45/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.11.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Dr. Nachbaur, Schenk

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend „Verfassungsrechtlicher Schutz vor „Zwangsenteignungen“ der Österreicherinnen und Österreicher zur Krisenbewältigung“

 

Der Internationale Währungsfonds (IWF) erläutert in seinem Bericht Fiscal Monitor Oktober 2013 sehr klar, welche Vorstellungen bzw. Lösungsvorschläge er in Hinblick auf die Schuldenreduktion für einige EU-Staaten in Planung hat. Der Akzeptanzproblematik seines Vorhabens ist er sich bewusst, indem die Fragestellungen betont vorsichtig formuliert und die Lösungsansätze lediglich als theoretisches „Gedankenspiel“ getarnt werden.

Beispielhaft nennt der IWF eine einmalige Abgabe in der Höhe von 10% für alle Haushalte für 15 EU-Staaten. Für den IWF liegt der „Charme“ dieser Abgabe darin, dass, wenn diese vor einer möglichen Steuerflucht eingehoben würde und glaubhaft gemacht werden könne, diese Abgabe einmalig sei, die Bürger/innen nicht irritiert wären, sondern vielmehr einige diese Steuer sogar als fair empfänden. Damit liefert der IWF gleich die psychologisch begründete Gebrauchsanweisung zur Umsetzung mit. Der Zynismus des IWF gipfelt dann in der Aussage, dass in Deutschland und Japan nach dem Ersten und Zweiten Weltkrieg mit solchen Abgaben erstaunlich viel Erfahrung gemacht worden sei. [1] Die Schulden von 15 EU-Staaten, darunter auch Österreich, könne man damit auf das Vorkrisenniveau von 2007 bringen.

 

Nationalbankchef Ewald Nowotny meint zu den „Gedankenspielen“ des IWF, dass es sich dabei um wirtschaftspolitische Verfahren handle, die in Kriegs- oder Nachkriegszeiten von Bedeutung waren.[2]

Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer glaubt zwar nicht, dass eine solche Steuer in Österreich umsetzbar wäre, schließt aber ähnlich gelagerte „Budgetsanierungsmaßnahmen“ nicht völlig aus.

 

„Das Vertrauen der Menschen wäre erschüttert, das könne niemand wollen, erklärte er in einem ORF-Interview. Prinzipiell wäre es aber möglich, dass die heimischen Politiker zwecks Budgetsanierung Ersparnisse anzapfen. Die Steuer dürfte aber nicht in einer Höhe eingeführt werden, die einer Enteignung gleichkomme, so Mayer.“[3]

 

Und nun soll es - werden die Vorstellungen des IWF verwirklicht - endlich ans Eingemachte der Österreicher/innen gehen, nämlich an deren Sparbücher. RZB-Chef Walter Rothensteiner meint dazu richtigerweise, „angespartes Kapital ist das Eigentum der Sparer und muss daher sicher sein."


Schon auf Zypern gab es bekanntlich einen „Versuchsballon“, der erst im letzten Moment abgemildert wurde. Ursprünglich sah das Zypern-Modell zur Sanierung maroder Banken nämlich eine einmalige Stabilitätsabgabe auf inländische und ausländische Bankeinlagen in Höhe von 6,75% für Einlagen unter € 100 000.- und 9,9% für Einlagen über € 100.000.- vor. „Durchziehen“ wollte man das Ganze übers Wochenende, um so die Kontoinhaber/innen am folgenden Montag vor vollendete Tatsachen zu stellen. Erst nach massiven Protesten, die sich nicht nur auf Zypern beschränkten, blieb die Sicherung der Einlagen bis zu € 100.000.- unangetastet.

 

In Kombination mit den „Schulden-Steuern“-befürwortenden Aussagen führender SPD-Vertreter in Deutschland sowie der anhaltenden Vermögenssteuerideen der SPÖ in Österreich, bleibt alles in allem erhebliche Verunsicherung bei den Österreicherinnen und Österreicher zurück.

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 
 
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
 
 
Der Nationalrat wolle beschließen:
 

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, durch den die österreichischen Bürgerinnen und Bürger vor staatlichen „Enteignungsmaßnahmen“ beispielsweise in Form einer einmaligen Sondersteuer bzw. Zwangsabgabe auf Vermögen verfassungsrechtlich geschützt werden.“ 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen

 

 

 

Wien, am 20.11.2013



[1] Fiscal Monitor Oct. 2013 (International Monetary Fund) S.49

[2] Die Presse" vom 06.11.2013

[3] Vorarlberger Nachrichten" vom 06.11.2013