85/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 17.12.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Hinrichtungen in Saudi-Arabien

Hinrichtungen in Saudi-Arabien

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Alev Korun, Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Hinrichtungen in Saudi-Arabien

 

 

BEGRÜNDUNG

Nachdem die Regierung 2011 mit Saudi-Arabien ein Abkommen zur Errichtung des „Internationalen König-Abdullah-Zentrums für Interreligiösen und Interkulturellen Dialog“ in Wien geschlossen hat steht dieses nunmehr unter der Namenspatronanz des saudischen Königs. Zugleich ist unbestritten, dass die Menschenrechtslage in Saudi Arabien weiterhin eine verheerende ist. Daran hat sich auch seit 2011 nichts geändert: Frauen und ArbeitsmigrantInnen leiden unter massiver Diskriminierung, Andersgläubige unter staatlicher Verfolgung. Die Verhängung erniedrigender, unmenschlicher Strafen (wie zB Auspeitschen) steht ebenso auf der Tagesordnung wie die Todesstrafe durch Enthauptung.

Die Hinrichtungsrate stieg in den letzten Jahren an, im März 2013 wurde publik, dass Saudi-Arabien nun nach zusätzlichen Hinrichtungsmethoden sucht, da aufgrund der vielen Todesurteile nicht mehr genügend Henker vorhanden seien (“Erschießen statt Köpfen“ 10.3. 2013 Welt)

Besonders häufig wurde 2012 die Todesstrafe bei Drogendelikten, Ehebruch oder angeblicher "Hexerei" angewendet. Mindestens 79 Menschen wurden im vergangenen Jahr exekutiert, 2013 werden es ähnlich viele sein. Etwa die Hälfte aller Hinrichtungen in Saudi Arabien trifft ArbeitsmigrantInnen, eine unverhältnismäßige und überproportionale Verurteilungsrate. ArbeitsmigrantInnen sind in Saudi-Arabien sehr gefährdet, da  sie durch das saudische „kafala“-System (das die Arbeitsbedingungen ausländischer StaatsbürgerInnen regelt) meist struktureller Ausbeutung und oft dem Missbrauch durch ihre Arbeitgeber ausgesetzt sind.

In Gerichtsverfahren selbst können sie (und andere) keine Gerechtigkeit erwarten, da diese den internationalen Standards nicht entsprechen. So darf laut UN-Garantien ein Todesurteil nur nach einem fairen Gerichtsverfahren verhängt werden, in dem der/die Angeklagte jederzeit Zugang zu einer angemessenen rechtlichen Vertretung hatte. Laut Amnesty International wird oft kein Anwalt im Verfahren zugelassen und die Angeklagten selbst nicht einmal über den Stand des Verfahrens informiert. Verurteilungen allein aufgrund von „Geständnissen“ die unter Zwang oder durch arglistige Täuschung abgepresst wurden, sind auch keine Seltenheit.

Auch verletzt Saudi-Arabien weiterhin durch die Hinrichtung von Jugendlichen und Personen, die zum Zeitpunkt der Tat noch nicht 18 Jahre waren, internationale Menschenrechtsabkommen. Erst 2013 richtete Saudi Arabien ein ehemaliges Kindermädchen aus Sri Lanka hin für ein Verbrechen, das sie als Jugendliche begangenen haben soll.

Angesichts dieser gravierenden MR-Verletzungen leidet das Ansehen und die Glaubwürdigkeit Österreichs in Menschenrechts-Fragen, da dem saudischen Regime durch das König Abdullah Zentrum in Wien eine Bühne geboten wird. Gerade in Menschenrechts-Fragen muss die österreichische Regierung Veränderungen bei der saudischen, menschenrechtswidrigen Hinrichtungspolitik einfordern"

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird aufgefordert, auf diplomatischen Wege auf  Saudi-Arabien einzuwirken, unverzüglich

1.    alle Todesstrafen, die über Personen verhängt wurden, die zum Tatzeitpunkt unter 18 waren, in Freiheitsstrafen umzuwandeln,

2. die strukturelle Diskriminierung, die sich u.a. in der  überproportionalen Verhängung der Todesstrafe gegen in Saudi-Arabien lebende ArbeitsmigrantInnen zeigt, durch gesetzgeberische Maßnahmen zu bekämpfen,

3.   faire Gerichtsverfahren entsprechend den internationalen Menschenrechtsstandards wie den UN-Garantien zum Schutz der Rechte von Personen, denen die Todesstrafe droht, für alle Rechtsunterworfenen einzuführen bzw. sicherzustellen und all jene Todesurteile unverzüglich umzuwandeln, denen kein faires Gerichtsverfahren vorangegangen war,

5.    generell die Abschaffung der Todesstrafe anzudenken.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte  vorgeschlagen.