90/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 17.12.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde

 

betreffend bessere Erkennung von Folteropfern in Asyl

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Im November 2013 veröffentlichte das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte gemeinsam mit dem auf Behandlung von Folteropfern spezialisierten Verein Hemayat die Studie "Krieg und Folter im Asylverfahren: eine psychotherapeutische und juristische Studie“. Darin wir anhand von Fallstudien aufgezeigt, dass bislang UN-Mindeststandards (Istanbul Protokoll aus 2004) für Untersuchung und Dokumentation von Folter im österreichischen Asylverfahren unbeachtet geblieben sind. Das führt dazu, dass Gewaltopfer oft im Verfahren unerkannt bleiben. Aufgrund ihrer Traumatisierung und ihrer somit oft verzögerten, lückenhaften oder widersprüchlich erscheinenden Erzählweise wird ihnen im Asylverfahren von BeamtInnen nicht geglaubt. Die Glaubwürdigkeitsfrage ist jedoch zentral in Asylverfahren und oft Hauptkriterium bei der Entscheidung, ob Asyl gewährt wird.

Damit bei Asylverfahren die Wahrheit ans Licht kommen kann und tatsächlich (auch) jene Personen geschützt werden, die am meisten unter Verfolgung zu leiden hatten, weil sie gefoltert und misshandelt wurden, muss in Österreich eine bessere, proaktive Erkennung von Gewaltopfern und Traumatisierten im Asylverfahren sichergestellt sein. Jene BeamtInnen, die die Asylverfahren durchführen sollten gut geschult werden, um Traumatisierungen zu erkennen und um zu wissen wie sich Traumatisierungen (auch auf die Erzählweise oder Erinnerung) auswirken können. Nur dann können auch folgerichtige Asylentscheidungen getroffen werden.

Das UN-Istanbul Protokoll enthält ausführliche Richtlinien dazu, wie Traumatisierungen untersucht und erkannt werden können. So zB. wie hier bei Befragungen vorzugehen ist und welche körperlichen und psychischen Merkmale eindeutige Anzeichen für Folter sind. Damit dieser Maßstab, der von hochrangigen ExpertInnen vor Jahren ausgearbeitet wurde, auch in unsere österreichische Asylrealität Eingang findet brauchen wir Schulungsmaßnahmen für AsylbeamtInnen sowie gesetzliche und verfahrensmäßige Adaptionen im Umgang mit  traumatisierten AsylwerberInnen. Ansonsten wird darunter die Wahrheitsfindung in Asylverfahren leiden und letztendlich Schutz jenen nicht gewährt werden, die es am Meisten brauchen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend die im UN-Istanbul Protokoll festgelegten Mindeststandards umzusetzen und dafür zu sorgen, dass diese Standards in Asylverfahren berücksichtigt werden.

 

Dies beinhaltet unter anderem

 

·        die Durchführung von verpflichtenden Schulungen und Trainings für BeamtInnen, die in Asylbehörden arbeiten, welche die Erkennung von und die Gesprächsführung mit Gewalt- und Folteropfern zum Inhalt haben,

·        das Überdenken der Annahme, dass das erste Vorbringen der Wahrheit entspricht und

·        eine Gesetzesänderung, die größeren Schutz für Traumatisierte in Asylverfahren vorsieht (Aussetzung des Dublin-Verfahrens, Beiziehung und angemessene Berücksichtigung von Sachverständigengutachten etc.) “

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte vorgeschlagen.