2/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.10.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

§ 26 iVm § 21 GOG-NR

 

der Abgeordneten Dr. Nachbaur, Stronach

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Neue Strukturen für Österreich: Umfassende Verwaltungsreform mit Augenmaß“

 

Österreich leidet an einer aufgeblähten Verwaltung. Historisch gewachsene Strukturen wurden nicht an moderne Erfordernisse angepasst. Da Verwaltung immer neuen Bedarf an noch mehr Verwaltung erzeugt, ist eine Art Selbstbeschäftigungskreislauf entstanden. Dies ist in Österreich besonders ausgeprägt, wenngleich dies nicht die Schuld der Staatsbediensteten ist, sondern die der Regierungen.

Einerseits wurden zu viele und zu komplizierte Gesetze geschaffen, andererseits blieben unzeitgemäße, sinnlose und überflüssige Gesetze und Regeln unberührt. In jeder Gesetzgebungsperiode werden von den gesetzgebenden Körperschaften rund 60.000 Seiten neue Gesetzestexte produziert. Jedes kleinste Detail wird vorgeschrieben. Wir sind einfach überreguliert. Viel sinnvoller ist es, nur da einzugreifen, wo eine klare und verbindliche Regelung notwendig ist. Das würde viel Bürokratie ersparen und insbesondere unsere Unternehmer wieder wettbewerbsfähiger machen. Die Bürger brauchen keine dauernde Bevormundung, sondern mehr Freiheit und die Möglichkeit zur Entfaltung.

Bedauerlicherweise werden die bestehenden Strukturen sowie der gigantische Verwaltungsapparat vor allem von den beiden Großparteien mit „Zähnen und Klauen“ verteidigt, weil sich dies über die Jahre in Wahrheit zu einem Versorgungsapparat für die Mitglieder und Funktionäre der Großparteien entwickelt hat. So sichern sie ihre Macht und den Wert ihrer Parteibücher.

Ein Beispiel dafür: Neben der „echten“ Verfassung, welche die Zuständigkeiten festlegt und vorgibt, welche Aufgaben der Staat, die Länder und Gemeinden zu übernehmen haben, gibt es noch eine zweite Verfassung: die sogenannte „Realverfassung“. Diese wird von Bünden, Kammern, politischen Parteien, den sogenannten „Sozialpartnern“ und anderen mächtigen Institutionen gesteuert. Die Pflichtmitgliedschaften bei Verbänden und Interessensvertretungen (wie bei der Arbeiterkammer, der Wirtschaftskammer und der Landwirtschaftskammer) sowie die Überverwaltung kosten die Volkswirtschaft laut Einschätzung des Rechnungshofes jährlich mehr als 10 Milliarden Euro. Das Budget der Kammern geht mehr als zur Hälfte für ihre Selbstverwaltung auf. Profiteure sind somit in erster Linie die Politik und ihre Günstlinge. Deswegen wollen wir alle diese Zwänge abschaffen und den Bürgern ermöglichen, selbst zu bestimmen, wer sie vertreten soll. Wir wollen nicht die Kammern abschaffen, sondern die Zwangsmitgliedschaften.

Alles in allem wollen wir eine schlanke und effiziente Verwaltung bzw. nur so viel Verwaltung wie unbedingt nötig. Wir schlagen vor, dass erfahrene und politisch unabhängige Experten alle Verwaltungsstrukturen auf allen Ebenen bezüglich Kosten, Nutzen und Effizienz genau untersuchen und langfristig sinnvolle Vorschläge zur Verbesserung der Strukturen machen. Natürlich sind die schon lange bekannten Vorschläge des Rechnungshofes zu berücksichtigen.

Die Verwaltungsreform ist schnellstmöglich und entschieden anzugehen, jedoch mit Hausverstand. Wir schlagen daher vor, die Verwaltungskosten jedes Jahr um fünf Prozent im Zeitraum der nächsten fünf Jahre zu senken.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden


 

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Verwaltungsreformkommission einzurichten und dem Nationalrat schnellstmöglich ein Konzept für eine umfassende Verwaltungsreform zuzuleiten, welches unter anderem auf eine schnellstmögliche Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes abzielt sowie auf eine Senkung der Verwaltungskosten um jährlich fünf Prozent auf einen Zeitraum von fünf Jahren ausgerichtet ist.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.