134/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.01.2014
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Parlamentarische Materialien

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Aygül Berivan Aslan, Freundinnen und Freunde

 

betreffend kontaktloses Bezahlen

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Seit einigen Monaten werden BankkundInnen zumeist ungefragt mit Bankomatkarten mit NFC-Funktion (Near Field Communication) beglückt. Diese ermöglichen etwa das Zahlen von kleinen Geldbeträgen an Supermarktkassen, ohne das dabei jedes Mal die Eingabe eines PIN-Codes notwendig ist. Auf diesem Weg können maximal 5 mal 25,- Euro abgehoben werden, bis wieder die Eingabe des PIN-Codes verlangt wird. Bei Verlust oder Diebstahl der Bankomatkarte drohen somit dem Kontoinhaber bis zu 125,- Euro Schaden, selbst wenn der PIN-Code geheim bleibt und die elektronische Geldbörse (Quick) unaufgeladen ist.

 

Die österreichischen Banken halten dem entgegen, dass es bisher noch keine Zwischenfälle mit den neuen Karten gegeben hätte. Außerdem würden die Banken bis zur leichten Fahrlässigkeit für Schäden, die durch den missbräuchlichen Gebrauch der Karten entstehen, haften. Laut Payment Services Austria GmbH mache das die Bankomatkarte mit NFC- Funktion sicherer als Bargeld, denn letzteres sei bei Diebstahl einfach weg. Dem ist allerdings entgegenzuhalten, dass die Frage der Grenze zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit Gegenstand einer komplizierten zivilgerichtlichen Judikatur ist, die den meisten Konsumentinnen nicht geläufig sein dürfte. Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken geben nur selten Auskunft darüber, in welchen Fällen die Haftung der Bank greift und wann diese ausgeschlossen wird. Dazu wurde zuletzt bekannt, dass es schon derzeit möglich sei, mit einer einfachen Handy-App via NFC von ebenfalls NFC fähigen Bankomatkarten Daten abzurufen. So könne man etwa eine Übersicht über die letzten Transaktionen oder das Quick-Guthaben erhalten. Es sei aber auch möglich, mit einem gezielten Angriff Überweisungen zu initiieren.

 

Während also die neue Technologie das Missbrauchspotential im Bereich des bargeldlosen Zahlens jedenfalls erweitert, dürften sich viele KonsumentInnen über die Risiken der neuen Technologien noch nicht im Klaren sein. Zwar ist prinzipiell ein Widerspruchsrecht gegen die neue Zahlungstechnologie vorgesehen, aber folgt man den Medienberichten, geben viele KonsumentInnen an, über diese Opt-Out-Möglichkeit nicht informiert worden zu sein. Aus diesen Gründen ist die derzeitige Praxis, dass BankkundInnen mit einer NFC-fähigen Bankomatkarte zwangsbeglückt werden, äußerst bedenklich. Es wäre deshalb angebracht, es den KonsumentInnen im Voraus selbst zu überlassen, sich für oder gegen die neue Zahlungsmethode zu entscheiden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Zwangsbeglückung mit NFC-fähigen Bankomat- und Kreditkarten zu beenden, indem sie dem Nationalrat eine gesetzliche Regelung zur Beschlussfassung vorlegt, mit der sichergestellt wird, dass jeder Konsumentin/jedem Konsumenten ein echtes Wahlrecht (Opt-In-Möglichkeit) für oder gegen die neue Zahlungstechnologie eingeräumt wird.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz  vorgeschlagen.