114/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 17.12.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Dr. Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend   FPÖ - 10 Punkte Plan  für Österreichs Universitäten

 

 

Folgende Forderungen sind aus freiheitlicher Sicht für Österreichs Universitäten von maßgeblicher Bedeutung:

 

1.    Erhalt eines eigenständigen Wissenschaftsministeriums

 

2.    Festhalten am Prinzip der forschungsgeleiteten Lehre, keine „Klassenzimmeruniversität“

 

3.    Freier Hochschulzugang ohne Zugangsbeschränkungen.

 

4.    Oberstufenreform

 

5.    Evaluierung der Tätigkeit des Universitätsmanagements mittels „Kunden“=Studierendenbefragung

 

6.    Erhebung der Nebentätigkeiten des Lehrpersonals an Universitäten zwecks weiterer Verbesserung des Betreuungsverhältnisses.

 

7.    Umsetzung des Online-Studiums an allen Universitäten.

 

8.    Schaffung einer echten studienplatzbezogenen Finanzierung der Lehre an  Universitäten ohne Zugangsbeschränkungen.

 

9.    Erstellung einer Gesamtsanierungs- und Neubauplanung inklusive einer Zeit- und Kostenplanung auf Basis einer Evaluierung des Raumangebotes Österreichs Universitäten.

 

10. Evaluierung des Bologna-Prozesses


„Die Investition in die wissenschaftliche Ausbildung der jungen Menschen ist die einzige Investition mit sicherer Verzinsung.“

 

„In der Forschung ist es wie im Spitzensport: Österreich braucht eine solide Breite, die auf gutem Niveau möglichst viel erreicht, um sich dann in einigen Bereichen zu Spitzenleistungen weiterzuentwickeln.“

 

(aus Visionen. Perspektiven. Strategien > Zur Zukunft der Universitäten, Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung)

 

 

Die Probleme an den österreichischen Universitäten sind vielfältig: Zugangsbeschränkungen in vielen Fächern, mangelnde Ausstattung (Labors, Seminarräume, Hörsäle, etc.) - zu wenig Lehrende und Studienplätze in einzelnen Studienrichtungen. Dies alles führt zu langen Wartezeiten auf einen Studienplatz und hindert die Studierenden an der Weiterführung des Studiums. Rund zwei Drittel der Studierenden gehen einer Beschäftigung nach. Einerseits um das Studium finanzieren zu können, andererseits um bereits während des Studiums Berufserfahrung sammeln zu können. Aus diesen Gründen verlängert sich oft die Studiendauer oder führt zum Abbruch des Studiums („drop-out“)

 

SPÖ und ÖVP haben beschlossen, das Wissenschaftsministerium dem Wirtschaftsministerium anzugliedern und dokumentieren somit, dass die neu angelobte Regierung die Wissenschaftspolitik nur mehr als Anhängsel der Wirtschaft betrachtet.

 

Um unseren Kindern eine bestmögliche tertiäre Ausbildung zu ermöglichen und den Wissenschaftsstandort Österreich zu sichern und auszubauen, sind insbesondere folgende Punkte maßgeblich:

 

1.    Erhalt eines eigenständigen Wissenschaftsministeriums

 

Ein Wissenschaftsministerium, dass als „Anhängsel“ eines Wirtschaftsministeriums geführt wird, ist nicht nur für die Lehrenden und Studierenden ein fatales Signal, sondern schwächt Österreich in der internationalen sience community.

 

2.    Festhalten am Prinzip der forschungsgeleiteten Lehre, keine „Klassenzimmeruniversität“

 

Die Akzentuierung der Einheit von Forschung und Lehre im posthumboldtschen Zeitalter stellt keine nostalgische Rückwendung, sondern die Grundlage für eine zeitgemäße Form der wissenschaftlichen Ausbildung dar, die einer zunehmend verwissenschaftlichten Berufsarbeit (auch außerhalb der Universität) in der globalen Wissensgesellschaft angemessen ist. Es unterscheidet der Grundsatz einer forschenden und verantwortlichen Grundhaltung bei der Vermittlung und dem Erwerb von Wissen in und durch die Lehre die universitäre Bildung von anderen Formen der Ausbildung und verleiht der Universität ihre Unverwechselbarkeit.

 

Das Bekenntnis zur Realisierung der Einheit von Forschung und Lehre gründet sowohl auf einem diskursiven Verständnis von Wissen und Prozessen der Wissensgenerierung als auch auf dem Gedanken des wechselseitigen Impetus, den die Forschung dem Fortschritt der Lehre und die Lehre der Entwicklung der Forschung bieten kann.


„Die Lehre schließt unmittelbar an die Forschungsbereiche an und orientiert sich am wissenschaftlichen Diskurs. Demzufolge ist universitäre forschungsgeleitete Lehre stets in Entwicklung und für den Prozess der Wissensgenerierung von Bedeutung. In der universitären Lehre werden neue Erkenntnisse, Theorien, Modelle und Methoden fundiert vermittelt, kritisch hinterfragt und im Diskurs zwischen Studierenden und Lehrenden weiterentwickelt

 

Die Vermittlung einer forschenden Grundhaltung der Studierenden ist als Basis für die Gestaltung von forschungsgeleiteter Lehre aufzufassen. Daraus resultiert eine Fokussierung auf studentische Lernaktivitäten, die durch fragen- bzw.  problemorientierte und kooperative Lernformen sowie auch durch die Integration von Studierenden in Forschungsaktivitäten vermittelt ist. Die forschungsgeleitete Lehre prägt das Lehr-/Lernkonzept, und damit die Beziehung zwischen Lehrenden und Studierenden.

 

(Brigitte Kossek, Center for Teaching and Learning / CTL, April 2009)

 

3.    Freier Hochschulzugang ohne Zugangsbeschränkungen – für ausländische Studierende gilt das „Herkunftslandprinzip“

 

Wir bedauern, dass Zugangsbeschränkungen offenbar EU-konform sind und scheinbar innerhalb der EU einen akzeptierten Weg darstellen. Die FPÖ ist die einzige Partei, die gegen diese Zugangsbeschränkung die hauptsächlich österreichische Studierwillige vom Studium ausschließt, auftritt.

 

Für uns Freiheitliche ist der freie Hochschulzugang ein unverzichtbarer Bestandteil des österreichischen Bildungswesens. Die Matura ist als alleinige Voraussetzung für ein Studium völlig ausreichend. Ausnahmen darf es nur für Kunst- oder Sportstudien geben, wo spezifische Voraussetzungen unabdingbar sind.

 

Ausländische Studierende haben nur dann Zugang zu den österreichischen Universitäten, wenn sie auch in ihrem Heimatland die Voraussetzungen dafür haben.

 

Die Curricula sind so zu gestalten, dass die Eignung und Berufung des Studierenden für das gewählte Studium bereits in den ersten Semestern überprüft wird, wobei es zu keine Studienverlängerung kommen darf. Zum Beispiel könnte es für das Medizinstudium ein zweisemestriges Pflichtpraktikum in der Kranken- und Altenpflege geben.

 

4.    Oberstufenreform

 

Eine Oberstufenreform ist dringend notwendig, da die Maturanten vielfach nicht die notwendige Qualifizierung aufweisen, die sie befähigt, ein Universitätsstudium erfolgreich zu absolvieren.

 

5.    Evaluierung der Tätigkeit des Universitätsmanagements mittels „Kunden“=Studierendenbefragung

 

Das Universitätsmanagement hat vielfach von den Problemen und Bedürfnissen seiner  „Kunden“, der Studierenden, keine Kenntnis.  Wie jedes moderne Unternehmen sollten die Universitäten das Instrument der Kundenbefragung nutzen, um besser auf die Notwendigkeiten eingehen zu können.


6.    Erhebung der Nebentätigkeiten des Lehrpersonals an Universitäten zwecks weiterer Verbesserung des Betreuungsverhältnisses.

 

Viele Professoren üben neben ihrer Lehr- und Forschungstätigkeit an der Universität anderen beruflichen Tätigkeiten nach. Je nach deren Vertragsgestaltung sind auch die Lehrverpflichtungen, Anwesenheiten, Kolloquien und sonstiges geregelt. Es fällt jedoch auf dem universitären Sektor auf, dass die vertraglichen Lehrverpflichtungen nicht immer konsequent eingehalten oder auch seitens der Universitätsverantwortlichen nicht konsequent geprüft werden. Es ist zu prüfen, ob diese zusätzlichen Tätigkeiten die Lehr- und Forschungstätigkeit nicht in manchen Fällen überproportional belasten.

 

In der modernen Wissensgesellschaft ist eine innovationsorientierte Hochschul- und Forschungspolitik für die Schaffung weiterer qualifizierter Arbeitsplätze, für die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit, zur Stärkung der Innovationskraft Österreichs, für das Wirtschaftswachstum und damit für die soziale Sicherheit von großer Bedeutung. Die österreichischen Universitäten stehen dabei selbst im internationalen Wettbewerb um die besten Studierenden, Lehrenden und Studienbedingungen. Von großer Bedeutung ist es, die Absolventen-Quote zu erhöhen, die Studienabbrecher-Quote zu verringern und die Rahmenbedingungen für die Studierenden und Lehrenden weiter zu verbessern. Dazu gehört, die Qualität von Lehre und Forschung weiterhin zu sichern, Betreuungsrelationen möglichst zu verbessern, um einen zügigen Studienfortgang zu ermöglichen. 

 

7.    Umsetzung des Online-Studiums an allen Universitäten

 

Auf Grund der oft sehr überfüllten Hörsäle und zu geringem Lehrpersonal bieten Online-Studien eine optimale Alternative für Studenten, das Studium von zu Hause im Selbststudium zu erlernen und dann die entsprechenden Prüfungen abzulegen.

 

Die Universität Linz ist seit 2002 eine Vorzeige-Universität für Online-Studien und bietet das Rechtsstudium auch als Multimedia-Diplomstudium an. Zur Wissensvermittlung werden alle verfügbaren Medien wie Bild, Ton, Schrift, Grafik eingesetzt. Das Studienmaterial steht sowohl elektronisch auf DVD´s und gedruckt zur Verfügung, die Studierenden haben die Auswahlmöglichkeit.

 

Als Hörsaal ist jeder Ort möglich, da die Lehrveranstaltungen, die der Diskussion und der Übung dienen online im Internet abgehalten werden. Der Professor sitzt mit mehreren Studierenden in Linz im Vortragssaal, Kameras übertragen die Lehrveranstaltungen über das Internet, somit ist ganz Österreich Hörsaal. Weltweit, wo immer ein Zugang zum Internet besteht, diskutieren die Studierenden mit und die Vortragenden sehen die Beiträge und Fragen der Studierenden auf dem Bildschirm.

 

Jede schriftliche Prüfung findet mit derselben Prüfungsaufgabe zur selben Zeit an mehreren von der Universität Linz beaufsichtigten Orten in ganz Österreich statt. Die Studierenden können nach gesonderter Vereinbarung Prüfungen auch in österreichischen oder europäischen Notariaten, weltweit auch in österreichischen Auslandsvertretungen ablegen. Die mündlichen Prüfungen werden mit entsprechender Beaufsichtigung über Videokonferenzen abgelegt.


Die Studierenden können jederzeit über E-Mail, Fax und Telefon mit ihren Professorinnen und Professoren sowie mit ihren Kolleginnen und Kollegen in Kontakt treten. Die Studierenden richteten im Internet mehrere Chatrooms ein, wo sie sich unabhängig von der Universität untereinander austauschen. 

 

Das Wohn- oder Arbeitszimmer, wo immer in Österreich oder auf der Welt es sich befindet, ist die Universität. Die Studierenden benötigen einen DVD-tauglichen Computer und einen Anschluss an das Internet. Offline bearbeiten sie das Studienmaterial, online nehmen sie an den elektronischen Lehrveranstaltungen teil. An den während des Semesters wöchentlich stattfindenden elektronischen Lehrveranstaltungen können sie über das Internet zum Zeitpunkt der Übertragungen „live“ mitwirken. Die Lehrveranstaltung verbleibt ab dem Zeitpunkt ihrer Abhaltung zwei Wochen im Internet, so dass die Studierenden auch an den elektronischen Lehrveranstaltungen zu jeder ihnen genehmen Zeit teilnehmen können. Stundenpläne, Semester- und Ferieneinteilungen haben so für die Studierenden keine Bedeutung.

 

Wer bereits berufstätig ist, kann seinen Beruf so viel leichter mit dem Studium vereinbaren. Aber auch Hausfrauen und Hausmännern, die sich der Kindererziehung widmen, steht die Universität offen. Benachteiligten und behinderten Personen, denen ein "Präsenzstudium" nicht oder nur schwer möglich war, kommt die Flexibilität des Multimedia-Studiums entgegen. Berufstätige können das Studium auch als Weiterbildung von ihrem Arbeitsplatz aus nutzen.

 

8.    Schaffung einer echten studienplatzbezogenen Finanzierung der Lehre an Universitäten ohne Zugangsbeschränkungen

 

Die im Februar 2013 beschlossene Universitätsgesetz-Novelle mit der die "kapazitätsorientierte und studierendenbezogene Universitätsfinanzierung" in das österreichische Hochschulsystem aufgenommen wurde, bedeutet das Ende des freien Hochschulzugangs. Bis zum Jahr 2015 wird diese nun als Pilotversuch in fünf Studien durchgeführt. Ab 2019 soll das neue Gesetz in vollem Umfang zum Tragen kommen, jedoch nur wenn bis 31. März 2014 entsprechende Änderungen vorgenommen wurden, ansonsten kommt wieder das alte Finanzierungsmodell zur Anwendung.

Die unterzeichneten Abgeordneten sind davon überzeugt, dass dem verstärkten Zustrom von Studierwilligen nicht mit dem von der Regierung bevorzugten Mittel der Zugangsbeschränkungen reagiert werden sollte, sondern unter anderem auch mit einer echten studienplatzbezogenen Finanzierung.

 

9.    Erstellung einer Gesamtsanierungs- und Neubauplanung inklusive einer Zeit- und Kostenplanung auf Basis einer Evaluierung des Raumangebotes an Österreichischen Universitäten

 

An praktisch allen österreichischen Universitäten wird über Raumnot geklagt. Vielfach stammen die Gebäude aus dem vorigen Jahrhundert. Die technische Ausrüstung ist für die Erfordernisse der modernen Lehr- und Lernmittel oftmals unzureichend oder auf Grund der Gegebenheiten nur mit großem Aufwand herstellbar.


Es ist daher dringend notwendig, einen Gesamtsanierungs- und Neubauplan für die österreichischen Universitäten zu erstellen. Dieser Plan hat eine Zeit- und Kostenplanung zu enthalten im Zusammenwirken mit der jeweiligen Universität erstellt werden. Ziel soll das allgemeine politische Bildungsziel von 300.000 Studierenden dauerhaft zu sichern um auch im internationalen Vergleich mithalten zu können. Basis dieser Planung muss eine Evaluierung der derzeitigen Raumauslastung unter Bedachtnahme auf Entlastungsmöglichkeiten durch organisatorische Maßnahmen sein, die mittelfristig anzustrebenden 300.000 Studienplätze sind ebenfalls zu berücksichtigen. Die Qualität der Ausbildung an Österreichs Universitäten könnte durch diese Maßnahme einen enormen Anschub finden und somit gesteigert werden.

 

An manchen Universitäten  in der EU sind anstelle von Semester, Trimester als Studienzeitmaß im Einsatz. Diese Einteilung ermöglicht eine bessere Lehrraumnutzung bei beschränkter Platzverfügbarkeit.

 

Da die Hörsäle und Seminarräume bis zu fünf Monate pro Jahr ungenutzt leer stehen,  ist zu prüfen, ob dieser Weg auch für Österreichs Universitäten gangbar und zielführend ist.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten sind der Auffassung, dass dem verstärkten Zustrom von Studierwilligen nicht mit dem von der Regierung bevorzugten Mittel der Zugangsbeschränkungen reagiert werden sollte, sondern unter anderem auch mit einer Offensive bei Sanierung und Neubau von Universitätsgebäuden Rechnung getragen werden muss. Auch die Qualität der Ausbildung an Österreichs Universitäten könnte durch diese Maßnahme enorm gesteigert werden.

 

10. Evaluierung des Bologna-Prozesses

 

Das BMWF hat  auf seiner Homepage zum Bologna-Prozess unter anderem folgendes veröffentlicht:

 

Mit der Unterzeichnung der Bologna-Erklärung im Mai 1999 durch die Regierungsvertreter/-innen von 29 europäischen Ländern wurde einer der grundlegenden Reformprozesse in der Geschichte des europäischen Hochschulwesens - der Bologna-Prozess - eingeleitet.

 

Das wesentliche und außergewöhnliche Element dieses Prozesses besteht darin, dass es sich um eine freiwillige Annäherung der Hochschulsysteme Europas handelt und nicht um ein verbindliches Vertragswerk.

 

Dadurch bleibt es den einzelnen Staaten überlassen, die Verwirklichung des visionär angedachten europäischen Raumes für höhere Bildung auf die nationalen Gegebenheiten abzustimmen, anstatt sie auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zu beschränken. Der internationale Trend bewegt sich in Richtung "Konkurrenz um Studierende"; in diesem Kontext wird nur eine glaubhaft europäische Universität bestehen können.

 

Die Bologna-Erklärung hebt sich von anderen unverbindlich bleibenden Erklärungen durch die Definition klarer Ziele und einen vorgegebenen Zeitrahmen ab. Der Grad der Zielerreichung wird durch eine regelmäßige Bestandsaufnahme überprüft, wodurch ein positiver Rechtfertigungsdruck, der die nationale Umsetzung beschleunigt, entsteht.


Aus österreichischer Sicht hat der Bologna-Prozess wesentlich dazu beigetragen, die Europäisierung und Internationalisierung des tertiären Bildungssektors voranzutreiben. Österreichische Universitäten, Fachhochschulen und Akademien stehen in Konkurrenz zu anderen europäischen Anbietern, dies wird sich in Zukunft noch verstärken. Eine ausschließlich nationale Sicht ist überholt; es geht um die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Bildungseinrichtungen in Europa.

 

Es geht aber auch um die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen gegenüber dem amerikanischen und dem asiatischen Raum. Es ist deutlich geworden, dass Europa sowohl als Studienraum als auch als Forschungsraum nicht die Attraktivität besitzt, die wünschenswert wäre.

 

Einen zentralen Stellenwert nehmen die Bemühungen um die Beseitigung von Mobilitätshindernissen für Studierende, Lehrende und Forschende ein. Dies muß neben intensiven Bemühungen für den outgoing-Bereich eine ebensolche Anstrengung für den incoming-Bereich bedeuten. Die österreichischen Hochschulen profitieren mindestens ebenso vom Aufenthalt ausländischer Studierender, Lehrender und Forschender in Österreich wie vom Input jener, die Erfahrungen im Ausland sammeln.

 

Die größte Herausforderung ist wohl darin zu sehen, die Kluft zwischen den bereits bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten und den realen Gegebenheiten zu verringern. Österreich hat auf gesetzlicher Ebene rasch reagiert: Mit der Novelle 1999 zum Universitäts-Studiengesetz, dem Universitätsgesetz 2002, dem Fachhochschul-Studiengesetz 2002 und dem Hochschulgesetz 2005 wurde die Rechtsgrundlage für die Einführung von Bachelor- und Masterstudien, die Anwendung des ECTS, des Diplomzusatzes (Diploma Supplement), die Einrichtung von gemeinsamen Studienprogrammen verschiedener Universitäten/joint degree-Programmen und aufgewerteten PhD-ähnlichen Doktorats-Programmen geschaffen.

 

Es bestehen berechtigte Zweifel an der Erfüllung der oa. Erwartungen hinsichtlich Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Steigerung der nationalen und internationalen Mobilität der Studierenden. Daher fordern wir eine Evaluierung und wenn notwendig teilweise Aussetzung des Bologna-Prozesses. Die Überantwortung der Umsetzung in die Autonomie der Universitäten scheint uns ein gangbarer Weg zu sein.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

1)    „Die Bundesregierung wird aufgefordert das Wissenschaftsressort als eigenständiges Ministerium beizubehalten.“

 

2)    „An der forschungsgeleiteten Lehre als Prinzip ist durchgängig an allen Universitäten, in allen Studienrichtungen und in allen Studienabschnitten festzuhalten. Die „Klassenzimmeruniversität“ wird abgelehnt.“


3)    „Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regie­rungsvorlage zuzuleiten, welche die Abschaffung aller Zugangsbeschränkungen sowie überlangen Studieneingangsphasen für österreichi­sche Studierende bis 2015 zum Inhalt hat.

 

4)    „Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Oberstufenreform vorzulegen, um die Reifeprüfung wieder auf einen Qualitätsstandard zu heben, der den Maturanten die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Absolvierung eines Universitätsstudiums gibt.“

 

5)    „Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Universitäten zu beauftragen, jährlich eine Evaluierung der Tätigkeit des Universitätsmanagements mittels „Kunden“= Studierendenbefragung durchführen zu lassen.“

6)     „Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Erhebung an sämtlichen österreichischen Universitäten über die Nebentätigkeiten des Lehrpersonals vorzunehmen und dem Nationalrat einen Bericht  bis Juni 2010 vorzulegen. Nebentätigkeiten, die zu Lasten der Lehrtätigkeit bzw. Betreuung der Studierenden gehen, sind befristet auszusetzen.“

 

7)     „Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit den österreichischen Universitäten in Verhandlung zur Adaptierung der Leistungsvereinbarungen zu treten mit dem Ziel, den Studierenden an allen Universitäten Österreichs die Möglichkeit des Online-Studiums zu eröffnen. Ein Bericht über die erfolgten Maßnahmen ist dem Nationalrat ehestmöglich, längstens jedoch bis Juni 2014 zu übermitteln“

 

8)     „Die Bundesregierung wird aufgefordert, den laufenden Probebetrieb der Studienplatzfinanzierung einzustellen und ehestmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, welche eine echte Studienplatzfinanzierung ohne Zugangsbeschränkungen zum Inhalt hat“

9)     „Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich die Erstellung einer Gesamtsanierungs- und Neubauplanung inklusive einer Zeit- und Kostenplanung für Österreichs Universitäten zu veranlassen auf der Basis einer Raumbedarfsuntersuchung, die aus einer Evaluierung der derzeitigen Raumauslastung sowie einer Überprüfung der Möglichkeit der Umstellung von Semesterteilung des Studienjahrs auf Trimesterteilung besteht.“

 

10) „Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Evaluierung der Implementierung des Bologna-Prozesses unverzüglich in die Wege zu leiten. Dem Nationalrat ist Bericht zu erstatten.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss beantragt