54/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 20.11.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
betreffend Reduktion der Ko-Finanzierungserfordernisse bei den Wohnbauförderungsmitteln aus dem Konjunkturpaket
BEGRÜNDUNG
Der Wohnungsbedarf ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, was zu erheblichen Preissteigerungen im privaten Mietenbereich führte. Deshalb bekannten sich alle Regierungsmitglieder zu einer Erhöhung der Wohnbaugelder aus dem Erlös der Versteigerung der Mobilfunkfrequenzen. Diese erbrachte über 2 Milliarden. Im Konjunkturpaket (BGBl. I Nr. 165/2013) wurde den Ländern für die notwendigen Schaffung von zusätzlichem Wohnraum 276 Mio. Euro zusätzlich an Wohnbaugeldern versprochen.
Im Gegensatz dazu ist die jährliche Bauleistung von geförderten Mietwohnungen in den letzten Jahren stark zurückgegangen: In den Jahren 2005 bis 2009 wurde beispielsweise die Errichtung von durchschnittlich 2.047 Mietwohnungen pro Jahr seitens des Landes Oberösterreich gefördert, seit 2010 sind es im Durchschnitt jährlich nur mehr 1.649. In den letzten drei Jahren wurden somit über 1.000 Wohneinheiten weniger errichtet als in den Jahren zuvor.
Eine höhere Bauleistung würde sich aber nicht nur auf den Wohnungsbedarf, sondern auch auf die steigenden Mietpreise positiv auswirken. Zum einen senkt ein höheres Angebot an verfügbarem Wohnraum die Nachfrage und dämmt damit die galoppierende Preisentwicklung am privaten Wohnungsmarkt ein. Zum anderen arbeitet der gemeinnützige Wohnungssektor nicht gewinn-orientiert wie der private, sondern dient dem Gemeinwohl. Das zeigt sich deutlich in einer Erhebung des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO), wonach von 2005 bis 2011 die privaten Mieten um 27,9 Prozent gestiegen sind, wogegen die Mieten gemeinnütziger Bauvereinigungen lediglich um 13,4 Prozent (VPI: 13,1 %) zugenommen haben. Eine Wohnbauoffensive würde zudem den heimischen Bausektor konjunkturell beleben.
Insbesondere die Baubranche hatte österreichweit im März 2013 einen enormen Anstieg an Arbeitslosen von 27,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat zu verzeichnen – in Oberösterreich war die prozentuelle Steigerung mit 38,4 Prozent im Hochbau sogar noch deutlich höher. Wenn auch ein Teil davon auf die schlechte Witterung zurückzuführen ist, so belegen auch die Daten der vorigen Monate starke Steigerungen der Arbeitslosigkeit in der Bauwirtschaft.
Mit seinem kürzlich in Kraft getretenen Konjunkturpaket (BGBl. I Nr. 165/2013) unterstützt der Bund die Länder bei der notwendigen Schaffung von zusätzlichem Wohnraum, indem er für den öffentlichen Wohnbau bis zu 276 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung stellt. Dazu erforderlich wäre allerdings eine Ko-Finanzierung durch die Bundesländer, z.B. seitens des Landes Oberösterreich in Höhe von 100,35 Mio. Euro. Die Ko-Finanzierungserfordernisse sind so hoch angesetzt, dass die im Konjunkturpaket in Aussicht gestellten 276 Mio. Euro de facto nicht abgerufen und dem Wohnbau zugeführt werden können.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird entsprechend ihrer eigenen Zusage im Rahmen des Konjunkturpakets aufgefordert, dem Wohnbau 276 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen, ohne die Budgets der Bundesländer durch unrealistisch hohe Ko-Finanzierungserfordernisse zu belasten.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.