NATIONALRAT
Der Finanzausschuss hält Donnerstag, den 30. Juni 2016, um 10 Uhr im Lokal VI (Budgetsaal) Sitzung.
TAGESORDNUNG
Aussprache über aktuelle Fragen aus dem Arbeitsbereich des Ausschusses gemäß § 34 Abs. 5 GOG: Bericht des Gouverneurs und des Vize-Gouverneurs der Oesterreichischen Nationalbank über die erfolgten geld- und währungspolitischen Maßnahmen gem. § 32 Abs. 5 des Nationalbankgesetzes in der Fassung vom 1.1.1999 (1. Halbjahresbericht 2016)
Wien, 2016 06 29
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Obmann |
Es ist in Aussicht genommen, diese Sitzung bis 11.30 Uhr zu beenden.
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Aviso
Der Finanzausschuss wird eine weitere Sitzung am Donnerstag, dem 30. Juni 2016, um 11.30 Uhr im Lokal VI (Budgetsaal) abhalten.
Gegenstände der Verhandlung werden sein:
1.) Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Tätigkeit der Abgabenbehörden im Bereich verbotener Ausspielungen sowie über Spenden der Konzessionäre und Bewilligungsinhaber 2013 bis 2015 (III-282 d.B.)
2.) Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz erlassen, das Einkommensteuergesetz 1988, das Finanzstrafgesetz, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Kapitalabfluss-Meldegesetz, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das EU-Amtshilfegesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Bewertungsgesetz 1955, das Körperschaftsteuergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert und das EU-Quellensteuergesetz aufgehoben werden (EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 – EU-AbgÄG 2016) (1190 d.B.)
3.) Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Haftungsgesetz-Kärnten erlassen und das Bundeshaftungsobergrenzengesetz, das ABBAG-Gesetz, das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit und das Finanzmarktstabilitätsgesetz geändert werden (1152 d.B.)
4.) Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 1989, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Übernahmegesetz geändert werden (1186 d.B.)
5.) Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2015/2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT-Vollzugsgesetz) erlassen wird und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden (1174 d.B.)
Es ist in Aussicht genommen, die Tagesordnungspunkte 4 und 5 unter einem zu verhandeln.
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Weitere Sitzungen des Finanzausschusses sind für Mittwoch, den 5. Oktober 2016, um 10 Uhr und Mittwoch, den 30. November 2016, um 10 Uhr vorgesehen.