NATIONALRAT

 

 

          Der Verfassungsausschuss hält Mittwoch, den 28. Jänner 2015, um 14 Uhr im Lokal VIII Sitzung.

 

TAGESORDNUNG

 

1.)           Bericht der Bundesministerin für Inneres aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 16. Juni 2011 (175/E-XXIV. GP) betreffend frühestmögliche Ausgabe von Wahlkarten (III-112 d.B.)

2.)           Regierungsvorlage: Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungs­gesetz geändert wird (395 d.B.)

3.)           Antrag der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz - B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird (534/A)

4.)           Bericht der Bundesregierung über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzler­amtes 2011 (III-39 d.B.)

5.)           Bericht der Bundesregierung über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzler­amtes 2012 (III-40 d.B.)

6.)           Bericht der Bundesregierung über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzler­amtes 2013 (III-97 d.B.)

 

 

Wien, 2015 01 20

 

 

 

Dr. Peter Wittmann

Obmann

 

 

Aviso

 

         Es ist vorgesehen, die Tagesordnungspunkte 4 bis 6 unter einem zu verhandeln.

 

Folgender Zeitplan ist in Aussicht genommen:

 

                                        TOP 1:                        14.00-14.30 Uhr

                                        TOP 2:                        14.30-15.30 Uhr

                                        TOP 3:                        15.30-16.00 Uhr

                                        TOP 4 bis 6:               16.00-16.30 Uhr

 

         Außerdem ist beabsichtigt, diese Sitzung bis 17 Uhr zu beenden.

 

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          Der Verfassungsausschuss wird Donnerstag, den 12. Februar 2015, um 10 Uhr (bis 13 Uhr) im Lokal VI (Budgetsaal) eine weitere Sitzung abhalten.

 

          Gegenstand der Verhandlung wird sein:

 

          Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die äußeren

          Rechtsverhältnisse islamischer Religionsgesellschaften erlassen wird (446 d.B.)

          (Wiederaufnahme der am 13. Jänner 2015 vertagten Verhandlungen)