75/A XXV. GP

Eingebracht am 03.12.2013
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ANTRAG

gem. § 75 Abs. 1 GOG-NR

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Werner Kogler, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Ministeranklage gemäß Artikel 142 Abs. 2 lit. b B-VG gegen die Bundesministerin für Finanzen Dr. Maria Fekter

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Artikel 51(8) B-VG normiert vier Grundsätze für die Haushaltsführung des Bundes, darunter die „Transparenz“ und "die möglichst getreue Darstellung der finanziellen Lage des Bundes". Diese im Rahmen des neuen Haushaltsrechts verankerten Grundsätze betreffen die Anforderungen an die Beschaffenheit des Budget-, Verrechnungs- und Berichtssystems im weitesten Sinn. Darin enthalten ist auch der Grundsatz der Budgetwahrheit, wonach die Budgetmittel möglichst genau zu veranschlagen sind.

 

Mit dem neuen Haushaltsrecht wurde gleichzeitig die mittelfristige Planung des Haushalts durch das Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) mit Auszahlungsobergrenzen neu geregelt (§12 BHG 2013). Integraler Bestandteil des BFRG ist der Strategiebericht, der den Entwurf des BFRG und dessen Zielsetzungen zu erläutern hat (§14 BHG 2013). In Ausführung zu Art 51(8) B-VG ist in §14 Abs. 2 Z 5 BHG 2013 vorgesehen, dass der Strategiebericht die „Auszahlungsschwerpunkte einschließlich der wesentlichen Abweichungen zum vorangegangenen Bundesfinanzrahmengesetz“ sowie die "erforderlichen Steuerungs- und Korrekturmaßnahmen zur Einhaltung der jeweiligen Obergrenzen" zu enthalten hat.

 

Gemäß §13(2) BHG 2013 sind außerdem „die in den Untergliederungen als Obergrenze festgelegten Auszahlungsbeträge (…) für das folgende Finanzjahr verbindlich.“ Die Auszahlungsobergrenze der UG 46 (Finanzmarktstabilität) des BFRG 2014-2017 ist also für das Jahr 2014 rechtlich verbindlich festgelegt.

 

Der Strategiebericht zum BFRG 2014 - 2017 enthält für die UG 46 keine derartigen Maßnahmen für die drei (teil-) verstaatlichten Banken (Hypo Group Alpe Adria, Kommunalkredit, ÖVAG). Dort ist auf Seite 82 nur von "Erarbeitung von Strategien für Umstrukturierungen bzw. für den Verkauf der Banken-Staatsanteile" enthalten. Der Finanzrahmen der UG 46 (Finanzmarktstabilität) für die Jahre 2014-2017 enthält Auszahlungsobergrenzen von lediglich jeweils 133,1 Mio. Euro, obwohl dem Finanzministerium zum Zeitpunkt der Einbringung des BFRG 2014 - 2017 bereits Vieles an zusätzlichen Informationen zum zukünftigen Finanzbedarf der Hypo Group Alpe Adria bekannt war.

 

Am 16.4.2013 legte die Finanzministerin den Entwurf des BFRG 2014-2017 und den Strategiebericht zum BFRG 2014-2017 dem Ministerrat vor. Am selben Tag wurden die beiden Unterlagen als Regierungsvorlage im Parlament eingebracht.

 

 

Bereits am 3.10.2011 warnte der Vize-Aufsichtsratschef der Finanzmarktbeteiligung AG (FIMBAG), Hannes Androsch, davor, dass die Hypo Group Alpe Adria dem Steuerzahler weitere 4 Mrd. Euro kosten würde.

 

Im März 2012 berichtet die Tageszeitung „Der Standard“ von einem internen Papier der OeNB, wonach bei der Hypo Group Alpe Adria in verschiedenen Szenarien Kosten von 5 bis 10 Mrd. Euro entstehen würden.

 

Im Juli 2012 berichtet das Nachrichtenmagazin „Format“ von einem Hypo-internen Papier für das Finanzministerium, wonach die Hypo Group Alpe Adria noch ca. 5 Mrd. Euro an öffentlicher Hilfe benötigen würde.

 

Im Dezember 2012 musste die Republik der Hypo Group Alpe Adria nach einem Bescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) weitere 1,5 Mrd. Euro an Steuergeldern zuschießen. Mit diesem Bescheid war Insidern und den mit der Causa Vertrauten klar, dass die Hypo Group Alpe Adria weitere Mittel aus dem Bundeshaushalt benötigen würde. Ein sehr deutlicher Hinweis auf den erhöhten Zuschussbedarf für die Hypo Group Alpe Adria ist ihr eigener Geschäftsbericht für das Jahr 2012, in dem drei interne Bad Banks mit "faulen" assets in Höhe von 11,7 Mrd. Euro ausgewiesen wurden.

 

Die Verhandlungen mit der EU-Kommission über den Bescheid der Wettbewerbsbehörde bezüglich der staatlichen Beihilfe für die Hypo Group Alpe Adria waren bereits ab März 2013 in vollem Gange, da die Kommission vehement Lösungsvorschläge urgierte. Schon damals, also ebenfalls noch vor der Erstellung und Vorlage des BFRG 2014-2017 und des Strategieberichts, war klar, dass der Finanzbedarf für die Hypo Group Alpe Adria weitaus höher werden würde, als die im BFRG jeweils vorgesehenen 133 Mio. Euro für die Jahre 2014-2017. Der Bescheid der EU-Kommission, wonach der Hypo Group Alpe Adria in Summe bis zu 11,7 Mrd. Euro an Beihilfen gewährt werden dürfen, wurde offiziell zwar erst am 3. September 2013 übermittelt, der staatliche Finanzbedarf in Höhe mehrere Milliarden zeichnete sich aber bereits mit März/April 2013 klar ab und war nicht mehr zu leugnen.

 

Am 27. April 2013 veröffentlichte die Zeitschrift „profil“ ein länger zuvor intern erstelltes Dossier der Österreichischen Nationalbank. Die OeNB ging in diesem Dossier zur Hypo Group Alpe Adria in einem Mehr-Szenarienmodell von Kosten für die Republik zwischen 5 und 16 Mrd. Euro aus.

 

Die Finanzministerin hat all diese Informationen wissentlich ignoriert und bei der Vorlage des BFRG 2014-2017 und des Stabilitätsberichtes bewusst falsche Zahlen eingestellt. Sie hat es aber auch verabsäumt, die in §14 Abs. 2 Z 5 BHG 2013 vorgesehenen erforderlichen Steuerungs- und Korrekturmaßnahmen zur Einhaltung der jeweiligen Obergrenzen in Höhe von jährlich 133 Mio. Euro  darzustellen. Stattdessen wird zur Untergliederung 46 (Finanzmarktstabilität) völlig unzureichend und gegen die Intention des §14 BHG 2013 nur auf die Erarbeitung von Strategien für Umstrukturierungen bzw. für den Verkauf von Banken-Staatsanteilen hingewiesen.

 

Am 13. November 2013 hat die sich die amtierende Regierungsspitze als Beitrag zu den Koalitionsverhandlungen darauf verstanden, die erforderlichen Bankenhilfsleistungen zu revidieren und den Fehlbetrag für die Jahre 2104 bis 2018 für die Banken insgesamt auf 5,8 Mrd. Euro zu setzen. Das ist ein Vielfaches der  zuvor im BFRG veranschlagten und immer noch gültigen Obergrenzen für die entsprechende UG 46.

 

Die Finanzministerin hätte in Entsprechung des Bundeshaushaltsgesetzes entweder die in den Untergliederungen als Obergrenze festgelegten Auszahlungsbeträge in der UG 46 des BFRG 2014-2017 realistisch und damit deutlich höher als die genannten 133 Mio. Euro pro Jahr ausweisen, oder die entsprechenden Steuerungs- und Korrekturmaßnahmen darlegen müssen, die garantieren, dass die Obergrenze von 133 Mio. Euro nicht überschritten wird.

 

Die Finanzministerin hat damit sowohl gegen den Art 51 Abs.8 B-VG als auch gegen die entsprechenden Ausführungsbestimmungen des Bundeshaushaltsgesetzes, insbesondere den § 14 Abs 2 BHG verstoßen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der  Nationalrat  erhebt  gem.  Art.  142  Abs.  2  lit.  b  B-VG  Anklage  beim Verfassungsgerichtshof  gegen  die  Bundesministerin  für  Finanzen  Dr. Maria Fekter, für die durch Ihre Amtstätigkeit entstandene schuldhafte Rechtsverletzung, da diese es bei der Vorlage des BFRG 2014-2017 und des damit verbundenen Strategieberichts in Verletzung des Artikel 51(8) B-VG und des § 14 BHG 2013 unterlassen hat, die Untergliederung 46 (Finanzmarktstabilität) ausreichend realistisch und dem damaligen Wissenstand entsprechend zu dotieren bzw. die für die gegebene Festlegung der Auszahlungsobergrenzen erforderlichen Steuerungs- und Strukturmaßnahmen darzustellen. Der Nationalrat begehrt daher die Verurteilung der Bundesministerin für Finanzen Dr. Maria Fekter. Mit der Vertretung der Anklage vor dem Verfassungsgerichtshof wird Abgeordneter zum Nationalrat Bruno Rossmann beauftragt.“    

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Budgetausschuss  vorgeschlagen.