NATIONALRAT
Der Unterausschuss des Budgetausschusses zur Vorbehandlung
des Berichtes zur Wirkungsorientierung 2014 gemäß § 68 Abs. 5 BHG 2013 iVm § 7 Abs. 5 Wirkungscontrollingverordnung, vorgelegt vom Bundeskanzler (86/BA)
sowie
des Berichtes gemäß § 68 Abs. 5 BHG 2013 iVm § 6 Wirkungscontrollingverordnung über die wirkungsorientierte Folgenabschätzung, vorgelegt vom Bundeskanzler (68/BA)
hält Dienstag, den 9. Februar 2016, nach Schluss der für 11.30 Uhr desselben Tages anberaumten Sitzung des Budgetausschusses im Lokal VI (Budgetsaal) Sitzung.
Wien, 2016 02 04
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Obmann |
Aviso
Es ist in Aussicht genommen, dass der Budgetausschuss in seiner Sitzung am 9. Februar 2016 diesem Unterausschuss auch die Vorbehandlung
des Berichtes des Bundesministers für Finanzen gemäß § 67 Abs. 4 BHG 2013 über die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanzcontrolling zum Stichtag 30. September 2015 (88/BA) sowie
des Berichtes des Bundesministers für Finanzen über die Genehmigung von Vorbelastungen für das 4. Quartal 2015 (90/BA)
übertragen wird.