68/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 03.12.2013
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schenk,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend erforderliche finanzielle Mittel für den Rechnungshof

 

 

Der Rechnungshof hat zusätzliche Kompetenzen übertragen bekommen (Prüfung von Parteispenden, der politischen Inserate im Rahmen des Medientransparenzgesetzes, Aufgaben im Rahmen der Haushaltsrechtsreform und des Stabilitätspakts, Gemeindeprüfungen ab 10 000 Einwohner), aber zeitgleich weniger Budget zur Verfügung, da ab 2013 die Dienstgeberbeiträge aus dem RH-Budget zu tragen sind.

 

Das ist das Ergebnis, wenn die zu kontrollierenden die Kontrolle kürzen und so die Kontrollfunktion massiv blockieren. Der Rechnungshof selbst hat seine Hausaufgaben gemacht, Rücklagen angespart und eine deutliche Output-Steigerung bei gleichen Kosten erreicht. Doch wenn es zu keiner Mittelerhöhung kommt, wird dies zu einer Einschränkung der Kernaufgabe des Rechnungshofs führen, nämlich der Reduktion der Gebarungsüberprüfungen.

 

Kann es sich der Gesetzgeber tatsächlich leisten, auf die Reduktion von Kontroll- und Beratungstätigkeit des Rechnungshofs zu verzichten?

 

Der fehlende politische Wille den Rechnungshof entsprechend finanziell auszustatten und dadurch eine Reduktion an Prüfungen zu bewirken, kann als Statement verstanden werden, ein Statement gegen Transparenz und effiziente Einsparungen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird dringend aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die sicherstellt, dass dem Rechnungshof der selbst zu erstattende Dienstgeberbeitrag und Mehraufwand durch zusätzliche Aufgabenbereiche und Kompetenzerweiterung finanziell abgegolten wird.“

 

 

In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Rechnungshof-Ausschuss vorgeschlagen.