88/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 17.12.2013
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Parlamentarische Materialien

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Alev Korun, Helene Jarmer, Aygül Berivan Aslan, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Erstellung eines nationalen Aktionsplans für Menschenrechte

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Schon 2007 hatte der UN-Menschenrechtskommissar Hammarberg anlässlich seines Besuchs in Österreich umfassende Empfehlungen zur Verbesserung der Menschenrechtslage in Österreich verfasst. 2011 kamen zahlreiche Empfehlungen im Rahmen des Universal Periodic Review der UN dazu. Viele der Empfehlungen wurden angenommen, viele jedoch bisher nicht angegangen oder umgesetzt. Nachdem Österreich nun den Vorsitz im Ministerkommittee des Europarats innehat und auch im UN-Menschenrechtsrat vertreten ist, wäre es ein wichtiges Signal, wenn die österreichische Regierung ohne Verzögerung einen nationalen Aktionsplan für Menschenrechte – und damit eine strukturierte Vorgehensweise im Rahmen der Menschenrechtspolitik-  ins Leben rufen würde.  Ein nationaler Aktionsplan wäre eine Chance bisherige blinde Flecken aufzuarbeiten, bestehende Ansätze weiter auszubauen und vor allem auch in vernetzter, systematischer Weise vorzugehen. Dabei ist auch die Einbindung und Input von NGOs von großem Wert wie sich auch schon im Rahmen des menschenrechtlichen Dialoges während des UPR-Prozesses gezeigt hat.

 

Ein solcher Aktionsplan sollte die Menschenrechtsbildung, also Schaffung eines allgemeinen Bewusstseins in der Gesamtbevölkerung für Menschenrechte und deren Bedeutung für das Alltagsleben, ebenso beinhalten wie auch konkrete Evaluierungen und Maßnahmen in verschiedensten menschenrechtlichen Aufgabengebieten. Diese sind zum Beispiel Schaffung eines effizienteren, praxisnäheren Antidiskriminierungsrechts, Maßnahmen gegen Rassismus, vollständige Ratifizierung wesentlicher Menschenrechtsübereinkünfte, bessere Unterstützung von Opfern von Menschenhandel und Opfern häuslicher Gewalt, Stärkung sozialer Rechte, bessere Umsetzung von Kinderrechten, Verbesserungen im Asylsystem sowie Maßnahmen für bessere Gleichstellung (zB von Menschen mit Behinderung oder auch Geschlechtergerechtigkeit). Ein solcher Nationaler Aktionsplan bietet eine konkrete Möglichkeiten zur Verbesserung des Schutzes und der Förderung der Menschenrechte in Österreich und würde auch symbolisch die Wichtigkeit der Menschenrechtspolitik für die neue Regierung unterstreichen.   

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, konsequent an der Weiterentwicklung menschenrechtlicher Aufgaben und an der Lösung von menschenrechtlichen Problemstellungen in Österreich zu arbeiten und dem Parlament binnen eines halben Jahres einen umfassenden nationalen Aktionsplan zum Schutz und zur Förderung von Menschenrechten in Österreich vorzulegen, der Menschenrechtsbildung ebenso umfasst wie auch konkrete Evaluierungen und Maßnahmen in verschiedensten menschenrechtlichen Aufgabengebieten.“  

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte vorgeschlagen.