129/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.01.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Parlamentarische Materialien

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde

 

betreffend massive Menschenrechtsverletzungen in Russland durch Anti-Homosexuellen-Gesetz

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Nach den Massenprotesten 2011 hat Präsident Vladimir Putin diverse Gesetze erlassen, die eine massive Einschränkung für Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Russland bedeuten. Seit Ende 2011 wurden fast 5.000 Menschen in und um Moskau verhaftet und hunderte Proteste von der Polizei verboten oder aufgelöst.

Diskriminierende Gesetze, die in den letzten Jahren eingeführt wurden, fördern Homophobie und Fremdenhass.

 

Die Olympischen Spiele in Sotschi sind Anlass für zahlreiche Protestaktionen die auf die Menschenrechtssituation in Russland hinweisen. Insbesondere im Focus ist die Situation von Homosexuellen. Homophobie ist ein globales Phänomen, ebenso ist es der Kampf für die Rechte von Schwulen Lesben und Transgenderpersonen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird aufgefordert

 

a)         Diskriminierungen jeglicher Bevölkerungsgruppen, insbesondere von Schwulen, Lesben und Transgenderpersonen in Russland öffentlich zu verurteilen.  

 

b)         mit Aufklärungskampagnen den Forderungen nach Verbesserungen der Menschenrechtslage mehr Druck zu verleihen.

 

 c)        das umstrittene Anti-Homosexuellen-Gesetz in Russland von unabhängigen Menschenrechts-ExpertInnen evaluieren und prüfen zu lassen und eine Stellungnahme des Außenministeriums dazu abzugeben.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss  vorgeschlagen.