16/A XXV. GP

Eingebracht am 29.10.2013
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ANTRAG

Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird

 

Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird

der Abgeordneten Georg Willi, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Führerscheingesetz, zuletzt geändert mit BGBl I Nr. 96/2013, wird wie folgt geändert:

 

In §30a Abs 2 werden folgende Ziffern 14, 15 und 16 angefügt:

"14. Übertretungen der jeweils per Gesetz oder Verordnung vorgegebenen zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 20 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 30 km/h;

15. Übertretungen von §20 Abs 1 erster Satz StVO, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden;

 

16. Übertretungen von § 102 Abs 3 fünfter Satz KFG 1967."

 

Begründung:

 

Der in §30a Abs 2 FSG aufgelistete Deliktkatalog des 2005 eingeführten Führerschein-Vormerksystems klammert den Bereich Schnellfahren bisher unverständlicherweise aus. Schnellfahren ("unangepasste Geschwindigkeit") ist jedoch die häufigste Ursache von Verkehrsunfällen in Österreich und ist für mehr als ein Drittel der Verkehrsunfälle mit Todesopfern verantwortlich. Spürbar positive Entwicklungen wie in einzelnen anderen Ursachenfeldern der Verkehrsunfallbilanz sind beim Schnellfahren bisher nicht erkennbar.

Die Aufnahme von Schnellfahren in den Deliktkatalog ist aufgrund dieser Tatsache dringend erforderlich. Dabei sollen im Sinne einer sachlich treffsicheren Lösung sowohl deutliche Überschreitungen der jeweils numerisch zulässigen Höchstgeschwindigkeit als auch gefährliche Verstöße gegen die Grundregel der angepassten Fahrgeschwindigkeit erfasst werden.

Handy am Steuer wird als Unfallursache weithin unterschätzt. Überdies war die Strafandrohung für Handy am Steuer im EU-Vergleich lange Zeit sehr bescheiden und sichtlich unzureichend, bei gleichzeitig besonders hoher Handy-Verbreitung in Österreich. Verschiedene Untersuchungen in den letzten Jahren haben hohe Risken durch Handy am Steuer festgestellt, beispielsweise wie bei einer Alkoholisierung mit ca. 0,8 Promille. Mit der Verbreitung der Smartphones, die neben SMS am Steuer auch Internetsurfen, Mail-Lesen und -Schreiben etc am Steuer zulassen, dürfte sich das Problem absehbar noch ausweiten. Leider lässt die österreichische Unfallstatistik bisher keine abschließende Quantifizierung zu; durch die mit 2012 erfolgte Umstellung der Statistik ist aber zumindest belegt, dass „Ablenkung“ eine sehr gewichtige Rolle (Top 3) als Ursache von Straßenverkehrsunfällen hat. „Zu den gefährlichsten Ablenkungen im Auto zählt das Handy. Hier braucht es noch mehr Bewusstsein bei den Lenkerinnen und Lenkern", so auch Verkehrsministerin Doris Bures in einer öffentlichen Erklärung zum Unfallgeschehen im November 2012. Auch in Österreich wurde darüber hinaus Handy am Steuer bereits in mehreren Studien als wesentliche Ursache von ablenkungsbedingten Unfällen ermittelt. Leidtragende sind insbesondere die schwächeren, nicht motorisierten VerkehrsteilnehmerInnen.

In anderen Staaten Europas wurde mit der Aufnahme von „Handy am Steuer“ und ähnlichen, breit üblich gewordenen verkehrssicherheitsgefährdenden Unsitten, die in Österreich noch immer viel zu oft als „Kavaliersdelikte“ verharmlost werden, in die jeweiligen Punkteführerschein-Modelle gute Erfolge in der Bewusstseinsbildung und damit Prävention erzielt. In diesem Sinn ist auch in Österreich zum Schutz insbesondere schwächerer VerkehrsteilnehmerInnen die Aufnahme von Handy am Steuer in das Vormerksystem dringend erforderlich. Dies umso mehr, als die derzeitige Strafandrohung im Zusammenspiel mit der eher zurückhaltenden Kontrolle des Delikts keine wahrnehmbare präventive Wirkung entfaltet.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.

 

Gleichzeitig wird die Abhaltung einer ersten Lesung binnen 3 Monaten verlangt.