74/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 03.12.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Nachbaur,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Einrichtung eines staatlichen Schuldenmonitors“

 

Die Schulden der Republik Österreich betragen derzeit schätzungsweise rund € 233 Milliarden, wobei offizielle tagesaktuelle Berechnungen nicht vorhanden sind. Danach erhält jede/r Staatsbürger/in ungefragt Schulden in der Höhe von rund € 31.000.

Für die Bevölkerung ist nur mit sehr großem Aufwand oder gar nicht nachvollziehbar, wie hoch beispielsweise der aktuelle Schuldenstand der Republik Österreich ist, woraus sich die Schulden zusammensetzen, wer die (Haupt-) Verursacher sind, wie der Tilgungsstand ist, wie hoch der Zinsendienst ist und welche Auswirkung bestimmte Vorhaben der Regierung auf die Entwicklung des Schuldenstandes haben. Insbesondere hinsichtlich der Verschuldung der Länder und der Gemeinden ist ein umfassender und rascher Informationszugang so gut wie gar nicht möglich. So müssten die Bürger/innen mühsam sämtliche Budgets und Rechnungsabschlüsse auswerten. Auch sind etwa die Schuldenstände der (Beteiligungs-)Gesellschaften des Bundes, der Länder und Gemeinden über die jeweiligen veröffentlichten Budgets nicht zugänglich. Darüber hinaus ist die finanzpolitische Nachhaltigkeit der einzelnen Initiativen der Bundes- und Länderregierungen für die Bürger/innen nicht im Vorhinein ersichtlich. Die Wirkung der Finanzpolitik verspüren die Bürger/innen meist verspätet, aber dafür umso schmerzlicher.

Im Sinne echter Transparenz muss den Bürger/innen die Möglichkeit geboten werden, sich umfassend, unbürokratisch, rasch und jederzeit über alle Aspekte des aktuellen Schuldenstandes der Republik Österreich samt Länder, Gemeinden, Sozialversicherungsträger und deren ausgelagerten Gesellschaften sowie sonstiger Beteiligungen informieren zu können.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zur Einrichtung eines staatlichen Schuldenmonitors zuzuleiten, der zumindest folgende Punkte beinhaltet:

·         Es wird ein öffentliches und tagesaktuelles Schulden-Monitoring eingerichtet, das für die Bürger/innen via Web-Portal jederzeit zugängig ist.

·         Der Schuldenmonitor verzeichnet die aktuellen Schuldenstände von Bund, Ländern, Gemeinden und  Sozialversicherungsträgern samt deren ausgelagerten Gesellschaften sowie aller relevanten Beteiligungen derselben.


·         Der Schuldenmonitor ist u.a. derart gestaltet,

o    dass sämtliche öffentliche Einrichtungen (inkl. ausgegliederter Unternehmungen)    samt deren tatsächlichen Aushaftungen ausgewiesen werden, und

o    dass  die  finanzpolitischen Entscheidungen des Bundes auf deren Schuldenwirksamkeit hin dargestellt werden.

·         Der Schuldenmonitor wird vom Rechnungshof kontrolliert.

·         Der Rechnungshof berichtet über seine Kontrolltätigkeit dem Nationalrat.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.