101/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 17.12.2013
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Nachbaur, Ing. Dietrich, Ing. Lugar

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend „Abschaffung des politischen Proporzes im österreichischen Schulsystem“

Von den unterschiedlichsten Seiten wird dem österreichischen Schulsystem bereits seit Jahren attestiert, dass es eine effiziente Leistungserbringung nicht gewährleisten kann[1] und von unterschiedlichen Sichtweisen bzw. Interessenslagen, Ineffizienzen, Doppelgleisigkeiten und Zielkonflikten[2] gekennzeichnet ist. Wie der Rechnungshof penibel erhoben hat, ist dies zum größten Teil auf die unübersichtliche Kompetenzlage zwischen Bund und Länder zurückzuführen.

Die verfassungsrechtliche Festschreibung der politischen Besetzung der Schulverwaltungsbehörden stellt dabei eines der wesentlichsten Probleme dar. Dem Landesschulrat als Schulbehörde des Landes sitzt der Landeshauptmann als Präsident vor. In allen Bundesländern wird er durch einen amtsführenden Präsidenten unterstützt. Die Kollegien der Landes- und Bezirksschulräte werden nach dem Stärkeverhältnis der politischen Parteien bei der letzten Wahl bestellt. Schulleiter/innen wiederum werden durch diese parteipolitisch ausgerichteten Kollegien bestellt. Ein untragbarer Zustand, der parteipolitisch motivierter Willkür in der Schule seit Jahrzehnten Tür und Tor öffnet. Dieser Missstand fußt auf den einschlägigen Bestimmungen der österreichischen Bundesverfassung (Artikel 81a bzw. 81b).

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

 

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen ihrer Bemühungen um eine Schulverwaltungsreform dem Nationalrat Gesetzesvorschläge vorzulegen, die eine Abschaffung des politischen Proporzes im österreichischen Schulsystem vorsehen.

Die Gesetzesvorschläge beinhalten insbesondere

·         die ersatzlose Streichung der verfassungsrechtlichen Bestimmungen betreffend die Einrichtung von Schulbehörden nach dem Stärkeverhältnis von politischen Parteien,

·         die Abschaffung der Landesschulräte,


·         die Einrichtung von Landesbildungsdirektionen als Instanz der unmittelbaren Bundesverwaltung

·         sowie die Möglichkeit, die Schulleitung durch Eltern bzw. Erziehungsberechtigte der schulbesuchenden Kinder wählen zu lassen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.



[1] Ökonomische Bewertung des österreichischen Bildungswesens — Studie des IHS im Auftrag des BMUKK 2007

[2] Rechnungshof Arbeitsgruppe Verwaltung Neu – Schulverwaltung, Zusammenfassung (Wien 2009)