77/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 03.12.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Kickl, Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend die jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes und der Freibeträge für behinderte Menschen, Mindestpension von 1200 Euro und Pensionsanpassung in Höhe des Pensionistenpreisindex sind Gebot der Stunde

 

 

 

Diese Bundesregierung hält sich seit Jahren schadlos am Rücken der Ärmsten der Armen. 2011 wurde der Zugang zum Pflegegeld erschwert, was de facto einer Kürzung entspricht. Das Pflegegeld weist seit seiner Einführung vor 20 Jahren wegen fehlender Inflationsanpassungen bereits einen realen Verlust von durchschnittlich 29 Prozent auf.

Die Freibeträge für behinderte Menschen wurden seit dem Jahr 1988 nicht erhöht und es liegt bereits ein Inflationsverlust von rund 60 Prozent vor. Gefordert ist daher eine automatische jährliche Wertanpassung der Freibeträge für behinderte Menschen.

Diese Bundesregierung belastet jene Bevölkerungsgruppen, die sich am wenigsten wehren können. Auch Pensionisten gehören zu den Verlierern dieser Bundesregierung. Anstatt zum Beispiel die Privilegien der Nationalbank-Pensionisten abzuschaffen, erfolgten im Laufe der letzten Jahre tiefe Einschnitte bei den ASVG-Pensionisten.

Der Ausgleichszulagen-Richtsatz für alleinstehende Pensionisten liegt im Jahr 2013 bei 837,63 Euro, für Pensionisten, die mit dem Ehepartner im gemeinsamen Haushalt leben, bei 1255,89 Euro.

Die Pensionsanpassungen für 2013 und 2014 wurden bereits mit dem Sparpaket im Frühjahr 2012 beschlossen. 2014 wird die Anpassung voraussichtlich bei 1,6 Prozent liegen (entspricht Inflationsabgeltung – 0,8 Prozent). Ausgenommen von dieser Regelung sind nur Bezieher einer Ausgleichszulage. Die Mindestpensionen werden um die volle Teuerungsrate von 2,4 Prozent erhöht.

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird dringend aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende Maßnahmen beinhaltet:

-      eine automatische jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes an die Inflation,

-      eine automatische jährliche Wertanpassung der Freibeträge für behinderte Menschen,

-      eine Mindestpension von 1200 Euro brutto als Anerkennung für ein arbeitsreiches Leben,

-      in den Folgejahren eine Pensionsanpassung aller Pensionen um den sog. Pensionistenpreisindex.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die  Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.