26/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.10.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Öffentliche Qualitätsdatenbank

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Durch die Verankerung von immer mehr Pflichtpraktika in den neuen Studienplänen der Universitäten und Fachhochschulen und im Bereich der berufsbildenden Schulen kam es in den letzten Jahren zu einer erheblich gestiegenen Nachfrage an Praktikumsplätzen. Diese Entwicklung führte dazu, dass Unternehmen und Organisationen die Bedingungen, unter denen ein Praktikum stattfindet, einseitig vorgeben können. Leider wird dies oft dazu genutzt, inhaltliche sowie arbeits- und sozialrechtliche Standards niedrig zu halten oder gar gänzlich zu umgehen. Zunehmend werden auch reguläre Arbeitsplätze durch Scheinpraktikumsstellen ohne jeglichen Ausbildungscharakter ersetzt, um Personalkosten zu sparen. Unter dem Deckmantel „Praxiserwerb“ findet so immer häufiger eine Ausbeutung hochqualifizierter und hochmotivierter junger Menschen statt. Gerade PflichtpraktikantInnen stehen unter besonderem Druck, schlechte Praktikumsbedingungen in Kauf zu nehmen. Sie sind meist völlig auf sich alleingestellt, sei es bei der Praktikumssuche aber auch, wenn es zu negativen Erfahrungen kommt. Nach wie vor existiert keine Transparenz im Angebot der Pflichtpraktika, sowie keine gesetzlichen oder in Lehrplänen vorgeschriebenen Qualitätskriterien. Zwar gibt es ein wachsendes Angebot an Praktikumsbörsen im Internet, allerdings ohne Qualitätscheck.

Jüngste Studien und die EU-Kommission empfehlen dringend Güte- und Qualitätssiegel für Praktika. In ihrer Mitteilung vom 5.12.2012 zur „Entwicklung eines Qualitätsrahmens für Praktika“ (SWD 408 final) empfiehlt die EU-Kommission – neben anderen Maßnahmen – ein „Qualitätssiegel für Praktika“ in den Mitgliedsstaaten einzuführen. Demnach sollen zunächst Qualitätsgrundsätze gemeinsam durch Sozialpartner, Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Arbeitsvermittlungen und anderen relevanten AkteurInnen erarbeitet werden. Danach könnten sich Unternehmen  freiwillig verpflichten, diese Leitlinien einzuhalten und mit dem Siegel „fair zu PraktikantInnen“ für sich werben. Ein Feed Back der PratikantInen soll erhoben werden und bei einer „bestimmter  Anzahl begründeter Beschwerden“ das Gütesiegels entzogen werden. Als Vorteile eines solchen Gütesigels nennt die Kommission den positiven Anreiz, eine leichtere politische Durchsetzungsfähigkeit, sowie geringe Kosten. Als Nachteil wird angemerkt, dass sich für ein solches freiwilliges Qualitätssiegel ohnehin nur jene melden würden, die bereits jetzt hochwertige Praktika anbieten. Wir Grüne sehen das Qualitätssiegel als einen wichtigen Vorstoß, der allerdings um eine Registrierungspflicht und um einheitliche und transparente Kriterien ergänzt werden muss, um wirklich effektiv sein zu können. Seit 2011 gibt es das erste Gütesigel für Praktika der Österreichischen HochschülerInnenschaft. Das war eine wichtige Initiative, sie gehört aber noch weiter ausgebaut.

Auch die Vorstöße der EU-Kommission bestätigen  die von uns seit Jahren eingeforderte stärkere Verantwortung der Ausbildungsinstitutionen im Dreiecksverhältnis PraktikantIn-Betrieb-Ausbildungseinrichtung, als ein wichtiges Element, die Qualität der Praktika in Österreich zu verbessern und die Ausbeutung junger Menschen zu verhindern. Denn dort, wo die Ausbildungsinstitution auf die Qualität der Praktika achtet und  eine transparente Angebotsstruktur gewährleistet, wie etwa bei vielen Fachhochschulen der Fall, sind die Praktika in der Regel auch qualitativ hochwertiger und fair ausgestaltet.

 Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert – in Kooperation mit der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur – eine Qualitätsdatenbank für Pflichtpraktika zu entwickeln und diese im Internet öffentlich zugängig zu machen.

 Die Datenbank soll:

·        neben der verpflichtenden Registrierung aller Pflichtpraktikumsstellen eine Qualitätsbewertung und eine Black List (schwarze Schafe versus gute Anbieter)

·           und eine begleitende anonyme Evaluierung durch die PraktikantInnen (Zufriedenheit, Lernerfolg, Arbeitsbedingungen, Entgelt etc.) beinhalten.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss  vorgeschlagen.