133/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.01.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Die derzeit bestehende Schadenersatzlösung im Behindertengleichstellungsgesetz führt weder zu einer Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderung, noch zu einer raschen Herstellung von Barrierefreiheit im Sinne dieses Gesetzes.

 

Das Sozialministerium veröffentlichte im März 2012 den Bericht zur Evaluierung des

Behindertengleichstellungsrechts. Es wurde eine sozialwissenschaftliche und eine

rechtliche Evaluierung durchgeführt. Der Bericht umfasst eine Reihe von

Handlungsempfehlungen. So wird, um das Instrument der Verbandsklage zu schärfen, eine Ausweitung der Klagemöglichkeit auf weitere Verbände und eine Reduktion des Zustimmungsquorums des Bundesbehindertenbeirates empfohlen.

Im Bereich der Barrierefreiheit wird die Einführung eines Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs empfohlen.

 

Der Evaluierungsbericht stellt eine hervorragende Grundlage für die dringend fällige

Novellierung des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes dar.

Auch im Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012 – 2020 (NAP) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist als Ziel eine effektivere Bekämpfung von Diskriminierungen durch Erweiterung und Verbesserung des Rechtsschutzinstrumentariums für die Betroffenen  enthalten.

 

Trotz der bereits vorliegenden eindeutigen Ergebnisse der Evaluierung enthält der NAP als Maßnahme lediglich eine „breit angelegte Diskussion“ über die Ausgestaltung eines Beseitigungs- und Unterlassungsanspruches im Behindertengleichstellungsgesetz.

Eine Verbesserung  im Bereich der Verbandsklage ist als Maßnahme im Jahr 2014 vorgesehen.

 

 


 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert,

dem Nationalrat bis 30. Juni 2014 einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der eine Novellierung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes in zumindest folgenden Punkten beinhaltet:

 

-       Verankerung eines Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs im Bereich der Barrierefreiheit

-       Erweiterung des Verbandsklagerechts auf weitere Verbände und Reduktion des Zustimmungsquorums des Bundesbehindertenbeirates

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales  vorgeschlagen.