97/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 17.12.2013
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Verbot des Imports von geklonten Tieren und daraus hergestellten Lebensmitteln, sowie des Imports und Handels mit Lebensmitteln aus den Nachkommen von Klonen

Verbot des Imports von geklonten Tieren und daraus hergestellten Lebensmitteln, sowie des Imports und Handels mit Lebensmitteln aus den Nachkommen von Klonen

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Verbot des Imports von geklonten Tieren und daraus hergestellten Lebensmitteln, sowie des Imports und Handels mit Lebensmitteln aus den Nachkommen von Klonen

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Der EU-Gesundheitskommissar will Vorschläge für eine Regulierung von

Klonfleisch vorlegen, die auch ein Verbot für Fleisch von geklonten Tieren für die EU beinhalten. Die Kommission verabsäumt jedoch weiterhin, Regelungen bezüglich der Nachkommen geklonter Tiere vorzunehmen. Gerade die Nachkommen sind es aber, die Milch und Fleisch für den Verzehr liefern, da die nach bestimmten Zuchtzielen hergestellten Klone dafür zu kostenaufwändig sind. Das heißt, dass auch nach Annahme des Vorschlags der Kommission das Klonen weiter stattfinden wird. Das bedeutet weiterhin Leid und Schäden für die betroffenen Tiere.

 

Obwohl die langfristigen Gesundheitsrisiken für den Menschen noch nicht ausreichend bewertet wurden, finden Lebensmittel aus den Nachkommen von Klonen ihren Weg auf unsere Teller. Wenn in den USA oder anderen Drittstaaten geklonte Zuchttiere an Landwirte verkauft werden, darf nach den Absichten der Kommission das Fleisch der Nachkommen dieser Tiere weiterhin in die EU importiert werden. Angesichts der vielfältigen Faktoren, die die Ergebnisse des Klonens beeinflussen sowie der Bandbreite an beobachteten Veränderungen, können Gesundheitsrisiken zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden.

Im Sinne des Vorsorgeprinzips besteht die dringende Notwendigkeit, den Import und Handel mit Lebensmitteln aus den Nachkommen von Klonen sowie mit Sperma und Embryonen von Klontieren zu verbieten. Studien haben ergeben, dass bei geklonten Tieren und deren Leihmüttern etliche Gesundheitsbeeinträchtigungen zu beobachten sind.


Hinzu kommt, dass Hochleistungen in der Tierproduktion mit abnehmender genetischer Vielfalt, kürzerer Lebensdauer sowie höherer Krankheitsanfälligkeit verbunden sind. Vieles spricht dafür, dass Klonen diese Entwicklung vorantreibt. Es ist davon auszugehen, dass bereits genetisches Material von Klontieren (wie Samen und Embryos) in die europäische Tierzüchtung und Tierhaltung gelangt ist. Es besteht ein hohes Risiko, dass dieses Material sich in den jeweiligen Tierbeständen weiter verbreitet ohne dass Behörden oder Züchter wissen, wo und in welchem Umfang.

Zusätzlich werden Patente auf Klontiere und ihre Nachkommen die Abhängigkeiten von Bauern und Züchtern verschärfen sowie den Konzentrationsprozess in der Tierzüchtungsindustrie beschleunigen. Dies kann einen weiteren Rückgang der Biologischen Vielfalt innerhalb der jeweiligen Tierbestände nach sich ziehen.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die zuständigen Vertreter der Bundesregierung werden aufgefordert, auf EU-Ebene für ein umfassendes Verbot des Imports von geklonten Tieren und daraus hergestellter Lebensmittel, sowie des Imports und Handels mit Lebensmitteln aus den Nachkommen von Klonen sowie mit Sperma und Embryonen von Klontieren in der EU einzutreten.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss  vorgeschlagen.