NATIONALRAT

 

 

 

           Der Finanzausschuss hält Donnerstag, den 30. Juni 2016, um 10 Uhr im Lokal VI (Budgetsaal) Sitzung.

 

 

 

 

TAGESORDNUNG

 

 

Aussprache über aktuelle Fragen aus dem Arbeitsbereich des Ausschusses gemäß § 34 Abs. 5 GOG: Bericht des Gouverneurs und des Vize-Gouverneurs der Oesterreichischen Nationalbank über die erfolgten geld- und währungspolitischen Maßnahmen gem. § 32 Abs. 5 des Nationalbankgesetzes in der Fassung vom 1.1.1999 (1. Halbjahresbericht 2016)

 

 

 

 

 

Wien, 2016 06 29

 

 

 

Ing. Mag. Werner Groiß

Obmann

 

 

 

 

Es ist in Aussicht genommen, diese Sitzung bis 11.30 Uhr zu beenden.

 

 

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Aviso

 

 

           Der Finanzausschuss wird eine weitere Sitzung am Donnerstag, dem 30. Juni 2016, um 11.30 Uhr im Lokal VI (Budgetsaal) abhalten.

 

Gegenstände der Verhandlung werden sein:

1.)         Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Tätigkeit der Abgabenbehörden im Bereich verbotener Ausspielungen sowie über Spenden der Konzessionäre und Bewilligungsinhaber 2013 bis 2015 (III-282 d.B.)

2.)         Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Verrechnungs­preisdokumentationsgesetz erlassen, das Einkommensteuergesetz 1988, das Finanzstrafgesetz, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Kapital­abfluss-Meldegesetz, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das EU-Amts­hilfegesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Bewertungsgesetz 1955, das Körperschaftsteuergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert und das EU-Quellensteuergesetz aufgehoben werden (EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 – EU-AbgÄG 2016) (1190 d.B.)

3.)         Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Haftungsgesetz-Kärnten erlassen und das Bundeshaftungsobergrenzengesetz, das ABBAG-Gesetz, das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit und das Finanzmarktstabilitätsgesetz geändert werden (1152 d.B.)

4.)         Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 1989, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Übernahmegesetz geändert werden (1186 d.B.)

5.)         Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2015/2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT-Vollzugsgesetz) erlassen wird und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden (1174 d.B.)

 

 

           Es ist in Aussicht genommen, die Tagesordnungspunkte 4 und 5 unter einem zu verhandeln.

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           Weitere Sitzungen des Finanzausschusses sind für Mittwoch, den 5. Oktober 2016, um 10 Uhr und Mittwoch, den 30. November 2016, um 10 Uhr vorgesehen.