105/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 17.12.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Hauser
und weiterer Abgeordneter
betreffend Schaffung einer freiwilligen Versicherungsmöglichkeit der Privatzimmervermieter als nebenberuflich selbständig Erwerbstätige in der GSVG
In Südtirol gibt es bereits eine eigene Sozialversicherung für Privatvermieter. Der Mindestbeitrag für Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung liegt dort derzeit bei 2000 Euro jährlich. Viele Nord- und Osttiroler Privatvermieter - großteils Frauen, die ihren Arbeitsplatz zu Hause haben und einmal in den Genuss einer Pension kommen wollen – kennen das Südtiroler Modell und wünschen sich, dass auch sie die Möglichkeit erhalten, eine freiwillige Sozialversicherung abschließen zu können.
Die 17.000 touristisch registrierten Tiroler Privatvermieter verfügen über ein Drittel der Betten und erzielten im Tourismusjahr (1. 11. bis 30. 10. 2013) von den rund 43 Millionen Tiroler Jahresübernachtungen 9,3 Millionen Nächtigungen! Damit sind die Privatvermieter ein wichtiges touristisches Segment, das für eine positive Tourismusgesinnung sehr wichtig ist. Zu bedenken ist auch, dass Privatvermieter einen häuslichen Zuerwerb und einen Arbeitsplatz zu Hause haben und sich daher um die Familie kümmern können. Die Einführung einer freiwilligen Sozialversicherungsmöglichkeit für Privatvermieter, die insgesamt mehr Unterstützung benötigen, wäre für diese ein Ansporn, eine Anerkennung und eine Aufwertung.
Aktuell gelten auf der Basis der Sozialversicherung für das Jahr 2014 folgende Beitragsgrundlagen gemäß dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz(GSVG) für nebenberuflich selbständige Erwerbstätige, wie es auch Privatzimmervermieter im praktischen Sinne sind:
Bezeichnung |
Beitragssatz in Prozent |
Mindestbeitrags- Grundlage in Euro monatlich |
Höchste Beitragsgrundlage in Euro monatlich |
Niedrigster Beitrag in Euro monatlich |
Höchster Beitrag in Euro monatlich |
Krankenversicherung |
7,65 |
395,31 |
5.285,00 |
30,24 |
404,30 |
Pensionsversicherung |
18,50 |
395,31 |
5.285,00 |
73,13 |
977,73 |
Unfallversicherung |
-------------- |
-------------- |
---------------- |
8,67 |
8,67 |
Für nebenberuflich selbständige Erwerbstätige als Privatzimmervermieter würde sich daher in Österreich auf freiwilliger Basis eine Mindestbeitragssumme von 1344, 48 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen ergeben.
Wenn Privatzimmervermieter nicht nur bei ihren jeweiligen Ehepartnern mitversichert sind, sondern einer eigenen unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen und hier ASVG-Versicherungsschutz genießen, dann soll es die Möglichkeit geben, alternativ im Rahmen einer freiwilligen Versicherung für Privatzimmervermieter lediglich den Unfallversicherungsschutz und den Pensionsversicherungsschutz optional zu wählen. Diese Wahlmöglichkeit soll jederzeit gegeben sein.
Damit wäre ein grundlegender Versicherungsschutz für die Privatzimmervermieter in Tirol und darüber hinaus in ganz Österreich erreicht. Vor allem in jenen Bundesländern wo es sehr viele Privatzimmervermieter gibt, wäre damit eine ergänzende soziale Absicherung vor allem für Frauen, die diesem Zuerwerb nachgehen, erreicht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der
Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen
Gesetzesentwurf zuzuleiten, der die Schaffung einer Sozialversicherung für
Privatvermieter als nebenberuflich selbständige Erwerbstätige auf
freiwilliger Basis sicherstellt.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.