51/A XXV. GP
Eingebracht am 20.11.2013
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ein Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz
1992 geä
ANTRAG
der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz 1992 geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz 1992 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz 1992 geändert wird
Das AMA-Gesetz 1992, BGBl. Nr. 376/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 177/2013 wird wie folgt geändert:
§ 3 (1) Z 2 lautet:
„2. Maßnahmen zur Qualitätssteigerung, wie insbesondere Entwicklung und Anwendung von Qualitätsrichtlinien für agrarische Produkte und daraus hergestellte Verarbeitungserzeugnisse sowie eine gentechnikfreie Produktion,“
Begründung:
Die gentechnikfreie Produktion ist ein großes Anliegen der österreichischen KonsumentInnen und sollte im AMA-Gesetz Berücksichtigung finden.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.