47/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.11.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Hagen

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend „Einführung einer 15-Tages-Vignette“

 

Österreich ist eins der beliebtesten Tourismusländer in Europa. Die meisten Gäste bleiben zumindest 14 Tage in Österreich, um hier ihren Urlaub zu verbringen.

 

Dadurch, dass die Benutzung der Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich für ein- und mehrspu-rige Kraftfahrzeuge bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen der Vignettenpflicht unterliegt, müssen Besucher - welche in Österreich ihren Urlaub verbringen möchten – Vignetten lösen.

 

Derzeit kann man Zehntages-, Zweimonats- und Jahresvignetten lösen, was aber nicht den Bedürfnissen der LenkerInnen von ein- und mehrspurigen Fahrzeugen entspricht. Durch ein Verbleiben in Österreich von mehr als zehn Tagen, wie zB im Urlaub, werden Gäste benachteiligt und dazu genötigt mindestens zwei Zehntages- oder eine Zweimonatsvignetten zu kaufen. Was dazu führt, dass die Urlauber auf Bundes-, Landes und Gemeindestraßen ausweichen, was wiederum zu einem enormen Verkehrsaufkommen auf genau diesen Verkehrswegen führt. Vor allem in den ländlichen Gemeinden leidet die betroffene Bevölkerung an diesem Verkehrsaufkommen.

 

Durch die Einführung einer 15-Tages-Vignette anstatt einer Zehntagesvignette für ein- und mehrspurige Fahrzeuge würde hier den Tourismusgästen insofern entgegengekommen, dass diese lediglich eine Vignette zu lösen hätten. Der Preis einer solchen Vignette sollte an die Preise zu den Zweimonats- und Jahresvignetten im Verhältnis angeglichen werden.

 

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technik wird aufgefordert, dem Nationalrat ehest-möglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher die Einführung einer 15-Tages-Vignette anstatt ei-ner 10-Tages-Vignette für einspurige und mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren höchst zulässiges Gesamtgewicht nicht mehr als 3,5 Tonne beträgt, vorsieht.“

 

Wien, am 20. November 2013

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verkehrsausschuss ersucht.