63/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.11.2013
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Aufstockung der Mittel humanitärer Hilfe und unbürokratische Soforthilfe im Katastrophenfall

Aufstockung der Mittel humanitärer Hilfe und unbürokratische Soforthilfe im Katastrophenfall

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Aufstockung der Mittel humanitärer Hilfe und unbürokratische Soforthilfe im Katastrophenfall

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Der Auslandskatastrophenfonds ist zurzeit jährlich mit 5 Millionen Euro dotiert. Angesichts der Tatsache, dass zig Millionen Menschen jährlich von Naturkatastrophen betroffen sind oder Opfer von Krieg und Konflikten werden, ist es dringend geboten den Auslandskatastrophenfonds auf insgesamt 20 Millionen Euro aufzustocken. Solidarität und Unterstützung sind in der österreichischen Bevölkerung stark ausgeprägt. An einem einzigen Tag wurden 2011 alleine über „Nachbar in Not“
3,5 Millionen Euro für die furchtbare Hungerkatastrophe am Horn von Afrika von den Österreichern und Österreicherinnen gespendet. Die Aufstockung des Auslandskatastrophenfonds würde nicht nur Österreichs Unterstützung für die Opfer von Katastrophen ausdrücken, sie wäre auch eine Anerkennung der traurigen Tatsache, dass diese Katastrophen leider keine einmaligen Ausnahmefälle sind und die internationale Gemeinschaft schnell und effektiv zu Hilfe kommen muss. Dabei sollte auch Österreich dringend auch die sogenannten stillen Krisen, abseits der internationalen Katastrophenberichterstattung, stärker ins Auge fassen. Das Rote Kreuz geht davon aus, dass im Jahr 2015 schätzungsweise 375 Millionen Menschen pro Jahr von klimabedingten Katastrophen betroffen sein werden.

 

Die Strukturen des österreichischen Auslandskatastrophenfonds (AKF) sind nicht für schnelle Entscheidungen ausgelegt. Der notwendige Ministerratsbeschluss, selbst für Ersthilfen in der Höhe von einigen hunderttausend Euro, ist in der Praxis zu umständlich und verzögert die Entscheidungsfindung. Genauso wie international tätige Organisationen in 2-3 Tagen Soforthilfe leisten können, sollte auch die österreichische Regierung in der Lage sein, schnell zu handeln.


Ein im Außenministerium im Rahmen des AKF angelegtes Soforthilfeinstrument, das kurzfristig Beträge in der Höhe von bis zu 1,5 Millionen Euro vergeben kann, soll gerade in den ersten Tagen nach einer Katastrophe den Beginn der Hilfsmaßnahmen sowohl auf internationaler Ebene innerhalb der Vereinten Nationen, als auch für die nationalen Nichtregierungsorganisationen unterstützen und Opfern von Katastrophen die österreichische Solidarität versichern.

Ein kompliziert ausgestalteter und deutlich zu niedrig dotierter Auslandkatastrophenfonds verhindert, dass Österreich auf internationaler Ebene als proaktiver Akteur auftritt. Der Vergleich mit anderen europäischen Ländern (Niederlande, Deutschland, Schweiz, Dänemark, Schweden, etc.), aber auch die gemeinsamen Forderungen der österreichischen NGOs (
http://www.globaleverantwortung.at/start.asp?ID=253017) mit viel praktischer Erfahrung in der Katastrophenhilfe, belegen die klare Notwendigkeit zu handeln und den Auftrag an die neue Bundesregierung ein verlässlicher, langfristiger und kooperativer internationaler Partner in der Humanitären Hilfe zu werden - gemeinsam mit den vielen engagierten Menschen und Organisationen in Österreich.


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Mittel des Auslandskatastrophenfonds auf 20 Millionen Euro pro Jahr zu erhöhen und mit einem Soforthilfeinstrument im Außenministerium die Möglichkeit einer schnellen, unbürokratischen und effektiven Erstunterstützung in der Höhe von bis zu 1,5 Millionen Euro ohne Ministerratsbeschluss zu schaffen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss  vorgeschlagen.