64/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.11.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Strache, DI Deimek, DDr. Fuchs

und weiterer Abgeordneter

betreffend goldener Schutzmechanismus für unsere Heimat

 

 

 

Gold ist ein weltweit akzeptiertes Tauschmittel. Als strategischem Rohstoff kommt Gold besondere Bedeutung zu, die durch die anhaltende Finanz-, Wirtschafts- und Eurokrise nochmals untermauert wird. Die von der Oesterreichischen Nationalbank verwalteten Goldreserven der Österreicherinnen und Österreicher betragen derzeit 280 Tonnen. Gelagert wird es großteils nicht im Inland. 80 Prozent lagern in London, lediglich jeder sechste Barren liegt in Österreich und der Rest befindet sich in unserem Nachbarland, der Schweiz.

 

Unzählige Eurorettungsgipfel und Konsolidierungsmaßnahmen für wirtschaftlich in Bedrängnis geratene Mitglieder der Währungsunion sowie die Etablierung des Eurorettungsschirmes EFSF und des Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM zeigen, dass die Gemeinschaftswährung kaum mit realen Werten hinterlegt ist. Gold könnte in diesem Kontext zur nachhaltigen währungspolitischen und finanziellen Absicherung Österreichs beitragen - ein goldener Stabilitätsmechanismus für unsere Heimat anstatt einer europäischen Schuldenunion. Doch um im Ernstfall auf die Goldreserven tatsächlich zugreifen zu können, muss es zur Gänze und in physischer Form auf österreichischem Hoheitsgebiet gelagert werden. Die Deutsche Bundesbank hat diesen Weg bereits eingeschlagen und setzt auf inländische Lagerung. Österreichs Notenbanker und deren Goldlagerkonzept verharren derweil in den Paradigmen des Kalten Krieges.

 

Der wankende Euro scheint Gold als politische Spielmasse interessant zu machen. Einflussreiche Strömungen dachten bereits die Schaffung goldgedeckter Eurobonds an. Dies ist völlig abzulehnen. Die Goldreserven zählen zur glänzenden Leistungsbilanz unserer Heimat und seiner Menschen. Das letzte Tafelsilber der Republik darf nicht auf dem Altar der Eurorettung geopfert werden. Es ist dafür zu sorgen, dass etwa die Europäische Zentralbank oder andere europäische Institutionen keinerlei Zugriffsrechte auf die staatlichen Goldreserven haben und dies für die Zukunft auszuschließen ist. Österreich soll mit realen Werten vor spekulativen Finanzmärkten geschützt werden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere die zuständige Bundesministerin für Finanzen werden aufgefordert, folgende Forderungen umzusetzen:

 

 

 

1.    Die Oesterreichische Nationalbank hält ausschließlich physisches Gold.

2.    Das Gold der Oesterreichischen Nationalbank wird zur Gänze und in physischer Form in Österreich dauerhaft gelagert.

3.    Goldleihegeschäfte werden der Oesterreichischen Nationalbank verboten.

4.    Die Oesterreichische Nationalbank darf kein Gold verkaufen.

5.    Der Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank muss dem Finanzausschuss des Parlamentes jedes zweite Quartal über die Goldpolitik berichterstatten.

6.    Goldbestände der Oesterreichischen Nationalbank müssen einmal pro Kalenderjahr in Augenschein genommen werden, dies hat durch eine Kommission vorgenommen zu werden, die sich aus einem Mitarbeiter der Treasury-Abteilung der Oesterreichische Nationalbank, je einem der im Hauptausschuss vertretenen Fraktionen und einem qualifizierten Mitarbeiter des Rechnungshofes zusammensetzt.

7.    Das Gold der Oesterreichischen Nationalbank darf nicht für Maßnahmen zur Eurorettung herangezogen oder in irgendeiner Art dafür belehnt und verpfändet werden.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.