120/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.01.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Weigerstorfer

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Anpassung des EU-Grenzwerts für Feinstaubbelastung an den WHO-Grenzwert

 

Staub ist ein natürlicher Bestandteil der Luft und setzt sich aus Grobstaub und Feinstaub zusammen. Je kleiner der Feinstaub, umso gefährlicher für unsere Gesundheit. Während der gröbere Feinstaub (PM10) in den Nasenmuscheln, im Rachen und den Bronchien hängen bleibt, dringen Kleinstpartikel (PM 2,5) bis in die Lunge und den Blutkreislauf ein und können unter anderem zu Lungenschäden, Krebs, Herzinfarkt und einer Verdickung des Blutes (Schlaganfallrisiko) führen. Eine diesbezügliche Studie der WHO zeigt einen Zusammenhang zwischen einer erhöhten PM2,5-Konzentration und Atemweg-Erkrankungen bei Kindern, Frühgeburten und Arteriosklerose.

 

Der Richtwert der Weltgesundheitsorganisation WHO für die Feinstaubpartikel (PM2,5) beträgt maximal 10 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. In der EU allerdings ist der Grenzwert für PM2,5 mit 25 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (bzw. 20 Mikrogramm ab 2015) doppelt so hoch als von der WHO empfohlen. Sogar in den USA ist der Grenzwert für PM2,5 mit 12 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft ambitionierter.

 

Dabei wird in der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa explizit auf die negativen Auswirkungen der Mikro- Feinstaubpartikeln (PM2,5) hingewiesen:

 

 „(11) Partikel (PM2,5) haben erhebliche negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Außerdem wurde bisher keine feststellbare Schwelle ermittelt, unterhalb deren PM2,5 kein Risiko darstellt. Daher sollten für diesen Schadstoff andere Regeln gelten als für andere Luftschadstoffe….“

 

Um die gesundheitliche Gefährdung erkenntlich zu machen, gilt es die Grenzwerte für kleinste Feinstaubpartikel (PM2,5) in der EU deutlich zu reduzieren und an die Empfehlungen der WHO anzupassen.

 

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

 


 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, sich auf EU-Ebene für eine Senkung der Grenzwerte für Feinstaub (PM2,5) gemäß WHO-Empfehlung einzusetzen und dem Nationalrat über diesbezügliche Bemühungen zu berichten.“

 

In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.