72/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 03.12.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Peter Wurm, Harald Jannach, DDr. Hubert Fuchs

und weiterer Abgeordneter

betreffend Umsatzsteuerpflicht für landwirtschaftliche Pensionspferdehaltung

 

 

 

Mit 1. Jänner 2014 werden für die Pensionspferdehaltung auch bei landwirtschaftlichen Betrieben – wie seit 2012 für regelbesteuerte Pferdebetriebe – 20 Prozent Umsatzsteuer fällig. Lediglich Kleinstlandwirte, die nach dem Umsatzsteuergesetz als Kleinunternehmer gelten, sind nicht betroffen.

Die Mehrbelastung durch die Umsatzsteuerpflicht wird nicht nur auf die Landwirte massive Auswirkungen haben, sondern auf die gesamte Wirtschaft. Denn es ist anzunehmen, dass die Einstellpreise entsprechend steigen werden. Die Zahl derer, die sich den Reitsport leisten können, wird sinken.

Herbert Gugganig, Präsident des steirischen Reitsportverbandes, verweist in diesem Zusammenhang auf eine Studie des Industriewissenschaftlichen Instituts: Gemäß dieser Studie wird die Zahl der Pferde um 19.500 sinken. In weiterer Folge gehen laut Studie von bis zu 3.678 Arbeitsplätze verloren – etwa im Reitsporthandel oder bei den Hufschmieden.

Verloren gehen auch Investitionen, die etliche Landwirte getätigt haben, als sie ihren Betrieb auf die Pferdeeinstellung umgerüstet haben. Allein der Bau eines Pferdestalls kostet rund 200.000 Euro. Der mögliche Vorsteuerabzug ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein angesichts der höheren Kosten und der geringeren Nachfrage, die sich durch die Umsatzsteuerpflicht ergeben werden. Für Geräte, Maschinen und Fahrzeuge, die bereits vor über vier Jahren gekauft wurden, besteht überhaupt keine Möglichkeit mehr, die Vorsteuer geltend zu machen. Selbst produzierte Futtermittel sind generell nicht vorsteuerabzugsfähig. Außerdem kommt auf die bisher pauschalierten Betriebe ein großer bürokratischer Aufwand zu.

Gemäß der oben genannten Studie des Industriewissenschaftlichen Instituts würden die Steuer-Mehreinnahmen durch die Umsatzsteuer etwa 66 Millionen Euro jährlich betragen. Die Studienautoren rechnen allerdings mit einem „spürbaren Verlust an gesamtwirtschaftlicher Produktion, Wertschöpfung, Arbeitnehmerentgelten und Beschäftigung“.

Als „Nebeneffekt“ der Mehrbelastung würde Reiten wieder zu einem Privileg der begüterten Klasse. Durchschnittsverdiener könnten sich diesen Luxus nicht mehr leisten, geschweige denn ihren Kindern diesen Sport ermöglichen.

Um den Reitsport weiterhin auch für Nicht-Privilegierte leistbar zu erhalten und die negativen Auswirkungen auf Landwirtschaft und Wirtschaft abzufedern, müssen auf nationaler Ebene Maßnahmen ergriffen werden, etwa durch eine steuerliche Entlastung. Eine Möglichkeit wäre eine entsprechend hohe Vorsteuerpauschale.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, die durch die Umsatzsteuerpflicht ab dem 1. Jänner 2014 für landwirtschaftliche Pensionspferdehaltung auftretenden negativen Effekte, die die wirtschaftliche Existenz der betroffenen Landwirte, die Leistbarkeit des Reitsports und die gesamtwirtschaftliche Produktion samt ihrer Auswirkungen auf Wertschöpfung, Arbeitnehmerentgelte und Beschäftigung bedrohen, durch entsprechende Maßnahmen abzufedern.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.