107/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 17.12.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde

 

betreffend überfällige Erhöhung der Mittel für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Die massiven Einsparungen der vergangen Jahren führten dazu, dass die Mittel für die gestaltbare Entwicklungszusammenarbeit (EZA), also für österreichische Entwicklungsprojekte, seit 2010 halbiert wurden.

 

In Anbetracht der international getätigten Zusagen der Bundesregierung die Mittel für Entwicklungszusammenarbeit auf 0,7 % des BIP zu erhöhen und vor dem Hintergrund eines Entschließungsantrages vom 16.11.2012 in dem sich vier Fraktionen des Nationalrates für die Aufstockung der Mittel für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit aussprachen, ist es höchst an der Zeit den Worten Taten folgen zu lassen.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Mittel für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit im Bundesvoranschlag 2014 mindestens auf das Niveau von 2010 anzuheben und im Bundesfinanzrahmengesetz 2015-2018 jährlich eine Erhöhung zu veranschlagen, bis 2018 der Betrag von 200 Millionen Euro jährlich erreicht ist.

Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der das Budget für die Entwicklungszusammenarbeit und für die Humanitäre Hilfe gesetzlich verankert.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss  vorgeschlagen.