133/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 29.01.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde
betreffend Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes
BEGRÜNDUNG
Die derzeit bestehende Schadenersatzlösung im Behindertengleichstellungsgesetz führt weder zu einer Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderung, noch zu einer raschen Herstellung von Barrierefreiheit im Sinne dieses Gesetzes.
Das Sozialministerium veröffentlichte im März 2012 den Bericht zur Evaluierung des
Behindertengleichstellungsrechts. Es wurde eine sozialwissenschaftliche und eine
rechtliche Evaluierung durchgeführt. Der Bericht umfasst eine Reihe von
Handlungsempfehlungen. So wird, um das Instrument der Verbandsklage zu schärfen, eine Ausweitung der Klagemöglichkeit auf weitere Verbände und eine Reduktion des Zustimmungsquorums des Bundesbehindertenbeirates empfohlen.
Im Bereich der Barrierefreiheit wird die Einführung eines Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs empfohlen.
Der Evaluierungsbericht stellt eine hervorragende Grundlage für die dringend fällige
Novellierung des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes dar.
Auch im Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012 – 2020 (NAP) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist als Ziel eine effektivere Bekämpfung von Diskriminierungen durch Erweiterung und Verbesserung des Rechtsschutzinstrumentariums für die Betroffenen enthalten.
Trotz der bereits vorliegenden eindeutigen Ergebnisse der Evaluierung enthält der NAP als Maßnahme lediglich eine „breit angelegte Diskussion“ über die Ausgestaltung eines Beseitigungs- und Unterlassungsanspruches im Behindertengleichstellungsgesetz.
Eine Verbesserung im Bereich der Verbandsklage ist als Maßnahme im Jahr 2014 vorgesehen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert,
dem Nationalrat bis 30. Juni 2014 einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der eine Novellierung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes in zumindest folgenden Punkten beinhaltet:
- Verankerung eines Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs im Bereich der Barrierefreiheit
- Erweiterung des Verbandsklagerechts auf weitere Verbände und Reduktion des Zustimmungsquorums des Bundesbehindertenbeirates
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.