9/A XXV. GP
Eingebracht am 29.10.2013
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ANTRAG
der Abgeordneten Kitzmüller
und weiterer Abgeordneter
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl Nr. 376/1967, zuletzt geändert durch BGBl I Nr. 163/2013, geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl Nr. 376/1967, zuletzt geändert durch BGBl I Nr. 163/2013, geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBL Nr. 376/1967 zuletzt geändert durch BGBl I Nr. 163/2013, wird wie folgt geändert:
Dem § 8 wird folgender Abs. 9 angefügt:
„(9) Die Beträge der Familienbeihilfe gemäß Abs. 2 und Abs. 4 werden mit 1. Jänner jedes Jahres an die jährliche Inflation wertangepasst.“
Begründung
Familien gehören seit Jahren zu den großen Verlierern der Politik. Bei der Familienbeihilfe findet keine Anpassung an die jährliche Inflation statt. Seit dem Jahr 2002 beträgt so der reale Wertverlust bei der Familienbeihilfe mittlerweile rund 25 Prozent. Die Bundesregierung spart damit seit Jahren zu Lasten unserer Familien. Eine automatische jährliche Wertanpassung der Familienbeihilfe an die Inflation ist daher dringend notwendig.
In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht, sowie die Durchführung einer ersten Lesung innerhalb von drei Monaten verlangt.