63/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 20.11.2013
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Aufstockung der Mittel humanitärer Hilfe und unbürokratische Soforthilfe im Katastrophenfall
Aufstockung der Mittel humanitärer Hilfe und unbürokratische Soforthilfe im Katastrophenfall
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde
betreffend Aufstockung der Mittel humanitärer Hilfe und unbürokratische Soforthilfe im Katastrophenfall
BEGRÜNDUNG
Der Auslandskatastrophenfonds ist zurzeit
jährlich mit 5 Millionen Euro dotiert. Angesichts der Tatsache, dass zig
Millionen Menschen jährlich von Naturkatastrophen betroffen sind oder Opfer
von Krieg und Konflikten werden, ist es dringend geboten den Auslandskatastrophenfonds
auf insgesamt 20 Millionen Euro aufzustocken. Solidarität und
Unterstützung sind in der österreichischen Bevölkerung stark
ausgeprägt. An einem einzigen Tag wurden 2011 alleine über
„Nachbar in Not“
3,5 Millionen Euro für die furchtbare Hungerkatastrophe am Horn von Afrika
von den Österreichern und Österreicherinnen gespendet. Die
Aufstockung des Auslandskatastrophenfonds würde nicht nur Österreichs
Unterstützung für die Opfer von Katastrophen ausdrücken, sie wäre
auch eine Anerkennung der traurigen Tatsache, dass diese Katastrophen leider
keine einmaligen Ausnahmefälle sind und die internationale Gemeinschaft
schnell und effektiv zu Hilfe kommen muss. Dabei sollte auch Österreich dringend
auch die sogenannten stillen Krisen, abseits der internationalen
Katastrophenberichterstattung, stärker ins Auge fassen. Das Rote Kreuz
geht davon aus, dass im Jahr 2015 schätzungsweise 375 Millionen Menschen
pro Jahr von klimabedingten Katastrophen betroffen sein werden.
Die Strukturen des österreichischen Auslandskatastrophenfonds (AKF) sind nicht für schnelle Entscheidungen ausgelegt. Der notwendige Ministerratsbeschluss, selbst für Ersthilfen in der Höhe von einigen hunderttausend Euro, ist in der Praxis zu umständlich und verzögert die Entscheidungsfindung. Genauso wie international tätige Organisationen in 2-3 Tagen Soforthilfe leisten können, sollte auch die österreichische Regierung in der Lage sein, schnell zu handeln.
Ein im Außenministerium im Rahmen des
AKF angelegtes Soforthilfeinstrument, das kurzfristig Beträge in der
Höhe von bis zu 1,5 Millionen Euro vergeben kann, soll gerade in den
ersten Tagen nach einer Katastrophe den Beginn der Hilfsmaßnahmen sowohl
auf internationaler Ebene innerhalb der Vereinten Nationen, als auch für
die nationalen Nichtregierungsorganisationen unterstützen und Opfern von
Katastrophen die österreichische Solidarität versichern.
Ein kompliziert ausgestalteter und deutlich zu niedrig dotierter
Auslandkatastrophenfonds verhindert, dass Österreich auf internationaler
Ebene als proaktiver Akteur auftritt. Der Vergleich mit anderen
europäischen Ländern (Niederlande, Deutschland, Schweiz,
Dänemark, Schweden, etc.), aber auch die gemeinsamen Forderungen der österreichischen
NGOs (http://www.globaleverantwortung.at/start.asp?ID=253017) mit viel praktischer Erfahrung in der
Katastrophenhilfe, belegen die klare Notwendigkeit zu handeln und den Auftrag
an die neue Bundesregierung ein verlässlicher, langfristiger und
kooperativer internationaler Partner in der Humanitären Hilfe zu werden -
gemeinsam mit den vielen engagierten Menschen und Organisationen in Österreich.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Mittel des Auslandskatastrophenfonds auf 20 Millionen Euro pro Jahr zu erhöhen und mit einem Soforthilfeinstrument im Außenministerium die Möglichkeit einer schnellen, unbürokratischen und effektiven Erstunterstützung in der Höhe von bis zu 1,5 Millionen Euro ohne Ministerratsbeschluss zu schaffen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.