95/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 17.12.2013
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Gründung einer österreichischen Baukulturstiftung

Gründung einer österreichischen Baukulturstiftung

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Gründung einer österreichischen Baukulturstiftung

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Wie schon der vorangegangene Baukulturreport 2006 empfiehlt auch der Baukulturreport 2011 Maßnahmen zur Verankerung des Prinzips Baukultur durch die Bundesregierung und die entsprechenden Bundesministerien. 

 

Vor allem sollten die 2007 vom Nationalrat beschlossenen Ziele (Verbesserung rechtlicher und fiskalischer Rahmenbedingungen; Verankerung des Prinzips der Baukultur auf allen politischen Ebenen; Stärkung ökologischer, ökonomischer und sozialer Nachhaltigkeiten beim Bauen; Förderung der Innovations- und Wettbewerbskultur durch den Bund und andere öffentliche Auftraggeber; insbesondere aber die Stärkung des öffentlichen Bewusstseins für die Bedeutung zeitgenössischer Architektur und Baukultur) irgendwann auch umgesetzt werden können. Dafür braucht Österreich eine Baukulturstiftung.

 Als Ergänzung zum Beirat für Baukultur –   der im Wesentlichen auf den Dialog zwischen den Ressorts, den Ländern und Fachleuten abzielt ­–  wäre die Stiftung als kompetente und unabhängige Einrichtung in der Lage, operativ tätig zu werden und Vermittlungsprojekte, Studien und Evaluierungen von Lenkungsmaßnahmen zu beauftragen.

Die Stiftung könnte wesentliche Einsparungspotentiale der öffentlichen Hand identifizieren, Innovationsbestrebungen und  damit die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs stärken und aktiv umweltpolitische Anliegen unterstützen. Weiters könnte sie die facheinschlägige Weiter- und Bewusstseinsbildung für Verwaltung und politische Entscheidungsträger fördern.

 

Zur finanziellen Absicherung können bestehende Mittel aus dem Wohnhaus-, Wiederaufbau- und Stadterneuerungsfonds bzw. aus dem Bundes-, Wohn- und Siedlungsfonds in die Stiftung eingebracht werden sowie die bestehenden Rückflüsse aus der Bundeswohnbauforschung von vor 1988 gemäß § 12 (1) Wohnbauförderungsgesetz 1984.


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird ersucht, eine Baukulturstiftung als fachkompetente Beratungs-, Vermittlungs- und Forschungseinrichtung zu gründen, die operativ tätig wird und fachliche Grundlagen erstellen sowie entsprechende Projekte beauftragen und fördern kann.

Zur Unterstützung des Vorhabens möge die Bundesregierung mit den Ländern in Verhandlungen treten, um die für die Wohnbauforschung vorgesehenen Mittel im Ausmaß von einem Prozent der Bundeswohnbaufördermittel in diese  Stiftung einzubringen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss  vorgeschlagen.