86/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 17.12.2013
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gesetzliche Begrenzung der Höchstarbeitszeit für SpitalsärztInnen

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Eva Mückstein, Freundinnen und Freunde

 

betreffend gesetzliche Begrenzung der Höchstarbeitszeit für SpitalsärztInnen

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Die Arbeitszeiten in den Spitälern sind nach wie vor viel zu lang und stellen eine Gefahr sowohl für PatientInnen als auch für ÄrztInnen dar. Zu lange Dienstzeiten am Stück führen nachweislich zu erhöhter Herzfrequenz und Bluthochdruck. Eine Studie der Universität Innsbruck hat ergeben, dass ÄrztInnen, die länger als 24 Stunden im Dienst sind, eine verlangsamte Reaktionszeit haben - ganz so, als hätten sie 0,8 Promille Alkohol im Blut. Das Burnout-Risiko der SpitalsärztInnen ist nach einer Studie der Medizinischen Universität Graz extrem hoch und beträgt 50 bis 60 Prozent.

 

Vor allem die Ärzte in Ausbildung sind von überlangen Diensten betroffen und leiden darunter. Eine ausgeglichene Work-Life-Balance ist unter diesen Umständen nicht möglich. Bereits jetzt gibt es in Österreich einen Turnusärzte-Mangel, da die Arbeitsbedingungen im Ausland besser sind.

 

Die Bundeskurie der angestellten ÄrztInnen fordert schon seit langem eine gesetzliche Begrenzung der Höchstarbeitszeit auf 25 Stunden.

Derzeit sind laut Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz bis zu 32 Stunden lange Dienste erlaubt, an Wochenenden dürfen Ärzte sogar bis zu 49 Stunden am Stück arbeiten.

 

Das Wiener AKH hat die Begrenzung auf 25 Stunden am Stück bereits mittels Betriebsvereinbarung eingeführt. Es ist jedoch eine Regelung für alle Spitäler im Krankenanstalten- Arbeitszeitgesetz notwendig.

 

Eine bereits 2011 angekündigte Novelle zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz zur Arbeitszeitverkürzung ist bis jetzt nicht zustande gekommen.

Vor allem die Bundesländer fürchten eine Kostenexplosion durch die Verkürzung der durchgehenden Dienstzeiten. Eine Studie im Auftrag des Sozialministeriums hat aber ergeben, dass es nur zu einer Umschichtung der Dienstzeiten kommt und die Überstunden wegfallen, die Änderung also kostenneutral wäre.


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestens, jedoch längstens bis 31.3.2014 eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Begrenzung der zulässigen durchgehenden Arbeitszeit  von SpitalsärztInnen mit maximal 25 Stunden beinhaltet.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss  vorgeschlagen.