127/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.01.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde

 

betreffend frühere Auszahlung von Familienleistungen sowie monatliche Auszahlung der Familienbeihilfe

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Einige Familienleistungen werden in Österreich nicht in dem Monat, für den der Anspruch besteht, ausbezahlt, sondern erst im Monat danach. So trifft beispielsweise das Kinderbetreuungsgeld in aller Regel etwa am 6. des Nachmonats auf den Konten der Anspruchsberechtigten ein.

Andererseits sind die meisten Zahlungen im Monat des Fälligwerdens zu zahlen, meist am Monatsanfang. So enthalten etwa zahlreiche Mietverträge die Klausel, dass die Miete bereits am 1. des Monats auf dem Konto des/der Vermieters/-in eintreffen muss. Das wiederum bedeutet, dass das Geld auf Grund der mehrere Tage dauernden Überweisungszeit bereits gegen Ende des Vormonats vom Konto des/der Mieterin wegüberwiesen werden muss.

Dadurch entsteht eine Lücke, die – wie dargestellt – bis zu 6 Wochen dauern kann, zu Kontoüberziehungen führt und damit die Betroffenen zur Zahlung der teuren Überziehungszinsen zwingt, womit letztlich insgesamt weniger Geld vorhanden ist.

 

Ein zweites Problem zeigt sich in der Praxis bei der zweimonatlichen Auszahlung der Familienbeihilfe. Diese wird zwar relativ früh gezahlt, allerdings führt die zweimonatliche Zahlungsweise dazu, dass es für Familien teilweise schwierig ist, das Geld über diese lange Zeitspanne einzuteilen.

 

Aus der Praxis der Schuldnerberatung ist bekannt, dass gerade für jene Familien, die weniger Einkommen zur Verfügung haben, ein monatlich eingehender Betrag der Familienbeihilfe ein großer Vorteil wäre. Die monatliche Auszahlung würde die Planung des Haushaltsbudgets für diese Familien deutlich erleichtern. Zudem macht die Schuldnerberatung die Erfahrung, dass die höhere Summe der Familienbeihilfe (aufgrund der zwei-monatigen Auszahlung) derzeit häufig für Kostentilgungen herangezogen werden, die nichts mit der Familie zu tun haben. Eine einmonatige Auszahlung würde also eher dem Zweck der Familienbeihilfe entsprechen und zur Konsequenz haben, dass die Familienbeihilfe als Familienleistung auch tatsächlich bei den Kindern ankommt.

 

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung  wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, demzufolge die Familienbeihilfe in Hinkunft monatlich statt zweimonatlich ausbezahlt wird und sämtliche Familienleistungen in Hinkunft im Monat der Anspruchsberechtigung, und zwar bis zum 3. des Kalendermonats, auszubezahlen sind.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss  vorgeschlagen.