NATIONALRAT
Die nachstehend angeführten Ausschüsse treten nach Schluss der Plenarberatungen am 1. September 2015 im Nationalrats-Sitzungssaal zu ihren konstituierenden Sitzungen zusammen:
Hauptausschuss
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Außenpolitischer Ausschuss
Bautenausschuss
Budgetausschuss
Familienausschuss
Finanzausschuss
Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie
Geschäftsordnungsausschuss
Gesundheitsausschuss
Gleichbehandlungsausschuss
Immunitätsausschuss
Ausschuss für innere Angelegenheiten
Justizausschuss
Ausschuss für Konsumentenschutz
Kulturausschuss
Landesverteidigungsausschuss
Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft
Ausschuss für Menschenrechte
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen
Rechnungshofausschuss
Ausschuss für Sportangelegenheiten
Tourismusausschuss
Umweltausschuss
Unterrichtsausschuss
Unvereinbarkeitsausschuss
Verfassungsausschuss
Verkehrsausschuss
Volksanwaltschaftsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Industrie
Wissenschaftsausschuss
Ständiger gemeinsamer Ausschuss im Sinne des § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948
Wien, 2015 09 01
Präsidentin |
Information für die Abgeordneten zum Nationalrat
betreffend die Konstituierung der neugewählten Ausschüsse
Die Neukonstituierungen der Ausschüsse werden unmittelbar nach den heutigen Nationalratssitzungen im Plenarsaal vorgenommen.
Alle Abgeordneten, die Mitglied eines der neu zu konstituierenden Ausschüsse sind (oder ein verhindertes Ausschussmitglied vertreten), werden gebeten, nach Schluss der Sitzung im Plenarsaal zu bleiben.
Folgendes Procedere ist vorgesehen:
· Rechtzeitig vor Schluss der Plenarsitzung werden die Wahlvorschläge für die Funktionen aller Ausschüsse an sämtliche Abgeordnete verteilt. Diesen sind auch die Mitgliederlisten der einzelnen zu konstituierenden Ausschüsse zur Information vorangestellt.
· Eröffnung der Ausschusssitzungen in der aus der Einladung ersichtlichen Reihenfolge jeweils durch die Präsidentin des Nationalrates.
· Am Beginn der Neukonstituierungen erfolgt die Frage an die Ausschussmitglieder, ob ein Einwand gegen die Abstimmung der Wahlvorschläge unter einem besteht und ob die Bereitschaft zur Annahme der Funktionen gegeben ist.
· Die Abstimmung über den verteilten (Gesamt-)Wahlvorschlag erfolgt durch Handzeichen der stimmberechtigten Ausschussmitglieder.
· Die Bediensteten der Parlamentsdirektion holen die Unterschriften für die Ausschussprotokolle von den Ausschussobleuten und -schriftführerInnen ein.
· Die Anwesenheitslisten werden von der Parlamentsdirektion ohne Unterschrifteneinholung geführt.
Wien, 1. September 2015
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HAUPTausschuss |
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(28) |
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Mitglieder: |
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SPÖ ( 8 ): Bures Doris |
ÖVP ( 8 ): Amon Werner, MBA |
FPÖ ( 6 ): Belakowitsch-Jenewein
Dagmar, Dr. |
GRÜNE ( 4 ): Glawischnig-Piesczek
Eva, Dr. |
NEOS ( 1 ): |
STRONACH ( 1 ): |
wahlvorschlag:
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Obfrau: |
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Obfraustellvertreter/in: |
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Schriftführer/in: |
Gerstl Wolfgang, Mag. |