60/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.11.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Mag. Hauser

und weiterer Abgeordneter

betreffend die längst überfällige Erhöhung der Nationalparkförderung

 

 

 

Am 9. Oktober 1991 wurde vom Tiroler Landtag, getragen von einer breiten politischen Basis, das Tiroler Nationalparkgesetz Hohe Tauern beschlossen. Es trat mit 1. Jänner 1992 in Kraft.

 

Bislang flossen laut VA folgende Bundesmittel an den Nationalparkfonds:

 

 

 

 

1992

€ 726.728

 

 

1993

€ 726.728

 

 

1994

€ 733.996

 

 

1995

€ 733.996

 

 

1996

€ 733.996

 

 

1997

€ 733.996

 

 

1998

€ 733.996

 

 

1999

€ 733.996

 

 

2000

€ 733.996

 

 

2001

€ 733.996

 

 

2002

€ 733.996

 

 

2003

€ 733.996

 

 

2004

€ 733.996

 

 

 

 

2005

€ 852.500

 

 

Mehrkostenanteil Bund für Verträge zur

IUCN-Anerkennung

2006

€ 852.452

 

 

2007

€ 852.500

 

 

2008

€ 852.500

 

 

2009

€ 860.986

 

 

2010

€ 860.986

 

 

2011

€ 860.986

 


Die Förderungen sind also bislang nur äußerst geringfügig und dann einmal wegen der Mehrkosten für die IUCN-Anerkennung angehoben worden. Eine laufende Anpassung an den Verbraucherpreisindex ist unterblieben. Das hatte bereits im Vorjahr einen Realverlust bei den Bundesmittel von mehr als der Hälfte zur Folge.

Für das Schutzgebiet und die Parkregion müssen aber rasch mehr Mittel aufgebracht werden; auch zur touristischen Weiterentwicklung und zur besseren touristischen Vermarktung der Nationalparkregion. § 15 des Nationalparkgesetzes nennt als Ziele der Förderung unter anderem Vorhaben, die dem naturnahen Tourismus dienen.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Das zuständige Mitglied der Bundesregierung wird aufgefordert, mit dem Bundesminister für Finanzen in Verhandlungen zu treten, um eine Valorisierung der Bundesförderung für den Tiroler Anteil am Nationalpark Hohe Tauern sicherzustellen, wodurch sich eine Erhöhung um weit mehr als die Hälfte der derzeitigen Förderungsmittel ergibt.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.