104/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 17.12.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Dr. Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend gesetzliche Begrenzung der zulässigen Dienstdauer auf maximal 25 Stunden durchgehender Dienstzeit

 

Verwaltungsaufgaben und Patientendokumentation sind laut einer Umfrage der Ärztekammer der ärgste Stressfaktor für die Mediziner, vor allem auch im Spitalsbereich. Neben der Bürokratie erleben diese Spitalsärzte den Zeitdruck als (sehr) belastend. Der Anstieg des Belastungsfaktors in dieser Umfrage von 37 auf 43 Prozent innerhalb von drei Jahren ist bedenklich. Durch Überstunden, lange Dienste und Nachtdienste fühlen sich 40 Prozent der Ärzte stark belastet, das ist gegenüber den 34 Prozent von 2010 und 29 Prozent 2003 ein alarmierender Anstieg. Gleichzeitig muss auch die Wochenarbeitszeit reduziert werden. Besonders stark betroffen sind hier die Turnusärzte, die oft bis zu 70 Wochenstunden Dienst versehen müssen.

 

Die Ärzteschaft fordert deshalb seit Jahren eine Reduktion der zulässigen Dienstdauer auf maximal 25 Stunden durchgehender Dienstzeit. Von der in den letzten sieben Jahren regierenden rot-schwarzen Bundesregierung wurde den Ärzten hier aber keinerlei Entgegenkommen signalisiert.

 

 

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Gesundheit, wird aufgefordert, eine gesetzliche Begrenzung der zulässigen Dienstdauer auf maximal 25 Stunden durchgehender Dienstzeit einzuführen.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.