54/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.11.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Reduktion der Ko-Finanzierungserfordernisse bei den Wohnbauförderungsmitteln aus dem Konjunkturpaket

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Der Wohnungsbedarf ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, was zu erheblichen Preissteigerungen im privaten Mietenbereich führte. Deshalb bekannten sich alle Regierungsmitglieder zu einer Erhöhung der Wohnbaugelder aus dem Erlös der Versteigerung der Mobilfunkfrequenzen. Diese erbrachte über 2 Milliarden. Im Konjunkturpaket  (BGBl.  I  Nr.  165/2013)  wurde den Ländern für die notwendigen Schaffung von zusätzlichem Wohnraum  276 Mio. Euro zusätzlich an Wohnbaugeldern versprochen.

 

Im Gegensatz dazu ist die jährliche Bauleistung von geförderten Mietwohnungen in den letzten Jahren stark zurückgegangen:  In  den  Jahren  2005  bis  2009  wurde beispielsweise die  Errichtung  von  durchschnittlich  2.047 Mietwohnungen pro Jahr seitens des Landes Oberösterreich gefördert, seit 2010 sind es im Durchschnitt jährlich  nur  mehr  1.649.  In  den  letzten  drei  Jahren  wurden  somit  über  1.000  Wohneinheiten weniger errichtet als in den Jahren zuvor.

 

Eine höhere Bauleistung würde sich aber nicht nur auf den Wohnungsbedarf, sondern auch auf die steigenden Mietpreise positiv auswirken. Zum einen senkt ein höheres Angebot an verfügbarem Wohnraum  die  Nachfrage  und  dämmt  damit  die  galoppierende  Preisentwicklung  am  privaten Wohnungsmarkt  ein.  Zum  anderen  arbeitet  der  gemeinnützige  Wohnungssektor  nicht  gewinn-orientiert  wie  der  private,  sondern  dient  dem  Gemeinwohl.  Das  zeigt  sich  deutlich  in  einer Erhebung  des  Österreichischen  Instituts  für  Wirtschaftsforschung  (WIFO),  wonach  von  2005  bis 2011  die  privaten  Mieten  um  27,9  Prozent  gestiegen  sind,  wogegen  die  Mieten  gemeinnütziger Bauvereinigungen lediglich um 13,4 Prozent (VPI: 13,1 %) zugenommen haben.  Eine  Wohnbauoffensive  würde  zudem  den  heimischen  Bausektor  konjunkturell  beleben. 


 

Insbesondere  die  Baubranche  hatte  österreichweit  im  März  2013  einen enormen  Anstieg  an  Arbeitslosen  von  27,2  Prozent  im  Vergleich  zum  Vorjahresmonat  zu verzeichnen  –  in  Oberösterreich  war  die  prozentuelle  Steigerung  mit  38,4  Prozent  im  Hochbau sogar noch deutlich höher. Wenn auch ein Teil davon auf die schlechte Witterung zurückzuführen ist, so belegen auch die Daten der vorigen Monate starke Steigerungen der Arbeitslosigkeit in der Bauwirtschaft.

 

Mit  seinem  kürzlich  in  Kraft  getretenen  Konjunkturpaket  (BGBl.  I  Nr.  165/2013)  unterstützt  der Bund die Länder bei der notwendigen Schaffung von zusätzlichem Wohnraum, indem er für den öffentlichen Wohnbau bis zu 276 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung stellt. Dazu erforderlich wäre allerdings eine Ko-Finanzierung  durch die Bundesländer, z.B. seitens  des  Landes  Oberösterreich  in  Höhe  von  100,35  Mio.  Euro.  Die Ko-Finanzierungserfordernisse sind so hoch angesetzt, dass die im Konjunkturpaket in Aussicht gestellten 276 Mio. Euro de facto nicht abgerufen und dem Wohnbau zugeführt werden können.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

„Die Bundesregierung wird entsprechend ihrer eigenen Zusage im Rahmen des Konjunkturpakets aufgefordert, dem Wohnbau 276 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen, ohne die Budgets der Bundesländer durch unrealistisch hohe Ko-Finanzierungserfordernisse zu belasten.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss  vorgeschlagen.