123/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 29.01.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde
betreffend Mittel für Ausbau der Kinderbetreuung an Qualitätskriterien knüpfen
BEGRÜNDUNG
Wie die Bundesregierung in ihrem Regierungsprogramm 2013-2018 festhält, wird diese in den kommenden Jahren einen Schwerpunkt beim Ausbau von Krippen- und Kindergartenplätzen setzen. Neben der Erhöhung der Quantität soll auch eine qualitative Verbesserung des Betreuungsangebotes stattfinden.
„Die elementarpädagogischen Einrichtungen werden quantitativ und qualitativ ausgebaut. Der Bund stellt dazu in den nächsten 4 Jahren 350 Mio. € zur Verfügung. Dabei werden vier Schwerpunkte gesetzt: Ausbau der Betreuung von Kindern unter drei Jahren, Schaffung eines bundesweiten Qualitätsrahmens für die elementarpädagogischen Einrichtungen bis 2016, Ausbau und qualitative Aufwertung der Tageselternbetreuung sowie der Sprachförderung.“ S.24 Regierungsprogramm 2013-2018
Bis 2016 will die Bundesregierung einen bundesweiten Qualitätsrahmen für elementarpädagogische Einrichtungen vorlegen. Bereits im letzten Regierungsübereinkommen im Jahr 2008 fand sich ein ähnlich lautendes Ziel:
„Qualität der Kinderbetreuung sichern – grundlegende Standards (inklusive
Evaluierung und allfällige Verbesserung der sozialrechtlichen Situation von
Tageseltern), pädagogische Konzepte und Ausbildungserfordernisse für
Betreuer/innen.“ S.147 Regierungsprogramm 2008
Zwischen 2008 und 2013 wurden einige Initiativen im elementarpädagogischen Bereich gesetzt:
- Bundesmittel für den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots
- Einführung verpflichtendes kostenloses Kindergartenjahr für alle 5-Jährigen
- bundesweit gültiger Bildungs-Rahmenplan
- Sprachstandfeststellung und Sprachförderung
Die Pläne der Regierung, die Qualität in Kinderbetreuungseinrichtungen verbessern zu wollen, fand lediglich Niederschlag in Art. 10 der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots.
So lautet der Artikel 10 wie folgt:
„Die Vertragspartner kommen überein, zur Sicherung der Betreuungsqualität in Kinderbetreuungsangeboten bundesweite Empfehlungen über Mindeststandards in der Kinderbetreuung zu erarbeiten.“.
Der Minimalkonsens hinsichtlich einer qualitativen Absicherung, die der Bund mit den Ländern erzielte, waren also „bundesweite Empfehlungen“. Doch auch diese Pläne scheiterten.
Aus einer Anfragebeantwortung des damals zuständigen Ministers Mitterlehner (AB 14499, 19.7.2013 „Daten Kinderbetreuungsplätze“) ist zu entnehmen, dass in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Institut für Familienforschung und auf Basis einer Expertise des Charlotte Bühler Instituts für praxisorientierte Kleinkindforschung sowie unter Einbindung der Länder der Entwurf von österreichweit einheitlichen Qualitätsstandards sehr wohl erarbeitet wurde. Die Schwerpunkte betrafen die Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals, die Senkung des Betreuungsschlüssels und der Gruppengröße. Ein Einvernehmen mit den Bundesländern - wie in der Art. 15a- Vereinbarung vorgesehen - konnte jedoch nicht erzielt werden.
Somit blieb der Einflussbereich des Bundes hinsichtlich der Qualität in Kinderbetreuungseinrichtungen sehr eingeschränkt. Gemäß Artikel 14 Absatz 1 B-VG ist die Gesetzgebung und die Vollziehung auf dem Gebiet des Schulwesens Bundessache, das Kindergartenwesen und Hortwesen sind jedoch gemäß Absatz 4 lit b desselben Artikels in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache.
Dh. entscheidende Faktoren wie die Betreuungskosten, das Eintrittsalter, die Öffnungszeiten, die Anzahl der Schließtage, der Betreuungsschlüssel sowie die Anforderungen an das Personal werden von den Ländern autonom und sehr unterschiedlich bestimmt. Ungleichbehandlung und unterschiedliche Bildungschancen von Kindern sind die Folge.
Aufgrund der derzeitigen Kompetenzlage hat der Bund also nur eine Möglichkeit die Qualität der Kinderbetreuungseinrichtungen in den Ländern positiv zu beeinflussen: der Bund kann Mittel, die für den weiteren Ausbau von Krippen- und Kindergartenplätzen zur Verfügung gestellt werden, an Qualitätskriterien knüpfen.
Die Bundesregierung machte im Rahmen der 15a-Vereinbarung zum Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch. So wurden Betreuungseinrichtungen, die mit Vollbeschäftigung beider Elternteile vereinbar sind, stärker gefördert als halbtägige Einrichtungen. Ebenso wurden erweiterte Öffnungszeiten verstärkt gefördert. Von einer Verknüpfung der Mittel an Gruppengröße sowie Betreuungsschlüssel wurde jedoch bislang Abstand genommen.
In einem aktuellen Interview (apa, 10.1.2014) kündigt die neue Familien- und Jugendministerin Karmasin an, die Kriterien für die Mittelvergabe an die Länder für den weiteren Ausbau nun lockern zu wollen:
„Zweites großes aktuelles Projekt der Ressortchefin ist der Ausbau der Kinderbetreuung - der Bund will ja bis 2017 350 Mio. Euro "Anschubfinanzierung" leisten. Gefördert werden sollen etwa auch Tageseltern, denn "individuelle Konzepte" seien heutzutage wichtig, meinte sie. Kriterien für die - eigentlich für Kinderbetreuung zuständigen - Länder, beispielsweise zur Kofinanzierung der Bundesmittel, könnten gelockert werden - "wir trachten danach", sagte Karmasin. Man wolle keine Hürden, mit denen die Länder nur unter schwierigen Maßgaben investieren könnten. Ganz ohne wird es aber wohl auch nicht spielen: So seien etwa Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtungen "natürlich Thema".“
Anstatt die Anschubfinanzierung von 350 Mio Euro auch für die qualitative Verbesserung des Angebots einzusetzen und auch Gruppengröße und Betreuungsschlüssel als Kriterium für die Mittelvergabe aufzunehmen, will die Regierung einen Schritt zurück machen und es den Ländern offensichtlich frei überlassen, was sie unter qualitätsvoller Bildung- und Betreuung in Krippen und Kindergärten verstehen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die geplante Anschubfinanzierung für den weiteren Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen im Ausmaß von 350 Mio Euro an Kriterien zu knüpfen, die eine Verbesserung der Bildungs- und Betreuungsqualität in Krippen und Kindergärten zur Folge haben. Eine stufenweise Senkung des Betreuungsschlüssels sowie der Gruppengröße in Kinderbetreuungseinrichtungen muss ebenso im Interesse des Bundes sein, wie eine Ausdehnung der Öffnungszeiten.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.