mit 16 bereits alt genug, um selbst für die eigenen Daten Verantwortung zu übernehmen, da man ab diesem Alter auch schon wählen, rauchen und Alkohol trinken darf.

Würde man den Unter-18-Jährigen verbieten, Ortungsprogramme und Apps zu nutzen, dann wären sie nicht mehr auf dem neuesten Stand, sozusagen nicht mehr up to date, und könnten dadurch ihre sozialen Kontakte nicht so leicht aufrechterhalten. Durch hilfreiche Apps wie zum Beispiel Facebook Places, Google Maps und ähnliche Programme ist es einfacher, Freunde aufzufinden und sich mit ihnen zu verabreden. Es ist auch wichtig, dass Jugendliche lernen, mit der Technik umzugehen, da sie diese technischen Kenntnisse und Fähigkeiten in der heutigen Zeit für ihre Karriere in der Berufswelt dringend benötigen werden.

Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass unser Klub den Antrag ablehnt, weil unser Motto „Miteinander und Gemeinschaft“ lautet und ohne Apps kann dieses Ziel nicht erreicht werden.

In diesem Sinne ersuchen wir Sie, Hohes Haus, unserem Antrag stattzugeben. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

15.28

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Valerie Kainberger von den Türkisen zu Wort. – Bitte.

15.28

Abgeordnete zum Jugendparlament Valerie Kainberger (Türkis): Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin! Sehr geehrte Zuschauer! Hohes Haus! Als unser Klub sich mit dem Telekommunikationsgesetz auseinandergesetzt hat, sind uns gleich zwei markante Punkte klargeworden: erstens die Altersfreigabe für die Weitergabe von Standortdaten herunterzusetzen und zweitens der für uns sehr wichtige Schutz der Privatsphäre von Kindern beziehungsweise Jugendlichen bei der Handyortung.

Unser Klub ist der Meinung, dass man sehr wohl vor Beendigung des 18. Lebensjahres Verantwortung über die Weitergabe von eigenen Standortdaten übernehmen kann, nämlich schon ab 16. Ab 16 kann man ja schon wählen und sich damit auch eine Meinung über ein sehr wichtiges Thema bilden.

Über den zweiten Punkt denkt unser Klub, dass vor allem Jugendliche, aber auch schon Kinder sehr wohl ein Recht auf Privatsphäre haben und dies auch brauchen. Deswegen finden wir, dass Eltern dieses in gewissem Maß auch gewähren müssen. Kinder sollten bei der Entscheidung, ob die Eltern diese per Handy orten dürfen, ein Mitspracherecht und die Eltern ein gewisses Vertrauen haben.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass unser Klub dem Antrag zustimmen wird. Wir bitten um die Unterstützung des Hohen Hauses. – Danke. (Beifall.)

15.29

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Rina Xhokli von den Violetten zu Wort. – Bitte.

15.30

Abgeordnete zum Jugendparlament Rina Xhokli (Violett): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind der Meinung, dass es, bis man 14 Jahre alt ist, möglich sein soll, von den Eltern geortet zu werden. Viele Eltern machen sich Sorgen um ihre Kinder und wüssten manchmal gerne, wo sich ihre Kinder befinden. Wenn man 14 Jahre alt ist, ist man schon älter und reifer und möchte mehr Privatsphäre. Vom 14.  bis zum 16. Lebensjahr kann man entscheiden, ob man von den Eltern geortet werden darf. Wir sind deswegen dieser Meinung, weil die Eltern entscheiden sollten, ob die Daten freigegeben werden dürfen. Ab 16 ist man dann schon reif genug, um selber entscheiden zu dürfen, ob man seine Daten freigeben will.

Wir haben den Gesetzesvorschlag abgelehnt, weil wir unsere Meinung stolz vertreten. (Beifall.)

15.31

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Felicitas Küenburg von den Weißen zu Wort. – Bitte.

15.31

Abgeordnete zum Jugendparlament Felicitas Küenburg (Weiß): Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Für mich als viertes Mitglied des Weißen Klubs ist es wichtig, ab dem vollendeten 14. Lebensjahr mit seinen Eltern die Entscheidung gemeinsam treffen zu können und ab dem vollendeten 16. Lebensjahr durch Erfahrung und Hilfe der Eltern selber entscheiden zu können, da ich finde, dass man in diesem Alter verantwortungsbewusst und vernünftig genug ist. Ein weiteres Argument ist auch, dass man mit 16 Jahren wahlberechtigt ist und seine Entscheidungen selbst treffen kann.

Gemeinsam mit dem Gelben und dem Türkisen Klub haben wir einen Abänderungsantrag durchgesetzt und ersuchen Sie in diesem Sinne, Hohes Haus, unserem Antrag stattzugeben. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

15.32

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Christina Mair von den Gelben zu Wort. – Bitte.

15.32

Abgeordnete zum Jugendparlament Christina Mair (Gelb): Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir von der Gelben Fraktion haben das Telekommunikationsgesetz von 2003, das besagt, dass Unter-18-Jährige ihre Standortdaten nicht verbreiten dürfen, abgeändert. Der Abänderungsantrag lautet nun, dass Unter-14-Jährige nicht die Erlaubnis haben, Standortdaten weiterzuleiten, sie jedoch ab dem vollendeten 14. Lebensjahr mit dem Einverständnis der Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten eigene, persönliche Daten preisgeben dürfen. Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr dürfen selbst entscheiden, ob sie ihre Standortdaten mit der Außenwelt teilen.

In diesem Sinne ersuchen wir Sie, Hohes Haus, unserem Antrag stattzugeben. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

15.33

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Sidonie Spannagel von den Türkisen zu Wort. – Bitte.

15.33

Abgeordnete zum Jugendparlament Sidonie Spannagel (Türkis): Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich freue mich, dass wir hier zusammengekommen sind, um zu einem wichtigen Thema Stellung zu beziehen. Wollen Sie wirklich, dass dieses Auge Sie Tag und Nacht beobachtet? (Die Rednerin stellt eine Zeichnung eines Auges vor sich auf das Rednerpult.) Wir haben beschlossen, dass wir es nicht wollen, weswegen wir uns den Parteien Weiß und Gelb angeschlossen haben, die die gleiche Meinung vertreten wie wir. Wir haben durchgesetzt, dass die Überwachung seitens der Eltern nur mit dem Einverständnis der Kinder erfolgen kann. Die Datenweitergabe von Kindern und Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, darf jedoch nur mit dem Einverständnis der Eltern erfolgen.

In diesem Sinne ersuchen wir Sie, Hohes Haus, unserem Antrag stattzugeben. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

15.34

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Nina Althammer von den Weißen zu Wort. – Bitte.

15.34

Abgeordnete zum Jugendparlament Nina Althammer (Weiß): Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Wir sind heute lange gesessen und haben überlegt, wie wir zu einer Einigung beziehungsweise zu einer Änderung des Gesetzesvorschlages kommen. Wir haben uns darauf geeinigt, dass Jugendliche ab dem Alter von 14 Jahren gemeinsam mit ihren Eltern über die Verwendung ihrer Daten bestimmen sollen und dass man ab dem Alter von 16 Jahren selbst darüber entscheiden kann, was mit seinen Daten passiert.

Wir finden es wichtig, dass man zuerst Erfahrungen mit dem Thema Handyortung sammelt und von den Eltern lernt, wie man damit umgehen soll. Da man ja bereits ab dem Alter von 16 Jahren wählen darf, finden wir, es soll jedem erlaubt sein, selbst über die Verwendung seiner Daten zu entscheiden.

Ich bin fest davon überzeugt, dass dieses Gesetz richtig und wichtig ist und freue mich, dass es heute mit einer Mehrheit beschlossen wird. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall.)

15.35

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Katharina Palliardi von den Gelben zu Wort. – Bitte.

15.35

Abgeordnete zum Jugendparlament Katharina Palliardi (Gelb): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir von der Gelben Fraktion haben uns gemeinsam mit der Weißen und Türkisen Fraktion darauf geeinigt, dass Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr selbst entscheiden können, ob sie ihre Standortdaten preisgeben wollen oder nicht. Mit 16 Jahren darf man rauchen, Alkohol konsumieren und wählen, außerdem kann man die Verantwortung übernehmen und ist reif genug, um die Gefahren der Handyortung zu erkennen. Warum sollte man nicht auch selber über Handyortung entscheiden?

Das ist jedoch unter 14 Jahren irrelevant, da Kinder sich nicht der großen Gefahr, wie zum Beispiel einer Entführung, bewusst sind und auch nicht selbst die Verantwortung übernehmen können. Sie sind mit diesen Dingen noch nicht so weit vertraut und auch noch reichlich unerfahren. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr können die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob sie der Handyortung bei ihren Kindern zustimmen oder nicht. Die Eltern können mit den Kindern darüber reden und sie wissen auch, ob ihr Kind reif genug ist.

Außerdem sind sich die Kinder der Gefahr auch schon durch reichliche Aufklärung durch Medien und Eltern, Freunde, Bekannte et cetera viel bewusster. Also sollten ab dem vollendeten 14. Lebensjahr die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob sie der Standortbestimmung der Handys ihrer Kinder zustimmen. Fakt ist doch, dass die Jugend von heute schon viel vertrauter mit der Gefahr der Handyortung ist.

Unsere Fraktion „Miteinander und Gemeinschaft“ ist dafür, dass die Kinder und Jugendlichen mehr Möglichkeiten für soziale Kontakte bekommen, wie zum Beispiel durch Facebook oder diverse andere Apps. Kinder und Jugendliche sollten auch die Möglichkeit haben, die fortschrittliche Technologie zu nutzen. Österreich ist frei! (Beifall.)

15.37

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Martin Rühlemann von den Türkisen zu Wort. – Bitte.

15.38

Abgeordneter zum Jugendparlament Martin Rühlemann (Türkis): Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich bedanke mich für die faire Diskussion im Ausschuss und dafür, dass wir mit unserer Meinung zur Verbesserung des Gesetzes beitragen durften. Als Verbesserung sehe ich die Senkung des Alters auf 16 Jahre, da man wahlberechtigt und damit verantwortungsvoller und verantwortungsbewusster ist. Besonderen Wert haben wir auf das Mitbestimmungsrecht der Kinder bei der Ortung durch die Eltern, ohne das die Koalition mit der Weißen und Gelben Fraktion nicht möglich gewesen wäre, gelegt.

Wir freuen uns, dass unser Antrag angenommen wurde und beteuern zum wiederholten Male, für diesen Gesetzesbeschluss zu stimmen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

15.39

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Victoria Matis von den Weißen zu Wort. – Bitte.

15.39

Abgeordnete zum Jugendparlament Victoria Matis (Weiß): Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Nach langen Überlegungen und Diskussionen innerhalb des Klubs und dem Schließen einer Koalition mit der Gelben und der Türkisen Fraktion konnten wir zu einer Einigung kommen. Der Klub Weiß möchte den Gesetzesvorschlag dahin gehend verändern, dass Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren mit ihren Eltern und Jugendliche ab 16 Jahren selbständig ihr Einverständnis zur Ortung ihres Handys geben können.

Da Jugendliche unter 14 Jahren wahrscheinlich noch nicht selber alle Risiken der Handyortung abschätzen können, sollten sie ab 14 Jahren mit Hilfe und Rat der Eltern ihre Einwilligung geben können. So können sie lernen, alle Risiken ihrer Zustimmung zu erkennen, bis sie dann mit 16 Jahren selber entscheiden dürfen. Ab diesem Alter ist dies sinnvoll, da man schließlich mit 16 Jahren auch schon wählen und arbeiten darf und auch fähig sein sollte, solche Entscheidungen selbst zu treffen.

Ich freue mich, dass dieser Gesetzesvorschlag heute mit einer Mehrheit beschlossen wird, da er aus meiner Sicht ein Schritt in die richtige Richtung ist. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

15.40

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Nurije Lipovica von den Weißen zu Wort. – Bitte.

15.40

Abgeordnete zum Jugendparlament Nurije Lipovica (Weiß): Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Im Namen des Klubs Weiß sind wir dankbar dafür, dass wir mit unseren Ideen die anderen Klubs überzeugen konnten und somit unserem Abänderungsantrag im Ausschuss zugestimmt wurde. Im Gesetzesantrag ist nun festgehalten, dass die Handyortung von Jugendlichen vom 14.  bis zum 16. Lebensjahr nur mit Zustimmung der Eltern durchgeführt werden kann. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr dürfen Jugendliche selbst bestimmen, ob sie geortet werden wollen.

In diesem Sinne ersuchen wir Sie, Hohes Haus, unserem Antrag stattzugeben. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

15.41

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Markus Oberthaler von den Weißen zu Wort. – Bitte.

15.41

Abgeordneter zum Jugendparlament Markus Oberthaler (Weiß): Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich als Mitglied der Weißen Fraktion freue mich, diesen Gesetzesvorschlag mit Ihnen zu erörtern. Wir von der Weißen Fraktion und auch ich persönlich vertreten die Meinung, dass man ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, also mit 14 Jahren, die Ortung mit Zustimmung der Eltern erlauben sollte. Die Eltern haben dabei eine Vorbildfunktion und beraten 14- bis 16-Jährige. Wir unterstützen den Gesetzesvorschlag, weil man mit 14 Jahren die Reife entwickeln sollte, die man im späteren Berufsleben braucht und man im Bedarfsfall die Eltern zur Beratung beiziehen sollte.

In diesem Sinne ersuchen wir Sie, unserem Antrag stattzugeben. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

15.42

Themenblock 3: Was darüber hinaus zur Handyortung zu sagen ist

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommen wir zu Themenblock 3, in dem weitere Maßnahmen zum Thema Handyortung behandelt werden.

Als Erste gelangt Frau Abgeordnete Geraldine Metzger von den Violetten zu Wort. – Bitte.

15.42

Abgeordnete zum Jugendparlament Geraldine Metzger (Violett): Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte mich nun zu dem von uns eingebrachten Entschließungsantrag äußern. Dieser Antrag besagt, dass alle Schüler der 10. Schulstufe im Informatikunterricht über die Folgen und Risiken der Handyortung aufgeklärt werden sollen. Dies ist für alle Schulen verpflichtend, denn es ist ungeheuer wichtig, dass die Schüler darüber informiert werden, was mit ihren persönlichen Daten geschieht.

Viele dieser Daten werden je nach Anbieter für unbestimmte Zeit gespeichert. Facebook, ein sehr beliebtes Netzwerk, hat leider den Nachteil, dass es die Daten der User, solange es will, speichern kann, da es keine staatlichen Richtlinien gibt. Außerdem können diese Daten auch zu Werbezwecken verkauft werden, wie es bei „Pandora Apps“ der Fall ist. Genauso sollten Schüler darüber aufgeklärt werden, wer auf welche ihrer Daten Zugriff hat und wie sie sich vor widerrechtlichen Verwendungen schützen können.

Ich als Mitglied der Gruppe „Sicherheit und Verantwortung“ stimme dafür, dass Kinder, so gut es möglich ist, vor der widerrechtlichen Nutzung ihrer Daten geschützt werden sollen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

15.44

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Theresa Oberhuber von den Weißen zu Wort. – Bitte.

15.44

Abgeordnete zum Jugendparlament Theresa Oberhuber (Weiß): Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich als Rednerin der Weißen Fraktion bin mit dem heutigen Ergebnis der Debatte über das Gesetz betreffend Handyortung und Weitergabe von persönlichen Daten und der Koalition mit der Gelben und der Türkisen Fraktion sehr zufrieden. Aber wir vom Klub Weiß und Klub Gelb möchten noch folgenden Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Theresa Oberhuber, Victoria Matis (weiß) und Luca Denk (gelb) betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert wird.

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, gesetzlich vorzusehen, dass Kinder und Jugendliche von Anbietern sogenannter Apps in hinreichender, altersgerechter und verständlicher Form über die Gefahren und Auswirkungen der Zustimmung zur Datenverwendung hingewiesen werden. Eine solche Information soll automatisch bei jeder neuen Abfrage aufscheinen; ebenso ist die Zustimmung erneut einzuholen.“

*****

In diesem Sinne ersuchen wir Sie, Hohes Haus, unserem Antrag stattzugeben. – Vielen Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

15.45

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Dieser Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß von der Frau Abgeordneten Oberhuber eingebracht worden. Er steht damit auch mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Theresa Oberhuber, Victoria Matis (weiß) und Luca Denk (gelb) betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert wird

Die Betreiber und Anbieter von Apps sollen dazu verpflichtet werden, die Kinder und Jugendlichen in geeigneter, altersgerechter, verständlicher Weise aufzuklären, wenn es um deren Zustimmung zur Datenverwendung geht. Eine Aufklärung sollte möglichst kurz gehalten sein (nicht mehr als 150 Wörter). Es soll insbesonders auf die Gefahren und die Art der Verwendung (Zweck) in leicht verständlicher Form hingewiesen werden.

Eine derartige Information sollte bei jeder neuen Abfrage wiederholt aufscheinen. Es sollte auch wiederholt die Zustimmung eingeholt werden müssen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, gesetzlich vorzusehen, dass Kinder und Jugendliche von Anbietern sog. Apps in hinreichender, altersgerechter und verständlicher Form über die Gefahren und Auswirkungen der Zustimmung zur Datenverwendung hingewiesen werden. Eine solche Information soll automatisch bei jeder neuen Abfrage aufscheinen; ebenso ist die Zustimmung erneut einzuholen.“

*****

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Florian Pacher von den Gelben zu Wort. – Bitte.

15.45

Abgeordneter zum Jugendparlament Florian Pacher (Gelb): Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wir von der Gelben Fraktion denken, dass in der Schule mehr Aufklärungsarbeit über moderne Medien geleistet werden muss. Die Klubs Gelb, Weiß und Violett wollen betreffend Aufklärungsarbeit im Unterricht einen Entschließungsantrag einbringen.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Benedikt Graf (violett), Larissa Wicker (gelb), Isabella Venditto (weiß) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, zeitnah ein Bildungsprogramm hinsichtlich der Aufklärung über Datenschutz und soziale Netzwerke für Schülerinnen und Schüler im Alter von 14 bis 16 Jahren zu entwickeln.“

*****

Wir, die Gruppe „Miteinander und Gemeinschaft“, denken uns, dass man im Unterricht mehr über moderne Medien informiert werden soll. Das sollte auch wirklich in jeder Schule so sein, denn jetzt und auch in den nächsten Jahren wird sich alles um den Computer, das Handy und das Internet drehen. Deshalb ist es so wichtig, dass man früh genug den Umgang mit dem Computer oder anderen technischen Neuheiten lernt.

Es ist auch die Meinung des Gelben Klubs betreffend das Handyortungsgesetz, dass nicht erst mit 18 Jahren das Handy geortet werden darf, sondern schon mit 14 Jahren. Wir denken, dass man mit 14 Jahren schon reif genug für wichtige Entscheidungen ist.

Unsere Meinung ist ganz einfach: Die Medienkompetenz soll schon im frühen Alter gefördert werden, weil sich früher oder später alles um die Medien drehen wird. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

15.47

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Auch dieser Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Benedikt Graf (violett), Larissa Wicker (gelb), Isabella Venditto (weiß) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert wird

Kinder und Jugendliche sollen im Zuge des Informatikunterrichts über die Gefahren von sozialen Netzwerken und Handyortungs-Apps sowie über Datenschutz im Allgemeinen ausreichend, altersgerecht und verständlich aufgeklärt werden. Dies soll für Kinder und Jugendliche zwischen dem 14. und 16. Lebensjahr in den Bildungsplan eingearbeitet werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, zeitnah ein Bildungsprogramm hinsichtlich der Aufklärung über Datenschutz und soziale Netzwerke für Schülerinnen und Schüler im Alter von 14 bis 16 Jahren zu entwickeln.“

*****

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Isabella Venditto von den Weißen zu Wort. – Bitte.

15.47

Abgeordnete zum Jugendparlament Isabella Venditto (Weiß): Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich als Rednerin der Weißen Fraktion bin mit dem Gesetz, so wie es nun ist, sehr zufrieden. Wir sind der Meinung, dass es nötig ist, Schülerinnen und Schüler darüber aufzuklären, welche Gefahren diese Bereiche bergen.

In diesem Sinne ersuchen wir Sie, Hohes Haus, unserem Antrag stattzugeben. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

15.48

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter David Ottino von den Gelben zu Wort. – Bitte.

15.48

Abgeordneter zum Jugendparlament David Ottino (Gelb): Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Es geht es uns vor allem darum, dass die Betreiber und Anbieter von Apps sich dazu verpflichten sollen, die AGBs in kurzer und verständlicher Sprache zu verfassen, das heißt maximal 150 Wörter. Außerdem soll insbesondere auf die Gefahren und die Art der Verwendung hingewiesen werden.

Nur sehr wenige Jugendliche lesen sich die langen AGBs durch, die sehr oft auch noch in sehr komplizierter Sprache verfasst sind. Weiters ist es wichtig, dass regelmäßig auf die AGBs hingewiesen wird. Dies würde ein Bewusstsein dafür schaffen, was man überhaupt bestätigt und welche Auswirkungen das hat.

In diesem Sinne ersuche ich das Hohe Haus, dementsprechend abzustimmen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

15.49

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Maximilian Sonnleithner von den Weißen zu Wort. – Bitte.

15.49

Abgeordneter zum Jugendparlament Maximilian Sonnleithner (Weiß): Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Wir haben uns heute den ganzen Tag mit einem sehr wichtigen Gesetz befasst. Wir sind froh darüber, dass wir mit Gelb und Türkis einer Meinung sind, aber es gibt auch einen sehr interessanten Punkt, den wir hervorheben möchten, nämlich die Medienbildung. Wir finden, dass man auch in der Schule die Gefahren der Standortidentifizierung kennenlernen sollte. Wir stellten fest, dass es keinen Sinn machen würde, ein neues Unterrichtsfach zu gründen, sondern es sollte durch einen Workshop in den Unterricht eingebaut werden.

Wir bitten um Unterstützung dabei, unserem Entschließungsantrag stattzugeben. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

15.50

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vielen Dank. Die Redner-/Rednerinnenliste ist derzeit erschöpft. Das heißt, es gibt vorerst keine Wortmeldungen mehr. Es gibt aber nach wie vor Redezeit, die zur Verfügung steht. Der Weiße Klub hätte noch 10 Minuten, der Gelbe Klub 7 Minuten, der Türkise Klub 4,5 Minuten und der Violette Klub 3 Minuten.

Wünscht von den Damen und Herren Abgeordneten noch jemand das Wort? Bitte spontan melden, falls dies der Fall ist!

Nun gelangt Frau Abgeordnete Radana Kocic von den Weißen zu Wort. – Bitte.

15.51

Abgeordnete zum Jugendparlament Radana Kocic (Weiß): Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich als Mitglied der Weißen freue mich über den Gesetzesbeschluss, dass Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr frei entscheiden dürfen, ob sie geortet werden wollen. Nachdem man in diesem Alter auch wahlberechtigt ist, kann man davon ausgehen, dass diese Entscheidungen verantwortungsbewusst getroffen werden.

Besonders wichtig für unsere Position war die Überlegung, dass Jugendliche unter 16 Jahren sehr wohl die Einwilligung der Eltern brauchen, da sie die möglichen Konsequenzen der Datenweitergabe noch nicht verstehen können. Darüber hinaus erwarten wir, dass der Gesetzgeber dafür sorgt, dass Medienbildung in den Unterricht mit einfließt.

In diesem Sinne ersuchen wir Sie, Hohes Haus, unserem Antrag stattzugeben. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

15.52

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wünschen weitere Damen und Herren Abgeordnete das Wort? Niemand mehr? Freiwillige vor!

Also ich muss Ihnen ehrlich sagen, im Nationalrat würden die Damen und Herren Abgeordneten um jede Minute, die sie haben, kämpfen. Logischerweise wird niemand gezwungen, sich zu melden.

Es liegt mir keine Wortmeldung mehr vor.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Abstimmung

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Damit kommen wir zum spannenden Punkt, nämlich den Abstimmungen zu Tagesordnungspunkt 1.

Wir werden zunächst über die Gesetzesvorlage abstimmen.

Anschließend stimmen wir über die zuvor eingebrachten zwei Entschließungsanträge ab.

Wir kommen also zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage in der Fassung des Ausschussberichtes, also wie es im Ausschuss beschlossen wurde. Wir stimmen jetzt über jenen Text ab, dem die Mehrheit im Ausschuss ihre Zustimmung gegeben hat.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dieser Gesetzesvorlage ihre Zustimmung geben, sich von ihren Plätzen zu erheben. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (Beifall.)

Die Gesetzesvorlage, mit der das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert wird, ist somit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Klubs Weiß und Gelb betreffend Bildungsprogramm hinsichtlich Aufklärung über Datenschutz und soziale Netzwerke.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag die Zustimmung geben, ebenfalls wieder aufzustehen. – Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. (Beifall.)

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Klubs Violett, Weiß und Gelb betreffend Bildungsprogramm hinsichtlich der Aufklärung über Datenschutz und soziale Netzwerke für Schülerinnen und Schüler zwischen 14 und 16.

Auch da bitte ich wieder jene Damen und Herren, die dem zustimmen, sich von den Plätzen zu erheben. – Dieser Antrag ist wieder mehrheitlich angenommen. (Beifall.)

Die Tagesordnung ist somit erschöpft.

Ich gebe an dieser Stelle bekannt, dass die nächste Sitzung des Jugendparlaments voraussichtlich im Mai 2012 erfolgen wird, und zwar mit Schülerinnen und Schülern aus der Steiermark. Diese werden wiederum, so wie Sie dieses Mal, schriftlich eingeladen.

Bevor ich die Sitzung schließe, gebe ich noch bekannt, dass sogleich die „echten“ Abgeordneten zum Nationalrat, die Sie heute begleitet haben, die Möglichkeit zu einem kurzen Statement haben.

Anschließend erhält jede und jeder von Ihnen, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, noch einmal die Möglichkeit, eventuell ein Feedback zu geben, wenn Sie das wünschen. Sie erhalten eine Teilnehmerurkunde, und ganz am Schluss wird noch ein Gruppenfoto gemacht.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss der Sitzung: 15.57 Uhr

 


 

Schlussstatements der Abgeordneten zum Nationalrat

(Auszugsweise Darstellung)

Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ) hält fest, es sei ihm in erster Linie wichtig, den SchülerInnen für ihre Anwesenheit und Mitarbeit zu danken. Er betont, dass es eine Leistung sei, einen Gesetzestext zu bearbeiten und ihn zu einer Beschlussfassung zu bringen. Er hoffe, dass die SchülerInnen über diesen Tag berichten, dass im Parlament durchaus gearbeitet werde und die PolitikerInnen bemüht seien, das Beste für die Bevölkerung in Österreich zu erwirken.

Abschließend dankt Abg. Lipitsch der Parlamentsdirektion und den MitarbeiterInnen, die es möglich machen, solche Veranstaltungen überhaupt durchzuführen. (Beifall.)

Abgeordneter Thomas Einwallner (ÖVP) unterstreicht, dass es für ihn eine wirklich spannende Aufgabe gewesen sei, mit den SchülerInnen zu arbeiten. Er ermutigt die anwesenden SchülerInnen, auch weiterhin politisch tätig zu sein, sei es auf Gemeinde- oder Bezirksebene, und sich einzubringen, egal, für welche Partei. Das Wichtigste sei, dabei zu sein, um etwas bewegen zu können. Auch ruft er die SchülerInnen dazu auf, in zwei Jahren von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Abg. Einwallner dankt der Parlamentsdirektion, der Präsidentin und allen MitarbeiterInnen für die hervorragende Zusammenarbeit. Er betont, dass das Jugendparlament politische Bildung sei, wie man sie sich vorstelle, nämlich direkt dort, wo die Politik stattfinde. (Beifall.)

Abgeordnete Dr. Susanne Winter (FPÖ) führt aus, dass es sowohl für die SchülerInnen als auch die Abgeordneten etwas Neues war, am Jugendparlament teilzunehmen. Sie betont, dass die Geschlechterverteilung im Klub „Sicherheit und Verantwortung“ von neun Mädchen und fünf Burschen, in dem sie mitgewirkt hatte, eine Vorgabe sei, die im sogenannten echten Nationalrat erst einmal nachgemacht werden müsse. Es gebe Studien, wonach die Burschen sich eigentlich mehr für die Risiken entscheiden und die Mädchen mehr für die Chancen, in ihrem Klub sei es jedoch bei der Themenfindung genau umgekehrt gewesen.

Sie habe festgestellt, dass man nicht von Politikverdrossenheit der Jugendlichen sprechen könne, ganz im Gegenteil, ihre Hilfestellung sei kaum gefordert gewesen, ihr Klub sei hervorragend vorbereitet gewesen. Es habe am heutigen Tag eigentlich drei Höhepunkte gegeben, wo es auch zu Aufregung und bewegten Diskussionen im Klub gekommen sei. Diese seien das Finden einer Koalition – dass man plötzlich, wenn man von etwas fest überzeugt sei, niemanden finde, der mitstimme und dieses Gedankengut mittrage; das sei im Alltag leider auch sehr oft so –, das Schreiben der Reden und das abschließende tatsächliche Vortragen der Reden gewesen, welche sie als hervorragend und einzigartig lobt.

Schließlich bedankt sich Abg. Winter und gratuliert den SchülerInnen. (Beifall.)

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ) nimmt in seinem Statement Bezug auf den Schlusssatz „Österreich ist frei!“ einer Rednerin der Gelben Fraktion. Er betont, dass dieser historische Satz auch bedeute, die Freiheit zu haben, heute hier zu sitzen, Meinungsbildungsprozesse stattfinden zu lassen und demokratisch Mehrheiten zu finden und dann auch demokratisch zu entscheiden. Das Jugendparlament solle vor allem dazu beitragen, die Demokratie, die Freiheit wertzuschätzen und dies den Jugendlichen bewusst zu machen.

Es gehe darum, zu erkennen, so Petzner, dass es im Parlament, in der Demokratie nicht darum gehe, zu streiten, wie das oft in den Medien dargestellt werde, sondern darum, für Menschen richtige Entscheidungen zu treffen und Lösungen zu finden, wie das heute mit dem Telekommunikationsgesetz geschehen sei. In dem Sinne wünsche er sich, dass sich die SchülerInnen ihrer demokratischen Freiheit bewusst seien und diese auch nutzen, um sich am politischen Geschehen zu beteiligen.

Er hoffe, dass der eine oder die andere heute durch dieses Jugendparlament Lust bekommen habe, sich weiter politisch zu engagieren und vielleicht später einmal, bei welcher Partei auch immer, hier wieder im Hohen Haus zu sitzen. Es würde ihn freuen, wenn vielleicht der nächste Bundeskanzler oder die nächste Bundeskanzlerin unter den Anwesenden wäre.

Schließlich dankt er für die Teilnahme und wünscht den SchülerInnen alles Gute für deren weiteren Lebensweg. (Beifall.)

Präsidentin Mag. Barbara Prammer sagt, es sei immer wieder spannend zu erleben, wie die SchülerInnen in die neue Rolle als Jungabgeordnete hineinfinden. Sie schließt sich der Meinung ihrer VorrederInnen an, dass es ohne Demokraten und Demokratinnen keine Demokratie gebe. Demokratie sei keine Selbstverständlichkeit. Die Politik könne nur gut arbeiten, wenn auch aufmerksame und engagierte Menschen mitspielen. In diese Richtung wolle das Parlament unterstützend tätig sein.

Sie freue sich über die Anwesenheit der SchülerInnen, die auch draufgekommen seien, dass nicht jeder die gleiche Meinung vertrete und man daher Kompromisse schließen müsse, um zu einer gemeinsamen Entscheidung zu kommen. Eine wichtige Erfahrung in der Politik sei, dass die Tücke im Detail liege. Manchmal möchte man mit einen einzigen Satz mitteilen, worum es gehe, was aber oft nicht möglich sei. Sie, Prammer, ersucht daher darum, einen zweiten und dritten Blick auf eine Sache zu werfen, um sich endgültig eine Meinung zu bilden.

Präsidentin Prammer würde sich ebenfalls freuen, wenn der eine oder die andere in ein paar Jahren als „echte“ Abgeordnete wieder im Parlament wären. Jedes Engagement sei wichtig, nicht nur in der Politik, sondern auch in NGOs und in Organisationen im ehrenamtlichen Bereich. Das präge und fördere den Zusammenhalt in der Gesellschaft.

Abschließend weist sie darauf hin, dass das Parlament ein offenes Haus sei und allen BesucherInnen zur Verfügung stehe. Sie hoffe, dass sich die persönlichen Lebensplanungen der SchülerInnen auch verwirklichen lassen. (Beifall.)