NATIONALRAT

 

 

           Der Budgetausschuss hält Montag, den 14. November 2016, um 9 Uhr im Lokal VI (Budgetsaal) Sitzung.

 

 

TAGESORDNUNG

 

1.)         Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2016, das Bundesfinanzrahmengesetz 2016 bis 2019 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 geändert werden (1283 d.B.)

2.)         Regierungsvorlage: Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2017 (Bundesfinanzgesetz 2017 - BFG 2017) samt Anlagen (1260 d.B.)

 

 

Wien, 2016 11 11

 

 

 

Gabriele Tamandl

Obfrau

 

 

 

Aviso

 

           Es ist vorgesehen, ein öffentliches Hearing mit Experten abzuhalten.

 

           Weiters ist beabsichtigt, die Tagesordnungspunkte 1 und 2 unter einem zu verhandeln.

 

           Außerdem ist in Aussicht genommen, diese Sitzung um 13 Uhr zu beenden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Aviso

 

           Eine weitere Sitzung des Budgetausschusses ist für Montag, den 14. November 2016, um 14 Uhr (bis 16 Uhr) mit folgender Tagesordnung vorgesehen:

 

Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen erteilt wird, Ermächtigungen zu Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen geändert werden sowie das Bundesmuseen-Gesetz 2002 geändert und das SIVBEG-Errichtungsgesetz aufgehoben wird (Budgetbegleitgesetz 2017) (1262 d.B.)

 

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           Eine weitere Sitzung des Budgetausschusses ist für Montag, den 14. November 2016, um 16 Uhr mit folgender Tagesordnung vorgesehen:

 

1.)      Bericht des Bundesministers für Finanzen betreffend Übersicht über die österreichische Haushaltsplanung 2017 (III-317 d.B.)

2.)      Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird (1292 d.B.)

3.)      Bericht zur Wirkungsorientierung 2015 gemäß § 68 Abs. 5 BHG 2013 iVm § 7 Abs. 5 Wirkungscontrollingverordnung, vorgelegt vom Bundeskanzler (114/BA)

 

 

           Es ist vorgesehen, die Vorlage 114 BA (Tagesordnungspunkt 3) dem bereits bestehenden Unterausschuss des Budgetausschusses zur Vorbehandlung

 

des Berichtes zur Wirkungsorientierung 2014 gemäß § 68 Abs. 5 BHG 2013 iVm § 7 Abs. 5 Wirkungscontrollingverordnung, vorgelegt vom Bundeskanzler (86/BA),

des Berichtes über die wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2015 gemäß § 68 Abs. 5 BHG 2013 iVm § 6 Wirkungscontrollingverordnung, vorgelegt vom Bundeskanzler (106/BA) und des Berichtes des Bundesministers für Finanzen gemäß § 67 Abs. 4 BHG 2013 über die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanzcontrolling zum Stichtag 31. März 2016 (104/BA)

 

 

zuzuweisen.

 

Wien, 2016 11 11