NATIONALRAT

 

 

            Der  Unterausschuss des Budgetausschusses  zur Vorbehandlung

 

 

des Berichtes zur Wirkungsorientierung 2014 gemäß § 68 Abs. 5 BHG 2013 iVm § 7 Abs. 5 Wirkungscontrollingverordnung, vorgelegt vom Bundeskanzler (86/BA)

sowie

des Berichtes gemäß § 68 Abs. 5 BHG 2013 iVm § 6 Wirkungscontrollingverordnung über die wirkungsorientierte Folgenabschätzung, vorgelegt vom Bundeskanzler (68/BA)

 

 

hält Dienstag, den 9. Februar 2016, nach Schluss der für 11.30 Uhr desselben Tages anberaumten Sitzung des Budgetausschusses im Lokal VI (Budgetsaal) Sitzung.

 

 

 

Wien, 2016 02 04

 

 

 

 

Ing. Mag. Werner Groiß 

 

Obmann

 

 

 

Aviso

 

           Es ist in Aussicht genommen, dass der Budgetausschuss in seiner Sitzung am 9. Februar 2016 diesem Unterausschuss auch die Vorbehandlung

 

des Berichtes des Bundesministers für Finanzen gemäß § 67 Abs. 4 BHG 2013 über die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanzcontrolling zum Stichtag 30. September 2015 (88/BA) sowie

des Berichtes des Bundesministers für Finanzen über die Genehmigung von Vorbelastungen für das 4. Quartal 2015 (90/BA)

 

 

übertragen wird.