62/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.11.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr.in Gabriela Moser, Georg Willi, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Transparenz statt Geheimnistuerei bei der Schließung von Postgeschäftsstellen

 

 

 

Die Grünen haben bereits anlässlich der Beschlussfassung des Postmarktgesetzes im Herbst 2009 dessen zahlreiche Schwachpunkte aufgezeigt – vgl. die „Abweichende persönliche Stellungnahme gemäß § 42 Abs. 5 GOG der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Mag. Birgit Schatz und Mag. Christiane Brunner zum Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (319 d.B.) über das Bundesgesetz, mit dem ein Postmarktgesetz erlassen und das KommAustria-Gesetz geändert wird (459 d.B.)“ vom 12.11.2009.

 

Besonders kritikwürdig waren und sind die einseitig dem Unternehmen Post AG eingeräumten großzügigen Spielräume bei Geschäftsstellenschließungen und Universaldienst, die zulasten der Postkundinnen und Postkunden gehen.

 

Es ist nach den Schließungswellen der letzten Jahre insbesondere in periphereren ländlichen Regionen massiv in Frage gestellt, ob die grundlegende Zielsetzung des Postmarktgesetzes in der Praxis eingehalten wird (PMG § 1. (1) „Dieses Bundesgesetz soll gewährleisten, dass der Bevölkerung und der Wirtschaft vielfältige, preiswerte und qualitativ hochwertige Postdienste angeboten werden. Es soll insbesondere a) für die Bevölkerung im gesamten Bundesgebiet eine ausreichende und preiswerte Grundversorgung mit Postdiensten (Universaldienst) gewährleisten (…)“

Fälle wie jüngst im Tannheimer Tal (Außerfern, Bezirk Reutte/Tirol) lassen sich mit dieser Vorgabe und mit dem Höchst-Entfernungs-/Zeitkriterium (10 km in 10 Minuten) des PMG für die Erreichbarkeit der nächsten Geschäftsstelle kaum in Deckung bringen. Da den betroffenen Gemeinden jedoch vom Gesetz der Weg zu einer VWGH-Überprüfung gegen die Nichtuntersagung einer Post-Geschäftsstellen-Schließung nicht eröffnet wird, lässt sich die Frage der Rechtmäßigkeit kaum klären.

 

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt waren die mangelnden Transparenzvorgaben des Gesetzes für die Entscheidungen und Entscheidungsgrundlagen.

Erst seit 1.1.2011 werden zumindest die Bescheide zu „Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung“ von der Regulierungsbehörde veröffentlicht.


Nach wie vor werden aber

·         offensichtlich nicht alle Entscheidungen gemäß § 7 PMG veröffentlicht;

·         die zugrundeliegenden Prüfungsberichte der RTR und Gutachten von (Amts)Sachverständigen nicht offengelegt;

·         die Stellungnahmen gemäß § 43 PMG des Post-Geschäftsstellenbeirats – der nach wie vor ohne VertreterInnen der PostkundInnen tagt - nicht veröffentlicht;

·         keine Informationen über Art und Umfang der „freien Würdigung“ dieser Stellungnahmen durch die Post-Control-Kommission der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere die zuständige Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, die bisherige Intransparenz vieler behördlicher Entscheidungen und Entscheidungsgrundlagen im Bereich der Post umgehend zu beenden und insbesondere für die

·         Veröffentlichung aller Entscheidungen gemäß § 7 PMG,

·         Offenlegung der den Entscheidungen gemäß § 7 PMG zugrundeliegenden, Prüfungsberichte der RTR und Gutachten von (Amts)Sachverständigen,

·         Veröffentlichung der Stellungnahmen gemäß § 43 PMG des Post-Geschäftsstellenbeirats,

·         Information der Öffentlichkeit über Art und Umfang der „freien Würdigung“ dieser Stellungnahmen durch die Post-Control-Kommission

Sorge zu tragen.

Die Entwürfe allfällig dafür erforderlicher Gesetzesänderungen sollen dem Nationalrat bis spätestens 31.12.2013 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss  vorgeschlagen.