55/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.11.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Werner Kogler, Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend angemessene budgetäre Ausstattung des Rechnungshofs

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Der Rechnungshof hat im Rahmen der Budgetverhandlungen 2012 vergeblich darauf hingewiesen, dass ab dem Jahre 2013 die Mittel zur Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben nicht mehr ausreichen. So muss auf Grund der neuen gesetzlichen Bestimmungen seit diesem Jahr der Dienstgeberbeitrag direkt vom Rechnungshof abgeführt werden. Da sein Budget nicht im gleichen Ausmaß erhöht wurde, stellt das eine indirekte Kürzung der für Prüfungen und andere Aufgaben vorgesehenen Mittel dar.

Andererseits wurden die Aufgaben des Rechnungshofs erweitert, ohne dass er dafür zusätzliche Mittel erhielt. Das betrifft die Gemeindeprüfungen, die Kontrollaufgaben aus dem Parteiengesetz, die sehr personalaufwändigen Aufgaben im Rahmen des Medientransparenzgesetzes, zusätzliche Aufgaben auf Grund der Haushaltsrechtsreform und den EU-Stabilitätspakten. Weitere Aufgaben sind auf Grund der neuen finanz­poli­tischen Architektur Europas zu erwarten. Darüber hinaus soll der Rechnungshof mit Aufgaben im Zusammenhang mit dem Spekulationsverbot beschäftigt werden.

All das wird dazu führen, dass der Rechnungshof seine Prüfungstätigkeit einschränken muss. Das ist für das Parlament, das laut Verfassung für die Kontrolle der Regierung zuständig ist und dessen wichtigste Informationsquelle für diese Aufgabe der Rechnungshof und dessen Prüfberichte darstellen, inakzeptabel.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die sicherstellt, dass dem Rechnungshof der Mehraufwand durch den neu abzuführenden Dienstgeberbeitrag und die zusätzlichen Aufgaben abgegolten wird.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Budgetausschuss  vorgeschlagen.