21/A XXV. GP

Eingebracht am 29.10.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Erhöhung der Nettoersatzrate in der Arbeitslosenversicherung

 

Parlamentarische Materialien

ANTRAG

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend Erhöhung der Nettoersatzrate in der Arbeitslosenversicherung

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit das Arbeitslosenversicherungsgesetz geändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (ALVG), BGBl 1977/609, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 139/2013, wird wie folgt geändert:

 

1. § 21 Abs. 3 erster Satz lautet:

„Als Grundbetrag des Arbeitslosengeldes gebühren täglich 70 vH des täglichen Nettoeinkommens, kaufmännisch gerundet auf einen Cent.“

2. In § 21 Abs. 5 entfällt.

 

3. In § 21 erhalten die Absätze 6. bis 8. die Absatzbezeichnung 5. bis 7..

4. Dem § 79 wird folgender Abs. 139 angefügt:

„(99) § 21 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/20XX tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.“

 


 

Begründung:

 

Das österreichische Arbeitslosenversicherungsrecht kennt die niedrigste Nettoersatzrate vergleichbarer europäischer Staaten. Dies führt zu extrem niedrigen und nicht existenzsichernden Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung sowie zu erheblicher Armutsgefährdung. Die Anhebung der Nettoersatzrate ist zumindest ein erster Schritt der Anpassung an das Sicherungsniveau anderer europäischer Industrieländer sowie in der Verhinderung von Armut.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen. Gleichzeitig wird die Abhaltung einer ersten Lesung binnen 3 Monaten verlangt.